Wirklich Entwarnung für Bayern?

Insgesamt finde ich es schon recht merkwürdig. Bei einer "normalen" Verkehrskontrolle wird in der Regel weder das Fahrzeug noch die Person durchsucht! Welche "verdachtserregenden" Anhaltspunkte mögen hier zur Auffindung des Messers vorgelegen haben?

Tja, die "verdachtsanregenden Anhaltspunkte" waren, daß das Messer in der Mittelkonsole sichtbar gelegen hatte. Das war der einzige Grund für das Auffinden. Eine Durchsuchung fand nicht statt.

Und ja, ich werde ihm mit Rat und Tat zur Seite stehen um alles Nötige zu veranlassen. Leider verhält es sich hier so wie meistens.
Er will keinen Ärger und die Sache so schnell und folgenlos beenden wie möglich.
Vielleicht sollte ich mir auch ein Eickhorn Rettungseinhandmesser sichtbar ins Auto legen. Ich würd bis zur letzten Instanz druchgehen wenns sein muss.:hehe:

Und ja, in ******** passiert selten etwas, es stand nur im lokalen Polizeibericht.:steirer:


Gruß K.
 
Eine Anzeige? Ich denke, das ist nach dem neuen Gesetz eine Ordnungswiedrigkeit? Da bekommt man doch keine Anzeige, oder? :confused:

Ich tippe diesbezüglich mal auf einen Fall von Sensationsjournalismus.

Ein Ordungswidrigkeitenanzeige stellt auch eine Anzeige dar.

@kentucky:
Es wäre natürlich schön, wenn du uns über das laufende Verfahren (natürlich alles anonymisiert) auf dem aktuellen Stand halten könntest.
 
...Der Beitrag zeigt auf jeden Fall, dass der kleine Funken Hoffnung durch die tatsächliche Durchführung des WaffG schnell wieder erlöscht wird!

Mit jedem neuen Beitrag zu diesem Thema drehen wir uns immer wieder im Kreis. Solange keine "höchstrichterlichen" Urteile zu dem Thema "berechtigtes Interesse" und "sozialadäquater Gebrauch" vorliegen, schwimmen wir alle im Raum der Rechtsunsicherheit.
Eben, genau meine Rede!
Man ist der subjektiven Beurteilung, welche mühelos bis zur Willkür ausgedehnt werden kann, hilflos ausgeliefert. Daran wird sich nichts ändern, solange dieser Passus mit dem berechtigten Interesse besteht. Egal welche Aussagen wieviele Politiker oder Beamte wo auch immer machen.
 
Mach ich, ich bin selber schon ganz gespannt.

Mein Finger hat übrigens grad ganz komisch gezuckt als ich auf einer bekannten Auktionsplattform ein Einhandrettungsmesser gefunden habe.
Das passt wunderbar in meine Mittelkonsole.
Ich will ja schließlich Menschen in einer Notsituation helfen können....;)


Gruß K.
 
Mach ich, ich bin selber schon ganz gespannt.
Mein Finger hat übrigens grad ganz komisch gezuckt als ich auf einer bekannten Auktionsplattform ein Einhandrettungsmesser gefunden habe.
Das passt wunderbar in meine Mittelkonsole.
Ich will ja schließlich Menschen in einer Notsituation helfen können....;)
Gruß K.

Mir geht es übrigens nicht anders als dir! Überlege selber gerade, ganz bewusst und offen ein Rettungsmesser im Auto mit zu führen. Die möglichen Konsequenzen sind mir natürlich bewusst. Ich denke aber, dass man ins so einem Fall den Kampf gegen die Behörden gewinnen kann. Genug zitierfähige Quellen im Rahmen eines Ordungswidrigkeitenverfahrens oder eines Widerspruchsverfahren gegen die Beschlagnahme eines Messers sollten mittlerweile vorhanden sein!

Wir dürfen uns nicht unterkriegen lassen!

Die Einstellung des "jungen Mannes" aus ******* (keinen Ärger zu bekommen und alles so schnell wie möglich aus der Welt zu schaffen) sollte eigentlich für Forumsmitglieder nicht akzeptabel sein.

