Zoll rückt TerraLux LED Dropins nicht raus!

alwa

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Hallo,
nachdem ich hier schon eine ganze Weile mitlese nun mein erster Post - leider gleich mit einem Problem...
Ich habe mir ueber die eBucht fuer meine Mag 2D das TLE-6EXB und fuer meine Mag Mini das TLE-5 und den TCS-1 von Terralux von einem Haendler aus den USA bestellt. Als ich nun das paeckchen vom Zoll abholen wollte, musste ich es oeffnen. Nun teilte mir der Beamte dort mit, dass ich die Sachen nicht mitnehmen koennte, sondern dass diese an Maglite geschickt werden, weil hier wohl aufgrund der abgebildeten Mag Mini auf der Verpackung ein Verstoss gegen das Markenrecht bestehe.
Hatte jemand so einen Fall schon mal und kann etwas zum Ausgang sagen? Ich finde das ganze hoechst verwunderlich. Terralux teilte mir auf Anfrage mit, dass man fuer die USA die Erlaubnis habe, die Maglite Produkte abzubilden und ich das mit den deutschen Behoerden klaeren muesste.
 
Was der Beamte sagt, ist schlichtweg und ergreifend unsinnig.
Weise ihn höflich darauf hin, dass diese Dropins in Deutschland unter anderem von
http://www.led-shop24.de zu Tausenden verkauft werden.
Beispiel
Zitiere die Aussage von Terralux oder bring die ausgedruckte email mit.
Bleibe sachlich und höflich, bestehe aber auf eine Herausgabe der Ware.
Verlange evtl. den Vorgesetzten des Beamten.
Und immer selbstbewusst und bestimmt, aber höflich agieren.
 
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Hi smallmagnum,

danke fuer Deine Antwort. Momentan kann ich leider gar nichts mehr machen, da die Sachen wohl schon an Maglite weitergeschickt wurden.
Wenn ich das Gerede richtig verstanden habe, dann dreht es sich wirklich nur um die Verpackung, weil eben dort die Maglite abgebildet ist. Sind die deutschen Produkte denn auch in einer gruenen Verpackung mit entsprechender Abbildung, so wie diese hier? klick und klick. Der Antrag, die Waren nicht herauszugeben, wurde wohl von Maglite direkt gestellt und hat mit dem Zoll weiter nichts zu tun :confused:
 
Hallo alwa,

da geht mir echt der Hut hoch!
Ich versuche sachlich zu bleiben und zitiere erst mal ganz nüchtern das "Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen":
§ 23 Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben, Ersatzteilgeschäft
Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr

1.
dessen Namen oder Anschrift zu benutzen,
2.
ein mit der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen, wie insbesondere ihre Art, ihre Beschaffenheit, ihre Bestimmung, ihren Wert, ihre geographische Herkunft oder die Zeit ihrer Herstellung oder ihrer Erbringung, zu benutzen, oder
3.
die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware, insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil, oder einer Dienstleistung zu benutzen, soweit die Benutzung dafür notwendig ist,

sofern die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt.
Zu finden ist dieser Auszug hier.

Demnach sind dir die Artikel zweifelsfrei sofort auszuhändigen!
Terralux selbst lässt keine Möglichkeit aus um klarzustellen, das es sich bei der Abbildung der Mag um eine eigenständige Marke handelt und nur die Bestimmung als Ersatz oder Zubehörteil geklärt wird. Z.B. hier auf der Homepage.
 
Wenn da jetzt MagLite irgendwelche Rechtschritte eingeleitet hat und sich mit TerraLux kabbelt, hast Du natürlich schlechte Karten.

Aber ich glaube das nicht, weil man nicht den geringsten Hinweis bei einer entsprechenden Internetrecherche findet.
Lass Dir die entsprechende "Anweisung" von MagLite schriftlich geben, mit der Begründung, Du möchtest sie von einem Anwalt überprüfen lassen.

Und ja, nicht nur auf den TerraLux-Verpackungen, auch auf den Verpackungen anderer Zubehörlieferanten, wie z. B. NiteIze, sind Maglite-Lampen abgebildet - und waren es schon immer.
 
Das Thema Marken und Patentrecht ist leider sehr komplex und ich habe hier selber unschöne Erfahrungen machen müssen. Ich hoffe das du als einer von vielen privaten Käufern nicht mit reingezogen wirst
 
Hi,

vielen Dank fuer eure Antworten und die Unterstuetzung!
Ich habe keine Ahnung auf welcher Rechtsgrundlage dieser Beschluss gefasst wurde - mir selbst kommt das genauso komisch vor. Und wie hier richtig bemerkt wurde, findet man keinerlei Informationen zu aehnlichen Vorfaellen.

