Also ich hab vor kurzem mal geantwortet, dass alle Diskussionen sinnlos sind, soweit wir nicht wissen wie das neue WaffG ausgelegt wird. Nach den Berichten muss ich leider unter Tränen zugeben, dass dies nun erfolgt ist. Leider gegen unsere Hoffnungen....
Auf die Aussage von Herr Ranninger kann leider wirklich nichts gegeben werden. Entscheiden werden die Beamten vor Ort und dann in zweiter Instanz die Richter. Herr Ranninger kann hier nur Handhabungs-Richtlinien im Sinne von "ein Auge zudrücken" vorgeben...Der Tatbestand beim Fühen eines Einhandmesser bleibt dennoch erfüllt...
Auch die ganzen Diskussionen über einen sozial-adäquaten Zweck sind bis jetzt völlig sinnlos gewesen. Schaut euch doch mal den § 42a WaffG genau an...
(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)oder feststehende Messer mit einerKlingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmenoder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interessevorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenständeim Zusammenhang mit der Berufsausübungerfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sportoder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Es wird doch generell gesagt, dass Einhandmesser verboten sind. Aus Amen Ende. Eindeutig! Nichts schwammiges! So...und jetzt gibt es ein paar kleine Ausnahmen, die in Absatz drei geregelt sind:
1. Berufsausübung...sprich Tapezier- (Cutter-)messer etc.
2.Brauchtumspflege: Mitführen von Chargenschlägern, historische Schwertkämpfe etc.
3. Sport: Angeln, Jagen, etc
4. allgemein anerkannter Zweck:
So und jetzt nennt mir mal bitte einen allgemein anerkannten Zweck, bei dem ich ein Einhandmesser brauche...und zwar sprichwörtlich ein Einhandmesser! Warum benutzt man kein Backlock oder, wenn es um die Handhabung (schwieriges Öffnen) geht ein kleines feststehendes Messer?!
Ich habe im gesamten Forum noch keinen adäquaten Zweck gelesen! Wirklich keinen einzigen, den man als adäquaten Zweck auslegen könnte. Alle Gründe begründen nur einen generellen Grund zum Führen eines Messers aber nie einen genauen Grund, warum es ein Einhandmesser sein muss.
Das müssen wir uns einfach mal eingestehen. Der Absatz 3 ist kein Freifahrtsschein. Das momentane Vorgehen der Behörden beweist, dass es anscheinend nicht aussreicht sich irgendeinen Grund abends im Bett auszudenken um in Zukunft das neue WaffG zu ignorieren.
Hört auf nach einem legalen Grund zu suchen. Den werdet Ihr nicht finden und in Sicherheit werdet Ihr euch mit einem bloßen Grund nie befinden. Provokationen im Auto werden auch nichts bringen.
Die einzige Möglichkeit wäre das WAffG zu ändern. Aber bevor das nicht geschehen ist, wird es einfach kaum mehr eine Möglichkeit geben mit einem Einhandmesser rumzulaufen. Auch in Bayern nicht.
Und jetzt noch zu den Leuten, die glauben durch die Instanzen gehen zu müssen: Wenn Ihr die Kohle dazu habt viel Spaß! Erste Erfolge werdet Ihr frühestens vorm BVerfG haben können! Und da auch nicht wegen des Bestimmtheitsgrundsatz sondern aufgrund der Erforderlichkeit! Das wird dann aber auch nur eine 50:50 Chance ergeben und garantiert noch nicht, dass das Gesetz abgeschafft wird. Hochstwahrscheinlich wird Euch nur bei der Anwendung im Einzelfall Recht zugesprochen! Dann habt Ihr aber fast nichts geschafft!
Das neue WaffG ist einfach eindeutig!! Seht es ein! Der adäquate Zweck ist einfach nur eine salvatorische Klausel um bestimmte Konflikte auszuräumen, weil man irgendeineArt von Messer, die sich auch mit einer Hand öffnen lassen vergessen hat und dadurch irgendwas nicht mehr machen kann. Wenn Ihr an den falschen Beamten gelangt, werdet Ihre Euch trotz aller Proteste strafbar machen.
Wenn Ihr wirklich etwas dagegen tun wollt, macht es wir Hans Söllner. Der hat zum Protest gegen das Betäubungsmittel-Gesetz, alle Kleinkiffer zur Selbstanzeige mit einem Gramm aufgerufen um die Behörden und die Gerichte mit Verhandlungen zu überschwemmen!
Das könnte vll zu einer Änderung führen...Aber unsere Diskussionen und unser "rumgeheule" hier im Forum helfen garantiert nichts...
Gruß, Mezza
P.S: Falls nicht ersichtlich: Mich k**** das neue WaffG genauso wie Euch an...