Ärger mit der Polizei

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Ok ich hab eingesehen dass es nicht fair ist die komplette Polizei mit hinein zu ziehen, deswegen sind meine Aussagen jetzt gelöscht!!! Der Text hat ja sicherlich gezeigt wie sehr ich diese Herren mag und damit ist gut. Es gibt solche und solche, mit verscheiden Launen und Einsichten. Dieses Forum ist vielleicht der falsche Platz für solche Aussagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@alle

Ich bin immer wieder begeistert :mad: , wenn ich hier im Forum Diskussionen dieser Art folge!
Es ist schon erstaunlich, mit welcher teilweise einseitig
Argumentationen die Leute Ihre Beiträge verfassen!
Die hier geschilderten Sachverhalte sind immer konkrete Einzelfälle - die man mit Sicherheit nicht verallgemeinern kann. Niemand kennt alle Umstände dieses Einzelfalls genau - sie werden immer nur aus der Sicht eines Betroffenen gesehen.

Sei es des "Messerträgers" der angesprochen wird
oder des Polizisten der tätig wird.
Versucht doch mal diese Sachverhalte objektiv zu betrachten - ohne gleich Partei für eine Seite (zu der Ihr meistens selbst gehört!) zu ergreifen!
Das Messertragen des Bogenschützen ist völlig legal, er hat einen guten Grund (=er geht zum Bogenschießen) dieses Messer am Gürtel zu tragen), das Handeln des Polizisten, der eine mit einem "gefährlichen" Gegenstand versehene Person in der Öffentlichkeit anspricht, aber auch !
Seine Aufgabe ist es die öffentliche Sicherheit zu schützen! Ob diese gefährdet ist, versucht er festzustellen! Wie und warum er das so macht, muß man ihn fragen.
Das drumherum wie Umgangsform, Ton, Kommentar usw. wird durch das Einzelne Individuum bestimmt = es "Mensch´elt" halt.
Ein Polizist kann dumm, unhöflich, arrogant sein aber nicht die Polizei/Polizisten.
Ein Messerbesitzer/-träger/-verrückter kann gefährlich, aggressiv usw. sein, aber es sind nicht die Messerbesitzer/-träger usw.
Entschieden wird es immer in einer Einzelsituation.

Wisst ihr alle immer über alles Bescheid?

Kennt Ihr die Gesetze zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung jedes Bundeslandes (=Polizeigesetze)? Ich nicht! Ich glaube auch nicht, dass ein Volljurist sie alle kennt(=kann er auch nicht, denn es gibt viel zu viele Gesetzte in D bzw. in der EU).

Argumente aus der Presse wie im Spiegel bzgl. der gegen Polizisten
eingeleiteten Straf-/Disziplinarverfahren sind Medienwirksam, aber steht dahinter auch der Inhalt, den die Presse mit dieser Aufmachung versucht zu erwecken?
Wisst ihr, dass gegen den Polizisten automatisch ein Straf- und Disziplinarverfahren eingeleitet wird, sobald von der
Schußwaffe gegen einen Menschen Gebrauch mach muss
- auch wenn alle Umstände für einen gerechtfertigten Schußwaffengebrauch vorliegen! Das Verfahren wird eingeleitet,
es werden alle Umstände geprüft und wenn der Polizist gesetzmäßig gehandelt hat, wird das Verfahren eben wieder eingestellt.
Habt ihr wirklich das Gefühl, dass unsere Polizei willkürlich handelt und korrupt ist ? Ich nicht!

Wenn ein Rowdy auf offener Strasse mit einem "Billig-China-Messer" Leute anpöbelt / Kinder erschreckt, wenn Jugendliche mit Schweizer Taschenmessern von ihren Mitschüler Taschengeld erpressen, wenn Auto´s Strassenzugweise demoliert oder geknackt werden, wollt ihr doch auch, dass die Polizei die Möglichkeit hat einzuschreiten. Mögliche Verdächtige zu kontrollieren, Jugendlichen ihre legalen Messer abzunehmen, wenn es danach aussieht, dass sie Blödsinn damit machen und bevor sie den Blödsinn gemacht haben.

Polizisten sind auch nur Menschen und einige sind vielleicht übereifrig, einige wenige vielleicht auch nicht die hellsten und nicht immer mit einen gesunden Menschenverstand gesegnet, aber alle anderen sind es eben nicht.

