Bitte um eure Mithilfe, gestern vor Gericht, 1600€ Strafe jetzt Berufung eingelegt!

@ El Dirko

Nein das ist sicher nicht, was du suchst. Bei der Bundestags- Drucksache 14/7758 handelt es sich um ein Dokument, des vor dem Beschluss bereit gestellt wurde. (mit Verzögerung) 140 Seiten lang.

Es wird auf die neuen Bestimmungen: tragbare Gegenstände, Springmesser, Wurfsterne, Butterflymesser eingegangen. Es findet sich aber nichts Erhellendes oder Nützliches für diesen Fall.

LG rocco26
 
Der Wille des Gesetzgebers?
Müsste man sich da nicht (die leider zum Teil sehr lustigen, da totales Unwissen darstellend) Debatten im Bundestag noch mal ansehen?
Ich hatte die im Fernsehen geschaut, die gibt es doch sicher in irgendeinem Archiv.
Die Mitschriften sind ja auch noch da.

Es ging in den gestzesbeführwortenden Reden immer um Jugendliche die mit Messern herumfuchteln, Bildzeitungsartikel die diese Messer als besonders gefährlich darstellen, weil die ja soo schnell auf zu schwingen sind, oder Jugendliche die mit Butterfly Messern Leute verängstigten (wohl nicht bedrohten) weil die damit in der Bahn jonglierten.
Die anderen Reden waren auf noch unbestimteren Begründungen gestützt.
Wenn ich mich da richtig erinnere, und alles gesehen hatte was es da an Reden gab:argw:.

Die Fachleute hatte ja alle mehr oder weniger deutlich dagegen gesprochen. Wegen Mehrbelastung der Justitz, keinen wirklichen Sicherheitsgewinn und weil die Polizei schon vorher in der Lage war beim "mit Messern herumfuchteln" einzugreifen.
 
Der Wille des Gesetzgebers?
Müsste man sich da nicht (die leider zum Teil sehr lustigen, da totales Unwissen darstellend) Debatten im Bundestag noch mal ansehen?
Ich hatte die im Fernsehen geschaut, die gibt es doch sicher in irgendeinem Archiv.
Die Mitschriften sind ja auch noch da.

Es ging in den gestzesbeführwortenden Reden immer um Jugendliche die mit Messern herumfuchteln, Bildzeitungsartikel die diese Messer als besonders gefährlich darstellen, weil die ja soo schnell auf zu schwingen sind, oder Jugendliche die mit Butterfly Messern Leute verängstigten (wohl nicht bedrohten) weil die damit in der Bahn jonglierten.
Die anderen Reden waren auf noch unbestimteren Begründungen gestützt.
Wenn ich mich da richtig erinnere, und alles gesehen hatte was es da an Reden gab:argw:.

Die Fachleute hatte ja alle mehr oder weniger deutlich dagegen gesprochen. Wegen Mehrbelastung der Justitz, keinen wirklichen Sicherheitsgewinn und weil die Polizei schon vorher in der Lage war beim "mit Messern herumfuchteln" einzugreifen.

Sehr interessant,in welchem Archiv ist das zu finden,könnt ihr mir da bitte helfen ?
Vielen Dank schon einmal für alles !
 
@ polaris1977 Ist das die Begründung zum Gesetz? NE oder IMHO gibt es noch ein Extra Dokument nach dem Beschluss des gesetzes und das her ist nur der Gesetzesentwurf der Regierung.

Hast Du das Dokument? Ich finde es nicht mehr .... :-(

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/14/077/1407758.pdf

Der Vorgang zur betreffenden Waffenrechtsnovelle findet sich hier, mit den entsprechenden Drucksachen als Dateien.

Der in der Begründung des Gesetzentwurfes im Besonderen expressis verbis angesprochene Vorgang um die (erfolglose) Bundesratsiniative aus anno '99 findest sich hier, durch die Erwähnung der Initaitive grade zu "gefährlichen" Messern spielt der ggf. eine Rolle.

Ich habe das noch nicht alles gesichtet.


allg. Hinweis:

Als primäre Quelle für eine teleologische Auslegung relevant ist üblicherweise nur das, was von den Gesetzgebungsorganen in den jeweiligen Petita mit ausreichender Mehrheit beschlossen wurde. In den parlamentarischen Beratungen erfolgte Verlautbarungen von Mitgliedern können zwar theoretisch auch herangezogen werden, was jedoch unüblich ist, da es sich um die Meinungen einzelner Fraktionen oder Mitglieder handelt, nicht um beschlossene Meinungen des Gesetzgebungsorgans als solches.
Sofern ich mich erinnern kann, spielte das Herumfuchteln zwar in Reden der parlamentarischen Beratungen und in Verlautbarungen eine Rolle, tauchte jedoch nicht in den Petita des Vorganges um die Novelle selber auf. Kann aber auch anders sein, müßte man in den diversen Drucksachen eroieren. Weiß nicht, wann ich ggf. dazu komme.

Anmerkung:
Die Gesetzesnovelle war im Vorgang ungewöhnlich kurz, was zum einen am hohen politischen Problemlösungssimulationsdruck nach Erfurt lag, zum anderen aber auch daran, das man auf viele Beratungen infolge der Bundesratsinitiative "aufbauen" konnte.
 
