Wie geht ihr konkret mit der neuen Gesetzeslage um (Springmesser, Waffenverbotszonen, öffentlicher Personenfernverkehr, ...)?

Das Gegenteil von Evolution ist Devolution . Es bedeutet „den evolutionären Rückgang oder Verlust einer Funktion, Eigenschaft oder Struktur in einem Organismus oder einer Art.
Im Grunde genommen gibt es für Evolution kein Gegenteil. Dies liegt daran, dass sie keine Richtung kennt (obwohl dies oft fälschlich angenommen wird). Insofern ist auch der Rückgang oder Verlust von Funktionen Evolution. Wenn Funktionen in veränderter Umgebung nicht mehr benötigt werden ist deren Wegfall eine Anpassung.

Als theoretisches Gedankenspiel könnte man dies auch auf die Messerleidenschaft übertragen - lasse ich aber ;)
 
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Ich finde das Nylon Etui von Böker ziemlich optimal. Da gehen locker zwei nicht zu dicke Messer oder ein etwas dickeres Messer rein. Ein Fach für Kleinkram hat es auch noch. Und vor allem hat der Reißverschluss schon eine Vorrichtung für ein kleines Schloss, wie das viele Reisetaschen oder Koffer haben.

Für den ÖPNV für mich eine gute Lösung.

full
 
Glaube ich werde mein Verhalten bei evtl. stattfindenden Kontrollen nochmal überdenken, denn seit ein par Tagen gibt es eine rechtliche Einschätzung von Christian Solmecke zu dem Thema.

Das Video dazu:

Finde da so einige Passagen ganz interessant, es ist zwar nur eine Sichtweise eines Anwalts, aber finde das durchaus sehenswert.
 
Interessant finde ich einen Kommentar unter dem Video in dem eine Frau aus Hamburg berichtet, dass sie in der Verbotszone kontrolliert wurde in der sie in einem Kraufhaus ein Messer gekauft hatte, dass sie Originalverpackt transportiert hat. Trotzdem wurde das Messer eingezogen und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Da sieht man, dass man in einer solchen zone wohl nichts dabei haben sollte, egal ob man führt oder verschlossen transportiert. Der Polizei scheint das herzlich egal zu sein, Hauptsache Jagt Erfolg
 
Ich kann mir zumindest nicht vorstellen, daß es irgendwo anders eine differenziertere Auseinandersetzung mit dem Thema gibt... :ROFLMAO:
 
Interessant finde ich einen Kommentar unter dem Video in dem eine Frau aus Hamburg berichtet, dass sie in der Verbotszone kontrolliert wurde in der sie in einem Kraufhaus ein Messer gekauft hatte, dass sie Originalverpackt transportiert hat. Trotzdem wurde das Messer eingezogen und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Da sieht man, dass man in einer solchen zone wohl nichts dabei haben sollte, egal ob man führt oder verschlossen transportiert. Der Polizei scheint das herzlich egal zu sein, Hauptsache Jagt Erfolg
Ich hoffe mal, daß man dranbleibt und über den Ausgang des Verfahrens berichtet. Den stinknormalen Kauf eines stinknormalen Allerweltsgegenstandes völlig zu verunmöglichen, das kann's nicht sein. Entweder die Verbotszone basiert direkt auf §42, dann sind hier klar die Ausnahmen im Sinne von "nicht zugriffsbereit" und "anerkannter Zweck" relevant (hier ist das aktuelle WaffG eiiigentlich ein Fortschritt ggü. der Vorversion) d.h. die Einziehung mitsamt des OWi-Verfahrens sind am geltenden Recht vorbei. Oder es ist eine nach den Ermächtigungen des WaffG verfügte WVZ, wo wiederum in allen einschlägigen Paragraphen des WaffG verlangt wird, hier Ausnahmen i.S.d. §42 vorzusehen. Wenn das in der entsprechenden Verfügung fehlt, so ist diese IMHO rechtlich angreifbar und damit auch Verwaltungsakte (Einziehung und OWi-Verfahren), die auf so einer rechtsfehlerhaften Verfügung beruhen.

Das alles muß natürlich der/die Betroffene mit der nötigen Sturheit durchziehen...... von allein kommt man da sonst wohl nicht raus.
 
Das alles muß natürlich der/die Betroffene mit der nötigen Sturheit durchziehen...... von allein kommt man da sonst wohl nicht raus.

Und das ist genau das Problem. In der Situation hat man erst mal keine Handhabe gegen die Polizei. Die leiten ein Owi Verfahren ein und nehmen einen das Messer ab. Dann kann man mal versuchen dagegen Rechtsmittel einzulegen. Das wird für den Betroffenen erst mal mit Kosten verbunden sein und im schlimmsten Fall wird das Verfahren gleich eingestellt wegen zu geringer Relevanz. Alles schon dagewesen. Recht haben und Recht bekommen sind auch hier zwei verschiedene Dinge.
 