Inzwischen hat sich in der Sache allerdings etwas getan, denn sowohl die gelbe Post als auch eine elektronische Post sind bei mir eingetrudelt :)
Zuerst zu dem Brief: Es handelt sich um eine "Aussetzung der Überlassung / Zurückhaltung von Waren", die ich vom Zollamt geschickt bekommen habe. Darin ist vermerkt, dass Maglite als Schutzrechtsinhaber den Verdacht hat, dass das Maglite Logo widerrechtlich verwendet wurde. Vertreten wird Maglite in Deutschland wohl durch die hier: http://www.hoefer-pat.de/

Dann habe ich noch eine Email vom Terralux international sales representative bekommen. Ihm selbst ist das Vorgehen auch unbekannt und er weist ebenfalls wieder darauf hin, dass man viele Partner in der EU und Deutschland hat, die Terralux Produkte verkaufen. Er bat mich, den Vorfall genauer zu beschreiben und bot mir ebenfalls an, mir die bestellten Produkte nochmals zu senden.

Das klingt soweit ja schon mal ganz gut. Ich halte euch auf dem Laufenden :)
 
Hi Alwa,

folgendes ist vielleicht für Dich und andere interessant:

ich bestellte kürzlich bei DX einen Gamecontroller für die nintendo wi.Spielkonsole. Mit einem Ausdruck des Artikels fuhr ich zum Zoll.
Der Beamte suchte das Teil original in einem Verzeichnis. Hier war vermerkt, daß nintendo es zulässt, daß Privatpersonen bis zu 10 Plagiate je Sendung importieren dürfen. Diese Regelung könne schon am Folgetag aufgehoben sein,so die Auskunft. Mir wurde also das Paket ausgehändigt.

Hätte nintendo die Einfuhr untersagt,wurden mir 2 Möglichkeiten aufgezeigt:
- Annahme verweigern,dh. Artikel geht zurück an DX, Kaufpreis wird in der Regel über Paypal erstattet.:super:
- Herausgabe verlangen,dh. Artikel wird nicht herausgegeben,sofort beschlagnamt und der Vernichtung zugeführt. :confused:

Das Ganze klang so abenteuerlich, daß ich es mir ein zweites mal erklären ließ.
Die beschriebene Handlungsweise ist dann wohl Fakt.

Gruß vom michel
 
Hi milhouse,

danke fuer die Info. Das ganze mit abenteuerlich zu beschreiben trifft es ziemlich genau. Wirklich komisch. Ich bin gespannt wie es weiter geht und hoffe, dass ich (auf welchem Wege auch immer) noch an meine bestellten Sachen rankomme.
In dem Falle Terralux vs. Maglite scheint diese Regelung aber wohl schon laenger zu bestehen, denn der Beamte meinte zu mir, dass vor ein paar Monaten schon mal so ein Fall vorgekommen sei und dieser damals wohl auch negativ ausgegangen ist, sprich die Waren mussten vernichtet werden. Das ganze waren aber alles nur muendliche Aussagen und ich habe keine Ahnung wie glaubwuerdig das ganze ueberhaupt ist
 
Jetzt mal eine ganz doofe Frage: die Firma TerraLux hat doch ihren Sitz in Colorado/ USA.
Wie kriegen denn die deutschen Händler ihre Produkte am Zoll vorbei oder ohne Beanstandung durch den Zoll nach Deutschland?

Oben im 2. Posting hat smallmagnum einen Link zu einem deutschen Onlineshop eingefügt, das Drop-In ist dort lieferbar.


Gruß von einem verwirrten sharknose :confused:
 
...Darin ist vermerkt, dass Maglite als Schutzrechtsinhaber den Verdacht hat, dass das Maglite Logo widerrechtlich verwendet wurde.
Nein, nein und nochmals nein, ich glaube diesen Quatsch nicht.
Da ist kein MagLite-Logo auf der Packung, das zu Unrecht zum Verkauf des TerraLux-Produktes benutzt wird. Im Gegenteil, da ist sogar der Hinweis, dass TerraLux nichts mit MagLite zu tun hat, dass MagLite ein eigenes, eingetragenes Warenzeichen ist etc.
Ich zitiere:
"TerraLUX is not affiliated with Mag Instrument, Inc., which owns the Maglite® and Mini Maglite® trademarks and the trademark shape, style and overall appearance of the Mini Maglite® flashlight. Mag Instrument's trademarks are here used only to identify the flashlight with which TerraLUX intends its upgrade to work. The TerraLUX Light Engine is not made, endorsed or sponsored by Mag Instruments, Inc."

Nachzulesen hier:
TerraLux

Und dieser ganze Kladderadatsch steht auch auf der Schachtel bzw. Blisterpackung von TerraLux.
 
Paralell-Importe

Ja, ich mußte bereits eine "ähnliche" Erfahrung machen bei meiner örtlichen Zollbehörde, der Schlüsselbegriff ist Parallelimport.

