Wirklich Entwarnung für Bayern?

Servus Peter!
Du hast natürlich Recht damit, dass dieses Gesetz vom Wortlaut her die Willkür eher förder als verhindert. Mir sind persönlich bisher keine Beispiele bekannt, aber ich wohn ja auch aufm Dorf. Ich will ja gar nicht abstreiten, dass das WaffG in seiner neuen Form schon angewandt wurde und das in unangemessener Form (es sind ja schon Beispiele an anderer Stelle genannt worden). Das Gesetz ist nicht greifbar, und das bleibt auch so. Mir ging es nur um die Möglichkeit mit einem Paradebeispiel aus unseren Reihen dem deutschen Rechtsstaat eine genauere Auslegung des Gesetzes für mehr Rechtssicherheit abzuringen.

Insofern würde ich mich dem anschließen, was Pitter geschrieben hat, dass man einerseits die Bürger in Sicherheit wiegt mit offiziellen Aussagen, die über die Medien verbreitet werden, man jedoch auf der anderen Seite das Gesetz in seiner puren, schwammigen Form anwendet, die eigenen Aussagen ignorierend. Hier bietet sich ein weiterer Ansatzpunkt um die offiziellen Stellen zum Handeln zu bewegen.

Gruß,
Carsten
 
Die wollen kassieren und keine grundsätzlichen Rechtstreitigkeiten durchfechten, das lohnt sioch nähmlich in Heller & Pfennig nicht, wenn sich derjenige dagegen wehrt.

Wenn die OWI von der Verwaltungsbehörde eingestampft, oder in einem eventuell nachfolgenden Rechtsstreit ein Verfahren eingestellt (oder gar nicht erst eröffnet wird) wird, ist das auch eine Antwort.

Pitter
 
Ich hab gestern mal aus Langeweile mal bei google "Einhandmesser" und "Polizeibericht" eingegeben. Da findet man nicht nur ein paar Vorfälle seit dem 01.04., sondern erschreckend viele. Die meisten beruhen zwar auf anderen Verdächtigungen wie BtM oder anderen Auffälligkeiten, aber im Zuge der folgenden Durchsuchung wurden dann des öfteren Einhandmesser sichergestellt. Und in jedem 2. Polizeibericht gab es den gleichen Sums zu lesen, dass jetzt eine Strafanzeige nach dem WffG erfolgt, da der Gegendstand seit 01.04. absolut verboten sei....:mad:

Von daher halte ich die Aussage in MM für gut, bin selber aus Bayern, aber daraus gleich eine Rechssicherheit ableiten zu wollen, halte ich für verfehlt, zeigen doch die Polizeiberichte zum Thema Totalverbot und Führungsverbot, wie gut das Thema bei der durchführenden Behörde geschult wurde.

Ein Beispiel aus Bayreuth:
http://www.wiesentbote.de/artikel-12134.html
Sonstiges
Bayreuth - Bei einer Personenkontrolle fanden Beamte der Inspektion Stadt am Sonntagnacht Drogen und verbotene Messer. Gegen 22.30 Uhr fielen den Beamten zwei junge Männer in der Fußgängerzone auf. Die beiden Bayreuther, 23 und 28 Jahre alt hatten bei der Kontrolle je ein sogenanntes Einhandmesser einstecken. Diese Messer sind aufgrund ihrer Gefährlichkeit nach dem Waffengesetz verboten. Die Durchsuchung der Personen führte bei dem 23-Jährigen auch noch zu einer geringen Menge Amphetamin in der Hosentasche. Die Messer und das Rauschgift stellten die Beamten sicher. Beide erhalten eine Anzeige.

Ein Beispiel aus Ingolstadt:
http://www.bei-uns.de/gruppe/polizeiberichte/neuigkeiten/16718-pressebericht-der-pd-ingolstadt-vom-04-04-2008/
458/08) Drogengeruch aus Fahrzeug - Fahranfänger unter Drogeneinfluss