Ich habe übrigens selber gerade einen "kleinen" Kampf gegen eine Behörde gewonnen. Es ging zwar um etwas ganz anderes, aber man muss einfach nur hartnäckig sein!:D
 
Na gut, dann oute ich mich mal : Ich trage seit gestern wieder mein Spydie. :)

Schauen wir mal ob und wenn ja was passiert ;)
 
Ich denk mir grad wozu mein Drang nach einem Einhandmesser im Auto noch gut sein könnte.

Es ist doch so, daß die "legal Reasons" noch nicht näher definiert sind (bis auf einige Beispiele wie z.B. Sport, Wandern, etc.)
Sollte es jetzt soweit kommen daß jemand mit seinem Einhandmesser im Auto vor Gericht zieht und mit dem Grund "Führen für Notfälle" recht bekäme, wäre das meiner Meinung nach ein Etappenseig.
Dann würde nämlich zumindest ein Urteil existieren das besagt: "Messer im Auto für Notfälle ok".
Das wär doch immerhin schon mal was.

Und so abwegig ist das ja gar nicht. Ich denke daß diesen "allgemein anerkannten Grund" jeder akzeptieren muss der klar bei Verstand ist.

Wichtig ist, auf keine Diskussion mit den Beamten in grün einlassen. Sollen die ruhig fleißig beschlagnahmen.
In dem Fall kann es sogar uns nützen.

Auf das Gesicht bin ich gespannt wenn ich mein Messer grinsend und ohne Widerworte übergebe.




Gruß K.
 
Rettungsmesser:

Höchster Respekt meinerseits für Euren Mut!

Ich bin etwas beschämt, das es mir nicht gelingt so eine
Aktionen starten zu wollen.
Ich hab seit 2001 in beiden Autos so'n Teil liegen, leider hab ich keinen dritten Wagen. :(

Ich lese Eure Beiträge immer gerne!
Macht weiter so! :super:

Hochachtungsvoll,
Pit
 
Wie bereits erwähnt, wir drehen uns im Kreis. Auch über das Thema mit den Rettungsmesser wurden hier schon Opern geschrieben.
 
Rettungsmesser:
Höchster Respekt meinerseits für Euren Mut!
Ich bin etwas beschämt, das es mir nicht gelingt so eine
Aktionen starten zu wollen.
Ich hab seit 2001 in beiden Autos so'n Teil liegen, leider hab ich keinen dritten Wagen. :(
Ich lese Eure Beiträge immer gerne!
Macht weiter so! :super:
Hochachtungsvoll,
Pit

Es geht doch nicht darum, wieviel "Mut" man beim Führen eines bestimmten Messer haben muss!

Es geht darum, dass der Gesetzestext des § 42a WaffG nicht eindeutig ist. Das was in den obigen Beiträgen als Rettungsmesser genannt wird, stellt im Sinne des § 42a WaffG zunächst einmal ein Einhandmesser dar. Die Ausnahmen vom Verbot zum Führen sind als Regelbeispiele im Gesetzestext benannt, aber darüber hinaus ist noch nichts amtlich!

Mit einem Rettungsmesser hat man aber schlicht und einfach eine bessere Argumetationsgrundlage in einem möglichen Ordungswidrigkeitenverfahren, als mit einem anderen Einhandmesser (evtl. auch noch in einer Bauart, die hier allgemein als taktisch bezeichnet wird).

Mir geht es auch nicht darum zu zeigen, was ich für ein toller Hecht bin, wenn ich ein Messer führe, welches eigentlich dem Führungsverbot unterliegt.

Mir geht es (in diesem Thread) darum, ein mögliches Szenario zu entwerfen, welches im Falle eines Falles eine gute Argumentationsgrundlage für ein Einspruchsverfahren bieten könnte.

-------------------

Aber um wieder die Kurve zu kriegen, kann man festhalten:

Keine Entwarnung für Bayern!
 
Tu es oder laß es, aber sprich nicht darüber.
Was ich wann, wo, warum illegal trage geht keinen was an.

Ich kann auch schreiben, das ich morgen aus Protest mit ner Tüte Gras durch die Gegend fahre um damit für die Legalisierung zu protestieren.
Und wenn se mich damit erwischen, versuche ich mich mit medizinischer Anwendung heraus zu reden, weil ich manisch depressiv bin...:lach:

Ich für meinen Teil bin ob der vielen hundert Beiträge zu dem Thema müde, und kann es nicht mehr sehen.
Ich weiß, ich sollte es ignorieren, aber ich hab dann den gleichen Schreibdruck wie Ihr......;)

Aber wie gesagt, tut Euch keinen Zwang an:
Weitermachen!