Dabei handelt es sich um keine Willkür unserer Behörden, sondern eine legale "Bestimmung / Verordnung" des jeweiligen Markenrechtinhabers, genannt "Beschlagnahme nach den nationalen Schutzrechtsvorschriften" (Grenzbeschlagnahmeverfahren) im Zusammenhang mit Parallelimporten, was mittlerweile hier in jeder Zolldienststelle vorliegt. Dies gilt nicht nur für USA Importe ! Der vollständige & genaue Wortlaut ist mir unbekannt, darf "angeblich" auch nicht an DRITTE weitergegeben werden.

Bei einer Google-Recherche habe ich in einem anderem Zusammenhang (abweichendes Produkt) diese unverbindliche Stellungnahme eines Advokaten gefunden :
"...In aller Regel ist es so, dass Verträge zwischen Hersteller und Importeur geschlossen werden, auf deren Grundlage der Import gestattet und reglementiert wird. Häufig wird für ein Land mit einem Importeur ein Generalimporteurvertrag geschlossen, der diesem Importeur das exclusive Importrecht sichert. Denkbar ist aber auch, das eine Reihe von Importeuren vertraglich lizensiert werden. ...Betroffene Käufer können mit einem Schadensersatz- oder Strafverfahren rechnen."

Mein corpus delicti war ein importiertes Zippo Feuerzeug. Der Anwalt von Zippo Deutschland hat jedoch die vom Zoll gesetzte "kurze" Frist (3 Tage) zur weiteren Vorgehensweise ergebnislos verstreichen lassen, wodurch mir der Artikel nach Entrichtung Zoll & MWSt. ausgehändigt wurde.

Mit freundlichem Gruß aus Bayern. Dieter

NACHTRAG : smallmagnum hat Recht im Beitrag 14 :

"Parallelimport und Verstoss gegen das Markenrecht sind zwei unterschiedliche Kriterien."

ABER im Ergebnis haben beide Kriterien den Schutz einer Marke zum Ziel.
 
Last edited:
Nur mal am Rande:
Ist das nicht das gleiche Procedere, wie man es von/bei Leatherman-Eigenimporten/anderen Kaufquellen auch schon hier im Forum gelesen hat ?
Demnach scheint diese Praxis des Zolls nicht allzu unüblich oder sogar ungewöhnlich zu sein.

Gruß Andreas
 
Parallelimport und Verstoss gegen das Markenrecht sind zwei unterschiedliche Kriterien.
Ich bin nach den ersten Postings davon ausgegangen, dass es sich um ein Vorgehen des Zolls gegen vermeintliche "Produktpiraterie" handelt. Und das ist Unsinn.
Zum Parallelimport kann ich nichts sagen.
 
Hallo,
dibau, dein Beitrag macht in diesem Zusammenhang durchaus Sinn und klingt plausibel. Allerdings wurde mir nur genau das gesagt, was ich auch schon geschrieben hatte (und was auch in dem Brief steht), naemlich dass es sich um die widerrechtliche Verwendung des Maglite Logos dreht. Ich hatte allerdings auch das Gefuehl, dass der Beamte selbst nicht so richtig wusste, um was es genau geht. Im Zusammenhang mit Parallelimporten verstehe ich ehrlich gesagt auch nicht, warum Maglite sich um die TerraLux Produkte kuemmert. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann muesste ja eigentlich ein TerraLux Importeuer sich beschweren und nicht Maglite.
Die Frist, die den Rechtsvertretern eingeraeumt wurde ist bei mir uebrigens 10 Tage und kann einmalig auch nochmal um 10 Tage verlaengert werden.
Mal sehen, wie das jetzt weiter geht.
 
Last edited:
Ist zwar ein wenig OT aber geht in die gleiche Richtung.

Ich hatte große Probleme, meine Fenix TK 11 aus dem Zoll zu holen.
Grund:
Auf der Verpackung sind millitärisch aussehende Gestalten im Schatten zu sehen - und diese tragen Sturmgewehre.
Der Beamte hat mir dann unterstellt, daß sei ein Waffenteil. NAch Diskussion konnte ich Ihn überzeugen, daß es kein Waffenteil ist.
Dann kam die Eistellung ja aber man kann es sicher an eine Waffe montieren und damit verstosse es auch gegen Einfuhrbestimmungen.
Ich konnte die TK 11 nicht mitnehmen.
Erst nachdem ich zuhause weitere Ausdrucke/Informationen übder die Lampe zusammengestellt habe, wurde sie mir am nächsten Tag ausgehändigt - nach Funktionstest mit Batterien.
Habe mich über beides geärgert - Verpackung und Beamten.
Gruß