Ort: Ingolstadt, Münchener Straße
Zeit: Freitag, 04.04.08, 01.45 Uhr

INGOLSTADT. Unter Drogeneinfluss wurde Freitag Nacht in der Münchener Straße ein 19-jähriger Fahranfänger von der Polizei gestoppt.
Beamte der Polizeiinspektion stellten bei einer routinemäßigen Kontrolle des Wagens Drogengeruch aus dem Fahrzeuginneren fest. Bei dem 19-jährigen Fahrer aus Gaimersheim wurden drogentypische Ausfallerscheinungen festgestellt. Bei der Durchsuchung wurde eine Kleinmenge Marihuana in der Kleidung des 19-Jährigen sichergestellt. Auch bei seinem 20-jährigen Beifahrer aus Ingolstadt wurden die Beamten fündig. Er führte ebenfalls eine Kleinmenge Marihuana mit sich. Zudem wurde bei ihm ein seit 1. April verbotenes Einhandmesser sichergestellt. Er wurde nach Feststellung seiner Personalien wieder entlassen. Der 19-Jährige musste sich auf der Wache einer Blutentnahme unterziehen. Gegen ihn wird nun wegen Fahren unter Drogeneinfluss und wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz ermittelt.

Ein Beispiel aus Untermain:
http://www.untermain.de/nachrichtensicht.asp?nachricht=17945&ausgabe=
Verbotenes Messer mitgeführt
Bürgstadt. Am Montag Abend wurde in der Industriestraße der Fahrer eines BMW einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei wurde in der Mittelkonsole des Fahrzeugs ein Einhandmesser aufgefunden. Nachdem dies ein verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz ist, wurde das Messer sichergestellt. Der Fahrer muss mit einer Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz rechnen.

Zum Glück gibt´s auch andere Beispiele mit korrekter Berichterstattung:
http://www.radio-bamberg.de/default.aspx?ID=4316&showNews=219099&showArchiv=1&aktMonat=5&aktJahr=2008&aktWoche=1
Bei einem 20-jährigen russischen Staatsangehörigen wurde am Samstag, kurz vor Mitternacht, bei einer Durchsuchung ein "Einhandmesser" aufgefunden. Das bloße Führen eines derartigen Messer ohne Nachweis einer begründeten Nutzung ist seit 01.04.2008 nach dem Waffengesetz untersagt und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer im persönlichen Kontakt, im Vorfeld der Gesetzgebung zum derzeit gültigen Waffengesetz mit den Praktikern in Kontakt stand, musste deren erstaunlich vernünftige Meinung zur Kenntnis nehmen.

Leider hat das im Gesetzgebungsverfahren keinen Niederschlag gefunden.

Aus eigener Erfahrung muss ich aber leider sagen, dass auch Verordnungen die juristisch und auch aus Sicht des zu regelnden rechtlichen Tatbestandes absolut "sauber" waren im Streitfall vor Gericht keinen Bestand hatten.

Die Äusserung hier, die ich jetzt im Detail nicht kenne, ist aber nicht mehr als eine Pressemitteilung bzw. wenn es behördeníntern nach unten geht eine Art Rundschreiben. Sicher werden sich die Polizeibeamten und Verwaltungsbehörden in Bayern danach orientieren wenn es als Rundschreiben des Staatsministerium des Inneren nach unten geht.

Eine Mitteilung des BMI oder eine Bundesverordnung zum Waffenrecht kann das aber jederzeit wieder über den Haufen werfen.

Angesichts des Reglungszweckes des Bundes die fraglichen Messer in der GESAMTEN Bevölkerung, zumindest in der Öffentlichkeit, zurückzudrängen könnte das durchaus warscheinlich sein. Und wenn man die politische Landschaft betrachtet ist eine gegenteilige Meinung zur bayerischen aus Berlin aus politschen Zwecken seitens des Bundes fast schon zu erwarten.

Und wie ein Richter die Notwendigkeit des Mitführens bestimmter Messer beurteilt, will ich gar nicht ausprobieren, ibs wenn er Notwendigkeit/Erforderlichkeit so definiert, dass es nicht auch mit etwas milderem möglich gewesen wäre den adäquaten Zweck zu erfüllen.

Gruß Michael
 
Zuletzt bearbeitet:
Verbotenes Messer mitgeführt
Bürgstadt. Am Montag Abend wurde in der Industriestraße der Fahrer eines BMW einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei wurde in der Mittelkonsole des Fahrzeugs ein Einhandmesser aufgefunden. Nachdem dies ein verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz ist, wurde das Messer sichergestellt. Der Fahrer muss mit einer Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz rechnen.


Genau hier könnte man jetzt ansetzen und die Zeitung wegen Verbreitung falscher Tatsachen und Rufschädigung verklagen. Aber wer will sich das schon antun, es ist ja auch höchstwahrscheinlich ein Kampf gegen Windmühlen.
 
