Bestellung in Übersee - was lange währt...

Der Freibetrag gilt pro Sendung, egal wieviele Teile darin enthalten sind. Alternative 1 daher Zollpflichtig.

Alternative 2: Wenn Deine Bestellung in zwei Paketen versandt wird (sofern sich das bezüglich der Versandkosten rechnet) und auch getrennte Rechnungen enthalten sind, werden die Pakete, sofern sie nicht zufällig gleichzeitig bei einem Zollbeamten angeliefert werden, getrennt verzollt. Wenn die einzelnen Warenwerte hierbei unter 22.- Euro liegen fällt kein Zoll an. Was jetzt kommt ist aus der Erinnerung und vom Hörensagen: Sofern die beiden Pakete doch gleichzeitig zur Verzollung ankommen sollten (was ja aufgrund der Menge beim Zoll eher unwahrschinlich sein dürfte), können diese zusammengefasst werden und es würde Zoll anfallen. Aber das ist wie gesagt rein aus der Erinnerung und nichts sicheres.

Eric
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich häng hier mal den Link zum Österreichischen Prozedere an. Ist dem Deutschen sehr ähnlich, und nett vom Finanzministerium zusammengefasst.

ZOLL ÖSTERREICH

Zollsätze (in der EU) je nach Art der Ware lassen sich Online via TARIC Abfrage ermitteln. Code des Produktes eingeben (Zb Messer: Abschnitt 15, Code 8211xxxxx, wobei das xxx die Art des Messers ist - kann man auf der Seite ermitteln), Ursprungsland angeben, und Zollsätze anklicken - Voila, schon herrscht Klarheit.

TARIC ABFRAGE
 
Wieviel kostete HongKong Post Einschreiben...

Hallo,

Nachdem ich in einem Thread danach gefragt wurde:

Wieviel kostete HongKong Post Einschreiben ?
:

Kleine Polsterumschläge (wie lang DIN) kosten den Absender etwa HKD 19.-
Polsterumschläge im A5 Format etwa HKD 25.-

Dabei scheint das Gewicht eine Rolle zu spielen.

Mehr als HKD 27,10 hat eine im A5 Polsterumschlag bisher nicht gekostet.


Aber es geht noch billiger: Polsterumschlag im normalen Briefformat ohne Einschreiben: HKD 3.- ...unglaublich...


1€ = HKD10,67 (HongKong Dollar)



Heinz
 
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Hallo Talax,

Der UltraFire Shop versendet aus HongKong.

Mit einem Frachtschiff kann Deine Sendung unmöglich innerhalb 7-8 Tagen
hier angeliefert worden sein, dazu ist die Entfernung zu groß.

Ein Frachtschiff schafft vielleicht 25 Knoten...



Heinz
 
Ultrafire schreibt:
Shipping Method
FREE SHIPPING! (Free Shipping Only)

Wie sie es letztendlich machen, ist mir nicht klar.
Doch stimmt der genannte Zeitraum. :argw:

Aber selbst mit nur 25 Knoten, macht das Schiff
immerhin 1100 Km am Tag. :haemisch:
 
Hallo Talax,

"Free Shipping" heißt übersetzt kostenloser Versand.

"free shipping only" bedeutet, das bei diesem Shop die Versandkosten immer inbegriffen sind.


Heinz


Meine Lampe ist heute ebenfalls geliefert worden. Auf dem Umschlag war ein blauer Aufkleber: Air-Mail
 
danke für die infos!

ich versuche es mal kurz zu überblicken...
ich kaufe 3 artikel (messer) zusammen 127 USD + 13 USD shipping = 140 USD
ich überweise nun via paypal 140 USD via paypal an den händler, sobald er das geld hat schickt er es los.
beim zoll bleibt das paket liegen!? ich bekomme eine nachricht?!
gehe nun zum zoll amt hin und zahle nochmal ~ 8€
[127 USD = 94,2522 € = ~8.01 € (8,5%)]
ich bekomme das paket ausgehändigt und kann gehen?!
?

wird man beim zoll in irgend einer weise registriert, das man sich z.b. diese messer geholt hat mit der und der seriennummer?

grüße
timo
 
Servus!

Du mußt nochmal 19% EUSt (EinfuhrUmsatzsteuer/Mehrwertsteuer) aufschlagen.
Im Groben ist der Ablauf den du beschrieben hast richtig, damit es so läuft, kannst du den Verkäufer bitten "Selbstverzoller" auf die Sendung zu schreiben.

MfG Martin
 
gehe nun zum zoll amt hin und zahle nochmal ~ 8€ [127 USD = 94,2522 € = ~8.01 € (8,5%)]
Das geschilderte Procedere war soweit ok, je nach Versandart (DHL Express z.B.) kann es Dir auch passieren, daß der Betrag wie eine Nachnahmesendung an der Tür kassiert wird.

Bei der Berechnung des Betrags hast Du lediglich den Zollsatz errechnet, jedoch die Einfuhrumsatzsteuer, die auch auf den Zoll berechnet wird, vergessen: ~94.- € x 1.085% = ~102.- € x 1.19% = ~121.- €. Du zahlst also noch ca. 27.- €. Die Versandkosten werden Dir als Privatperson nur dann nicht mitverzollt, wenn Du sie nicht anmeldest.