Gruß,
Pit:D
 
Leider ist über die genauen Umstände der Verkehrskontrolle nichts näheres bekannt.

War die Kontrolle im Ort oder auf einer Landstraße, welche Tageszeit?

Je nach Lage wäre ich z.B. mit dem Wagen unterwegs gewesen zum Wandern. (Und der Transport des Einhandmessers auf dem Weg zu einer allgemein anerkannten Tätigkeit wie dem Wandern soll doch nach Aussage verschiedener Politiker erlaubt sein). :super:

Ist alles reine Spekulation, aber einfach abnicken, stramm stehen und ein demütiges "jawoll, Herr Wachtmeister" murmeln wäre mir wahrscheinlich nicht in den Sinn gekommen.
Wobei das auch von der Situation abhängt: später Abend, mehrere Beamte im strömenden Regen, kurz vor Schichtende, nicht gut gelaunt. Einer leuchtet mit seiner TaLa ins Auto und sieht das Einhandmesser, ruft den Kollegen zu: "Der Kerl hat ein gefährliches Messer, passt auf!" Na, wahrscheinlich hätte ich mir vor Angst in die Hose gemacht. Also wohl doch "Jawoll, Herr Wachtmeister!" :D

Und in Zukunft keine Messer mehr sichtbar im Auto liegen lassen. Jedenfalls nix teures. :steirer:

Und Rettungsmesser hab' ich keine.


Gruß,

sharknose
 
Ich halte es wie Nidan.

Mein alter Herr pflegt zu sagen: Das Land ist groß, der Zar ist weit. Trifft besonders in Berlin zu.
 
...War die Kontrolle im Ort oder auf einer Landstraße, welche Tageszeit?
Das ist doch piepegal. Die legal reason darf weder von der Art der Strasse noch von der Tageszeit abhängig sein.

...Je nach Lage wäre ich z.B. mit dem Wagen unterwegs gewesen zum Wandern.
Wandern, dass ich nicht lache. Wozu bitte braucht man zum Wandern in Deutschland unbedingt ein Messer - und wieso ausgerechnet ein Einhandmesser, könnte ein netter und nicht wohlgesonnener Herr fragen, und schwupps ist das Messer weg.
Ein Messer dient zum Schneiden. Entweder man darf es führen, weil man es im Bedarfsfall zum Schneiden verwenden will, oder man darf es nicht führen. Diese krampfhafte Suche nach einer legal reason ist doch so sinnlos wie ein Kropf und wird bei auftretender Willkür nichts helfen. Zumal wird man ohnehin nur in den seltensten Fällen beweisen können, wohin man gerade unterwegs ist und was man dort zu unternehmen gedenkt.

...Und der Transport des Einhandmessers auf dem Weg zu einer allgemein anerkannten Tätigkeit wie dem Wandern soll doch nach Aussage verschiedener Politiker erlaubt sein).
Jahaaa, aber in einem verschlossenen Behältnis.

...Und Rettungsmesser hab' ich keine.
Gerade mit einem Rettungsmesser (aber auch wirklich mit einem Rettungsmesser, nicht etwa mit der Turbine Forum wegen ihres Glasbrecher) hätte man aber zweifellos die besten Argumente, weil der Zweck dieser Messer durch die Bauart definiert ist. Vor allem bei den echten Rettungsmessern, wie dem Victorinox Rescue Tool, oder diesem ziemlich bekannten, roten Rescue Knife von Eickhorn.
 
Natürlich wird bei Willkür nix helfen, sonst wäre es ja keine Willkür mehr. :lach: Die Sache ist doch so: Solange man selbst keine genaue Kenntnisse von den Vorkommnissen und deren Konsequenzen hat, kommt man auf nie auf irgendeinen grünen Zweig, weil ein Großteil Spekulation bleibt. Unsachgemäße Durchsetzung von Gesetzen seitens der Polizei und sonstiger Autoritäten hat es doch vorher auch schon gegeben, nicht erst seit dem 1.4. Und ein Paradebeispiel eines "Opfers" des Unsinns des neuen Gesetzes fehlt innerhalb unserer Reihen doch auch noch, oder hat sich der-/diejenige noch nicht gemeldet?