Mir hat die Stellungnahme des Herrn Ranninger gefallen. Erstens, weil sie überhaupt mal eine ist und "für Bayern" gesprochen. Zweitens, weil er die wesentlichen Schwierigkeiten anspricht. Ob die Darstellung, wie das ausgelegt wird (Hooligan vs. Grillpapi), weil verständlich, auch gut ist, sei dahingestellt. Kein beschränkendes Gesetz wäre sicherlich besser.
 
Im Übrigen : Das mit dem Rettungsmesser ist zwar ganz lustig, aber laut besagtem Interview auch unnötig. Herr Ranninger betont ausdrücklich, dass es im neuen Waffengesetz keine neuen Regelungen gibt nach denen bestimmten Messern entweder Waffen- oder Werkzeugcharakter zugeschrieben werden und dass man sich deshalb in Bayern nur auf die Frage des sozial-adäquaten Gebrauchs konzentrieren werde. Was wiederum besagt : Setze dein Messer nicht gegen Menschen ein und die Sache passt.

Wenns so einfach wäre, dann hätte ich kein Problem mit dem neuen Gesetz.
Ich hab mein Messer noch nie gegen einen Menschen eingesetzt und hab es auch nicht vor, trotzdem muss ich bangen daß es mir genau so ergeht wie dem jungen Mann aus meinem Beispiel.

Ich wüsste mir zwar dann wahrscheinlich besser zu helfen, schätze aber das Messer ist genauso erst mal weg wie dort.


Das weckt in mir die Erkenntnis daß die Sache eben nicht "passt".


Gruß K.
 
Sorry kentucky, aber ich kann ja auch nur wiedergeben, was von maßgeblicher Seite aus dem Innenministrium gekommen ist ;)

Ich will die Willkür-Problematik auch gar nicht herunterspielen, ebensowenig das Problem, dass auch unsere "Ordnungshüter" nur Menschen sind und es gerade unter ihnen einige sehr unangenehme Zeitgenossen gibt, aber ich bin für mich persönlich zu dem Schluß gekommen, dass ich einfach keine Lust mehr habe, dauernd mit einem umständlich zweihändig zu öffnenden Messer hantieren zu müssen. Noch dazu wo ich jetzt eine Rechtfertigung für das Führen aus berufenem Munde (siehe Interview) bekommen habe.

Aber das muss natürlich jeder für sich entscheiden.
 
Hallo,


das neue MM habe ich nicht zur Hand und kenne daher weder den Inhalt noch den Wortlaut des Interviews von Herrn Ranninger.

Was ich dem ersten Post von Nidan jedoch entnehme ist, dass nach Auffassung Ranningers jeder Zweck, der nicht zum Angriff auf einen Menschen oder der SV dient, ein sozial - adäquater Zweck zum Führen eines Einhandmessers darstellt.

Daraus ergibt sich für mich rein gar nichts Neues.

Dass weder der Angriff noch die SV einen adäquaten Gebrauch darstellen, erklärt sich für mich von selbst. Schliesslich war die Intention des Gesetzes gerade, Messerstechereien in entsprechendem Umfeld im Vorfeld zu unterbinden.

Des weiteren stellt diese Aussage gerade keinen Freibrief für das Führen eines Einhandmessers ohne Grund dar. Die Ausssage, dass jeder Zweck ausser der Angriff auf einen Menschen oder die SV keinen legal reason darstellt, bedeutet gerade, dass ich dennoch eines allgemein annerkannten Zwecks zum Führen bedarf. Das entspricht auch dem Wortlaut des Gesetzes.

Wenn also ein "junger Mann" bei einer Polizeikontrolle in XY mit Einhandmesser aufgegriffen wird ist das - ohne sozial-adäquaten Zweck- eben eine OWI. Da beisst die Maus keinen Faden ab.

Ich sehe da gerade keinen Widerspruch.

Das heisst für mich: Habe ich keinen entsprechenden Zweck / Grund habe ich halt kein Einhandmesser dabei, oder führe es halt in einem verschlossenen Behältnis mit. Was ein verschlossenes Behältnis ist, mag im Einzelfall sicherlich erhöhten Diskussionsbedarf auslösen.


Mir wäre es auch lieber gewesen mich nicht für mein Werkzeug rechtfertigen zu müssen. Gerne hätte ich das Werkzeug meiner Wahl immer und überall auch ohne Grund dabei. Aber einer Rechtfertigung in Form eines berechtigten Interesses, respektive eines allgemein anerkannten Grundes bedarf es eben. Schade.



