Bundesratsinitiative vom 14.06.2024 zu den Themen „Messerkriminalität" und Waffenrechtsnovelle

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Zu Recht. Weil sie kein integrativer Ansatz für eine Gesellschaft sind. Das sieh man ja auch daran, wer sie heute vertritt. Javier Milei, Musk, Thiel, die Blauen. Und eine Nummer drunter leben Menschen in Zelten auf den Straßen vom Silicon Valley.
Das Gegenteil wäre dann Planwirtschaft. Hat ja in der Vergangenheit immer super funktioniert...

Passt nicht so richtig zu Art 151 der Verfassung des Freistaates Bayern, um nicht immer das GG zu zitieren.
Art. 151 schränkt ja wirtschaftliches Handeln nur insoweit ein, insofern es dem Gemeinwohl schadet.
Wenn der Wohlstand insgesamt steigt, muss der Reichtum des einen doch nicht zwangsläufig die Armut des anderen bedingen, oder?

Ganz davon abgesehen, dass Planwirtschaft auch bestens für eine ungerechte Umverteilung von "arm" zu " reich und immer noch reicher" geeignet ist.
 
Bei uns in Frankreich ist Emotionalität auch keine Seltenheit :cool:: Trotzdem hätten die meisten wohl gern logische Gesetze und regen sich über unlogische auf - ganz emotional natürlich :sneaky: Mir fallen fast die Ohren ab, wenn meine Mutter über die blöde Politik schimpft, weil das Messer zum Pilzesammeln (natürlich ein Opinel) eine hohe Strafe bringen könnte. Mir geht es genauso, bin zwar emotional, wünsche mir aber logische Gesetze. Andere Länder, andere Sitten.
 
Blödsinn.

Ich habe geschrieben, was das Gegenteil von Wirtschaftsliberalismus ist.
Nicht, dass es zwischen zwei Extremen keine Abstufungen gibt.
Das Elend der einen grundsätzlich auf den Wohlstand der anderen zu schieben ist einfach zu kurz gedacht.
Auch wenn es für einen derartigen Zusammenhang in der Geschichte der Menschheit natürlich zahlreiche treffende Beispiele gibt,
wie Kolonialismus, Sklaverei, ressourcenbedingte Angriffskriege, etc..

Aber gut. Lies und interpretier, was du willst.
 
Was wolltest Du mit Deinem Beitrag dann aussagen?
Eben dass mir die vorangegangene Darstellung des realen Wirtschaftsliberalismus zu absolut ist.
Ich sehe bei den genannten Beispielen nur bedingt reinrassigen Wirtschaftsliberalismus bzw. dahingehende Tendenzen.
Und das genaue Gegenteil wäre dann eben Planwirtschaft.
Und dass meines Erachtens eine weitgehend freie Marktwirtschaft möglich ist, ohne gegen unsere Verfassung zu verstoßen.

Nichtsdestotrotz muss ich dir beim nochmaligen Lesen der vorangegangenen Posts insofern zustimmen, dass man das schon recht einfach falsch verstehen kann.
Eigentlich muss man nur "Gegenteil" durch "Alternative" ersetzen und der Sinn ist ein komplett anderer.
🍻
 
Geht es hier noch um die "Bundesratsinitiative vom 14.06.2024 zu den Themen „Messerkriminalität" und Waffenrechtsnovelle" oder um Wirtschaftswissenschaft? Oder einfach nur darum, Recht zu haben?
 
Der Ansatz hat nur das Problem, dass der Mensch nicht rational sondern emotional entscheidet. Was Du jetzt aus rationalen Gründen tust, hat Dein Bauch schon vor einer Sekunde entschieden. Um das zu erkennen, muss man sich nicht für Hirnforschung interessieren, das sieht man ja im echten Leben jeden Tag zig mal.

Und weil der Mensch halt emotional viel leichter zu packen ist, kann man auch solche Gesetze verabschieden. Die treffen ja auf einen Boden, der schärferen Waffengesetzen gegenüber nicht abgeneigt ist. Aus nicht rationalen Gründen. [...]

Dem stimme ich im Ergebnis zu. Es liegt nur kein Problem des Liberalismus oder der der Wirtschaftstheorie vor. Ich war hier ungenau, insofern ich in meinem Ausgangspost einen allgemeinen Begriff von Rationalität gebraucht habe, nicht einen wirtschaftstheoretischen. Bezogen habe ich mich damit auch nicht auf die Motivation von Handlungen, sondern auf einen vernunftgeleiteten Entscheidungsprozess, der festlegt, wie Zwecke durch die Wahl der Mittel effektiv erreicht werden können. Die Auswahl des Zweckes bzw. die intrinsische Motivation des Handelns selbst kann irrational sein und ist in der Mehrzahl der Fälle durch Emotionen bzw. Intuition bestimmt (siehe Haidt, Kahneman, Tversky etc.).