So jetzt is es genug und ich hoffe Ihr wisst, was ich damit ausdrücken will.

Denkt mal darüber nach!
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehr schön gesagt Wolfgang. Und wahr!
Mit meinem vorherigen Beitrag wollte ich auch keinesfalls die Polizei oder einen einzelnen Beamten kritisieren sondern mir ging es um HEK...s Aussage.


Zum Zeichen das es auch anderst geht ein kleines Erlebniss meinerseits, das ich vor ungefähr einem dreiviertel Jahr hatte:

Ich bin, wie immer morgens zur Bahn gegangen, und treffe vor der Unterführung ein Großaufgebot an Polizei, das eifrig mit Personenkontrollen beschäftigt ist.
Offensichtlich gehöre auch ich, trotz meines gesetzten Alters, zu einer Zielgruppe, die bei solchen Aktionen immer kontrolliert wird.
Das mag an meinem Haarschnitt (extrem kurz) oder an meiner Kleidung (alles schwarz, das ist halt vorteilhafter bei meiner Figur :D ) liegen, auf jeden Fall erwischt es mich immer.

Auf die Bitte nach meinem Ausweis habe ich der Beamtin ganz freundlich gesagt, sie möge nicht erschrecken wenn ich jetzt meinen Geldbeutel zücke, ich hätte da ein Messer im Holster am Gürtel (Gerber Combat Folder im Kydexschnellzieholster). :teuflisch
Sie hat zwar etwas dumm geguckt und mich gebeten Ihr das Messer zu zeigen, aber das war gar nix gegen den Blick ihres Kollegen, als ich ihr auch noch mein MSE zum halten gegeben hab. :haemisch:

Nachdem sie meinen Personalausweis geprüft hatte hab ich meine Messer ohne dummen Kommentar zurückbekommen, wir haben noch ein paar Worte geplaudert und ich hab ihr die Homepage unseres Sponsors Wolfster empfohlen weil sie sich für das MSE interessiert hat.
Vielleicht ist das Mädel ja zwischenzeitlich sogar hier gelandet, man weiss ja wie der Virus erbarmungslos zuschlägt. :haemisch:
Ihr älterer Kollege hat allerdings die ganze Zeit ziemlich fassungslos geguckt, vor allem als ich erwähnt habe das ich ca 160 Messer zu Hause rumliegen hab.

Fazit:
Es gibt überall solche und solche und wenn sich beide Seiten etwas zusammenreissen sollte man doch verdammt nochmal miteinander auskommen.
Amen!
 
@ Wolfgang: Ja doch, das meißte was du sagst hat Hand und Fuß. :super:


Trotzdem muß man sich von irgendwelchen Prollpolizisten oder Deppen die keine Ahnung haben und sich wichtig machen wollen nicht alles gefallen lassen. Uns gehts halt zu gut, wenn man nichts Anderes zu tun hat als über "böse Messer" und deren "böse Träger" zu reden.

Aber wie gesagt ich fand deinen Beitrag spitze! :hmpf:
 
08Wolle15 schrieb:
Habt ihr wirklich das Gefühl, dass unsere Polizei willkürlich handelt und korrupt ist?

Erstere Frage ist ja schon beantwortet worden. Da es aufgrund der Gesetzesvielzahl und deren Auslegungsmöglichkeiten praktisch nicht möglich ist, nach de Buchstaben des Gesetzes zu handeln, bleibt nur noch die Entscheidung des Beamten im Einzelfall. Und die ist dann mehr oder weniger willkürlich.
Das kann man den Polizisten auch garnicht vorwerfen, solange es nach bestem Wissen und Gewissen passiert. Gerade das spreche ich aber manchen Polizisten (einer Minderheit!)ab.

Korrupt sind sicher einzelne Polizisten, die Polizei sicher nicht.