Gruß

The Lem
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Lem,

also irgendwo ist bei deiner Argumentation der Wurm drin, lies doch bitte mein erstes Post noch mal.


Ein Herr Ranninger, seines Zeichens laut MM Oberamtsrat und Fachmann für das Waffenrecht im Bayerischen Innenministerium, führt da aus, dass jeder Zweck mit Ausnahme des Zwecks des Angriffes oder zur SV ausreicht um die vom neuen Waffengesetz erfassten Messertypen führen zu dürfen.

Also ist jeder reason legal wenn du nicht auf deine Mitmenschen einstichst !

Hier das wörtliche Zitat von Herrn Ranninger

"Wir in Bayern sagen ein anerkannter oder sozial adäquater Zweck ist grundsätzlich jeder Zweck mit Ausnahme des Führen von Messern im Zusammenhang mit Agriffs- oder Verteidigungszwecken"

Um dich auch noch mal zu zitieren

Zitat

Des weiteren stellt diese Aussage gerade keinen Freibrief für das Führen eines Einhandmessers ohne Grund dar. Die Ausssage, dass jeder Zweck ausser der Angriff auf einen Menschen oder die SV keinen legal reason darstellt, bedeutet gerade, dass ich dennoch eines allgemein annerkannten Zwecks zum Führen bedarf.

Zitatende

Richtig du brauchst einen anerkannten Grund und jeder Grund ist anerkennt wenn er deinen Mitmenschen nicht schadet. Sorry aber anders kann man die Aussagen von Herrn Ranninger doch nun wirklich nicht interpretieren !
 
Hi Nidan!

Nee, da ist für mich kein Wurm drin.

Jeder Zweck ausser .... heisst eben nicht kein Zweck.

Das blosse Führen ohne Grund ist für mich eben kein Zweck, kein berechtigtes Interesse, kein allgemein anerkannter Grund. Die Regelung greift ansonsten ins Leere.

Etwas anderes kann ich auch deinen Zitaten nicht entnehmen. Deinen Zitaten entnehme ich lediglich, dass in Bayern der Begriff des allgemein anerkannte Grundes erfreulich weit gefasst wird.

Mit anderen Worten: werde ich kontrolliert und mir fällt nix dazu ein, wundere ich mich auch in Bayern nicht über ein OWI - Verfahren.

Gruß

The Lem
 
Genau hier könnte man jetzt ansetzen und die Zeitung wegen Verbreitung falscher Tatsachen und Rufschädigung verklagen.

Wessen Ruf wurde denn geschädigt, und nach welcher Gesetzesnorm ist das Verbreiten falscher "Tatsachen" ( die gibts nicht, es gibt entweder Tatsachen, oder eben nicht Tatsachen) denn verboten?

Mir geht da durchaus auch die Hutschnur hoch, wenn ich so einen Krampf in den Medien lese. Aber bitte - erstens, wenn man was tun will, soll man das halt machen. Schreib nen Leserbrief an den zuständigen Redakteur, an die Pressestelle der Polizei oder gib mir die Info und die Quellen, dann mache ich das. Und zweitens, bitte hier im Forum wärs nett, wenn man mit einigermassen Sachverstand diskutieren würde. Viel verbales Tammtamm und wenig Gehaltvolles dahinter, gibts woanders genug.

Pitter
 
Hallo Lem,

ja um Himmels Willen irgendeinen Grund wirst du doch wohl haben ein Messer zu führen oder ? Wenn du wirklich keinen hättest dann wäre es doch Blödsinn eines mit dir rumzutragen.

Sag halt du willst damit mal einen Brief öffnen, einen Apfel schälen, eine semmel aufschneiden oder sonstwas. Irgendwas legales wirst du doch sicher mit deinem Messer machen oder ? ;)
 
Also am allgemein anerkannten Zweck kommen wir nicht vorbei. Auch nicht mit Ranninger

Was mir eben Sorgen macht, ist die juristischen Definition/Argumentation, warum es genau der eben mitgeführte Messertyp sein muss, sprich wieso es nicht was "harmloses" auch tut.

Und nach wie vor halte ich den Transport zum Einsatzort des anerkannten Zweckes nur im verschlossen Behältnis für gänzlich unbedenklich. Also nix mit Ausdenken eines Grundes. IMO

Und solange ich das nicht SICHER weiss habe ich auch in Bayern Unbehagen.

