Bitte um eure Mithilfe, gestern vor Gericht, 1600€ Strafe jetzt Berufung eingelegt!

@ all

Ich habe hier jetzt in den letzten Tagen in Summe 10 Beiträge gelöscht, die nichts mit dem Thema des Threads zu tun hatten..... ist irgendwie schade.

@Franco78

Wenn sich bei dir was Neues ergibt, dann schick mir doch bitte einfach eine kurze Mail,- ich mache dann hier wieder auf.

Bis dahin wird der Thread geschlossen.

Gruß
chamenos
 
Geht weiter hier


gruß
chamenos
 

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und noch ein bißchen was..... ja ich weiß, miese Qualität.
 

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Auch mir leuchtet die vom BKA getroffene Unterscheidung zwischen dem S&W Powerglide und dem CS Paradox sachlich nicht ein.

Hut ab vor der Entscheidung, hier nochmals Widerspruch einzulegen.
 
Ich weiß nicht ob ich bereits zu spät dran bin, aber ich bin eben über einen Feststellungsbescheid des BKA zum Cold Steel Triple Action gestolpert.
http://www.bka.de/nn_205626/SharedD...ionFile.pdf/060807FbZ73TripleActionMesser.pdf
Der Öffnungs- und Feststellmechanismus des Triple Action ist wohl anders als beim Paradox, jedoch wird in diesem Bescheid über das Triple Action eindeutig erwähnt , dass "Ein Butterflymesser [...] durch eine Schleuderbewegung geöffnet werden kann.[...] Ein Öffnen des Messers [des Triple Action] ähnlich wie bei einem Butterflymesser ist nicht möglich"
Daraus folgert der Bescheid dass das Triple Action kein Butterflymesser und somit nicht verboten ist.
Ich unterstütze stark die Auffassung, dass ein Butterflymesser durch die Eigenschaft definiert wird zweiteilige schwenkbare Griffe zu besitzen, die einhändig aufzuschlenkern sind. Nicht durch die reine Optik, sondern durch die Tatsache dass es schnell ausgeplappt und (wie auch immer) genutzt werden kann, was beim Paradox definitiv nicht der fall ist.
Wieder einmal ein Fall, der mein Vertrauen in das Rechtssytem stark geschwächt hat. Mit meinen 23 Jahren war ich lange noch der Auffassung, dass rational denkende Menschen über solche Dinge entscheiden.
Falsch gedacht.

Stark bleiben!

Grüße, Smokehead
 
Wieder einmal ein Fall, der mein Vertrauen in das Rechtssytem stark geschwächt hat. Mit meinen 23 Jahren war ich lange noch der Auffassung, dass rational denkende Menschen über solche Dinge entscheiden.
Falsch gedacht.

Wieso ? Du kannst doch Rechtsmittel dagegen einlegen, sobald du selbst betroffen bist.
 
Ich hab mir mal erlaubt, den BKA-Bescheid als eine pdf-Datei einzustellen (liest sich angenehmer als 6 Grafiken)
 

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Vielen Dank Smokehead und Erka !
Wir kämpfen bis zum Schluß 👊🏻
Werde weitergehen bis es Gerichtstechnisch nicht mehr weiter geht !
Denn Recht muss Recht bleiben!
 
@ use-it : Zugegebenermaßen verkehrt formuliert, ich meinte dass ich bis dahin der Meinung war, dass sich halbwegs Sachkundige Personen mit solchen Angelegenheiten beschäftigen würden, was u.A. auch anhand dieses Feststellungsbescheides verneint werden kann :

http://www.bka.de/nn_205618/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Waffen/Feststellungsbescheide/Sonstige/071219FbZ89StingerKkatzenkopfschlagring,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/071219FbZ89StingerKkatzenkopfschlagring.pdf

Falls das zu Offtopic ist, löscht es ruhig, ich finde es verdeutlicht nur wie sehr beim BKA manchmal an der Realität vorbeigeurteilt wird.

Grüße,Smokehead
 
... anhand dieses Feststellungsbescheides verneint werden kann :

http://www.bka.de/nn_205618/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Waffen/Feststellungsbescheide/Sonstige/071219FbZ89StingerKkatzenkopfschlagring,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/071219FbZ89StingerKkatzenkopfschlagring.pdf

Falls das zu Offtopic ist, löscht es ruhig, ich finde es verdeutlicht nur wie sehr beim BKA manchmal an der Realität vorbeigeurteilt wird.

Da werden zwei Schlagringe als Schlagringe bewertet statt als Messer. Wie sie vom Hersteller auch beworben werden. Und das ist realitätsfremd ? Hm, ja.
 
Ich meine dass dort für zwei Faustmesserartige Schlagringe die Verbotseigenschaft verneint wird, die wohl bei Benutzung ähnlich verheerende Auswirkungen hätten (wenn nicht schlimmer) wie die beiden vorher genannten Schlagringartigen Objekte. (oder sollte für die nur die Messereigenschaft beurteilt werden?)
Für mich einfach nicht nachvollziehbar.