Was schwerwiegender ist, ist z.B. der deutliche rechtsdrall vieler Polizisten. Oder das Einbringen persönlicher Aversionen und Vorurteile in ihre Arbeit, was zu Willkür führt.
Oder die Bereitschaft zur unbangemessenen Gewalt in Situationen, in denen Sie wegen Anonymität vor eventuellen Folgen geschützt sind.
Oder die Duldung (bzw. Anordnung) rechtswiedriger Arbeitsmethoden (remember 1.5.01, Polizisten in Zivil sind auch Polizisten)
Oder die Praxis, das Polizisten sich gegenseitig decken und die schwarzen Schafe nicht aus ihren Reihen entfernen.
Die betroffenen Beamten sind sicher nichtr die Mehrheit, aber auch ganz sicher keine Einzeltäter.
Das verflixte daran ist, das solche Probleme systemimmanent sind.
Man kann nicht einer Gruppe von Leuten mit Rechten ausstatten und dann blauäugig erwarten, das sie diese Rechte nicht mißbrauchen. Das funtioniert nicht mal bei Politikern, und die kann man als Bürger noch selbst wählen.
Die Arbeit der Polizei entzieht sich eben in starkem Maße der Kontrolle durch die Öffentlichkeit. Das Fehlen einer objektiven Einschätzung sorgt sicher auch für das schlechte Bild der Polizei in der Öffentlichkeit und ist auch Grund für die Länge dieses Threads. Zu mehr Offenheit können aber nur die Polizisten selbst beitragen, indem sie Mißstände und Missetäter beim Namen nennen. Denn jeder Polizist, der einen Kollegen rechtswiedrig deckt, der macht sich zum Mittäter.

Aber all das ist in dem vorliegenden Fall überhaupt nicht relevant, da hat einfach einer nur nicht den richtigen Ton getroffen. Das das Nachfragen bei betreffendem Messerträger an sich OK war, hat bisher noch keiner bestritten. Insofern ist das Thema schon unangemessen lang ausdiskutiert.

stay rude
braces
 
Rebell schrieb:
...
wenn man nichts Anderes zu tun hat als über "böse Messer" und deren "böse Träger" zu reden.
Dann redet man sich und Anderen eben ein, dass es zwar 0,1% Nicht-Deppen-Polizisten mit Ahnung, aber 99,9% Deppenpolizisten mit Null-Ahnung gibt, was genauso hohl ist.

Ist ein schlichtes einfaches Weltbild. Genau wie die ewige Spinnerei mit dem Küchenmesser, das dann wohl als nächstes sichergestellt wird, weil man zum Nachbarn Salat schneiden geht. Der Schwachsinn ist kaum noch zu überbieten...

In diesem Forum werden Unterdrückungs-Polizisten als die Regel beschrieben, und das nicht erst in diesem thread. Mal ganz nebenbei, als Info für die Vertreter der "Deppenpolizistenfraktion":
In den vielen Bundesländern gibt es nur noch die zweigleisige Laufbahn, d.h. für den gehobenen Dienst ist Abitur Einstellungsvorraussetzung - das zum Deppen in Uniform ;)

Zum Beispiel werden die Feinheiten in manchen Aussagen schlichtweg ständig ignoriert...
da stand beispielsweise häufiger "unter Umständen" - das ist keine vorweggenommene Ausrede für alle möglichen Handlungen, sondern der "Rahmen" für einen konkreten Einzelfall.
Ist einfach nicht der Rede wert, dass es tatsächlich solche Umstände geben könnte, oder was ?

edit, weil Überschneidung
@braces:
Da hast Du selbstverständlich recht mit dem was Du sagst, aber diese wünschenswerte Offenheit macht wenig Sinn, wenn sie auf der einen Seite zwar gefordert wird, man auf der anderen Seite kein Entgegenkommen zu Erwarten hat, wie in den Beiträgen von rebell mehrmals wiederholt deutlich gemacht wurde. Wenn es sie denn gäbe, würde es niemanden interessieren, weil die Vorurteile einfach den Verstand ausschalten. Was dann zunächst erstmal auf Gegenseitigkeit beruht:
Messer am Gürtel = böser Mann
Mann in Uniform = ganz böser Mann mit Pistole

Gruß Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Luftauge: Das mit dem sichergestellten Küchenmesser ist zwar sehr ironisch gemeint, aber es würde mich absolut nicht wundern, so etwas abgenommen zu bekommen weil irgend ein paranoider Nachbar oder Polizist meint daß der Besitzer damit gleich Amokläuft. Ich meine das Messer am Gürtel oder das Küchenmesser außerhalb des Hauses in der Hand ist "beides als Bedrohung und Gefahr zu sehen" auch wenn DAS absoluter Schwachsinn ist. :p Also ich fühle mich von Lans die mich anpöpeln und meinen :"Ey mann isch hau dir auf Fresse, weil mir dei Gsicht ned gfällt!" mehr bedroht. Oder durch rasende Autofahrer die dich fast umfahren usw. usw. usw. Naja also wie gesagt, ich habe gesagt daß nicht alle Polizisten blöd und unwissend sind und sich wichtig machen wollen, aber halt doch einige.
 
