Waffenrechtsänderung - Führen von Waffen auf bestimmten Straßen und Plätzen

Das einzige Gesetz das ein Parlamentarier komplett durchackert und sich in jedem Belang kundig macht ist doch ein jedes Gesetz zur Erhöhung seiner Bezüge...:glgl:
 
Was mich vor allem stört ist das die Politik in diesem Bereich nicht mit Fakten arbeitet. Waffengesetzverschärfungen werden fast nie mit Statistiken untermauert. Hier wird viel mit subjektiven Eindrücken gearbeitet.

Du schaust die flaschen Filme :steirer:

Gewinnen kann man nur mit Emotionen

Pit"Crane, Denny Crane"ter
 
Hi,
@Pitter: Zitat: Gewinnen kann man nur mit Emotionen

Pit"Crane, Denny Crane"ter

Ich sehe, Du schaust die richtigen Sendungen :super:
Wir brauchen Alan Shaw und Denny Crane für unsere Sache! :steirer:

Gruß, Peter
 
Sorry aber die letzten beiden Beiträge fand ich weder sachlich noch hilfreich.

Was heißt hier ich schau die falschen Filme ???? :confused:
 
Ich habe mich mal etwas "schlau gemacht" -

Petra Pau (DIE LINKE) - Ein Korkenzieher: Werkzeug oder Waffe?: schrieb:
"Das Gesetz, das zur Debatte steht, soll das Mitführen von gefährlichen Gegenständen, die nicht als Waffen gelten, verbieten. Es geht um Gegenstände, die geeignet sind, als Waffen gebraucht zu werden, etwa Baseballkeulen oder Messer.
Es geht um ein Verbot für Orte, an denen Gewalt besonders häufig anzutreffen ist. Explizit genannt wird die Reeperbahn in Hamburg. Ein entsprechendes Verbot soll durch die Polizei oder durch andere befugte Behörden erlassen werden können.

Aus Sicht der Fraktion Die Linke ist der beschriebene Vorschlag eine Scheinlösung. Er ändert das Waffengesetz nicht. Er räumt der Polizei aber eine partielle Generalvollmacht ein. Und er versucht, mit zweifelhaften Verboten soziale Konflikte zu befrieden.
Ich will das einmal auf meine Heimatstadt Berlin übersetzen. In der Diktion der Gesetzesvorlage könnte ein Hammer oder ein Korkenzieher in Zehlendorf ein nützliches Werkzeug sein, in Neukölln aber eine gefährliche Waffe. Ich halte das für absurd.
Wir lehnen das Gesetz aber auch aus einem anderen (zweiten) Grund ab. Es schreibt nämlich vor, dass genau belegt werden müsse, welche Orte als besonders gewaltträchtig gelten und warum. Das klingt beim ersten Hinhören logisch und nachvollziehbar.
De facto zielt es aber auf mehr Videokameras, auf mehr verdeckte Ermittlungen, auf mehr Überwachung. Damit würde ein genereller Trend unterstützt, den wir ablehnen - nämlich der Umbau des demokratischen Rechtsstaates zu einem präventiven Sicherheitsstaat."

sowie aus einer email:
[...] Wenn wir eine Änderung des Waffengesetzes ablehnen und sagen, diese Änderung würde nur zu mehr Videokameras, mehr verdeckte Ermittlungen, mehr Überwachung führen, so ist daraus zu entnehmen, dass wir das Waffengesetz in seiner gegenwärtigen Form nicht grundsätzlich ablehnen. [...]

Nicht ganz ideal, aber immer noch besser als der Rest. Ich weiss, wie ich beim nächsten Mal wähle :super:

Was die Emotionen angeht -

[QUOTE="Gezielt töten in Hindelang?", SPIEGEL #29/2007, Seite 26]"Ich habe "BILD" und die Kanzlerin auf meiner Seite", sagt Schäuble. Das reiche.[/QUOTE]

Gruss, Keno
 
Petra Pau war/ist schon immer eine von der man in dieser Hinsicht vernünftige Antworten bekommt.
 
Wenn man dem Bericht auf der Homepage von Visier glauben darf, bezieht sich der neue Absatz in § 42 WaffG auf das Führen von "Waffen".

Zitat von der Homepage von Visier:

“Die Landesregierungen oder die von ihnen durch Rechtsverordnung bestimmten Stellen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass für öffentliche Straßen, Wege und Plätze eine den Absätzen 1 bis 3 entsprechende Regelung getroffen werden kann, soweit an diesen Orten wiederholt Gewaltstraftaten begangen worden sind und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort auch künftig mit der Begehung solcher Straftaten zu rechnen ist."

Warum spricht die Abgeordnete dann hier von gefährlichen Gegenständen. Diese Regelung zielt nur auf Waffen im Sinne des WaffG ab.

Ich halte von dieser Regelung nichts. Aber wenn man hier noch auf "gefährliche Gegenstände" wie es im Versammlungsrecht der Fall ist erweitern würde, dann würden hier wirklich sämtliche Grenzen des normalen Verstandes durchbrochen.

Das wäre ein Freischein für alle Behörden, das Tragen von Gegenständen die nach deren subjektiven Empfinden als gefährlich einzustufen sind, zu verbieten.

Ich wäre auch mal dankbar wenn die Abgeordneten den Begriff "Waffe" auch nur im waffenrechtlichen Sinn verwenden. Dieser ist nämlich klar definiert.

Genauso der Begriff "gefährliche Gegenstand".

Hier wird immer als schön bunt durcheinander gewürfelt.

