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Der Wille des Gesetzgebers?
Müsste man sich da nicht (die leider zum Teil sehr lustigen, da totales Unwissen darstellend) Debatten im Bundestag noch mal ansehen?
Ich hatte die im Fernsehen geschaut, die gibt es doch sicher in irgendeinem Archiv.
Die Mitschriften sind ja auch noch da.
Es ging in den gestzesbeführwortenden Reden immer um Jugendliche die mit Messern herumfuchteln, Bildzeitungsartikel die diese Messer als besonders gefährlich darstellen, weil die ja soo schnell auf zu schwingen sind, oder Jugendliche die mit Butterfly Messern Leute verängstigten (wohl nicht bedrohten) weil die damit in der Bahn jonglierten.
Die anderen Reden waren auf noch unbestimteren Begründungen gestützt.
Wenn ich mich da richtig erinnere, und alles gesehen hatte was es da an Reden gab.
Die Fachleute hatte ja alle mehr oder weniger deutlich dagegen gesprochen. Wegen Mehrbelastung der Justitz, keinen wirklichen Sicherheitsgewinn und weil die Polizei schon vorher in der Lage war beim "mit Messern herumfuchteln" einzugreifen.
... Texte zur Begründung des Verbotes der Butterfly Messer .... Gruß El
@ polaris1977 Ist das die Begründung zum Gesetz? NE oder IMHO gibt es noch ein Extra Dokument nach dem Beschluss des gesetzes und das her ist nur der Gesetzesentwurf der Regierung.
Hast Du das Dokument? Ich finde es nicht mehr .... :-(
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/14/077/1407758.pdf
Mein Butterfly habe ich damals zerlegt, mit der Flex behandelt und in den Müll geworfen.
(...)
Wer weiß, wann sich das Gesetz in Zukunft wieder ändert.
Um kein verbotener Gegenstand zu sein, müßte es dauerhaft unbrauchbar gemacht worden sein. Ein Schloß reicht dafür natürlich nicht, Zerlegen wohl i.d. R auch nicht.
Klar reicht das Zerlegen.
Das ist doch so Eindeutig, dass ich dazu nichts geschrieben hatte.![]()