Rebell schrieb:
...irgend ein paranoider Nachbar oder Polizist meint daß der Besitzer damit gleich Amokläuft...

Nicht ironisch gemeint:
Unterschätze niemals Deine Nachbarn, die sind meist schlimmer als die Polizei erlaubt !
Und paranoid sind Nachbarn sowieso :glgl:

Braces hat "Hysterie" angeführt - diesen Hysteriefaktor gibt es ganz sicher, weil eben wegen zuviel unnützem Kleinkram immer gleich sofort die Polizei gerufen wird, und dann gleich die 110 anstatt die Amtsnummer. Bloß nicht eben selbst zum Nachbarn und kurz vorspechen.

Auch BüLD-Zeitungsmanier färbt ab, auch ganz sicher, im Positiven, als auch im Negativen. Man kann bestimmt viel mehr erfahren, regeln, oder klären, wenn man selbst mal ein paar Worte auch mit ungeliebten, oder sogar verhassten Mitmenschen redet.

Gruß Andreas
 
@ luftauge :super: Jo hast schon recht und dein Beitrag war....hähhähä witzig :)
 
Ob Cool oder uncool oder sonstwas verboten ist schon genug (viel viel, unnötiges!) und da muss man sich nicht noch Absolut Legale Sachen "Verbieten" lassen auch wenn diskussionen, eventueller Rechtsstreit etc. nervig werden können!
Sonst sind wir nämlich bald auf einem weg auf dem ich nicht sein will!
Frühr gab es Gesetzte gegen lange Haare heute ehr gegen kurze, soll doch jeder machen was er will, solange er niemenden schädigt, und dieses Recht sollte man sich nicht nehmen lassen!
 
Jagdbogenschütze und Messer

Moin,

bin selbst Jagdbogenschütze, auch mit Messer. Wenn ich in den Laden gehe nehme ich das Messer aus der Scheide und es bleibt im Auto. Das Wort Jagdbogenschütze hat bei der Polizei auch schon mal für Aufsehen gesorgt. Es ist halt schon schwierig in Deutschland - und seid nett zur Polizei, die haben es auch nicht leicht.

Gruß
Turkey
 
@Casual: :super: :super: :super: :super:

DAS IST GENAU DAS WAS ICH AUCH IMMER SAGE!!! VOLLE ZUSTIMMUNG!!!
 
Vielleicht sind Polizisten ja nicht pauschal blöd, sondern haben aufgrund ihres Berufes leider seeeehr oft mit Typen zu tun, die ein Messer aus anderen (nicht legalen) Gründen mitführen....
 
Mein Onkel ist so einer. Einerseits verstehe ich es, weil jeder einmal vom Job genervt ist. Andererseits sind die nicht das Maß der Dinge, die müßen sich genauso zusammenreißen und Profi sein, wie andere auch.
 
Hallo!

Nach allem was man hier so liest, möchte ich mal ein wenig Licht ins Dunkel bringen!

Also, wenn die Polizei einem von uns ein Messer wegnimmt, ist dies eine Polizeiverfügung.
Dafür braucht es eine gesetzliche Grundlage.
Diese findet sich in den Landespolizeigesetzen.
Grundsätzlich ist die Polizei zur Abwehr und Beseitigungen von Gefahren für sogenannte polizeiliche Schutzgüter zuständig, dabei gilt der Grundsatz der Effektivität der Gefahrenabwehr.
Solche pol. Schutzgüter sind in der Regel die öffentliche Sicherheit und/ oder Ordnung.

Diese sind wie folgt definiert:

Die Öffentliche Sicherheit umfasst die Funktionsfähigkeit und den Bestand des Staates und seiner Einrichtungen, sowie das gesamte geschriebene Recht und die Individualrechtsgüter.