Zitat von der Abgeordneten:
"Das Gesetz, das zur Debatte steht, soll das Mitführen von gefährlichen Gegenständen, die nicht als Waffen gelten, verbieten. Es geht um Gegenstände, die geeignet sind, als Waffen gebraucht zu werden, etwa Baseballkeulen oder Messer."

Hier dreht sich jedem Juristen der Magen um. Ich glaube die gute Frau hat überhaupt keine Vorstellung was laut Rechtsprechung alles unter den Begriff "gefährlicher Gegenstand" subsumiert werden kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich fände es viel einfacher, Verbrechen per Gesetz zu verbieten.

(das kann von mir aus auch wieder gelöscht werden)
 
[...]Hier dreht sich jedem Juristen der Magen um. Ich glaube die gute Frau hat überhaupt keine Vorstellung was laut Rechtsprechung alles unter den Begriff "gefährlicher Gegenstand" subsumiert werden kann.

Dann, lieber Tacglo, solltest du dir den Text oben vielleicht nochmal durchlesen. Vielleicht kommst du dann darauf, dass die gute Frau eben doch eine Ahnung hat. Kleiner Zaunpfahl (so einer, wie sie in beschaulichen Vorstadt-Gärten häufig zu finden sind): Achte mal auf die Wörter "Korkenzieher" und "Hammer".

Erstens. Zweitens, ja, offensichtlich wird da einiges durcheinandergewürfelt. Waffe, gefährlicher Gegenstand, et cetera.

Aber: Warum passiert das? Weil die keine Ahnung haben? Oder weil bei Diskssionen um das Gesetz es doch um mehr ging, als da /bisher/ steht? Ich denke, die Sache hat noch 'nen Schwanz. :eek:

Keno
 
Wer sich als Politiker in der Diskussion um eine Waffengesetzverschärfung beteiligt, von dem erwarte ich dass er sich zumindest mit den zentralen juristischen Begriffen beschäftigt hat.
Da er ansonsten nicht in der Lage ist die Tragweite des aktuellen Rechts noch der geplanten Verschärfung richtig zu verstehen.

Zitat der Abgeordneten: "In der Diktion der Gesetzesvorlage könnte ein Hammer oder ein Korkenzieher in Zehlendorf ein nützliches Werkzeug sein, in Neukölln aber eine gefährliche Waffe."

Ein Hammer und ein Korkenzieher werden nie unter den waffenrechtlichen Begriff "Waffe" fallen. Allenfalls können diese als "gefährlicher Gegenstand" eingestuft werden. Diese Aussage ist schlicht und einfach falsch.

Außerdem wenn ich den Visier Artikel richtige verstanden habe, beschränkt sich der Absatz auf "Waffen". Insofern hat sich die Thematik "gefährlicher Gegenstand" ja erübrigt.
 
Eine Verordnung auf der Grundlage des § 42 Abs. 5 WaffG wäre ggf. durch eine Gefahrenabwehrverordnung auf der Grundlage des Polizeirechts zu ergänzen. Diese Verordnung würde in den betroffenen Bereichen auch das Führen derjenigen gefährlichen Gegenstände untersagen, die bei Gewaltdelikten häufig zum Einsatz kommen, aber nicht dem WaffG unterfallen, weil es für sie einen zivilen Gebrauchszweck gibt (z. B. Fahrtenmesser, Baseballschläger).

Aus dem "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes"
Drucksache 16/1991 des deutschen Bundestages.

Das erklärt das Zitat vielleicht ein wenig.

Grüße Willy
 
So so,
vor zwei Wochen waren es noch *nur* "gefährliche Messer", jetzt sind wir schon bei gefährlichen Gegenständen, dann lag ich mit meiner Spekulation doch nicht so weit daneben...
 
...und hier wieder eine antwort eines bundestagsabgeordneten und eine definition was denn nun "gefährliche messer" sind. :ahaa:
gebetsmühlenartig kommt immer die gleiche antwort.
somit ist das problem ist doch schon lange gelöst, da DIESE art von gefährlichen messern schon geraume zeit verboten ist. :hehe:

gerade den MdB nochmal angeschrieben mit der bitte um genauere und RICHTIGE definition zu "gefährlichen messern"
 
Zuletzt bearbeitet:
TACGLO, du hast offensichtlich meinen Beitrag nur zur Hälfte gelesen oder verstanden. Ich nehme mal, so freundlich bin ich heute, Option 1 an ;)

Lies' nochmal, lies' dann doch nochmal Olli's Beitrag, und dann können wir vielleicht auf einer Ebene weiterdiskutieren.

Gruss, Keno
 
Informiere dich lieber mal was juristisch unter den Begriffen "Waffe" und "gefährlicher Gegenstand" zu verstehen ist. Dann siehst Du vielleicht ein worum ich sage dass die Aussagen begrifflich falsch sind.

Die gute Frau kann ja vielleicht dass Richtige meinen, sie drückt sich aber nicht korrekt aus.

Mir geht es hier lediglich darum dass die Begriffe "Waffe" und "gefährlicher Gegenstand" richtig verwendet werden.

Hier nochmal zum zweiten Mal. Diese Aussage ist begrifflich falsch:

Zitat:"In der Diktion der Gesetzesvorlage könnte ein Hammer oder ein Korkenzieher in Zehlendorf ein nützliches Werkzeug sein, in Neukölln aber eine gefährliche Waffe."

Erklärung ein Hammer oder ein Korkenzieher kann nie eine Waffe sein oder bist Du hier etwa anderer Auffassung??? :confused:
 
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