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Das Herumfuchteln war aber eben nie Gegenstand des Begründungsteils des formellen und mit Mehrheit von Gesetzgebungsorgan beschlossenen Gesetzes sondern nur Äußerung von Einzelmeinungen.
Da gibt es wohl nicht viel zu schreiben.
Aber, wofür waren 4 Leute vom BKA dort?
Und WISO Abgewiesen?
Also 4 Leute vom BKA... Das finde ich echt ziemlich lächerlich.
Nächstes mal einfach ein paar Forumsmitglieder als Unterstützung mitnehmen. Den Richter scheint sowas ja zu beeindrucken![]()
Von der Begründung des BKA halte ich auch nicht sonderlich viel.
Ich meine gelesen zu haben, dass das Gesetz teilweise extra etwas ungenau formuliert wurde, damit es bei einer Ausnahme (wie dein Messer es ist) Handlungsspielraum Seitens der Justiz gibt, was ja anscheinend nicht wahr ist...
Viel Glück noch,
Felix
Ich hab das irgendwo gesehen aber wo?Ich meine gelesen zu haben, dass das Gesetz teilweise extra etwas ungenau formuliert wurde, damit es bei einer Ausnahme (wie dein Messer es ist) Handlungsspielraum Seitens der Justiz gibt, was ja anscheinend nicht wahr ist...
Viel Glück noch,
Felix
Ich denke die ganze Zeit Sache wird bis zu einer Verfassungsbeschwerde gehen,und bitte um weitere Unterstützung !
... die Fragestellung ob das Waffengesetz verfassungsmäßige Rechte einschränken darf ist recht lückenlos geregelt/auskommentiert. Er darf das.
...
Das Gebot der Normenbestimmtheit und der Normenklarheit […] soll die Betroffenen befähigen, die Rechtslage anhand der gesetzlichen Regelung zu erkennen, damit sie ihr Verhalten danach ausrichten können.
Fraglich ist vielmehr, ob dieser "macht-doch-was-ihr-wollt"-Paragraph dem grundgesetzlichen Bestimmtheitsgebot genügt.
Ursprünglich hat man Gesetze niedergeschrieben, damit eben nicht jeder Träger hoheitlicher Befugnisse nach eigenem Belieben handeln und urteilen kann.
Walter Benjamin schrieb:Die Behauptung, daß die Zwecke der Polizeigewalt mit denen des übrigen Rechts stets identisch oder auch nur verbunden wären, ist durchaus unwahr. Vielmehr bezeichnet das »Recht« der Polizei im Grunde den Punkt, an welchem der Staat, sei es aus Ohnmacht, sei es wegen der immanenten Zusammenhänge jeder Rechtsordnung, seine empirischen Zwecke, die er um jeden Preis zu erreichen wünscht, nicht mehr durch die Rechtsordnung sich garantieren kann. Daher greift »der Sicherheit wegen« die Polizei in zahllosen Fällen ein, wo keine klare Rechtslage vorliegt, wenn sie nicht ohne jegliche Beziehung auf Rechtszwecke den Bürger als eine brutale Belästigung durch das von Verordnungen geregelte Leben begleitet oder ihn schlechtweg überwacht.
Immerhin räumt der Richter ein:
"...,insoweit der Kläger bei seiner Internetbestellung noch davon ausgehen konnte,das es sich um keinen verbotenen Gegenstand handelt"...
Immerhin räumt der Richter ein:
"Das es sich bei dem vorgelegten streitgegenständlichen Messer um einen verbotenen Gegenstand handelt steht erst mit Rechtskraft des Feststellungsbescheides des Bundeskriminalamtes fest,insoweit der Kläger bei seiner Internetbestellung noch davon ausgehen konnte,das es sich um keinen verbotenen Gegenstand handelt"
Vielen Dank dafür kämpfen wir seit 5 Jahren![]()
Vor allem dafür, daß die Amtsrichterin beim Strafgericht diesen Sachverhalt anders bewertete.... und für was bitte sollst Du dann bestraft werden?![]()