Die öffentliche Ordnung ist die herrschende Wertvorstellung innerhalb eines Polizeibezirks, die für ein gedeihliches Zusammenleben unerlässlich und mit den Grundrechten der Minderheit vereinbar sind.

Daraus ergibt sich, dass die Polizei bei einem Waffenträger, grundsätzlich nur wegen einer Störung oder einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit tätig wird, da dies mit herrschenden Moralvorstellungen herzlich wenig zu tun hat.

Eine solche Gefahr liegt immer dann vor, wenn gegen geltendes Recht verstoßen wird.
Also, wenn man einen verbotenen Gegenstand mit sich führt oder z.B. auf einer Versammlung eine Waffe dabei hat.

Die Polizei hat dann die erforderlichen und geeigneten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen und dabei die Verhältnismäßigkeit zu beachten.
Dies ist in aller Regel die Beschlagnahme des Gegenstandes.

Eine solche Gefahr liegt aber auch dann vor, wenn man mit einem ansonsten legalen Messer, Werkzeug usw. Unfug treibt.
Das ist nicht der Fall wenn ich mit einem Küchenmesser Salat aus dem Garten hole, aber wenn ich mit einer abgeschlagenen Bierflasche Leute attackiere, dann schon!
Auch hier verstoße ich gegen geltendes Recht und Beeinträchtige die Gesundheit anderer ( Individualrechte).
Die Polizei muss Gefahrabwehrmaßnahmen ergreifen.

Allein die Tatsache mit einem 20 cm großen Messer in der Öffentlichkeit unterwegs zu sein, ist keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, da ich hierbei nicht gegen geschriebenes Recht verstoße.

Gewinnt die Polizei allerdings bei der genauen Betrachtung des Einzelfalls und bei verständiger Würdigung aus Sicht des handelnden Beamten den Eindruck, dass objektive Tatsachen vorliegen, die auf eine Gefahr hindeuten ( Anscheinsgefahr), ist sie zu den gleichen Maßnahmen berechtigt, wie bei einer echten, wirklichen Gefahr.

Allerdings ist die Polizei auch hier aufgrund der Verhältnismäßigkeit zunächst zu Gefahrerforschungsmaßnamen verpflichtet.
Dies tut sie z.B. wenn sie fragt, ob man „Rambo spielen will“.
Erst wenn sie tatsächlich überzeugt ist, dass hier eine Gefahr droht, darf sie die entsprechenden Maßnamen ergreifen!
Dies gilt auch wenn sich im nachhinein herausstellen sollte, dass gar keine Gefahr vorlag!
Man stellt dabei auf die Sicht des handelnden Beamten zum Zeitpunkt der Maßnahme ab.

Daher hat der Polizist rechtmäßig gehandelt als er gefragt hat, was man denn mit dem Messer machen will!

Hoffe, geholfen zu haben!

Gruß The Lem
 
Zuletzt bearbeitet:
@TheLem: Danke für einen der wenigen sachlichen Beiträge in diesem Thread. Nur zur Verwirrung aller: Neben der Putativgefahr, denke ich haben die Herren Ordnungshüter eher auch den Messerträger darauf abgeklopft, ob er als Handlungsstörer sozusagen "in Frage kommt".

Gruß Michael
 
Kann bitte ein Mod den Beitrag von TheLem oben anpinnen, rahmen und vergolden?

Damit ich dem nächsten, der mit "Buwäh, der böse Onkel Polizist hat mir mein Spielzeug weggenommen" kommt, was schönes zu lesen geben kann.

Danke.

-Walter
 
The Lem,
schön erläutert. :super:
Das hört sich bei Dir irgendwie anders an, als bei dem Hamburger Forumiten.
Was mich am Auslöser dieses Threads eigentlich gestört hat, war nicht die "Rambo"-Formulierung (der Typ ist schließlich ein netter Kerl. :D ), sondern die Aussage "Wir drücken nochmal ein Auge zu". Wieso bei einem rechtskonformen Verhalten "ein Auge zudrücken"? :mad:
Wobei ich die Angelegenheit mangels anderer Infos als korrekt dargestellt akzeptiere.

Bis denne!
Frank
 
TheLem schrieb:
Hallo!