Die Kritik – ich nehme jetzt hier Nancy Faeser als Akteur – ist zunächst, dass der angegebene Zweck „höhere gesellschaftliche Sicherheit“ durch Wahl des ungeeigneten Mittels „Messerverbot“ nicht erreicht wird, in diesem Sinne der Entscheidungsprozess also irrational ist.

Natürlich bleibt das vordergründig. Geht man eine Stufe weiter, kann man z.B. annehmen, dass die Motivation des politischen Akteurs Machterhalt ist, der Zweck Kompetenzsimulation und das Mittel dazu das Messerverbot. Da dies mehr oder weniger in einer Öffentlichkeit verfängt, die durch das Framing der Medien und der Politik vom Messer als Mordwaffe geleitet wird, ist die Kompetenzsimulation erfolgreich und insofern das Handeln Faesers rational. Gefühle sind in der Politik Fakten, wie Boris Palmer gerne sagt - falls man den noch zitieren darf.

Diese allgemeine Analyse könnte man jetzt deutlich tiefergehend aufschlüsseln nach dem Modell des rationalen Akteurs in der Ökonomie als eines zeitkonsistenten Erwartungsnutzenmaximierers (kein Motivationsmodell, sondern ein darüber ansetzendes Modell der Bildung konsistenter Präferenzordnungen), dessen Einschränkung durch verhaltensökonomische Ansätze und seiner Anwendung in der Neuen Politischen Ökonomie. Das würde dann deutlich genauer, aber das Ergebnis würde meiner Einschätzung nach im Großen und Ganzen gleich bleiben: Bei der Verschärfung der Waffengesetze handelt es sich um einen Fall effektiver politischer Manipulation der Öffentlichkeit. Nicht der erste, nicht der schlimmste, nicht der letzte, und zwar unabhängig davon, wie die nächste Wahl ausgeht. Aber er betrifft uns eben diesmal.

Ich wollte das jetzt nur ergänzen, damit meine summarische Kritik an den Verschärfungen nicht auf das Modell des rationalen Akteurs bzw. homo oeconomicus in der Wirtschaftstheorie zurückgeführt wird. Das ist deutlich komplexer und kassiert wie der Begriff "Neoliberalismus" zu oft aus den falschen Gründen Prügel.

Geschichte verläuft nicht linear. Vielleicht gründet jemand die Partei der praktikablen Vernunft und hat damit Erfolg.

Kannst du Ansätze dazu nennen? Würde mir das gerne einmal anschauen.
 
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Kannst du Ansätze dazu nennen? Würde mir das gerne einmal anschauen.
Du meinst Beispiele, wo von einer restriktiven Gesetzgebung zu einer liberaleren gewechselt wurde. Klar. §175 StGB, die Entwicklung rund um §218a StGB ...
Generell alles eher dünn und was das WaffG angeht, kenne ich seit den 1970 nur andauernde Verschärfungen.
Aber wie geschrieben, grundsätzlich ist das änderbar.
 
Zurück zum eigentlichen Thema.

Die Änderung des Waffengesetzes im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems vom 25.10.2024 wurde am heutigen 30.10.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt somit am morgigen 31.10.2024 in Kraft.

Bundesgesetzblatt Teil I - Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/332/VO.html)

Ich bin jetzt doch etwas verwirrt. Zwar wird auf Seite 10 Bezug auf ein Verbot von Springmessern genommen:

„(24) Wer ein am 31. Oktober 2024 unerlaubt besessenes Springmesser bis zum 1. Oktober 2025 einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes, unerlaubten Führens auf dem direkten Weg zur Übergabe an die zuständige Behörde oder Polizeidienststelle oder wegen unerlaubten Verbringens bestraft (...)"

Ein solches Verbot selbst finde ich im Text aber nicht. Hab ich das jetzt einfach 4mal überlesen, steht es in irgend einem anderen Dokument, oder haben die das ernsthaft verpeilt?
 
@Wasabi
In Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4 Waffg) wird es zukünftig heißen:

"Der Umgang, mit Ausnahme der Unbrauchbarmachung, mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
[...]
1.4.1 Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge

- höchstens 8,5 cm lang ist und

- nicht zweiseitig geschliffen ist,

soweit ein berechtigtes Interesse besteht, dass eine einhändige Nutzung erforderlich macht oder der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt"


Die letzte Passage ist neu.
 
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