Bundesratsinitiative

Nach meiner Lektüre umfaßte der von der Bundesregierung in deren Gesetzentwurf erwähnte Gesetzentwurf des Bundesrates anscheinend auch nur die Ausführungen, die die Bundesregierung auch verwendet (geklaut?) hat. Also eigentlich nur nähere Ausführungen zu Spring- und Fallmessern (und hier v.a. zu OTFs, deren Verbot ja auch die wesentlich Neuerung war), hinsichtlich Butterflymessern wird nur das erwähnt, was auch im Gesetzt steht, also 2-teilig und Schwenkbarkeit.
Indirekt ist die Frage des Herumfuchtelns allerdings insoweit in beiden Gesetzentwürfen drin, als das in beiden Gesetzesbegründungen auf empirische Erkenntnisse aus der Polizeipraxis und Arbeit der Strafverfolgungsbehörden Bezug genommen wird. Hier wird zumindest eine besondere Häufung der Verwendung u.a. von Butterflys behauptet, was AFAIK aber zumindest seinerzeit wohl auch so war. Daß bei dieser Bevorzugung von Butterflys durch Störer und Täter das konstruktionsimmanente Fuchtelpotential eine wesentliche Rolle spielte erscheint mir unstrittig, genauso wie die Verwendung von Einhandklappmessern in neueren Zeiten, auch wenn Gefuchtel mit jenen i.d.R. weniger spektakulär ist.
Es bleibt also die Frage, inwieweit Fuchtelprävention über eine Vage Motivationsbekundung hinaus zwingend als wesentliches Ziel des Gesetzgebers zu werten ist. Das bewerte ich hier jetzt mal nicht. (s.u.). Falls ja, könnte man die Hemmungsfederungen des Paradox als wesentliche Abweichung vom verbotenen "Butterfly" ansehen.
 
Da das bei der Gesetzgebung immer ums Rumfuchteln ging, dürften die nicht irgendwie unter die Beschränkungen fallen.

Die Messer sind ja keine Butterflymesser - das währen Schmetterlinge mit lahmen Flügeln, die dauernd abstürtzten:glgl:.
 
Ich danke dir für diesen Link. Mein Butterfly habe ich damals zerlegt, mit der Flex behandelt und in den Müll geworfen. Es war schmerzhaft, weil ich mit dem Messer ganz gut umgehen konnte und es machte auch viel Freude aber das Risiko war mir doch zu hoch. Die Legislative hat dafür noch einen "gut" bei mir :lechz:
 
Mein Butterfly habe ich damals zerlegt, mit der Flex behandelt und in den Müll geworfen.

War das notwendig ? Ich dachte es reicht "unbrauchbar" zu machen.

Bereits zerlegt müsste das der Fall sein. Oder ein eingehängtes Schloß (in löchrige Griffschalen) u.ä. Danach in eine unzugängliche Verwahrung.

Wer weiß, wann sich das Gesetz in Zukunft wieder ändert.
 
Um kein verbotener Gegenstand zu sein, müßte es dauerhaft unbrauchbar gemacht worden sein. Ein Schloß reicht dafür natürlich nicht, Zerlegen wohl i.d. R auch nicht.
 
(...)
Wer weiß, wann sich das Gesetz in Zukunft wieder ändert.

Dann kommt ein neues. Böker hat übrigens zwei interessante Modelle (groß und klein) zu anständigen Preisen, imo durch BM Morpho inspiriert, und sie sollen ganz gut fliegen können, wie es sich für einen Schmetterling auch gehört.

Das was ich damals hatte, war eines für 25,00 DM, gekauft 1987 oder 88 in einem der damaligen tacticool-Läden. Klinge aus 420 Stainless Steel, Konstruktion genietet, aber es hat wirklich funktioniert und gehalten.
 
Um kein verbotener Gegenstand zu sein, müßte es dauerhaft unbrauchbar gemacht worden sein. Ein Schloß reicht dafür natürlich nicht, Zerlegen wohl i.d. R auch nicht.

Warum sollte zerlegen nicht reichen? Auch sollte es genügen, wenn die aufgeklappten Griffe verschweißt werden und so das "Butterfly" zum feststehenden Messer wird.

Bin aber gespannt wie die Sache mit dem Ursprungsposter ausgeht.

Gruß
Gerhard
 
Klar reicht das Zerlegen.
Das ist doch so Eindeutig, dass ich dazu nichts geschrieben hatte.:argw:
Sonst könnte ja jede lose Klinge die vielleicht zwei Löcher in der Klingenwurzel hat ein "Verbotenergegenstand" sein.
Das währ ja idiotisch.
Das Gleiche gälte auch für dafür verwendbare Schrauben, Abstandshalter, Niete,...:glgl:


Mein Beitrag mit dem Video Link ist wohl entfernt worden.
Gab da ein Messer was durch den Verlust einer Schraube zum verbotenen Gegenstand wurde:steirer:
 
Zuletzt bearbeitet:
Klar reicht das Zerlegen.
Das ist doch so Eindeutig, dass ich dazu nichts geschrieben hatte.:argw:

Anderer Ansicht das BKA - die meisten hier wissen das auch, sind aber nur müde immer den gleichen Kram durchzukauen.

Ich habe schon vor längerem konkret wegen eines Balis beim BKA um eine Einschätzung gebeten. Nicht rechtsverbindliche Antwort: Auch ein zerlegtes Bali ist ein Bali ist ein verbotener Gegenstand.

Das kann man persönlich natürlich anders sehen.
Man kann auch der Ansicht sein, die Einschätzung des BKA sei rechtlich nicht haltbar.
Du kannst auch glauben, ich erzähle Mist und habe nie das BKA gefragt.

Kein Problem. Aber bevor man den Sachverhalt als "klar" und "eindeutig" hinstellt, hätte ich gerne einen Beleg, warum das alles so klar und eindeutig sein sollte. Und unter einem Beleg stelle ich mir vor: Rechtskräftige Entscheidung, Kommentar, aktuelle Auskunft vom BKA.

Bis dahin sticht für mich die Auskunft des BKA.

Pitter
 
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