Was sich durch das neue Waffenrecht ändern wird

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@Cato: da hat er recht der Kriminologe :super: und dass "demokratisch" und "antidemokratisch" keine ausreichenden Kategorien sind sehe ich auch so.
Womit ich Probleme habe, sind teleologische (oder gar verschwörungstheoretische) Deutungsweisen: historische und soziale Entwicklungen haben kein "Ziel", sie sind kontingent. Und das eigene Erleben als die Zeit des Übergangs von einem philosophisch definierten Zustand in den anderen zu betrachten birgt die Gefahr, entweder bequem inaktiv zu werden ("ich kann ja eh nix machen") oder sich in eine fanatische Antihaltung zu begeben, die weitere Entwicklungen in die erwartete zwingt statt sie objektiv zu prüfen und die schlußendlich ebenso zum Rückzug oder zu extremen Handlungen wie Terrorismus führen kann.
Man kann natürlich auch aus seinem Elfenbeinturm heraus prüfen und kritisch reflektieren bis es zu spät ist, da hast Du wohl Recht ;)
Gruß,
Marko
 
Wobei man schon Verschwörungsphantasien bekommen könnte, wenn man das so liest: http://www.n-tv.de/3009709.html
Naja, jetzt fällt es den Waffenbesitzern auf den Kopf, daß viele vor einiger Zeit meinten "sind ja nur Kampfhunde", denn das System ist dasselbe. Der Irre hat die Vorderschaftrepetierflinte nicht verwendet-trotzdem weg damit, er hat nur 40 Schuß verfeuert- weg mit großen Munitionsmengen zu Hause, er hat im Verein immer nur statisch geschossen- weg mit IPSC( das ja einige Naive für "kampfmäßiges Schießen halten), etc. - all das läuft nach demselben Muster ab, wie damals bei Erlassung der HVs.
Der Rechtsstaat schlägt hart& präventiv zu, trifft aber garantiert nicht- was solls, es muß ja was getan werden- und einige Funktionärsärsche kochen ihr eigenes Süppchen indem sie sich an Vater Staat anbiedern und so hoffen den Verboten zu entgehen... :staun:
 
@Cato
Wenn man daran glaubt, daß menschliche Dummheit nach oben beschränkt ist, dann kann man die Verschwörung nicht als Phantasieprodukt ansehen. Die Berichterstattung im o.a. Link ist IMO besonders übel und tendenziös. Es ist fast ein Wunder, daß ein bei Verstand gebliebener Politiker zitiert wird. Am Verstand eines unter 25-jährigen, der sich erfrecht, eine Waffe besitzen zu wollen, soll bald von Staats wegen prinzipiell gezweifelt werden, aber ein Politiker, der dem Volk die totale Sicherheit (bei "leichten Freiheitseinbußen") suggerieren möchte, findet allgemein Zustimmung. Dasist jedenfalls paranoider, als eine Verschwörung zu vermuten.
Diese Überreaktionen sind ja beinahe englische Art ,wie nach dem Dunblane-Zwischenfall . (Und ich werde nie wieder behaupten, die Baronin von Kesteven habe damals Unrecht gehabt, aber das ist OT.)
 
So eine bescheuerte Gesetzgebung die nur aus populistischen Gründen Gesetze ändert oder verschärft, hat wirklich mit Demokratie nicht mehr viel zu tun.


Übrigens sehr schöner Avatar Cato :super:
 
Eine Frage hätte ich dazu noch: Bleibt die Höchstklingenlänge von 8,5 cm bei Springmessern bestehen? Ich gehe mal davon aus :(
 
Tja, der offizielle Entwurf wie er nun den Innenausschuß verlassen und den Bundestag passiert hat ist mir leider noch nicht bekannt. Eigentlich hätte er am Montag veröffentlicht werden sollen, aber dank Erfurt scheint das bis heute noch nicht geschehen zu sein.

Ich gehe aber davon aus, daß der aktuelle Stand ist, daß Springmesser deren Klinge zur Seite hin öffnen im wesentlichen nach den alten Kriterien eingestuft werden (also inkl. durchgehendem Rücken der sich zur Schneide hin verjüngt) allerdings muß die Klingenhöhe dann statt 14% mindestens 20% der Klingenlänge betragen. Und Springmesser sind in Zukunft auf jeden Fall Waffen. Also Besitz erst ab 18 (wer weiß vielleicht auch bald 21) und sie müssen gegen Abhandenkommen gesichert aufbewahrt werden.