Gruß Michael
 
Zuletzt bearbeitet:
Soche Pressemeldungen sind ja nichts neues. Eine Lanze muß da aber für die Presse brechen: Sie enstehen i.d.R. aus desinformatorischen Presseerklärungen der Pressestellen von Pplizei oder sonstigen Behörden, die dadurch den Unkundigen einschüchtern sollen. So wurde z.B. mithilfe der Regelungen des WaffG zu Springmessern über Jahrzehnte geziehlt die Legende verbreitet, es gäbe ein Mitführungsverbot von MEssern über 8.5 cm oder einer Handbreit. Der normale Bürger vermag oft grade mal die Kriterien "verboten" und "erlaubt" zu unterscheiden, bei den vielen Abstufungen dazwischen setzt es dann schon aus.
 
Was ich dem ersten Post von Nidan jedoch entnehme ist, dass nach Auffassung Ranningers jeder Zweck, der nicht zum Angriff auf einen Menschen oder der SV dient, ein sozial - adäquater Zweck zum Führen eines Einhandmessers darstellt.

und

Des weiteren stellt diese Aussage gerade keinen Freibrief für das Führen eines Einhandmessers ohne Grund dar. Die Aussage, dass jeder Zweck ausser der Angriff auf einen Menschen oder die SV keinen legal reason darstellt, bedeutet gerade, dass ich dennoch eines allgemein annerkannten Zwecks zum Führen bedarf. Das entspricht auch dem Wortlaut des Gesetzes.

wiederspricht sich aber. Wenn nämlich jeder Zweck, außer Angriff und SV, ein sozial-adäquater wäre, dann wäre das tatsächlich ein Freibrief. Denn dann ist auch die tägliche Mitnahme, weil man immer mal wieder ein Messer benötigt, mit abgedeckt.

Gruß, Bernhard
 
ja um Himmels Willen irgendeinen Grund wirst du doch wohl haben ein Messer zu führen oder ? Wenn du wirklich keinen hättest dann wäre es doch Blödsinn eines mit dir rumzutragen.
Genau da wird doch der Stuss sichtbar.

Hat irgendjemand ein Wahrsagerkugel der er entnehmen kann wann und für was er ein Messer benötigen wird? Hat natürlich niemand. Aber man weiß aus Erfahrung ob man öfter ein Messer benötigt oder nicht. Und wer es öfter benötigt nimmt halt vorsorglich immer eines mit.

Und violà, genau da haben wir einen Grund. Einen berechtigten und eigentlich auch anerkannten Grund. Nur wollen uns das die Eierköppe nicht mehr zugestehen. Stattdessen müssen wir uns inzwischen für jeden kleinen Furz rechtfertigen.

Gruß, Bernhard
 
Also ich hab vor kurzem mal geantwortet, dass alle Diskussionen sinnlos sind, soweit wir nicht wissen wie das neue WaffG ausgelegt wird. Nach den Berichten muss ich leider unter Tränen zugeben, dass dies nun erfolgt ist. Leider gegen unsere Hoffnungen....

Auf die Aussage von Herr Ranninger kann leider wirklich nichts gegeben werden. Entscheiden werden die Beamten vor Ort und dann in zweiter Instanz die Richter. Herr Ranninger kann hier nur Handhabungs-Richtlinien im Sinne von "ein Auge zudrücken" vorgeben...Der Tatbestand beim Fühen eines Einhandmesser bleibt dennoch erfüllt...

Auch die ganzen Diskussionen über einen sozial-adäquaten Zweck sind bis jetzt völlig sinnlos gewesen. Schaut euch doch mal den § 42a WaffG genau an...

(1) Es ist verboten

1. Anscheinswaffen,

2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder

3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)oder feststehende Messer mit einerKlingenlänge über 12 cm


zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht

1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmenoder Theateraufführungen,

2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,

3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interessevorliegt.


Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenständeim Zusammenhang mit der Berufsausübungerfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sportoder einem allgemein anerkannten Zweck dient.



Es wird doch generell gesagt, dass Einhandmesser verboten sind. Aus Amen Ende. Eindeutig! Nichts schwammiges! So...und jetzt gibt es ein paar kleine Ausnahmen, die in Absatz drei geregelt sind:

1. Berufsausübung...sprich Tapezier- (Cutter-)messer etc.
2.Brauchtumspflege: Mitführen von Chargenschlägern, historische Schwertkämpfe etc.
3. Sport: Angeln, Jagen, etc
4. allgemein anerkannter Zweck:

So und jetzt nennt mir mal bitte einen allgemein anerkannten Zweck, bei dem ich ein Einhandmesser brauche...und zwar sprichwörtlich ein Einhandmesser! Warum benutzt man kein Backlock oder, wenn es um die Handhabung (schwieriges Öffnen) geht ein kleines feststehendes Messer?!

