Wie geht ihr konkret mit der neuen Gesetzeslage um (Springmesser, Waffenverbotszonen, öffentlicher Personenfernverkehr, ...)?

Im Rucksack schon noch.
Mal sehen wie sich die amtliche Zählweise für die Anzahl der Handgriffe entwickelt, hab schon Kopfkino mit Rucksack auspackenden und mitzählenden Gutachtern vor Gericht... Spannend auch, ob das ggf. nötige separate Entsichern und das Aufklappen eines Opinels als ein oder zwei Handgriffe dazu mitzählen würden..... Jede zu betätigende Hierarchieebene von Innentaschen mit RV sollte eigentlich zählen (so wie dieses komische Messerholster, aber wesentlich eindeutiger)
Messeretui mit Druckknopf in der Hosentasche sind genau drei Handgriffe: 1) Etui rausziehen 2) Druckknopf auf 3) Messer raus. Da müßte man genau eine "Ebene" noch einziehen, dann müßte es reichen.
1) Rucksack auf 2) Innentasche (RV) auf, 3) Etui rausziehen, 4) Messerschnürchen von der Kordel vom Etui losknoten, 5) Messer raus, ( 6) Messer aufklappen) - das muß eigentlich rechtssicher sein. 5..6 Schritte je nach Zählweise.

Eigentlich immer noch albern, das ganze. Aber diese minimalpragmatische Definition von "nicht zugriffsbereit" ist wenigstens besser und lebensnaher als garnix oder die alterbativlose Forderung nach einem abschließbaren Behältnis wie bei richtigen Waffen.
 
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Dem ganzen Schwachsinn begegne ich derzeit (und künftig) mit einem ebenso schwachsinnigen Vorhängeschlösschen am Messeretui und/oder der Gürteltasche - armes Deutschland! :cry:

Etui-G-rteltasche-001.jpg


Das ist die Kapitulation des Rechtsstaats vor übergriffigen Personengruppen (um es mal vorsichtig auszudrücken.) :rolleyes::

Wie sich in dem Video ja eindrucksvoll zeigt, ist die Kontrolle von arglosen Rentnern und Hausfrauen wesentlich ungefährlicher als die gleiche Kontrolle bei der eigentlichen Zielgruppe. :confused::
Aktionismus ist aber auch eine Form von "Tätigkeit".
 
Ich frag mich bei dem Video sowieso, ob das nicht halbwegs gescripted ist (im Sinne von "Laiendarsteller", daß die Polizei artig fragt, ob wer Lust hat, als Komparse mitzuspielen und dafür auch mal den guten Bürger mit dem erhöhten Sicherheitsgefühl oder auch formhalber die liebe Oma mit dem bösen Messer im Damenhandtäschchen zu spielen, um nur ja den kleinsten Verdacht des **** Profilings zu zerstreuen.......

Meine ehrliche Aussage, wie sich diese Art erhöhter Polizeipräsenz auf mein persönliches Sicherheitsgefühl auswirkt, wäre nicht sendefähig und ich würde in dem Kontext auch meine Hackfresse ungern im TV sehen. Hat aber mit WVZ, Messern etc. nichts zu tun.....
 
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Sorry, meine Frage hat, sich nachdem ich meinen Post gelesen hatte, geklärt.
 
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Würde sowas wie eine Geldbombe als verschlossenes behältnis gelten?
Mich würde auch mal intressieren, ob man Messer zum schleifen verpackt transportieren darf. Es wird der eindruck erweckt, das man messer garnicht mehr transportieren darf. Von alleine laufen Messer nicht zum schleifen.
 
Würde sowas wie eine Geldbombe als verschlossenes behältnis gelten?
Mich würde auch mal intressieren, ob man Messer zum schleifen verpackt transportieren darf. Es wird der eindruck erweckt, das man messer garnicht mehr transportieren darf. Von alleine laufen Messer nicht zum schleifen.
Mit mehr als drei Handgriffen zugriffsbereit ist der entscheidende Punkt.
Aber am besten man hat den Gesetzestext auch noch ausgedruckt dabei mit den entsprechenden Passagen markiert... :hehe:
 

"... [Kontrollen] steigern das Sicherheitsgefühl... ob sie Attacken verhindern können, bleibt fraglich", schönes Schlusswort.