Grüße,Smokehead
 
Hat zwar nicht direkt was mit dem Fall hier zu tun, jedoch denke ich, dass wirklich nur die Eigenschaft als Faustmesser/Faustdolch zu beurteilen war (wie es auch erwähnt ist).

Sinnvoll evtl. in eigen Thread auszulagern.


Nun mal noch zum FB vom Paradox, interessant ist, dass z.B. die Schleuderbewegung zum öffnen eines Balisong kurz als Nebensatz erwähnt wird, aber keine Beachtung findet.

Jedoch sehe ich auch eindeutige Unterschiede in dem Öffnungmechanismus vom Power Glide und dem Paradox, hier könnte ich zustimmen, lassen sich nicht wirklich vergleichen. Bei der Schleuderbewegung sieht es m.E. anders aus.
Den Punkt hätte ich anders gewertet.
 
Last edited:
Franko78s Odyssee durch den Behördendschungel geht weiter. Er bat mich, die aktuelle Entscheidung des BKAs hochzuladen, was ich weiter unten tue.


Edit: Danke chamenos und Peter1960!

Übrigens: Odysseus hat sich am Ende mit List und Beharrlichkeit gegen höhere Mächte durchgesetzt.:super: (Aber er hat auch einen hohen Preis dafür bezahlt.:()
 
Last edited:
Nagut wenn es das BKA so möchte werden wir jetzt Klage vorm Verwaltungsgericht Wiesbaden erheben !

Dass eine Behörde nicht zugeben mag, dass sie sich eventuell geirrt hat, war abzusehen.

Hoffen wir, dass ein Verwaltungsgericht der Sache besser gerecht werden kann.

Edit:
Danke woka und Lichtblick für die schnelle Rückmeldung.
Danke chamenos für die Hilfe.
 

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Last edited:
Eine sichere Schwärzung auf PDF-Ebene gelingt meines Wissens nur mit dem Adobe Acrobat (Werkzeuge -> Schutz -> Zum Schwärzen markieren oder so ähnlich...). Auf die Passwörter sollte man sich auch nicht wirklich verlassen, denn das Aushebeln ist mit im Netz zugänglichen Tools ohne weiteres möglich. Die schwarzen Bildchen kann ich bei mir auch verschieben aber Namen sind wirklich Schall und Rauch solange man die Personen, die hinter diesen Namen stecken nicht kennt ;)
 
Last edited:
Ich wollte mal was zum Thema beitragen:

Zitat Seite 3, zweiter Abschnitt:
Die Behauptung des Widerspruchsführers, Butterflymesser seien vom Gesetzgeber verboten
worden, da sie wegen der Möglichkeit, die Klinge schnell und mit einer Hand zur Verfügung
zu stellen, besonders gefährlich seien, findet in der Gesetzesbegründung keine Stütze. Vielmehr
belegt die Begründung (BT-Drs. 14/7758, S. 53, 89, 91) eine andere, ebenfalls an der
Wahrung der Interessen des Gemeinwohls orientierte Zielrichtung, nämlich der weiten Verbreitung
dieses Messertyps bei gewaltbereiten Jugendlichen entgegenzuwirken. Das Fehlen
der einhändigen Bedienbarkeil-die zwar bei "üblichen" Butterflymessern gegeben sein mag,
aber wie oben ausgeführt nicht Teil der gesetzlichen Definition ist -kann daher allein nicht
ausschlaggebend sein. Das Modell "Paradox" des Herstellers Cold Steel, entspricht nicht nur
optisch sondern auch in der Art und Position der Befestigung sowie des Schwenkwinkels der
Griffteile gebräuchlichen Butterflymessern.

Die von mir fett ausgezeichneten Stellen spiegeln m.E. die Sichtweise der Beamteten wieder und weil diese Beamteten dem Justizapparat angehören und die nicht immer so bewanderten Richter und Staatsanwälte sich auf eben diese Sichtweise verlassen (müssen) kann ich nichts gutes prophezeien. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt aber gut sieht anders aus. Ich hätte mich (jetzt, im Nachhinein) erst bei irgendeiner zuständigen Stelle des Justizapparates erkundigt, ob Gegenstand "X" in Ordnung geht und hätte es dann geordert. Aber mal ganz ehrlich - das CS Paradox würde ich niemals als Butterflymesser einstufen. Nicht jedes Rechteck ist ein Quadrat...
 
View attachment Klageverfahren 1_ Instanz Klageschrift_schwarz_jpg.pdf

Franco78 hat gegen die jüngste Entscheidung des BKA Einspruch eingelegt. Den Einspruch und die Begründung hat mir Fanco zugeschickt, damit sie hier im Forum zugänglich wird (siehe Anhang). Vielen Dank dafür Franco.

Ich kann nur hoffen, dass sich vor Gericht die Vernunft durchsetzt und das Cold Steel Paradox ähnlich eingeordnet wird wie das S&W Powerglide oder CS Triple Action, eben als Messer mit schwenkbaren Griffen, dass aber bauartbedingt nicht einhändig zu öffnen und demnach kein Butterfly-Messer ist.
 
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