Steve
 
Eine interessante Diskussion, nur leider führt sie nicht wirklich zu einem verwertbaren Ergebnis.:staun:
Die Recherchen, die man so im Internet machen kann, laufen zum Thema "Parallelimport" eigentlich immer darauf hinaus, daß es sich bei der Begrifflichkeit um einen gewerblichen Import mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, d.h. man führt ein, um wiederzuverkaufen. Bei einer einzelnen Lampe dürfte das wohl kaum zutreffen. Meiner Meinung nach handelt es sich dabei um keinen Parallelimport, und auch markenrechtlich wüßte ich bei Originalware keine Handhabe, um gegen Einzeleinführung durch Privatpersonen vorzugehen. Leider bin ich aber auch kein Rechtsanwalt, mir scheint aber, daß einige wenige agressive Hersteller glauben, rein durch Einschüchterung zu ihrem Ziel zu kommen. Im Uhrenbereich scheint das auch sehr beliebt zu sein :(
Sehr kurios mutet auch die Einbehaltung der Fenix durch den Zoll an, für mich nur einer neuer Beweis, wie willkürlich und teilweise irrwitzig dort gehandelt wird.

Zoll scheint sowieso, ebenso wie früher Wegelagerei, eine sehr regionale Angelegenheit zu sein, bei der sich das Verhalten nicht nur von Zollamt zu Zollamt, sondern sogar von Beamten zu Beamten unterscheiden kann.
Mir scheint, daß "einfache" Zollbeamte in der Mehrzahl durch erschreckende Unkenntnis der Sachlage glänzen und wenig durch Fachwissen, anders jedenfalls kann ich mir die teilweise abstrusen Vorgänge, die hier beschrieben werden, nicht erklären. Schade.:argw:
 
Hi,
ich wuenschte ich koennte das schon sagen. Bisher hat sich aber nichts weiter veraendert. Die Ware ist wie gesagt bei Maglite und die haben jetzt max. 20 Arbeitstage Zeit, um sich bei mir zu melden. Was dann passiert weiss ich nicht. Laut Aussage des Zollbeamten gibt es aber wohl nur zwei Moeglichkeiten: Entweder ich bekomme die Ware, oder ich muss einer offiziellen Vernichtung zustimmen.
Parallel hat mir Terralux meine komplette Bestellung (diesmal ohne die vermeintlich illegale Verpackung) nochmals geschickt (Toller Service!) und moechte dieser Geschichte nachgehen. Aber das Paket ist erst seit gestern Abend in der Luft auf dem Weg nach Deutschland. Mal sehen, was beim Zoll passiert, wenn die unverpackten Dropins ankommen :glgl:

PS: Sobald sich etwas Neues ergibt, werde ich den Thread auf jeden Fall updaten.
 
Last edited:
Hallo Steve,

Auf der Verpackung sind millitärisch aussehende Gestalten im Schatten zu sehen - und diese tragen Sturmgewehre.

mir wäre es allerdings auch lieber, wenn Taschenlampen nicht ständig mit abwegiger Schlachtfeld-Romantik beworben würden.

Der Beamte hat mir dann unterstellt, daß sei ein Waffenteil.
Der gute Mann hat natürlich keine Ahnung.
Es gibt allerdings "Feinheiten" des (deutschen) Waffengesetzes, die man als Taschenlampen-Fan tunlichst beachten sollte.

Es gibt z.B. in Österreich Händler, bei denen man wappon mounts (für Taschenlampen) mit weaver-Montage käuflich erwerben kann.
So ein Ding kaufen und sich an seinen deutschen Wohnsitz schicken lassen und man steht meist schon mit einem Bein im Knast :hehe:


Nach §52WaffG hat mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe zu rechnen wer...
...
(§52WaffG:) "...einen Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt, ..."
(Anlage 2, Abschnitt 1:) "Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:...
1.2
Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs.2 Nr.1 nach den Nummern 1.2.1 bis 1.2.3 und deren Zubehör nach Nummer 1.2.4, die
...
1.2.4
für Schusswaffen bestimmte

1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (zB Zielscheinwerfer) oder markieren (zB Laser oder Zielpunktprojektoren);


An dieser Stelle die eindrückliche Warnung an alle "Flashalolics" Vorrichungen zu erwerben, welche zur Montage von Taschenlampen an Schußwaffen geeigent sind (auch wenn man gar keine Schußwaffen besitzt!). "Geeigent zur Montage auf Weaver-Schiene" wäre da z.B. ein sehr eindeutiges Merkmal.

Insofern ist es imho gar nicht sooo abwegig, daß der Zöllner beim Anblick mancher Verpackungen ersteinmal ist Stocken gerät und die Sache vor herausgabe der Ware erst noch abklären will- der kennt die einzelnen Paragraphen auch nicht alle auswendig und weiß vermutlich auch nicht wirklich, wie so ein "wappon mount" aussehen würde ;)


Gruß,
Dirk
 
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