Ärger mit der Polizei

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Ich habe gerade den Rest gelesen... ich denke, einigen Antworten kann ich mich anschließen.

Ein Bajonett ist ein Waffe. Ich sehe kein Grund darin eine Waffe offen zu tragen! Wo ist das Problem, deswegen von der Polizei angesprochen zu werden? Legalität hin oder her!

Im Übrigen ist das ein lustiger Zufall, dass gerade eine Streife vorbeikam! Ich denke mal, die wurde gerufen...
Ich persönlich hätte die Ansprache mit offenem Holster und Hand an der Waffe geführt...

Ich hatte auch mal einen Experten, der mit ner Machete am Koppel in die Hamburger U-Bahn gestiegen ist! Der durfte das zwar auch, war aber nur mit "Mühe" davon zu überzeugen, dass er jetzt die Machete los ist...

Außerdem durfte der "Amokläufer" vor ein Paar Tagen in der Kirche auch das Katana führen. Eurer Logik nach, hätte die Polizei ihm das Schwert auf der Straße nicht abnehmen dürfen und auf einen versuchten Totschlag warten müssen.... na?

Die Rechte eines Messerträgers hören immer dort auf, wo andere in ihren Grundrechten eingeschränkt werden. Das ist auch der Fall, wenn sich jemand bedroht fühlt!

pssst... der Spruch mit "Rambo" sieht für mich nach Einsatztaktik aus. :steirer:
 
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HEK Hamburg schrieb:
Die Rechte eines Messerträgers hören immer dort auf, wo andere in ihren Grundrechten eingeschränkt werden. Das ist auch der Fall, wenn sich jemand bedroht fühlt!

Die Menschen fühlen sich heute wegen dem kleinsten Mist bedroht. Eine subjektiv emfundene Bedrohung macht noch keine Grundrechtsverletzung.
Nach der deutsche Vollkaskomentalität ist doch alles bedrohlich, was sich nicht mindestens 2 Wochen im vorraus planen lässt. Die Leute bekommen so lange eingetrichtert das ihnen nichts passieren kann, wenn sie dieses tun oder jenes kaufen, daß sie völlig vergessen, dass das Leben lebensgefährlich ist.
Der selbe Mensch, der wegen eines offen getragenen Messers die Polizei ruft betrügt vieleicht seinen Partner durch ungeschützten Verkehr. Aber sich sorgen um virtuelle Bedrohungen machen... :irre:

Und das Beispiel mit dem Schwertschwinger hinkt auch. Du kannst ihn nunmal nicht davon abhalten, sein Opfer zu töten, indem du ihm das Schwert abnimmst. Der findet immer eine Waffe, um sein Ziel zu erreichen. Vieleicht eine Woche oder einen Monat später, aber abhalten kannst du ihn mit legalen Mitteln schwerlich.

Mir ist es jedenfalls lieber, wenn die Leute ihre Waffen offen tragen. Dabei fühle ich mich wesentlich weniger bedroht, da ich mich darauf einstellen kann und weis, woran ich bin.
Ich schätze mal, bei mir im Bezirk sind ca. 10% der Jugendlichen bewaffnet, in irgendeiner Art und Weise. Das kann man nicht wegleugnen. Wie sich jemand so gut in die eigene Tasche lügen kann, daß er das ignoriert solange er die Waffen nicht sieht, ist mir ein Rätsel.
Mit etwas mehr Realitätssinn wäre uns allen schon geholfen und die Menschen wären nicht mehr so schnell in Hysterie zu versetzen.

stay rude
braces
 
ZU HEK Hamburg

Wenn Du den Beitrag von Anfang an gelesen hättest, währe Dir aufgefallen das mein Kumpel nur kurz zum Zigaretten holen angehalten hat und mit Sicherheit kein besorgter Mitbürger die Polizei gerufen hat.
Im übrigen betreibe ich auch seit 15 Jahren das Jagdbogenschießen und habe bei etlichen Meisterschaften Polizisten und sogar Mitarbeiter des BKA kennengelernt die damit kein Problem haben und nicht mit geöffnetem Holster vor einem stehen würden.

MFG yukon07
 
Der Unterschied ist doch wohl, dass die Polizisten erst mal nix vom Bogensport wissen konnten. Auf dem Schießplatz hätten die ihn sicher nicht gefragt was er damit will.