Ich habe im gesamten Forum noch keinen adäquaten Zweck gelesen! Wirklich keinen einzigen, den man als adäquaten Zweck auslegen könnte. Alle Gründe begründen nur einen generellen Grund zum Führen eines Messers aber nie einen genauen Grund, warum es ein Einhandmesser sein muss.

Das müssen wir uns einfach mal eingestehen. Der Absatz 3 ist kein Freifahrtsschein. Das momentane Vorgehen der Behörden beweist, dass es anscheinend nicht aussreicht sich irgendeinen Grund abends im Bett auszudenken um in Zukunft das neue WaffG zu ignorieren.

Hört auf nach einem legalen Grund zu suchen. Den werdet Ihr nicht finden und in Sicherheit werdet Ihr euch mit einem bloßen Grund nie befinden. Provokationen im Auto werden auch nichts bringen.

Die einzige Möglichkeit wäre das WAffG zu ändern. Aber bevor das nicht geschehen ist, wird es einfach kaum mehr eine Möglichkeit geben mit einem Einhandmesser rumzulaufen. Auch in Bayern nicht.

Und jetzt noch zu den Leuten, die glauben durch die Instanzen gehen zu müssen: Wenn Ihr die Kohle dazu habt viel Spaß! Erste Erfolge werdet Ihr frühestens vorm BVerfG haben können! Und da auch nicht wegen des Bestimmtheitsgrundsatz sondern aufgrund der Erforderlichkeit! Das wird dann aber auch nur eine 50:50 Chance ergeben und garantiert noch nicht, dass das Gesetz abgeschafft wird. Hochstwahrscheinlich wird Euch nur bei der Anwendung im Einzelfall Recht zugesprochen! Dann habt Ihr aber fast nichts geschafft!

Das neue WaffG ist einfach eindeutig!! Seht es ein! Der adäquate Zweck ist einfach nur eine salvatorische Klausel um bestimmte Konflikte auszuräumen, weil man irgendeineArt von Messer, die sich auch mit einer Hand öffnen lassen vergessen hat und dadurch irgendwas nicht mehr machen kann. Wenn Ihr an den falschen Beamten gelangt, werdet Ihre Euch trotz aller Proteste strafbar machen.

Wenn Ihr wirklich etwas dagegen tun wollt, macht es wir Hans Söllner. Der hat zum Protest gegen das Betäubungsmittel-Gesetz, alle Kleinkiffer zur Selbstanzeige mit einem Gramm aufgerufen um die Behörden und die Gerichte mit Verhandlungen zu überschwemmen!

Das könnte vll zu einer Änderung führen...Aber unsere Diskussionen und unser "rumgeheule" hier im Forum helfen garantiert nichts...

Gruß, Mezza


P.S: Falls nicht ersichtlich: Mich k**** das neue WaffG genauso wie Euch an...
 
... So und jetzt nennt mir mal bitte einen allgemein anerkannten Zweck, bei dem ich ein Einhandmesser brauche...und zwar sprichwörtlich ein Einhandmesser!
Jedesmal, wenn ich nur eine Hand frei habe.
Warum benutzt man kein Backlock oder, wenn es um die Handhabung (schwieriges Öffnen) geht ein kleines feststehendes Messer?!
Wenn ich nur (ein) Einhandmesser besitze.
Oder nur ein Einhandmesser bei mir trage.

Gruß
 
Hallo zusammen,

ich denke hier kommen wir nicht wirklich weiter und ich habe auch keine Lust meine Sichtweise noch öfter zu wiederholen.

Ich habe jetzt eben Herrn Wieland per Mail gebeten seine Sicht der Lage hier zu schildern, da er ja das Interview geführt hat sollte das ganz interessant sein.

Schau mer mal... :)

Edit : So schnell kanns gehen : Eben bekam ich folgende Retourmail

OUT OF OFFICE

Ich bin bis einschließlich 23. Juli 2008 nicht im Büro. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Frau Caroline Wydeau


Na ja vielleicht meldet er sich ja wenn er wieder da ist :)
 
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