Aber immerhin hat man das Schweizer Taschenmesser der älteren Dame in dem Beitrag aus dem Verkehr ziehen
können. Wer weiß, was die damit sonst angestellt hätte.
 
Ich frag mich bei dem Video sowieso, ob das nicht halbwegs gescripted ist (im Sinne von "Laiendarsteller", daß die Polizei artig fragt, ob wer Lust hat, als Komparse mitzuspielen und dafür auch mal den guten Bürger mit dem erhöhten Sicherheitsgefühl oder auch formhalber die liebe Oma mit dem bösen Messer im Damenhandtäschchen zu spielen, um nur ja den kleinsten Verdacht des **** Profilings zu zerstreuen.......

Meine ehrliche Aussage, wie sich diese Art erhöhter Polizeipräsenz auf mein persönliches Sicherheitsgefühl auswirkt, wäre nicht sendefähig und ich würde in dem Kontext auch meine Hackfresse ungern im TV sehen. Hat aber mit WVZ, Messern etc. nichts zu tun.....

Ich glaube tatsächlich nicht, dass das gescripted war. Allerdings hätte die ältere Dame ihr Vic mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit behalten können, wenn kein TV-Team dabei gewesen wäre. Man kann sich ja nicht öffentlich angreifbar machen oder Vorurteile bestätigen, indem man sein Profiling raushängt...

Die Dame wäre "m realen Leben" niemals kontrolliert worden. Auch die Polizei weiß, dass ältere Damen nur in Peter Jackson Filmen gefährlich sind.
 
Was ist denn mit Menschen so wie ich. Die immer irgendein Messer am Gürtel haben. Ich war dieses Jahr schon auf dem Weihnachtsmarkt, hatte da ein Neckknife am Gürtel, wurde aber nicht kontrolliert.
Und in jedem Rucksack habe ich ein Opinel oder sowas drin.
 
Was ist denn mit Menschen so wie ich. Die immer irgendein Messer am Gürtel haben. Ich war dieses Jahr schon auf dem Weihnachtsmarkt, hatte da ein Neckknife am Gürtel, wurde aber nicht kontrolliert.
Und in jedem Rucksack habe ich ein Opinel oder sowas drin.

Na das siehst du ja in dem SWR Beitrag. Es wird mindestens einkassiert und je nach Messer gibts
es eventuell noch ein Nachspiel.

... ich hab schon Polizisten (die was anderes machten) in Waffenverbotszonen gegenübergestanden,
da schaute der Clip deutlich aus der Tasche heraus. Keine Reaktion. Sie haben es entweder nicht
gesehen, oder waren nicht interessiert.

PS: Messer in den Hosenbund clippen, da findet es keiner. Möchte zu nichts anstiften, aber wer kennt
es nicht - da wirst du plötzlich irgendwohin mit genommen und dort wird kontrolliert. Und du denkst
"oh ne, die tasten ab da vorne..." und steckst es einfach in den Bund. Fall erledigt.

Was auch nur wieder zeigt wie sinnlos diese Kontrollen sind. Sie verhindern nichts. Gar nichts.

PSS: Bezüglich Weihnachtsmarkt, ich spaziere ja nun täglich über einen, auf welchem wir ein Attentat
erlebten. So what, an 95% der Tage habe ich Einhandmesser mit über 10cm Klinge eingesteckt. Da ich
praktisch nie Jacke trage, sieht man die Clips immer. Und fällt es irgendjemandem auf? Nein.
 
