Was sich durch das neue Waffenrecht ändern wird

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ich glabe es wurden selten zuvor im wahrsten wortsinn "über nacht" von vormals unbescholtenen bürgern ohne vorsatz so viele rechtsverstöße begangen wie heute nacht.
 
So sieht es aus ich schätze der Ansturm auf die Reviere won man das zeug abgeben kann wird sich in grenzen halten. (Hatten es eben im Radion man kann die Waffen noch 3 monate dort straffrei abgeben)

Wie ist das eigentlich für Schreckschuspistolen und Arbbrüste brauch man jetzt auch ne Waffenbesitzkarte oder wie muss ich das verstehen??

gruss Philipp


Ich korregiere; Nicht nur SPD sondern auch die Opposiotion...damit ich hier keinem auf den Schlips trete
 
...hach, diese klarheit und rechtssicherheit, die mit dem neuen gesetz geschaffen wurde, ist sie nicht herrlich?

:rolleyes: :hmpf: :mad: :(
 
freie waffen

nein für waffen mit ptb stempel und armbrüste brauchst du keine wbk
du darfst blos keine gaspistole mehr führen ohne kleinen waffenschein
.
 
So die erste Verfassungsbeschwerde gegen das neue WaffG ist schonmal gescheitert. Hatte zwar nichts mit dem Messerbereich zu tun, aber es wurde für das Gefahrenabwehrinteresse und gegen das Freiheitsinteresse entschieden.

BVerfG, 1 BvR 539/03 vom 1.4.2003
 
Kann mir jemand mal Aufzählen oder einen Link nennen wo es eine Aufzähling gibt, welche Messer, Hieb- / Stichwaffen nun
a) ganz verboten
b) mit (kleinem) Waffenschein erlaubt
c) "einfach so" erlaubt sind?

Aus dem Gesetzestext werde ich nicht so recht schlau, da ich leide nicht die Juristerei studiert habe...

Dank und Gruß
Fletcher
 
Zu den im ersten Beitrag genannten Sachen kommen noch die schon länger verbotenen Springmesser mit Klingenlänge > 8,5cm, Springmesser ohne durchgehenden Rücken der sich zur Schneide hin verjüngt und Springmesser mit doppelseitig geschliffener Klinge. Auch verboten sind sog. ballistische Messer (Messer die durch eine Feder im Griff abgeschossen werden) und nach wie vor Waffen die vortäuschen andere Gegenstände zu sein (Stockdegen, Gürtelschnallendolch, ...).

Kleiner Waffenschein hat mit Hieb- und Stichwaffen gar nichts zu tun.

Einfach so erlaubt sind alle Messer die nicht verboten sind und nicht unters WaffG fallen. Unter das WaffG fallen nur Hieb- und Stichwaffen, also Gegenstände die dazu bestimmt sind anderen Schaden zuzufügen (Bajonett, Schwert, Dolch, ...). Erlaubt für alle Volljährigen sind auch die Messer die unter das WaffG fallen, aber nicht verboten sind. Allerdings dürfen diese nicht bei öffentlichen Veranstaltungen geführt werden. Für alle Messer gilt, sie können gefährliche Gegenstände gem. Versammlungsrecht (Demos,...) sein.

Eine kurze prägnante Abfassung dazu gibt es halt nicht.
 
@HankEr
Trotzdem Danke für die Info.

Was machen jetzt eigentlich die Reenactor mit Ihren Schwerten, Dolchen, etc.?
 
Original geschrieben von Fletcher
Was machen jetzt eigentlich die Reenactor mit Ihren Schwerten, Dolchen, etc.?

Was sollen die schon mit dem Zeug machen? Ich nehme an dass sie es behalten werden, spricht ja auch von der Gesetzeslage her nix dagegen, in dem Bereich hat sich ja auch nix geändert.