Und das ist genau das Problem. In der Situation hat man erst mal keine Handhabe gegen die Polizei. Die leiten ein Owi Verfahren ein und nehmen einen das Messer ab. Dann kann man mal versuchen dagegen Rechtsmittel einzulegen. Das wird für den Betroffenen erst mal mit Kosten verbunden sein und im schlimmsten Fall wird das Verfahren gleich eingestellt wegen zu geringer Relevanz. Alles schon dagewesen. Recht haben und Recht bekommen sind auch hier zwei verschiedene Dinge.
Genau so sehe ich das auch. Sogar wenn ich selbst optimistisch bin, dass ich im Zweifel mein Recht auch bekäme: es ist meine Zeit und meine Energie die ich da reinstecken muss. Und beides gibt mir keiner wieder, egal wie Recht ich habe und bekomme.
Interessant finde ich einen Kommentar unter dem Video in dem eine Frau aus Hamburg berichtet, dass sie in der Verbotszone kontrolliert wurde in der sie in einem Kraufhaus ein Messer gekauft hatte, dass sie Originalverpackt transportiert hat. Trotzdem wurde das Messer eingezogen und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Das habe ich auch gelesen und finde es sehr strange. Allerdings glaube ich auch nicht alles, was ich in Youtube-Kommentaren lese.
 
Interessant finde ich einen Kommentar unter dem Video in dem eine Frau aus Hamburg berichtet, dass sie in der Verbotszone kontrolliert wurde in der sie in einem Kraufhaus ein Messer gekauft hatte, dass sie Originalverpackt transportiert hat. Trotzdem wurde das Messer eingezogen und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Eine Originalverpackung ist ein dehnbarer Begriff, reicht von Kunststoffblister eingeschweißt bis zu offener Pappschachtel.

Was die Polizei betrifft, denen scheint Vieles völlig egal zu sein, musste erst vorgestern nachweisen, dass meine elektronische Parkscheibe mit aufgedruckter Zulassungsnummer vom KBA und blauem Zeichen 314 auch tatsächlich zugelassen ist. Das Ding bei den Beamten sind ja die fehlenden Konsequenzen, die können messertechnisch sicherstellen was und wie sie wollen, einfach so, und nix passiert, nichtmal beim Widerspruch vor Ort. Ob dann im Nachgang eine OWI eingestellt wird ist denen doch völlig wurscht.
 
Nimm es mir bitte nicht übel, aber du bist eine arme Sau - ich neige nicht zu dieser Ausdrucksweise, aber hier passt sie wie der Hammer auf den Nagelkopf.

Ich habe mir dieses Video angesehen und dabei gedacht, dass das eine Verarsche ist, denn ich habe von Minute zu Minute erwartet, dass jemand in schallendes Gelächter ausbricht. Da fragt ein Polizist, ob wer was bei sich hat, woran er sich verletzen könnte - bei "stinknormalen Allerweltspersonen" ... ja dann soll er nicht betatschen, denn verletzen kann er sich auch am Schlüsselbund oder beim Weggehen am nächsten Laternenmast. Da frage ich mich ernsthaft, warum die Kontrollore Schusswaffen tragen, wenn sie so tollpatschig sind. Schlussendlich wird bei einer "netten Allerweltsfrau", die ich jederzeit bedenkenlos nach dem Weg fragen würde, nachdem in ihrer Tasche gekramt wurde, ein stinknormales SAK 91mm gefunden. Fast hätte ich erwartet, dass die Polizisten jetzt ihre Schusswaffen ziehen, aus reinem Selbstschutz ... 🫣
Die Einen in Übersee bewaffnen sich bis an die Zähne und die Anderen in Europa haben bald nur mehr Knetmasse als härtestes Produkt im Alltag. Das ist doch alles nur mehr absurd.

Selbst meine Frau hat mich schon angesprochen, dass wir in ein paar Tagen durch eine Waffenverbotszone in Wien gehen und ich soll doch bitte ...