Chrisse
 
Um das nochmal klarzustellen. Ich finde es vollkommen OK in so einer Situation angesprochen zu werden und die Nachfrage nach dem tragen auch, aber den Spruch mit dem Auge zudrücken hätten sie sich klemmen können .(wenn Du nicht lieb bist muß du in die Ecke) Ein einfaches: "Tragt ein so großes Messer doch erst auf dem Trainingsgelände" hätte es glaube ich auch getan. Ich jedenfalls packe mein "Porkelmesser" 15 cm (Zum Pfeile ausgraben) demnächst in die Tasche und hole es erst auf dem Platz wieder raus.

MFG yukon07
 
Deppen. Wie ich immer sage. Denen ist langweilig und blöd sind die meisten auch noch. Und wenn es um wirkliche Verbrechen geht kann man sie gleich vergessen. SIND NATÜRLICH NICHT ALLE SO!!!!!!!!!!!! Das ist auch klar.
 
Oh Gott -

Die Rechte eines Messerträgers hören immer dort auf, wo andere in ihren Grundrechten eingeschränkt werden. Das ist auch der Fall, wenn sich jemand bedroht fühlt!

Na dann können wir uns ja am besten jetzt und sofort alle selbst einweisen - wenn der geneigte Bildleser wüsste, was uns hier so in der Vitrine liegt, würde er sich vermutlich einigermaßen bedroht, um nicht zu sagen angegriffen fühlen. Man muss ein Messer ja noch nicht einmal tragen, damit der liebe Mitbürger Angst bekommt, es reicht ja schon, wenn bekannt ist, dass man so etwas besitzt. Ich schlage vor, wir zeigen uns alle selbst an und schmeißen den ganzen Krempel in die Tonne :super:

Ich habe gerade nochmal nachgeschaut, und da es ja schon recht spät war [2 Uhr Nachts] nehme ich mal an, das Freund Allohol im Spiel war - ich hoffe es zumindest :rolleyes:

Aber mal im Ernst, das kann doch wohl kein Maßstab sein, oder ? Wärst du bereit, das konsequent umzusetzen ? Auch, wenn es dich betrifft ? Und das kann ja dann wohl nicht nur Messer betreffen, das gilt dann auch für Sportgeräte wie Pfeil und Bogen, Springerstiefel, Gehstöcke, für böse ausschauende Hunde, für exotische Haustiere, für tiefgelegte VW-Golf, und und und. Irgendwer fühlt sich immer bedroht. Irgendjemandem macht das immer Angst. Die Liste ist endlos.

Keno
 
@ Cheez:

Im geschilderten Fall war es mit dem "eingeschränkten Grundrecht" nun nicht gerade der Fall, dass sich jemand bedroht hätte fühlen müssen, d.h. vielleicht der Automatenaufsteller mit Sorge um seinen Automaten [ :D :D ] -
aber das mit dem "Sicherheitsbedürfnis" von Menschen ist nun so, es gibt Rechtsgüter, auf die jeder Mensch zumindest bei uns in D einen Anspruch hat (Leben, Freiheit, Gesundheit,...)
und es gibt sog. "Ordnungsgüter", welche dem Wandel der Zeiten unterliegen, darunter fällt dieses Sicherheitsbedürfnis <-> Bedrohungsgefühl, was eher abstrakt anzusehen ist, da man es nicht "greifen" kann, ist ja auch äusserst subjektiv, z.B. "schwache Nerven" - die nicht unbedingt krankhaft bedingt sein müssen.

Und da dieser "Wandel der Zeiten" sich meist zuerst in Äusserlichkeiten zeigt, wie Mode, Sprachstil, Autofarben etc., kann man da schlecht Grenzen ziehen, was "sozialadäquat" (war einer der Lieblingsbegriffe meines Rechtskundelehrers) ist, und was nicht - somit auch nicht im Zusammenhang mit der Art und Weise, wie jemand in den Augen anderer durch sein Auftreten und Aussehen "erscheint", bzw. "Eindruck hinterlässt".

Ich denke, dass HEK Hamburg diese Zeile eher verallgemeinernd angebracht hat.

Gruß Andreas
 
Ah.... :argw: zu viele Experten im Verwaltungsrecht... da kann ich mich bei dieser jahrelangen juristischen Ausbildung einiger User und dieser Rechtsauffassung nicht messen... ich gibs auf... :rolleyes:

Einfach so weiter machen und den Karren noch weiter reinreiten :super: ...