Nach allem was man hier so liest, möchte ich mal ein wenig Licht ins Dunkel bringen!

Also, wenn die Polizei einem von uns ein Messer wegnimmt, ist dies eine Polizeiverfügung.
Dafür braucht es eine gesetzliche Grundlage.
Diese findet sich in den Landespolizeigesetzen.
Grundsätzlich ist die Polizei zur Abwehr und Beseitigungen von Gefahren für sogenannte polizeiliche Schutzgüter zuständig, dabei gilt die der Grundsatz der Effektivität der Gefahrenabwehr.
Solche pol. Schutzgüter sind in der Regel die öffentliche Sicherheit und/ oder Ordnung.

Diese sind wie folgt definiert:

Die Öffentliche Sicherheit umfasst die Funktionsfähigkeit und den Bestand des Staates und seiner Einrichtungen, sowie das gesamte geschriebene Recht und die Individualrechtsgüter.

Die öffentliche Ordnung ist die herrschende Wertvorstellung innerhalb eines Polizeibezirks, die für ein gedeihliches Zusammenleben unerlässlich und mit den Grundrechten der Minderheit vereinbar sind.

Daraus ergibt sich, dass die Polizei bei einem Waffenträger, grundsätzlich nur wegen einer Störung oder einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit tätig wird, da dies mit herrschenden Moralvorstellungen herzlich wenig zu tun hat.

Also, wenn man einen verbotenen Gegenstand mit sich führt oder auf einer Versammlung eine Waffe dabei hat.

Die Polizei hat dann die erforderlichen und geeigneten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen und dabei die Verhältnismäßigkeit zu beachten.
Dies ist in aller Regel die Beschlagnahme des Gegenstandes.

Eine solche Gefahr liegt aber auch dann vor, wenn man mit einem ansonsten legalen Messer, Werkzeug usw. Unfug treibt.
Das ist nicht der Fall wenn ich mit einem Küchenmesser Salat aus dem Garten hole, aber wenn ich mit einer abgeschlagenen Bierflasche Leute attackiere, dann schon!
Auch hier verstoße ich gegen geltendes Recht und Beeinträchtige die Gesundheit anderer ( Individualrechte).
Die Polizei muss Gefahrabwehrmaßnahmen ergreifen.

Allein die Tatsache mit einem 20 cm großen Messer in der Öffentlichkeit unterwegs zu sein, ist keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, da ich hierbei nicht gegen geschriebenes Recht verstoße.

Gewinnt die Polizei allerdings bei der genauen Betrachtung des Einzelfalls und bei verständiger Würdigung aus Sicht des handelnden Beamten den Eindruck, dass objektive Tatsachen vorliegen, die auf eine Gefahr hindeuten ( Anscheinsgefahr), ist sie zu den gleichen Maßnahmen berechtigt, wie bei einer echten, wirklichen Gefahr.

Allerdings ist die Polizei auch hier aufgrund der Verhältnismäßigkeit zunächst zu Gefahrerforschungsmaßnamen verpflichtet.
Dies tut sie z.B. wenn sie fragt, ob man „Rambo spielen will“.
Erst wenn sie tatsächlich überzeugt ist, dass hier eine Gefahr droht, darf sie die entsprechenden Maßnamen ergreifen!
Dies gilt auch wenn sich im nachhinein herausstellen sollte, dass gar keine Gefahr vorlag!
Man stellt dabei auf die Sicht des handelnden Beamten zum Zeitpunkt der Maßnahme ab.

Daher hat der Polizist rechtmäßig gehandelt als er gefragt hat, was man denn mit dem Messer machen will!

Hoffe, geholfen zu haben!

Gruß The Lem

Nicht persönlich nehmen, aber mit dem Bemerkungen und der Rechtsinterpretation solltest du kein Rechtsanwalt werden. Wieder nur gefährliches Halbwissen und laienhafte Interpretierungen von Gesetzestexten.

"Abwehr und Beseitigung von Gefahren"
> Gefahren kann man im Verwaltungsrecht nicht beseitigen, nur Abwehren! Störungen werden beseitigt, aber nicht Gefahren!
Zwischen Gefahr und Störung gibt es unterschiede!