Mit mehr als drei Handgriffen zugriffsbereit ist der entscheidende Punkt.
Aber am besten man hat den Gesetzestext auch noch ausgedruckt dabei mit den entsprechenden Passagen markiert... :hehe:
Mehr als drei Handgriffe (spannende Frage - was zählt als einzelner Handgriff? Entriegeln - aufklappen - verriegeln, sind das schon drei beim Opinel?) ist das Minimum, das als praxisnahe Erleichterung vs. wirklich verschlossene Behältnisse, wie sie bei Waffen erforderlich sind, gedacht war. Ich denke aber nicht, daß ein EDC, das wirklich genau wie eine Waffe in einem korrekt verschlossenen Behältnis ist, Probleme macht, wenn dafür mit Aufsperren die "mehr als drei Handgriffe" nicht erreicht würden.
Das wird die Herrn und Damen der Ordnungsbehörden im Zweifel wenig bis gar nicht interessieren.
Einerseits kommt's auf die jeweilige Situation an und andererseits werden die sich nicht auf "Fachgespräche" einlassen oder die "Gebrauchsanweisung" lesen. 🙄😊
Ähm, wenn sie auf klar definierte Ausnahmen sch***, sind ihre Maßnahmen zumindest im Nachhinein juristisch angreifbar. Wenn ich ihnen auf die Aufforderung, mich kontrollieren zu lassen, gleich sage, ich habe ein EDC, aber "nicht zugriffsbereit" iSd §42 WaffG dabei, und sie das nicht entsprechend berücksichtigen, dann schei***en sie wissentlich auf klare Gesetzeslage. Punkt. Und das ist von der Situation völlig unabhängig. Wenn sie am Weihnachtsmarkt das gleiche Messer Leuten mal abnehmen, mal durchgehen lassen, ist es genauso Willkür, wie das berühmte Racial Profiling. Dass ich mich nach wie vor drauf verlassen kann, daß ich als biodeutsch erscheinende Person neben einer migrantisch aussehenden Person garantiert nicht zuerst oder evtl. sogar gar nicht kontrolliert werde, ist für mich persönlich vielleicht nett, aber korrekt ist das auch nicht.
 
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Ich würde Verschlossene Taschen genau deswegen nicht widerspruchslos durchsuchen lassen.

Sprich fragen was sie wollen.
Nach ihren Psalm über Messer führen ... bla bla gleich sagen dass ich ja wohl OFFENSICHTLICH kein Messer führe. (Dabei dramatisch die leeren Hände zeigen ... ROFL)

Wen die dann sagen sie wollen wegen Messer in meinen Rucksack sehen, denen erklären das man im geschlossenen Rocksack kein Messer führen kann, weil das ein Widerspruch in sich ist und mitteilen dass ich jeder anlasslosen Durchsuchung widerspreche ich und es definitiv vor Gericht bringen werde wenn ich anlasslos in meinen Grundrechten verletzt werde.

Und dann mal sehen was abgeht, aber ich bin recht sicher das dann auf Kontrolle verzichtet wird.

Diskutieren und mit "Zettelchen über Handgriffe" wedeln, bringt IMHO hingegen nichts. Man muss die maximal verunsichern und ein Zettel zeigt denen IMHO genau das Gegenteil, wer einen Zettel extra dazu dabei hat ist suspekt und muss Dreck am Stecken haben.

Ich würde denen auf deshalb auch die Frage "ob ich ein Messer transportiere" oder "ob ein Messer im Rucksack ist" daher auch antworten, dass sie das nichts angeht und zurück fragen wie sie denn auf diese Frage kommen und was der Anlass ist mich mit diesen Fragen zu belästigen und darauf verweisen das ich mich in meinen Rechten eingeschränkt und anlasslos belästigt fühle.

Sprich von Anfang an klar Kante und voll dagegen halten, natürlich alles freundlich und null aggressiv. Und dann halt was kommt das kommt, wenn es Probleme gibt werde ich mit den Verbänden und Organisationen die das interessiert reden und auch gerne Klagen.
 
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ich bin recht sicher das dann auf Kontrolle verzichtet wird
Ich bin mir recht sicher, dass Du dann aufs Revier wanderst.
Weil die das nicht sagen werden:
sie wollen wegen Messer in meinen Rucksack sehen

Es gibt noch 1000 andere Gründe, in den Rucksack zu sehen, z.B. Drogen, Schusswaffen, Bomben.

Vielleicht hat das zum Schluss kein juristisches Nachspiel, aber den Ärger hast Du trotzdem an der Backe.
 