LG Metin
 
Mal ne provokante Frage: Ist hier irgendwo ein Volljurist unter denen, die sich ereifern? Nein? Nun, dann bleibt das alles reine Spekulation.

Was Polizisten dürfen und was nicht, kann Euch nur ein Jurist sicher erklären.
Und dem würde ich es eher abnehmen, als einem Polizisten, der sich (zum Beispiel wegen eines Threads in einem Internetforum) auf den Schlips getreten fühlt.
Allerdings auch eher als angesäuerten Usern, die mal von nem Freund gehört haben, daß der nen Bekannten hat, der mal mit nem Anwalt über das Thema gesprochen hat ;) ...



No Offence, ok?
Ich finde nur, daß Äußerungen wie "Denen ist langweilig und blöd sind die meisten auch noch.", oder "Einfach so weiter machen und den Karren noch weiter reinreiten :super: " in keinster Weise hilfreich sind.


Gruß,
sam
 
luftauge schrieb:
...und was soll er zu Abschluß anders sagen, als "Heute drücken wir nochmal ein Auge zu" nachdem der Bekannte ihm den Grund für sein Messer am Gürtel äusserst plausibel geschildert hat ?
"Entschuldigung, dass wir sie belästigt haben."?

BTW: Du plenkst bei Fragezeichen.



HEK Hamburg schrieb:
Die Rechte eines Messerträgers hören immer dort auf, wo andere in ihren Grundrechten eingeschränkt werden. Das ist auch der Fall, wenn sich jemand bedroht fühlt!
Also kriege ich kein Problem, wenn ich die Polizei rufe, sobald ich mich bedroht fühle?
 
@ Sam Hain:

Spekulation insoweit,
als dass Nicht-Polizisten, bzw. Nicht-Juristen glauben oder meinen beurteilen zu können/dürfen, was ein Polizist darf, und was nicht - und daran scheitert es - es scheitert ja sogar schon daran, dass sich Interessierte mal die Gesetzestexte und Verordnungen besorgen, bzw. in Bibliotheken mal selbst nachlesen.

Stattdessen wird der Polizist als Wurzel des Übels herangezogen, und das simple "Angesprochenwerden" durch einen Uniformierten als ganz übler Grundrechtseinschnitt aufgefasst oder dargestellt (nicht jetzt in diesem Fall, das war ja geklärt) :rolleyes:
Anteilmäßig wird der Anteil Deppen (Uniform/Zivil) gleichmäßig verteilt sein, aber die richtigen Deppen tragen keine Uniform, sondern Krawatte und sitzen in Berlin und den Landeshauptstädten...

Und auch ein Volljurist kann nur den Einzelfall im Nachhinein auf Lücken in der Würdigung des konkreten Einzelfalls einer bereits geschehenen/vollzogenen Polizeimaßnahme auseinandernehmen.

Selbst ein Polzist kann solche Betrachtungen nur anhand seiner eigenen gemachten Erfahrungen sowohl auf die Maßnahme als auch auch auf spätere Rechtsfolgen in vergleichbaren Situationen abstrahieren.
Uniformierte Volljuristen (abgeschlossenes Jurastudium) sitzen meist in Büros und leiten Verbände/Dienststellen.

@MojoMc:
Das ist mein Markenzeichen und so gewollt - dafür teile ich meine Beiträge in mehrere Absätze, wodurch das Lesen erleichtert wird :D

Gruß Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Andreas

Äh, ich seh jetzt nicht ganz, inwieweit das meinem Beitrag wiederspricht... :confused: :)

Von uniformierten Volljuristen sprach ich auch nicht, nur von Juristen mit abgeschlossenem zweiten Staatsexamen allgemein. Die sind ohne weiteres im Stande, Gesetze so zu verstehen, wie sie gemeint sind. Und damit können sie auch klipp und klar sagen, was rechtens ist/war und was nicht. In solchen, meist klaren Fällen jedenfalls.

Wer das nicht kann, spekuliert nur, weil ihm die methodische "Grundausbildung" hierzu fehlt.




Primär wollte ich eigentlich meine Mißbilligung der auftretenden Ausdrucksweisen und Hinterhofpolemik in den letzten Beiträgen zum Ausdruck bringen. :cool:



sam
 
Mir ist nicht ganz klar, was "bedroht fühlen" mit der Verletzung von Grundrechten oder sonstigen Rechten zu tun hat. Ich habe nochmal durchs Grundgesetz geguckt und da nichts gefunden.

