@Heiko
nee, nee ich kenn schon den aktuellen Stand.
Das war vielleicht nicht ganz treffend formuliert. Gemeint war, daß ein mehr oder weniger vage gehaltenes Gesetz, welches im Grenzbereich, der gerade mal kontrollierenden Polizei zur Interpretation überlassen wurde, selbst perfekt durch das Anbringen kleiner Schlößlein an Messerbehältnissen auszukleiden und sich vorab schon schuldig zu bekennen.
"Schau her lieber Polizist, ich hab ein Messer dabei, daß ich gar nicht dabei haben dürfte, aber ich führe es nicht, gell ich transportiere es nur, wie Du an meinem, mir selbst auferlegten Schlößlein, sicher erkannt hast"
Ich erkenne durchaus an, daß es sich für den einen oder anderen gewerblichen Foruminaten lohnen würde hier entprechende - na ich nenns mal Lösungen - zu entwickeln, da einzelne Beiträge hier einen Markt vermuten lassen, für das 'Hinter Schloß und Riegel bringen' seines EDC's.
Und das ist auch kein ehrabschneidendes Verhalten, sondern zeugt von gesunden Geschäftssinn, aber ich würde den Spaß an meinen Messern verlieren, müsst ich so verriegelt durchs Leben wandern.
Gruß an alle freien Messerträger -> Yuegung