Also wie gehe ich damit um? Genauso, wie ich mich in den vergangenen 55 Jahren verhalten habe, seitdem ich halt ein Taschenmesser ständig bei mir habe.
Damit sprichst Du mir aus dem Herzen.
Zwei Dinge fallen mir auf, an dem Video wie an der Diskussion hier: zunächst freuen sich die von der Polizei in aller Öffentlichkeit Durchsuchten wie auch diejenigen hier, die die seit 31.10. illegalen Springmesser abgegeben haben, dass sie auf der sicheren Seite seien. Sie zählen fortan nicht mehr zu den potentiellen Tätern, die Polizei ist zufrieden, dass nichts Tatverdächtiges zu beanstanden ist; bei einer Kontrolle der Wohnung wird sich fortan kein verbotener Gegenstand finden. Man könnte unterstützend anführen, dass bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle ja auch der Missbrauch von Alkohol und Drogen getestet wird, und dass dies der allgemeinen Sicherheit der Verkehrsteilnehmer dient.
Freuen sollte man sich aber nicht zu früh, denn, zweitens, läuft hier, wie das Video zeigt, etwas aus dem Ruder: Da wird der harmlosen Besucherin des Weihnachtsmarktes die Handtasche hochnotpeinlichst visitiert wie ein verdächtiges Gepäckstück am Flughafen - auf dem Boden, mit größter Vorsicht, und: ein SAK entnommen! Jeder normal denkende Beamte hätte sie daraufhin vielleicht ermahnt und sie gehen lassen. Doch gnadenlos folgt jetzt der Gang durch die Instanzen bis zum Entscheid er Waffenbehörde.
Und noch etwas: Als ich 19/20 Jahre alt war, hat man mir - wie vielen anderen auch - die Handhabung todbringender Waffen beigebracht. Nie gab es eine Tauglichkeitsüberprüfung/Gesinnungsprüfung irgendeiner Art. Ja klar, es gab unschöne Todesfälle, aber deswegen hat man die Wehrpflicht doch nicht abgeschafft. Nie hätte man daher auch nur nachgedacht über einen Missbrauch des "BW-stumpf" durch einen von uns, denn das war doch, bitteschön, keine Waffe! - Und jetzt? Jetzt müssen wir alle uns dem Generalverdacht aussetzen, uns als potentielle Messerstecher behandeln lassen, vor der Entdeckung des, wohlgemerkt, nicht offen mitgeführten kleinen Taschenmessers erzittern. Angst vor Strafe ersetzt die bürgerlichen Rechte, Kontrolle der Bürger ersetzt das Vertrauen in ihren Verstand, Verbote ersetzen Freiheiten. Es tut mir leid, aber dies ist nicht das Verständnis von Demokratie, mit dem ich aufgewachsen bin. Und: Hier dient die Entdeckung eines SAK auch nicht einer besseren Sicherheit.
Was ich erwarten würde, ist dies: Ich bin im DRK, und wie mein Kamerad M., der Bereitschaftspolizist ist, anmerkte: Gegen einen Messerangriff hilft nur eins. 9 mm zwischen die Augen. Als Normalbürger sollst du das natürlich nicht machen und rennst dann weg. Aber als Polizist kannst du dich dann auf das Wesentliche konzentrieren und die friedfertigen Bürger in Ruhe lassen. Auch die mit Springmessern.
 
Ich gehe damit wie gehabt um.
Ich fahre mit dem Auto, statt Bus und Bahn zu nutzen. Demnach halte ich mich auch nicht in Verbotszonen auf, von denen eine der nächste HbF zu sein scheint. Stadtfeste meide ich, nicht wegen dem Risiko eines Anschlages (aber könnte durchaus auch ein Grund sein), sondern weil ich die letzten 20 Jahre auf keinem Stadtfest war. Ich mag sowas einfach nicht. Konzertbesuche kann man auch als fast nicht existent bezeichnen.

Das Thema könnte relevant werden, wenn ich im Sommer dazu kommen sollte das Deutschlandticken zu nutzen.
Ich führe übrigens nur feststehende Messer bis 12cm Klingenlänge, die in ihrer Ausführung erlaubt sind zu führen (also kein Karambit, Tanto etc.).

Aber schön zu sehen, dass wenigstens alles beim Alten geblieben ist, was die Klingenlänge betrifft.
Wobei ich schnitztechnisch 9-11cm bevorzuge. 12cm sind da manchmal nicht so flexibel anwendbar.
Punkto draußen im Wald und irgendwas werkeln.

Gruß
 
Leuts, bitte. Wenn Ihr das Thema schon diskutieren wollt, dann bleibt dabei. Es ist die Frage. wie Ihr persönlich damit umgeht.
Wir fangen jetzt nicht an, YT videos zu besprechen oder die Unzufriedenheit abzukippen.

@Dimm. Bravo! Das Ding mag in Russland erlaubt sein, hier in D ist es ein verbotener Gegenstand. Noch weitere tolle Vorschläge?

Also bleibt beim Thema und haltet euch an Harry Rowohlt.

Danke
Pitter
 
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