Ich persönlich hätte die Ansprache mit offenem Holster und Hand an der Waffe geführt..
Dadurch hätte ich mich nun wieder bedroht gefühlt. Wer weiß schon, ob der Gegeüber nicht ein Gromotoriker ist und zu einem gewissen Ungeschick neigt. ;)

Dann schaut mal in das Polizeirecht bzw. Gefahrenabwehrrecht eures Bundeslandes! Die Polizei darf unter Umständen legale Messer zur Gefahrenabwehr/Störungsbeseitigung für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung sicherstellen. Hätten die sich gedacht, der Messerträger sei unzuverlässig, wäre das Messer auch weg gewesen! Scheinbar war das aber nicht der Fall. Das Einschreiten der Beamten war rechtlich sauber...
Mag zwar so sein. Es ist meiner subjektiven und unjuristischen Meinung nach schlimm genug, daß sowas möglich ist. Jemandem, der Blödsinn macht ordendlich in den Allerwertesten zu treten (ob nun physisch oder juristisch) ist ja i.O.. Aber jemandem einen legalen Gegenstand wegzunehmen oder ihn sonstwie einzuschränken, weil er einem Uniformträger nicht ins Schema paßt mag zwar rechtlich/juristisch i.O. sein, ist es aber meiner (wie üblich unbescheidenen) Meinung nach nicht.

Bis denne!
Frank
 
Zuletzt bearbeitet:
@Andreas

Wenn ich schon 'Keno' druntersetze, kannst du mich auch gerne mit 'Keno' ansprechen ;)

1. Ich glaube schon, dass Metin [HEK Hamburg] die Zeile so gemeint hat wie's da geschrieben steht, und nicht anders. Wenn man sich so anguckt was sonst noch so aus der Ecke kommt, passt das ganz gut ins Gesamtbild :mad:

Und wenn man solche Statements bringt, sollte man sich zumindest überlegen, ob man auch bereit ist, alles konsequent umzusetzten. Ohne Rücksicht auf Verluste. Keine Gefangenen. Meistens sind die Leute das nicht.

2. Ich bin kein Jurist, und habe auch nie gesagt, dass ich einer wäre. Das nur allgemein. Ich finde es ok, wenn Polizisten jemanden ansprechen, der ein Messer offen trägt. Gehört zum Job. Nur wie man das macht, ist die andere Sache. Das jeder mal einen schlechten Tag haben kann ist auch klar.

3. Das Sicherheitsbedürfniss - bei einigen ist's größer, bei anderen kleiner. Nur wenn mir hier ein Polizist erzählt, "Ich scheiß' drauf ob er das darf oder nicht, nehme ihm das Messer o.ä. erstmal weg und melde vorsorglich 'Gefahr im Verzug' an", kann ich das nicht gut finden.

Ich hatte auch mal einen Experten, der mit ner Machete am Koppel in die Hamburger U-Bahn gestiegen ist! Der durfte das zwar auch, war aber nur mit "Mühe" davon zu überzeugen, dass er jetzt die Machete los ist...
Hätte mir womöglich auch passieren können. Ich habe auch schon mal ein Khukuri offen getragen, weil's in den Rucksack nicht mehr reinpasste :D

Kleine Anekdote zum Sicherheitsbedürfniss - ich habe eine amerikanische Kaserne mitbewacht. Um die Kaserne herum waren Wiesen und Felder. WIr hatten einen Spezialisten dabei, dem musste mehrmals klargemacht werden, dass ein Jäger (mit Gewehr) kein Terrorist ist und er doch bitte nicht das Feuer eröffnen sollte, falls er den Jäger auf dem Feld herumlaufen sieht. Derselbe hat auch immer gerne mit dem G36 auf Leute gezielt wenn er irgendetwas nicht verstanden hat (Sprachprobleme - Englisch). Vor solchen Leuten habe ich Angst, nicht vor Leuten, die offen ein Messer tragen.

Ich persönlich hätte die Ansprache mit offenem Holster und Hand an der Waffe geführt...

Keno :rolleyes:
 
HEK Hamburg schrieb:
Die Polizei darf unter Umständen legale Messer zur Gefahrenabwehr/Störungsbeseitigung für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung sicherstellen. Hätten die sich gedacht, der Messerträger sei unzuverlässig, wäre das Messer auch weg gewesen!
Und um es schonmal zu sagen, wenn jemand öffentlich mit nem 20cm Messer am Gürtel rumrennt, ist die Begründung einer Sicherstellung kaum ein Problem.