Da sich aber 4 der im Bundestag vertretenen Parteien nun kurz nachdem der aktuelle Entwurf inkl. einiger Änderungen vom Bundestag mit riesen Mehrheit verabschiedet worden ist "Verschärfung des Waffenrechts" auf die Fahnen geschrieben haben ("Was kümmert mich am Samstag mein Geschwätz vom Freitag?") ist fraglich was sich hier in naher Zukunft im Bundesrat und im Vermittlungsausschuß noch alles im Blitzkriegtempo einschleicht.
 
Wenn das Mindestalter für Waffenbesitzer auf 21 angehoben wird, sind dann nur Schußwaffenbesitzer betroffen oder auch Besitzer von Dolchen etc.?

Zählen nur solche Messer als Waffen, die erst ab 18 Jahren frei verkauft werden oder auch solche, die vor Gericht nach Ermessen eines Sachverständigen/Richters als Waffe eingestuft werden können?
 
Hallo Tim,
wenn Messer erst ab 18 frei verkauft werden, dann handelt es sich immer um Stichwaffen nach dem WaffG. Die Händler schneiden sich ja nicht selbst ins Fleisch und verzichten freiwillig auf einen Teil ihrer Kunden. Das Überlassen von Stichwaffen an Personen unter 18 ist nun mal untersagt.

Bezüglich der ersten Frage ist davon auszugehen, dass in dem neuen WaffG eine Erhöhung des Mindestalters erfolgen wird. So wie ich die Stimmung im Moment einschätze wird das auch auf Stichwaffen Anwendung finden.

Ich habe es leider noch nicht geschafft, mir den Entwurf des neuen WaffG, auf den in den anderen Threads verwiesen wird, herunterzuladen. Irgendwie macht da immer mein Modem schlapp. Vielleicht kann mir den ja mal einer zumailen.:) :rolleyes:
 
Ich probiers mal: Da die PDF-Datei relativ groß ist, hier nun der Link zum aktuellen Entwurf zum neuen Waffengesetz wie er am 26.04.2002 vom Bundestag angenommen wurde. Was die Schusswaffen betrifft, ist das ja schon wieder überholt. Ich denke aber, daß im Bezug auf Messer sich nichts mehr ändern wird.

Zum lesen bitte Zeit nehmen, ist ein größerer Act ...

Für verbotene Messer ist die Seite 72 interessant, dort werden dieselben aufgezählt. Was die Aufbewahrung von Hieb- und Stichwaffen betrifft, so müssen diese vor Abhandenkommen gesichert sein, wie HankEr es schon gesagt hat. Es ist aber NICHT von einem Stahlschrank oder ähnlichem die Rede, dieser gilt nur für Schusswaffen, Munition und verbotene Waffen!
 
Last edited:
Hallo Sascha,
vielen Dank für den Link, damit hat es geklappt. Ich denke auch, daß sich bei Messern nicht mehr allzuviel ändern wird. Bis irgendwann mal einer mit ´nem Messer durchdreht... Aber dafür gibt es genug illegale Schußwaffen, die man sich ja recht einfach besorgen kann.
 
Original geschrieben von maxkos
Hallo Tim,
wenn Messer erst ab 18 frei verkauft werden, dann handelt es sich immer um Stichwaffen nach dem WaffG. Die Händler schneiden sich ja nicht selbst ins Fleisch und verzichten freiwillig auf einen Teil ihrer Kunden. Das Überlassen von Stichwaffen an Personen unter 18 ist nun mal untersagt.


Das klingt zwar vernünftig, ist aber nicht immer so. Ich kenne einen Laden , in dem man für Balisongs und sogar für ein PST II den Personalausweis sehen wollte. In einem anderen Geschäft zwei Ecken weiter hat sich ein 17-Jähriger ein Buck Nighthawk Tanto bestellt und mußte gar nichts vorweisen außer 20DM Anzahlung.

IMHO lag das übrigens daran, daß der erstgenannte Laden gelegentlich Besuch von unseren Freunden und Helfern bekam und das ganze Schaufenster voller Billigmesser hatte, weswegen er auch die Aufmerksamkeit weniger zuverlässiger Kundenkreise auf sich zog.
Der andere war in Sachen Messer eher ein Geheimtipp.
 
Das Buck Nighthawk Tanto darf doch auch an unter 18-jährige frei verkauft werden, wenn ich Händlerangebote richtig in Erinnerung habe - oder irre ich mich da?

