Jedesmal, wenn ich nur eine Hand frei habe.
Das bekommst du nicht durch! Das ist viel zu allgemein...
Wenn, dann müsstest du schon einen genauen, spezifizierten Grund beim Verlassen deines Hauses kennen...und wenn du den kennst, kann man dagegen argumentieren, dass du dann dir bereits ein gesetzeskonformes Messer (geöffnet) bereit legen hättest können. Auf Verdacht, kannst du kein Einhandmesser mehr mit Dir rumtragen. Einhandmesser haben ja zweifelsfrei praktische Vorteile. Du kannst dich aber nicht auf diese Vorteile berufen, wenn das Messer jetzt verboten ist.
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Wenn ich nur (ein) Einhandmesser besitze.
Gruß[/QUOTE]
Das ist auch keine Begründung. Wenn Du nur Einhandmesser besitzt, ist das dein Problem. Du kannst doch nicht sagen "Ich weiß, dass Einhandmesser jetzt verboten sind, aber ich trage es trotzdem mit mir rum, weil ich kein anderes Messer hab! Ich muss daher das Gesetz leider ignorieren"! Wir sind doch nicht im Kindergarten...
Du kannst doch auch nicht behaupten "Ich weiß, dass mein Auto keine Bremsen mehr hat, aber ich habe leider kein anderes Auto, daher muss ich das ohne Bremsen benutzen"
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Oder nur ein Einhandmesser bei mir trage.[/QUOTE]
Soweit darf es laut Gesetzestext ja gar nicht mehr kommen. Du darfst es ja erst gar nicht dabei haben....
Gruß, Mezza