LG Metin

Also, da wäre ich in der Realität mal gespannt.
Sicher wäre das Messer erst mal weg, weil ich mich der Ordnungsmacht beugen würde, aber anschliessend würde sich erst mal mein Anwalt freuen, und dann wäre es bestimmt peinlich für den Dienststellenleiter des Beamten mir mein Messer mit einer Entschuldigung zu überreichen.

Wo kommen wir den da hin, wenn zwei Streifenbeamte nach 2 Minuten Unterhaltung entscheiden ob ich unzuverlässig bin oder nicht?
Vielleicht trage ich Springerstiefel und Tarnjacke weil ich gerade bei mir im Wald Holz gemacht habe. Und dabei trage ich natürlich ein Messer am Gürtel. Und vielleicht bin ich auch noch unrasiert .....
Dann muß ich wohl glück haben nicht gleich präventiv verhaftet zu werden, oder wie?
 
Es geht doch ursprünglich garnicht darum, ob die Polizisten das dürfen oder nicht. Natürlich dürfen sie. Und wenn sie nicht dürfen, dann kann man sich auch nichts dafür kaufen. Bevor man einen Polizisten anzeigt, weil er rechtswiedriggehandelt hat, kann man mal drüber nachdenken, ob man nichts besseres mit seiner Zeit vor hat.
Tagesspiegel
Junge Welt
Da spielt wohl zu einem Großteil rein, das die Justiz ihren Ausführenden Organen nicht in den Rücken fallen will, und die lieben Kollegen sowieso nichts gesehen haben.


Die Frage ist doch eher, ob die Art und Weise des Vorgehens angemessen war. Und so ein von der Seite angeflaume finde ich nunmal nicht wirklich passend.
Und wenn das jemand bei mir mit der Hand an der Waffe getan hätte, dann hätte ich ihm wahrscheinlich ganz laut ausgelacht. Lachen ist nämlich noch nicht polizeilich verboten :cool: :)

stay rude
braces
 
Ich bin schon in ganz anderen Situationen mit der Hand an der Waffe angesprochen worden, das letzte mal als ich in kurzen Trainingshosen und nem T-Shirt vor unserem Haus nach ner verletzten Katze gesucht habe. Es war nachts und ich hab mit der Taschenlampe unter meinem Auto rumgeleuchtet um das Vieh zu finden. Ich konnte recht offensichtlich nicht bewaffnet sein (keine Verstecke) und ne Streife auf der Suche nach Autoaufbrechern hat mich mal fragen wollen was ich da treibe. finde ich auch ok, wenn ich Autodiebe suchen würde und hätte mich da rumwurschteln sehen hätte ich auch mal nachgefragt. Das die beiden noch in Drohpose (mit Hand am offenen Holster) stehengeblieben sind nachdem ich ihnen erzählt habe was ich da mache und mittlerweile auch geklärt war das ich da wohne und das mein Auto ist, fand ich nicht mehr so witzig.

Bei jemandem mit Messer am Gürtel würde ich, wäre ich Polizist, trotzdem genau drauf achten das ich mich nicht in Gefahr bringe.

Gruß, Chrisse
 
Es heißt immer ."Wie man in den Wald ruft so.....",nur sollte es für beide Seiten so sein. Wie wäre es denn, wenn ich zu einem Beamten abends um 10 bei MC Donald`s mit dem Spruch anmachen würde: " Na wieder nicht`s zu tun". Die Polizei hat früher mal mit dem Spruch geworben. Dein Freund und Helfer. Nur Freunde kann man sich aussuchen!

Mfg yukon07
 
HAHAHAHAHHAHAHHA.......ein Polizist darf mir also mein 20cm langes Messer wegnehmen, wenn ich es am Gürtel trage und damit rumlaufe. :p

Würde gerne sehen was die dann mit meiner Mutter machen, wenn die zum Salat holen mit dem Küchenmesser in den Garten geht. Ich glaube dann würde sie sofort erschossen werden, weil sie das Messer in der Hand halten würde und somit eine absolute Bedrohung der Öffentlichkeit darstellen würde. :D

Oder wenn mein Vater mit der Axt hinterm Haus Holz spaltet. Da muß dann nur ein paranoider Nachbar anrufen und sagen daß ein Mann hinter einem Haus steht und mit einer Axt durchdreht. Dann kommt gleich das SEK!

HAHAHHAHAHHAHHAH :D :irre:
 
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