Bitte um eure Mithilfe, gestern vor Gericht, 1600€ Strafe jetzt Berufung eingelegt!

...
Legt man die Ausführungen des BKAs zugrunde, wird für mich noch komplett unverständlich, warum Butterflymesser jemals verboten worden sind...

Warum? Das BKA beschreibt den Sachverhalt einfach verkürzt. "Verbot (allein), um die weite Verbreitung ... bei gewaltbereiten Jugendlichen ..." und geht dann halt nicht weiter drauf ein, warum die Messer verbreitet waren. Oder warum ein Butterfly-Messer halt nur ein Butterfly-Messer ist wenn man es auch "fliegen" lassen kann ...

Das wird vom BKA nun als irrelevant, abgetan und daher nicht mal erwähnt. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt genau das Vorgehen das vom BKA zu erwarten war. Das ziehen die auch knallhart so durch, es zu widerlegen und Relevanz nachzuweisen ist Sache der Verteidigung.
Um genau den Sachverhalt dreht sich die Sache doch bereits von Anfang an ...


Gruß
El
 
Wie ich schon in einer Mail geschrieben hatte, war das mit der Gefährlichkeit keine so gute Idee:( , kommt ja auch nicht im Gesetz vor, noch war das in den Bundestagreden zu hören.
In den Reden zu der Gesetzesänderung ging es um das "Bedrohungspotential" was durch das herumfuchteln hervorgerufen würde.
(Weil ein Abgeordneter in der Bildzeitung gelesen hatte das sich einige Leute von Kindern, (ich mein in einer Straßenbahn) die mit Messern herumspielten "Bedroht" fühlten und meinten diese Messer müssten verboten werden.):hypnotysed::irre:

Dein Modell lädt nicht zum herumfuchteln ein (es gibt ja keine locker herumschwingende Teile) , also dürfte es auch kein solches, zu beanstandendes, Bedrohungspotential beim Auffalten haben.
 
Das Herumfuchteln war aber eben nie Gegenstand des Begründungsteils des formellen und mit Mehrheit von Gesetzgebungsorgan beschlossenen Gesetzes sondern nur Äußerung von Einzelmeinungen.
Die Erwiederung enthält genau das, was vom BKA hier realisrisch zuberwarten war. Daß die Gesetzesbegründung seinerzeit ziemlich hahnebüchen war, is ja nix neues, daraus Konsequenzen zu ziehen, wäre aber halt Aufgabe von Verfassungsrichtern, nicht die des BKA.
 

Weil in der Antwort des BKAs implizit gesagt wird, dass das Verbot philippinischer Fischermesser nichts, aber auch gar nichts mit deren intrinsischen Eigenschaften zu tun hatte. Nehmen wir das erst einmal so hin, ging es dabei nur um die angebliche, statistisch nicht belegte Verbreitung von Butterflymessern bei gewaltbereiten Jugendlichen, also darum, ein modisches Accessoire der mutmaßlich psychischen Disposition einer kleinen Gruppe junger Leute aus dem Verkehr zu ziehen. Warum dann kein Verbot von Basecaps?

Aber erstens sind das Schlachten der Vergangenheit und zweitens ist es ein alter Fehler von mir, immer noch zu oft von rationalen Akteuren auszugehen - deswegen die Äußerung meines Unverständnisses bezüglich der vom BKA vorgetragenen Verbotsbegründung.

Das ist zum jetzigen Zeitpunkt genau das Vorgehen das vom BKA zu erwarten war. Das ziehen die auch knallhart so durch...

Persönlich hatte ich das auch nicht anders erwartet. Knallhart Dinge durchziehen können deutsche Behörden gut.
 
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Hallo liebe Messerfreunde,am 21.08.2015 ist nun die nächste Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden !
Ich wäre nochmals für jeden guten Hinweis bzw. Relevante Informationen sehr Dankbar !
Ich werde weiter berichten:)
Vielen Dank
 
Wie ich schon in einer Mail geschrieben hatte, war das mit der Gefährlichkeit keine so gute Idee:( , kommt ja auch nicht im Gesetz vor, noch war das in den Bundestagreden zu hören.
In den Reden zu der Gesetzesänderung ging es um das "Bedrohungspotential" was durch das herumfuchteln hervorgerufen würde.
(Weil ein Abgeordneter in der Bildzeitung gelesen hatte das sich einige Leute von Kindern, (ich mein in einer Straßenbahn) die mit Messern herumspielten "Bedroht" fühlten und meinten diese Messer müssten verboten werden.):hypnotysed::irre:

Dein Modell lädt nicht zum herumfuchteln ein (es gibt ja keine locker herumschwingende Teile) , also dürfte es auch kein solches, zu beanstandendes, Bedrohungspotential beim Auffalten haben.