Eric

Edit: Eh, zu langsam getippt ;)
 
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Die Versandkosten werden nicht mit verzollt, wenn du von Privat gekauft hast, beim Händler gekauft, zählen die mit zum Warenwert.

MfG Martin
 
Bei nichtgewerblichen Wareneinfuhren sind die Postgebühren nicht hinzuzurechnen, sofern der Selbstverzoller diese nicht im Feld Zollwert der Zollinhaltserklärung (Vordruck CN22/CN23/C1) oder anderweitig schriftlich bzw. mündlich angemeldet hat (Artikel 165 Abs. 2 ZK-DVO).
Das ist der genaue Text von Zoll.de, nichtgewerbliche Wareneinfuhr bezieht sich einzig auf die die Ware einführende Person, sprich es spielt keine Rolle ob man als Privatperson Waren von Privat oder vom Händler einführt. In den letzten ca. zwei Jahren habe ich daher auch bei keinem Zollbescheid mehr Zoll/Mwst. auf die Beförderungskosten zahlen müssen, egal ob die Sendung von Privat oder vom Händler kam. Vor diesem Zeitraum war das anders, da wurden unabhängig vom Versender auch die Beförderungskosten verzollt. Unser Zollamt handhabt dies grundsätzlich so und der Grund dafür ist nach Aussage des für die Postsendungen zuständigen Zollbeamten eine Anweisung, die andere Zollämter auch befolgen müssten /erhalten haben müssten.

Eric
 
Hallo Eric!

Wie dein Zitat richtig interpretiert wird, weis ich nicht. Ich konnte mich beim Zoll immer auf "meine" Interpretation einigen.
Es wäre nett, wenn jemand diese Unklarheit mal ausräumen könnte. Sprich: was ist "gewerbliche Wareneinfuhr"? Ich gehe davon aus, das alle Zollämter das gleich behandeln, bei mir oder sonstwo auch ein Mißverständniss vorliegen kann.

MfG Martin
 
http://www.wolfpaw.de/import/

Dort kannst Du sehen was Dich unterm Strich erwartet.

cool verdammt tolle seite. nun kann man gleich alles auf einem schlag ausrechnen!

das mit der mehrwertsteuer hatte ich glatt vergessen! die muss natürlich auch noch mit rein. danke für die gut aufgelistete rechnung und den anderen zoll infos...

ob nun mit oder ohne verzollung der sendungskosten, bleibt also noch offen... bei meinem beispiel würde es sich um ca. 8€ drehen ...

grüße,
timo
 
Na, wenn Du Gewerbetreibender bist, also die Ware zum Zweck der Weiterveräußerung einführst. Ansonsten betreibst Du nie gewerbliche Wareneinfuhr.

Hallo,

dem vermag ich zu wiedersprechen.

Kommerzielle Einfuhren liegen dann vor, wenn für die Einfuhr Geld (oder vergleichbares) gezahlt wird. Also auch dann, wenn eine Privatperson von einer Privatperson oder eine Privatperson von einem Händler etwas kauft.

So sind - wenn Einfuhrabgaben festgesetzt werden - auch immer die Portokosten mit zum Wert hinzuzuziehen.

"Bemessungsgrundlage bei der Abgabenberechnung ist der Zollwert. Liegen der Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen zugrunde, sind die Postgebühren - sofern diese nicht angemeldet - zum Zollwert nicht hinzuzurechnen.
Bei Einfuhren zu kommerziellen Zwecken gehört Porto dagegen immer in voller Höhe - d.h. bis zum Bestimmungsort im Inland - zum Zollwert. Da die Posttarife nicht nach Beförderungskilometern gestaltet sind, kommt eine Aufteilung in innergemeinschaftliche und außerhalb der Gemeinschaft entstandene Kosten nicht in Betracht."
entnommen aus: http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/a0_einfuhr/d0_abgabenfestsetzung/index.html

Viele Grüße

Bernd Auler
 
Zuletzt bearbeitet:
Gewerbliche Einfuhren liegen dann vor, wenn für die Einfuhr Geld (oder vergleichbares) gezahlt wird. Also auch dann, wenn eine Privatperson von einer Privatperson oder eine Privatperson von einem Händler etwas kauft.

So sind - wenn Einfuhrabgaben festgesetzt werden - auch immer die Portokosten mit zum Wert hinzuzuziehen.
Ich sehe das wie naturlle und werde in dieser Ansicht auch durch das bei uns zuständige Zollamt bestätgt. Die Beförderungskosten werden hier bei Privatpersonen definitiv nicht zum Zollwert gezählt, egal ob der Versender eine Privatperson oder ein Händler ist.

In dem von Dir zitierten Zolltext ist von "kommerziellen Erwägungen/ kommerziellen Zwecken" die Rede, die habe ich als Privatperson nicht.

Gruß
Eric
 
Hi Bernd,

dem vermag ich zu wiedersprechen.
Ich auch, ich auch ;)

Gewerbliche Einfuhren liegen dann vor, wenn für die Einfuhr Geld (oder vergleichbares) gezahlt wird.

Diese Interpretation kann ich aus Deinen restlichen Ausführungen auch mit viel Phantasie nicht herauslesen. Wenn dem so wäre, wäre analog auch schon ein Einkauf von Margarine im Supermarkt "gewerblich" und ich müsste dann steuerlich ganz anders abgerechnet werden. Deine Ausführungen erschliessen sich mir in keiner Weise.
 
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