"Also, wenn man einen verbotenen Gegenstand mit sich führt oder auf einer Versammlung eine Waffe dabei hat."
> Auch Falsch! Wird gegen eine Rechtsnorm verstoßen liegt IMMER eine Straftat oder eine Owi vor. In diesem Fall liegt eine realisierte Gefahr vor!
Sollte ein solcher Verstoß bereits vorliegen. Liegt eine Störung im verwaltungsrechtlichen Sinne vor (...vorübergehende Beeinträchtigung rechtlich geschützter Interessen mit der möglichkeit der Widerherstellung des ursprünglichen Zustandes!).


"Dies ist in aller Regel die Beschlagnahme des Gegenstandes."
Falsch! Im Gefahrenabwehrrecht gibt es keine Beschlagnahme! Zur Gefahrenabwehr wird immer sichergestellt! Die Beschlagnahme findet sich nur in der StPO!

"...aber wenn ich mit einer abgeschlagenen Bierflasche Leute attackiere, dann schon!"
Auch Falsch! Hier wurde unmitelbar zu einer gef. KV gem. §224 StGB angesetzt! Eine Straftat, keine Gefahr!

"Allein die Tatsache mit einem 20 cm großen Messer in der Öffentlichkeit unterwegs zu sein, ist keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, da ich hierbei nicht gegen geschriebenes Recht verstoße."
Ein Verstoß ist nicht erforderlich, da sonst ein Delikt vorliegen würde!
Es geht hier um die Störung der öffentlichen Ordnung! Sobald Waffen offen getragen werden, kann in Deutschland von einer Störung der öffentlichen Ordnung ausgegangen werden! Es muss nicht die Gefahr einer Körperverletzung bestehen! Da bloße Verängstigen des Mitbürgers durch eine offen getragene Waffe reicht aus!

"Gewinnt die Polizei allerdings bei der genauen Betrachtung des Einzelfalls und bei verständiger Würdigung aus Sicht des handelnden Beamten den Eindruck, dass objektive Tatsachen vorliegen, die auf eine Gefahr hindeuten ( Anscheinsgefahr), ist sie zu den gleichen Maßnahmen berechtigt, wie bei einer echten, wirklichen Gefahr."
Falsch! (mir tun die Augen weh!)
Der Begriff "Anscheinsgefahr" kommt aus dem Strafrecht! Er existiert nicht im Gefahrenabwehrrecht! Im Übrigen hat das nichts mit Tatsachen die die auf eine Gafahr hindeuten zu tun, da in dem Fall eine konkrete Gefahr vorliegen würde!

"Allerdings ist die Polizei auch hier aufgrund der Verhältnismäßigkeit zunächst zu Gefahrerforschungsmaßnamen verpflichtet."
Falsch! Es gibt keinen Zusammenhang zwischen "Gefahrenerforschung" und Verhältnismäßigkeit! Das sind zwei Sachen, die nichts miteinander zu tun haben! Es gibt nichtmals das Wort "Gefahrerforschungsmaßnamen"! Und wiso verpflichtet? Im Gefahrenwabwehrrecht gibt es ein Ermessen für den beamten, das er nach eigenem plichtgemäßen Ermessen ausübt! Das was du meinst, ist der Strafverfolgungszwang, der sich aus dem Legalitätsprinzip ergibt! Die Polizei ist verpflichtet Straftaten zu verfolgen! Auch hier wieder zwei rechtsgebiete, die nciht getrennt wurden!

Dies gilt auch wenn sich im nachhinein herausstellen sollte, dass gar keine Gefahr vorlag!
:argw: hey mal ein Treffer! Deswegen werden sichergestellte Sachen auch wieder an den Störer herausgegeben! Bei Beschlagnahmten Sachen aus Straftaten sieht das anders aus!

Daher hat der Polizist rechtmäßig gehandelt als er gefragt hat, was man denn mit dem Messer machen will!
Das ist falsch, da keine polizeiliche Maßnahme vorliegt! Die Polizei darf jeden immer und überall ansprechen!


Ich denke zu dieser Rechtsauffassung muss ich nichts weiter sagen.
Ist sicher lieb gemeint, aber nur gefährliches Halbwissen. Ich habe garkeine Lust, weiter auf sowas einzugehen, da ich wichtigeres zu tun habe als ein Paar verdrehte Rechtsinterpretationen zurechtzurücken...


LG Metin
 
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