Kommt man irgendwie an die Bundestagsreden ran ?
Würde sich vor Gericht ganz gut machen....!
 
Da das bei der Gesetzgebung immer ums Rumfuchteln ging, dürften die nicht irgendwie unter die Beschränkungen fallen.

Die Messer sind ja keine Butterflymesser - das währen Schmetterlinge mit lahmen Flügeln, die dauernd abstürtzten:glgl:.

Kommt man da an Beweise für solche Aussagen bei der Gesetzgebung ?!
 
Kommt man irgendwie an die Bundestagsreden ran ?
Würde sich vor Gericht ganz gut machen....!

Die BT-Plenarprotokolle sind online alle verfügbar, die Frage bleibt allerdings, ob solche von Fraktionen oder Abgeordneten geäußerten Einzelmeinungen jenseits der mit der Drucksache beschlossenen Gesetzesbegründung für die teleologische Auslegung des Gesetzes relevant sind.
 
Ich habe bei Phoenix gefragt. So alte Sachen haben sie nicht. Auf ihrer Youtube-Seite geht es (Bundestag) bis 2011 zurück. Komerzielle Kopien gibt es nur für die jeweils zurückliegenden 8 Wochen.
Beim Achiv in Bundestag hab ich gerade keinen mehr erreicht.
Die sind erst wieder Montag um 9 da, ich versuch es dann nochmal.
Da müsste es die Debatte wenigstens als Niederschrift geben.
 
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Die BT-Plenarprotokolle sind online alle verfügbar, die Frage bleibt allerdings, ob solche von Fraktionen oder Abgeordneten geäußerten Einzelmeinungen jenseits der mit der Drucksache beschlossenen Gesetzesbegründung für die teleologische Auslegung des Gesetzes relevant sind.

Ich steige da auf der Bundestagsseite nicht durch,kann mir da evtl. jemand helfen der sich da besser aus kennt ?!
Vielen Dank
 
Ich hatte dazu in Post # 87 und 88 bereits etwas geschrieben, leider läßt sich eine Vorgangsanzeige auf den Seiten nicht dauerhaft verlinken, da die nur temporär für eine Usersitzung erstellt wird.

Bevor sich da jemand viel Arbeit macht, sollte ein in Verwaltungsprozessen vor dem zuständigen VerwG erfahrener Anwalt mal klären, ob diese Fakten relevant sind, d.h. ob es eine Perspektive gibt, daß sie die zuständigen Richter irgendwie interessieren.
 
Der erste Link geht?
Bei mir geht beides!?
Zu dem Formular kommst du?
Dann gib oben, Wahlperiode 16 ein und unten bei Archivsignatur XVI/305
 
Interessanter Link, aber das Butterflyverbot ist schon im Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts von 2002 enthalten. (Wahlperiode 14, Archivsignatur XIV/542)
http://pdok.bundestag.de/extrakt/ba/WP14/552/55278.html

Das enthält den Vorgang, den ich schon mal erfolglos versucht habe, zu verlinken.

Bei den vorangegangenen Links ist offenbar auch wieder das Problem aufgetreten, daß die in der Datenbank erzeugten Listen lediglich temporär wieder aufrufbar sind.
Wichtig ist, daß die in dieser Novelle getroffenen Regelungen auf eine Bundesratsinitiative zurückgingen, die im Bundesrat noch während der Bundestagslegislaturperiode 1998-2002 beraten und beschlossen wurde. Die empirische Darstellung zur Rolle von Butterflies bei kriminellen Jugendlichen als Verbotsbegründung pflanzte sich daraus bis zur Gesetzesnovelle (sogar bis hin zu der von 2007) fort bzw. wurde immer wieder unkritisch übernommen. Daraus könnte man ableiten, daß "Herumfuchteln" mittelbar auch Bestandteil der Gesetzesbegründung war. Dazu kann man dann ggf. auch Ausführungen aus der Beratung zur Novelle von 2007 heranziehen, da das Einhandmesserführungsverbot sich ja im Wesentlichen darauf bezog, daß Einhandmesser die behauptete Fuchtelfunktion von mittlerweile Butterflymessern übernommen hätten.
 
Hallo liebe Messerfreunde,
Heute ging es von Hannover nach Wiesbaden,kurz und knapp unsere Klage wurde abgewiesen !
Es waren 2 Leute vom BKA anwesend + 2 Praktikanten....
Unglaubliche Geschichte aber wir haben uns trotzdem entschieden weiter zu kämpfen,obwohl es wirtschaftlich gesehen schon lange keinen Sinn mehr macht.
 
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