Gruß,
Carsten
 
Willkür und der Weg durch die Instanzen

Meiner Erfahrung nach werden praktisch alle Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten, in denen der Beschuldigte ein Gegenargument bringt, eingestellt nach § 47 OWIG (persönliches Gespräch mit einem Richter für Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten am Amtsgericht Passau im Rahmen eines Praktikums, ein Tag Teilnahme an öffentlichen Verhandlungen mit Akteneinsicht; ist allerdings 10 Jahre her, aber ich denke, es hat sich nicht viel geändert).

Der Richter hat aus zeitlichen, personellen und wirtschaftlichen Gründen nicht die Möglichkeit die Gegenargumente des Beschuldigten zu prüfen. Polizeibeamte oder sonstige Personen als Zeugen zur Verhandlung zu laden ist praktisch unmöglich und er muss alles unbesehen glauben, was der Beschuldigte an Ausreden vorbringt.
Natürlich weiß der Richter, dass er belogen wird. Er hat aber nur ca 10 Minuten Zeit pro Prozess und wenn er nicht die Akten über Nacht mit nach hause genommen hat, hat er auch wenig Ahnung vom Sachverhalt. Deshalb stellt er das Verfahren ein und die Sache ist für ihn erledigt.
Ohnehin ist sein Job so ziemlich der undankbarste auf der Karriereleiter im Gericht, weshalb er, wenn er unter 30 ist, gezwungenermaßen die Ochsentour mitmacht und seine Zeit so schnell und so unspektakulär wie möglich absitzt oder, wenn er über 30 ist, seine Strafversetzung so gelassen wie möglich mit dem geringsten Aufwand hin nimmt.

Das alles klingt zunächst positiv für den mehr oder weniger rechtmäßig verfolgten Messerträger. Das Dumme ist nur, dass auf diese Weise aus dem Weg durch die Instanzen natürlich nichts wird und der Willkür der Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zur Lasten der Rechtssicherheit weiterhin Raum gegeben wird.

§ 47 (2) OWIG
1Ist das Verfahren bei Gericht anhängig und hält dieses eine Ahndung nicht für geboten, so kann es das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft in jeder Lage einstellen.
2Die Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn durch den Bußgeldbescheid eine Geldbuße bis zu einhundert Euro verhängt worden ist und die Staatsanwaltschaft erklärt hat, sie nehme an der Hauptverhandlung nicht teil.
3Der Beschluß ist nicht anfechtbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tu es oder laß es, aber sprich nicht darüber.

Gilt grundsätzlich, sehe ich auch so.

Ich kann auch schreiben, das ich morgen aus Protest mit ner Tüte Gras durch die Gegend fahre um damit für die Legalisierung zu protestieren.

Anderer Sachverhalt, da klarer Verstoß gegen das BtMG.

Ich halte es für äußerst unseriös, andere mehr oder weniger direkt dazu auffordern, einfach so weiterzumachen wie bisher. Nur um die eigene Klientel zu beruhigen.

Andersherum werde ich weiterhin irgendein Taschenmesser tragen - wird wohl meistens ein Einhandmesser sein. Und, wie ich das seit Jahren mache, mein CQD Dieter als Rettungsmesser. Das sieht dann auch wenigsstens klar wie ein Messer aus, und man kommt gar nicht in die Versuchung, über Rettungswerkzeuge zu diskutieren ;) Und dann schaun wir halt mal.

Es kann einfach nicht angehen, dass aus dem Innenministerium eine klare Vorgabe kommt, die auch noch an die Bürger vermittelt wird - was im MM oder auf der IMSW Seite steht, ist explizit zur Veröffentlichung freigegeben. Auch bei den anderen Innenministerien lief der Kontakt über die Pressestelle.

Und dann soll man eine OWI begehen, wenn man sich gemäß dieser Informationen verhält? Ist ja eine etwas abstruse Situation. Der Bürger soll sich an Gesetze halten, die er nicht versteht. Und ich rede ja jetzt nicht von Leuten, die bei der Lektüre des Telefonbuchs an die Grenzen ihrer intellektuellen Fähigkeiten gelangen.

Das hätte ich dann ja schon gerne im Rahmen eines OWI Verfahrens geklärt.