Wenn ich auf den Weihnachtsmarkt gehe um einen Glühwein zu trinken, lasse ich mein Taschenmesser daheim, weil ich keine Lust auf Ärger habe. Spätestens an dem Weihnachtsmarktstand der Küchenmesser verkauft fühle ich mich dann aber meist doch irgendwie veräppelt…
 
Ich würde Verschlossene Taschen genau deswegen nicht widerspruchslos durchsuchen lassen.
...
Ich würde denen auf deshalb auch die Frage "ob ich ein Messer transportiere" oder "ob ein Messer im Rucksack ist" daher auch antworten, dass sie das nichts angeht und zurück fragen wie sie denn auf diese Frage kommen und was der Anlass ist mich mit diesen Fragen zu belästigen und darauf verweisen das ich mich in meinen Rechten eingeschränkt und anlasslos belästigt fühle.
...
Genau dafür gibt es den neuen § 42c WaffG:
§ 42c WaffG - Einzelnorm (https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42c.html)
 
Es ist und bleibt ein Schaulaufen.

Theater mit Taschenmessern, in der Regel adrenanlin oder hormonbedingt, gibt es meist an Bahnhofsplätzen oder Bierzelten. Die passende Zielgruppe tummelt sich eher selten zwischen handgemachten Hausschuhen und Lebkuchen.

Und wenn, bräuchte es ausreichend zugriffbereite Patrouillen und keine willkürlichen Handtaschenkontrollen durch zwei Alibi-Uniformen. Bei uns erstreckt sich der Weihnachstmarkt über mindestens 3 nicht direkt zusammenhängende Bereiche.

Aber. Es ist müßig.

grüsse, pebe
 
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Ich würde Verschlossene Taschen genau deswegen nicht widerspruchslos durchsuchen lassen.

Sprich fragen was sie wollen.
Nach ihren Psalm über Messer führen ... bla bla gleich sagen dass ich ja wohl OFFENSICHTLICH kein Messer führe. (Dabei dramatisch die leeren Hände zeigen ... ROFL)

Wen die dann sagen sie wollen wegen Messer in meinen Rucksack sehen, denen erklären das man im geschlossenen Rocksack kein Messer führen kann, weil das ein Widerspruch in sich ist und mitteilen dass ich jeder anlasslosen Durchsuchung widerspreche ich und es definitiv vor Gericht bringen werde wenn ich anlasslos in meinen Grundrechten verletzt werde.

Und dann mal sehen was abgeht, aber ich bin recht sicher das dann auf Kontrolle verzichtet wird.

Diskutieren und mit "Zettelchen über Handgriffe" wedeln, bringt IMHO hingegen nichts. Man muss die maximal verunsichern und ein Zettel zeigt denen IMHO genau das Gegenteil, wer einen Zettel extra dazu dabei hat ist suspekt und muss Dreck am Stecken haben.

Ich würde denen auf deshalb auch die Frage "ob ich ein Messer transportiere" oder "ob ein Messer im Rucksack ist" daher auch antworten, dass sie das nichts angeht und zurück fragen wie sie denn auf diese Frage kommen und was der Anlass ist mich mit diesen Fragen zu belästigen und darauf verweisen das ich mich in meinen Rechten eingeschränkt und anlasslos belästigt fühle.

Sprich von Anfang an klar Kante und voll dagegen halten, natürlich alles freundlich und null aggressiv. Und dann halt was kommt das kommt, wenn es Probleme gibt werde ich mit den Verbänden und Organisationen die das interessiert reden und auch gerne Klagen.
Viel Erfolg bei deiner "harten Tour".
Bezweifle allerdings die Erfolgsaussichten. 42c ist ja eben genau für "anlasslose" Kontrollen geschaffen worden.
Lebenszeit für juristische Scharmützel scheinst du auch ausreichend zur Verfügung zu haben....
 
Jup, der 42c wurde für anlasslose Kontrollen zum Führen von Messern und Waffen geschaffen und ist daher keine geeignete Rechtsgrundlage zur Kontrolle von Gepäck in dem Gegenstände transportiert werden, aber wer sich lieber bückt soll das ruhig machen. :)
 
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