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@pitter: Schau mal hier rein: http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb_merkblatt.html
So kann man den mitmenschen erklären warum man ein feststehendes Messer dabei hat. Die Klappmesser sind ja verboten.
Mir fällt im Amiforum immer nur auf, dass je nach Bundesstaat der eine auf dies, der andere auf das achten muss. Der eine fragt sich ob ein Messer, in die Badehose geclippt, concealed ist, der andere sorgt sich, wenn der Stengel länger als 3 Inches ist.Was hier in Deutschland fehlt, ist eine Messerlobby mit einem Gewicht wie die Waffenlobby in den USA.
...
Gibt es einen standardisierten Weg, da Einspruch zu erheben?
Oder schlicht Brief (Mail) an Herrn Köhler?
"Die von Ihnen gesuchte Information konnte nicht gefunden werden." Sagt mir diese Seite.http://www.bundestag.de/pruefung/fehlermeldung.asp?keyword=index.asp