Worauf stützt Du diese Annahme?
Die Waffeneigenschaft ergibt sich aus dem §1 WaffG:
tragbare Gegenstände,
a) die
ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit.....
Somit ist die Intention des Herstellers zumindest nicht unrelevant (neben den tatsächlichen Waffeneigenschaften, wie Parierelement, beidseitig geschliffene Klinge...) Das unterscheidet die klassische Machete von einem machetenählichen Schwert.
Nachdem wir bei Einhandmessern keine tatsächlichen Waffeneigenschaften haben und auch keine Regelung im Waffengesetz zur Bearbeitung von Messern vorhanden sind, ist es naheliegend die Herangehensweise aus dem Waffengesetz analog anzunehmen.
(Ich schreibe bewusst "anzunehmen" weil es alles andere als rechtssicher ist. Allerdings gibt es nichts besseres und erst recht nichts offizielles aus der Gesetzeslage)
Somit "bearbeite" ich das Messer, wenn ich etwas an seinen Eigenschaften ändere. Unseren Gegenstandseigenschaften, welche für den §42a /I Nr. 3 WaffG relevant sind, dürfen im Anschluss nicht mehr vorliegen. Diese sind hier, einhändig zu öffnen und einhändig feststzustellen. (War vor dem Edit:
Einhändig und feststellbar). Wenn ich eine der beiden Eigenschaften entferne, fällt das Messer nicht mehr unter den §42a WaffG.
Feststellungsbescheid des BKA zum Titan Sepp (auf Antrag des Herstellers, weil man sich die Zweihandmesser Eigenschaft offiziell bestätigen lassen wollte)
Das BKA schreibt auf Seite 1,
Weitere Öffnungshilfen in Form eines Pins, "Flippers", oder Ähnlichem sind nicht vorhanden. Da die eingeklappte Klinge den Fingerkuppen von Daumen und Zeigefinger nicht genügend Platz für den sogenannten Zangengriff bietet, muss das Messer mit beiden Händen geöffnet werden.
Auf Seite 2 über den Feststellungsantrag des Herstellers:
Zum Zweck und zur Wesensbestimmung des Messers ergeben sich aus dem Antrag die nachstehenden Ausführungen: ....
Somit ist es durchaus relevant, was der Hersteller mit seinem Messer beabsichtigt hat. Allerdings gibt es harte Fakten (Klingenform, Handschutz...) und weichere Fakten (geschwärzte Klinge, abrutschgeschützer Griff, Balance...) welche für die Waffeneigenschaft relevant sind. Somit sind wir wieder bei Machete und Schwert.
Und genau hier kommen die Intention des Herstellers und das Bearbeiten wieder zusammen. Wenn ich das Messer bearbeite, ist es nicht mehr das Messer, das ich aus der Packung genommen habe (mit original Intention des Herstellers). Sondern meine eigene Kreation mit meinen eigenen Intentionen. Dadurch können Gegenstandseigenschaften wegfallen (Einhandöffnung, durch Pin entfernen) oder hinzukommen.
Das BKA weißt in seinem Feststellungsbescheid auf der letzten Seite unter "Hinweise" sogar explizit darauf hin.
Dieser Feststellungsbescheid bezieht sich auf das oben beschriebene Messer "Titan Sepp" und gilt nicht für dessen Modifikationen, Nachbauten etc.
Schon rein praktisch lässt sich ein 110er auch ohne Thumb-Stud einhändig öffnen und festellen. Ob das rechtlich als einhändig festellbar gilt, ist aber die ungeklärte Frage ...
Darauf nimmt das BKA in dem Feststellungsbescheid auch Bezug. Sie nennen es Zangengriff. Allerdings ist dabei relevant, wie zuverlässig und flüssig das ganze geht. Beim Titan Sepp wurde es verneint. Und dort sieht man ähnlich viel, oder sogar mehr Klinge freiliegen, als beim 110.
Und vor allem wie verletzungsfrei! Hab es gerade mal an meinem 110 probiert. Richtig gut ist anders. Hatte Angst um meine Fingerkuppen von Mittel- und Ringfinger. (Während der Messergriff in der Hand gehalten wird. Nur an der Klinge halten und Aufschleudern ist sicherlich nicht gemeint)
Warum soll das zwingend so sein? Während des Führens lässt sich das ohne passendes Werkzeug und auf die Schnelle ja nicht rückgängig machen.
Die Bearbeitungen im Waffengesetz setzen, sofern sie ausformuliert sind, immer eine gewisse Dauerhaftigkeit voraus. Schaft kürzen, aus Halbautomat einen Vollautomat machen, ...
Der Wegfall einer Gegenstandseigenschaft muss demzufolge dauerhafter sein, als eine Schraubeneinstellung. Theoretisch, könnte sich die Schraube durch Herunterfallen lockern. Sicher wäre, die Schraube fest zu schweißen.
schöne Grüße,
Jan