Pitter
 
Natürlich wird bei Willkür nix helfen, sonst wäre es ja keine Willkür mehr. :lach: Die Sache ist doch so: Solange man selbst keine genaue Kenntnisse von den Vorkommnissen und deren Konsequenzen hat, kommt man auf nie auf irgendeinen grünen Zweig, weil ein Großteil Spekulation bleibt. Unsachgemäße Durchsetzung von Gesetzen seitens der Polizei und sonstiger Autoritäten hat es doch vorher auch schon gegeben, nicht erst seit dem 1.4. Und ein Paradebeispiel eines "Opfers" des Unsinns des neuen Gesetzes fehlt innerhalb unserer Reihen doch auch noch, oder hat sich der-/diejenige noch nicht gemeldet?
Carsten, es geht hier nicht generell um Willkür, welche immer passieren kann und wird, und gegen die man machtlos ist. Auch geht es nicht um unsachgemäß durchgeführte Gesetze.
Der Knackpunkt in unserem Fall ist, dass die Willkür auch noch gesetzlich verbrieft ist. Dass durch einen gummiartigen Gesetzestext eine Situation geschaffen wird, welche der Willkür Tür und Tor öffnet und diese legitimiert. Dass uns dies auch noch als Positives, als Ermessensspielraum, verkauft wird.
Da nützen auch keine beruhigenden Worte, dass noch kein absolutes Negativbeispiel bekannt ist. Mir sind sehr wohl welche bekannt, ich poste sie nur nicht, weil ich den genauen Ablauf beweisen müsste, was ich nicht kann . Und selbst wenn nicht, heisst das noch lange nicht, dass sie nicht passiert sind, denn in Deutschland gibt es zig Millionen erwachsene Bürger, nicht nur uns zig Tausend Forumiten, von denen maximal einige wenige Hundert die aktive Gruppe ausmachen.
 
Zuerst einmal stimme ich Pitter in allen Punkten zu.

Für mich ist es auch auschlaggebend, was von höchster Stelle und das ist ja wohl in diesem Fall der für das Waffenrecht zuständige Fachmann im bayerischen Innenministerium an Informationen herausgibt.

Wenn ich Gesetze befolgen soll muss mir auch jemand sagen was ich laut diesen Gesetzen zu tun habe und wie diese gehandhabt werden und das ist für mich mit der sehr klaren Aussage von Herrn Ranninger erfolgt.

Sollten diese Aussagen irgendeinem naßforschem, übereifrigem Beamten in grün nicht bekannt sein, oder sollte er meinen sich über diese Weisungen hinwegsetzen zu können, weil ihn gerade der Hafer sticht werde ich ihn im Bedarfsfall höflich aber sehr direkt auf die Ausführungen seines Dienstherren hinweisen und sollte er dann noch nicht einsichtig sein, muss ich halt eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen und gleichzeitig versuchen mein Recht in anderer Distanz zu bekommen.Nach dem aktuellen Interview bin ich recht zuversichtlich, dass das auch gute Erfolgschancen hat.

Im Übrigen : Das mit dem Rettungsmesser ist zwar ganz lustig, aber laut besagtem Interview auch unnötig. Herr Ranninger betont ausdrücklich, dass es im neuen Waffengesetz keine neuen Regelungen gibt nach denen bestimmten Messern entweder Waffen- oder Werkzeugcharakter zugeschrieben werden und dass man sich deshalb in Bayern nur auf die Frage des sozial-adäquaten Gebrauchs konzentrieren werde. Was wiederum besagt : Setze dein Messer nicht gegen Menschen ein und die Sache passt.

Ich betone hier aber noch einmal ausdrücklich, dass das von mir Geschriebene nur für Bayern gilt (so leid es mir tut) und dass ich das neue Waffengesetz nach wie vor Mist finde versteht sich wohl von selbst.
 
Das hätte ich dann ja schon gerne im Rahmen eines OWI Verfahrens geklärt.

Das wird aber schwierig, denn es setzt auf der Gegenseite ein Interesse an der Klärung voraus. Wenn eine OWI geahndet wurde, leigt die administrative und fiskalische Abwicklung i.d.R. nicht mehr bei den sicherheitsnahen Bereichen der Verwaltung, sondern bei Stellen, die dem Bereich Finanzverwaltung zugehörig sind. Die wollen kassieren und keine grundsätzlichen Rechtstreitigkeiten durchfechten, das lohnt sioch nähmlich in Heller & Pfennig nicht, wenn sich derjenige dagegen wehrt.
 
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