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Moderator Fenix Forum
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...In dem von Dir zitierten Zolltext ist von "kommerziellen Erwägungen/ kommerziellen Zwecken" die Rede, die habe ich als Privatperson nicht.
Gruß
Eric
Hallo,
man darf die Bedeutung von kommerziell nicht mit der von gewerblich gleichsetzten. Hier (= bei der Frage Versandkosten ja / nein) heißt kommerziell einfach, dass Geld o.ä. gezahlt wird. Somit sind die Versandkosten mit zu verzollen. Dass es bei eurem (welchem?) Zollamt anders gehandhabt wird verwundert mich. "Mein" Zollamt rechnet immer dazu, lediglich bei Festsetellung der Wertgrenzen für Abgabenfreiheit (22,- Euro für alle Sendungen und 45,- Euro für privat an privat (gelegentliche, nichtkommerzielle Sendung (=unentgeltlich)) werden die Versandkosten herausgelassen (soweit sie in keinem Mißverhältnis zu den tatsächlichen Versandkosten stehen).
Viele Grüße
Bernd Auler