Sollten in der Szene allerdings die beliebten Spring- und Fallschwerter noch vorhanden sein - oder sogar die ballistischen Zweihänder bei denen man die vier Fuss lange Klinge per Feder aus dem Handgriff raus Richtung Gegner abschiessen kann wären die natürlich verboten - wie früher auch schon :D

Gruss
Markus
 
oder sogar die ballistischen Zweihänder bei denen man die vier Fuss lange Klinge per Feder aus dem Handgriff raus Richtung Gegner abschiessen kann

Markus,
DER Rückstoß hats bestimmt in sich. :haemisch:
Nur für Conan den Barbier geeignet.

Bis denne!
Frank
 
Freunde der gesetzeskonformen Aufbewahrung ...

... es zeichnet sich langsam Licht im Dunkel ab. In einem vorläufigem Vollzugshinweis zum Waffenrecht des Freistaates Bayern (sind in anderen Punkten eher liberaler als die bundesministeriellen) ist für die sichere Aufbewahrung von erlaubnisfreien Waffen (Dolche, Bajonette, Springmesser, Schwerter, Speere, Armbrüste, ...) die Rede von einem festen und abgeschlossenem Behältnis.

Bis 1.August hat man noch Zeit sich ein solches zu besorgen, sonst begeht man eine Ordnungswidrigkeit die mit bis zu 10000EUR geahndet werden kann und man setzte seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit aufs Spiel.

Wer sich zu den anderen Änderungen nochmal schnell einen groben Überblick verschaffen möchte kann sich ja mal die Broschüre Das neue Waffenrecht --- mehr Verantwortung -- mehr Sicherheit des bayerischen Staatsministeriums des Inneren ansehen.
 
Blöde Broschüre, was konkretes steht wieder mal net drin :(

Aber sag mal, wieso sollen denn alle Springer Waffen sein ???
 
Gibt es so etwas wie eine Lobby oder einen "Verein" dem man beitreten kann, oder müssen wir den noch gründen? Vergl. mit AKTI in usa?

Also eine Vereinigung von Herstellern und Verbrauchern ist gemeint.
 
Ich finde Nidans Frage voll berechtigt.

Ich denke das Springer mit bestimmten Spezifikationen legal sind.

So langsam versteh ich das ganze nicht mehr.
 
Gilt das mit dem Tresor bald auch für Einhandmesser, Klappmesser, Fahrtenmesser ???
 
Nur mal so, ein Tresor ist ein begehbarer Raum, so etwas gibt es in der Regel nur in Banken, was Du meinst ist wohl eher ein Sicherheitsschrank.
 
Lest ihr eigentlich auch manchmal was ich so schreibe? Springmesser sind Waffen weil sie vom WaffG erfaßt werden.

§1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b:
2) Waffen sind
[...]
2. tragbare Gegenstände,
[...]
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
2. Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b sind
2.1 Messer,
2.1.1 deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch festgestellt werden können (Springmesser),
Wo habe ich geschrieben, daß alle Springmesser illegal sind?
 
Jo klar lesen wir, was du schreibst, HankEr, sonst könnten wir ja nicht drauf antworten :D

Aber jetzt ist die Springersache klar. 2.1.1 hatte ich nicht mehr in Erinnerung, sorry.

Kein Wunder bei so einem Schmarrn :teuflisch
 
Re: Freunde der gesetzeskonformen Aufbewahrung ...

Hi Hanker!

Ich glaub es geht los, ein abgeschlossenes Behältnis für erlaubnisfreie Waffen.. MACHT das eigentlich irgendwer, der nicht dank auf WBK registrierter Waffen mit einem Besuch der Staatsmacht rechnen muß?!

Also ich hätt dazu keine Lust.. demnächst soll ich dann wohl auch noch meinen Bogen wegschließen. *pffft*

Nachtrag: Im Link zu den vorläufigen Vollzugshinweisen kann ich die Stelle nicht finden, die die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Waffen betrifft. Es ist bei privater Aufbewahrung lediglich von Schußwaffen die Rede, soweit ichs sehe, und dazu gehören Schwerter, Dolche, Armbrüste und selbst Schreckschußpistolen nicht (weil bei keinem von denen ein geschoß durch einen Lauf getrieben wird).

Grüßle, SF
 
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