polaris1977
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Die Verbotszonenvorordnungen nach WaffG regeln faktisch nur Gegenstände, die nicht unter das WaffG fallen, da deren Führen ohne Waffenschein ja ohnehin schon überall im öffentlichen Raum grundsätzlichen (d.h. mit allerhand speziellen Ausnahmen) verboten ist.Wird das Laguiole im Waffengesetz genannt? Meiner Meinung nach nicht, und von daher dürfte es auch nicht unter die Regelung des Waffengesetzes fallen.
Regelungen außerhalb des Waffengesetzes müssen selbstverständlich wieder gesondert betrachtet werden.
stralsund
Was in den Zonen verboten ist, hängt von dem konkreten Inhalt der jeweils erlassenen Verordnung ab, zunächst einmal sogar egal ob rechtswidrig oder nicht. Dazu zählen je nach Verordnung bereits jedwede potenziell gefährliche Gegenstände. Wie diese verpackt werden müssen, um nicht unter das Verbot zu fallen, müsste man ggf. auch in den Verordnungen in Erfahrung bringen.
Bei den Verbotszonen in den genannten Bahnhöfen schient man die Regelungstatbestände aus den Allgemeinverfügungen der BuPo übernommen zu haben, die ja beispielsweise im Fall Berlin von VG+OVG kassiert wurden.