Steht konkret etwas darüber im Entwurf, ob auch Hieb- und Stichwaffen bald erst ab 21 Jahren frei sein sollen? (Ich will hier niemanden bitten, Lesearbeit für mich zu verrichten, nur wer den Entwurf ohnehin schon gelesen hat, könnte mir ja evtl. die Textstelle nennen, falls denn sowas enthalten sein sollte)
 
Na in einem Entwurf steht da noch nichts, da aber nur für bestimmte (Schuß-)Waffen die Altersgrenze erhöht werden soll gehe ich nicht davon aus, daß sich für die Hieb- und Stichwaffen, Armbrüste, etc. in dieser Hinsicht etwas ändert.

s.a. Waffenrechtsneuregelung: aktueller Stand
 
Mal angenommen, Hieb- und Stichwaffen fallen da mit hinein.

Werden dann Messer mit schwarzer Beschichtung/Tantoklinge/Rückenanschliff (nicht zweischneidig) o.ä. (oder gleich mehrere derartige Merkmale) auch als Waffen angesehen und erst ab 21/25 frei verkäuflich sein?

Oder sind die Messer, die bis jetzt ohne Altersnachweis erhältlich sind (z.B. solche mit geschwärzter Tanto- oder sonstiger einschneidiger Klinge mit Rückenanschliff) dann immer noch vollkommen frei?

Soweit ich weiß sind Messer, auch wenn sie die o.g. "tactical"-Merkmale aufweisen, altersunabhängig frei verkäuflich, sehe ich das richtig?

Danke im Voraus für eure Antworten.
 
Das mit mehreren zutreffenden Merkmalen wird wohl noch genauer geklärt werden müssen (eigentlich...), da manche Merkmale künftig und auch jetzt schon verbotener Messer auch auf (eigentlich)noch erlaubte Messer zutreffen,
z.B. das Rettungsmesser von Eickhorn, welches eine Fallklinge hat, genau wie das Eickhorn BW-Fallschirmjägermesser - da die Klinge nach vorn aus dem Griff kommt, wird das nach den letzten Erfahrungen mit den Pausenclowns bestimmt eindeutig als Waffenmerkmal ausgelegt, obwohl die Klinge vorn gar keine Spitze zum Stechen hat... (wenn ich jetzt die Bilder von der Eickhorn-HP richtig in Erinnerung habe)

... wohl aber einen Reißhaken, der eigentlich zum Gurtauftrennen gedacht ist.

Gruß Andreas/L
 
Wie lang ist denn die Klinge vom Eickhorn? Falls sie unter 8,5 cm lang ist, die Klinge nicht schmaler als 14% der Gesamtlänge ist, nicht zweiseitig angeschliffen ist und auch keinen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt, dann ist es auch nicht verboten. Fall- und Springmesser die nicht die o.g. Kriterien erfüllen, sind normale Taschenmesser. Bisher gilt, daß nur ein Merkmal zutreffen muß um das Messer als "Verbotenen Gegenstand" einzustufen.

In dem neúen Entwurf zum WaffG sind die Angaben zur Klingenbreite auf 20 % erhöht worden. Bezüglich Klingenfarbe und anderen "Tactical-Merkmalen" werden im WaffG keine Angaben gemacht, diese sind also total egal.
 
... aber es werden alle Fallmesser verboten!

Unter "Verbotene Waffen" findet man folgendes:
"1.4.1 Messer, deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch festgestellt werden können (Springmesser), ferner Messer, deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig festgestellt werden (Fallmesser).
Von Satz 1 ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus der dem Griff herausragende Teil der Klinge höchstens 8,5 cm lang ist, in der Mitte mindestens eine Breite von 20 vom Hundert ihrer Länge aufweist, nicht zweiseitig geschliffen ist und einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt;"
 
Und wie sieht es nun bei bisher ohne Altersbeschränkung erhältlichen fixed blades und foldern aus?
Bleiben die auch ohne Altersbeschränkung legal, auch wenn Waffen erst ab 21 bzw. 25 erworben werden dürfen?
 
Original geschrieben von TimM.
Und wie sieht es nun bei bisher ohne Altersbeschränkung erhältlichen fixed blades und foldern aus?
Bleiben die auch ohne Altersbeschränkung legal, auch wenn Waffen erst ab 21 bzw. 25 erworben werden dürfen?

JA.
Der Waffenbegriff wird zwar geändert, umfaßt aber auch in Zukunft solche Messer nicht. Ausnahme sind Springmesser, die bisher Taschenmesser sind und Reizstoffsprühgeräte. Sie sind nach neuem Recht grundsätzlich Waffen.

Ein Nighthawk Tanto ist natürlich frei verkäuflich, aber es ist eben ein anderes Kaliber als ein PST. Ich habe mich da wohl etwas unklar ausgedrückt.
 
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