beagleboy
Premium Mitglied
- Beiträge
- 4.991
Verhält sich aber dann doch wie ein zerlegtes Fallmesser. Griffstück und Klinge getrennt im selben Haushalt problematisch.
Wie gesagt: Vorsicht wegen WBK 😉
Ist wo genau nachzulesen?
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Verhält sich aber dann doch wie ein zerlegtes Fallmesser. Griffstück und Klinge getrennt im selben Haushalt problematisch.
Wie gesagt: Vorsicht wegen WBK 😉
Letztes Wochenende habe ich vier Messer bestellt*, hm, vielleicht liegt´s an den Herbstangeboten. Oder den Händlern, die versuchen ihre Marge zu retten, ich find´s gut. Vielleicht bin ich falsch sozialisiert, weil nicht in Deutschland geboren, mein Vater war als Kriegsflüchtling von Kindheitsbeinen an der Überlebenskünstler, Vorräte sein war sein Motto solange noch selbstständig wohnend, sein Keller war voller Werkzeuge, hat noch mit 85 seine Hauswand selbst gestrichen (als er den Handwerkerpreis gehört hat), ich hab das vermutlich v.a. hinsichtlich Schneidwaren übernommen ... wobei Wasser und haltbare Lebensmittel sind stets über die Empfehlungen des BBK hinaus im Haus, während der Corona Einschränkungen bzw. Marktveränderungen hätte ich sogar Klopapier verkaufen können.Bei uns führt die Ankündigung einer Verschärfung der Regelungen für Messer fast augenblicklich zum Einbruch des Messermarktes. Obrigkeitshöriges Denken scheint in Deutschland noch immer stärker ausgeprägt zu sein als im Rest der Welt. Und die Bereitschaft sich zu wehren ist deutlich kleiner als in Frankreich. Sarkastisch könnte man sagen, wir bekommen die Politik, die wir verdient haben.
Bin der Österreicher in der Moderatenmannschaft, deshalb blicke ich nicht wirklich durch, wenn es so wie hier "deutsch" zugeht![]()
„Dem Inschenör ist nichts zu schwör!“ 👍👍👍
Anlage 1 WaffG
2.1.2
deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden (Fallmesser)
Letztlich hat „Führen“ waffenrechtlich nichts mit „zugriffsbereit“ zu tun. Führen ist auch verschlossen im Rucksack. Es sind nur Umstände definiert, unter denen das Führen erlaubt ist.Mir fällt auf dass hier oft vom Transport eines gerade gekauften Messers gesprochen wird aber steht nicht in (fast?) jedem Führverbot die Ausnahme des berechtigten Interesses? Das
Verbringen eines zeitnah gekauften / ausgeliehen Messers fällt m.M.n. eindeutig in mein berechtigtes Interesse was bedeutet dass ich es nicht transportieren muss sondern FÜHREN darf.
Ich lese das so dass die o.g. Straftaten ausschliesslich in Bezug auf die Zuverlässigkeit sanktionslos bleiben aber keinesfalls in Bezug auf die Straftaten selbst. Von einer Amnestie kann da eigentlich keine Rede sein.Heißt das, daß es für den Nicht-Waffenbesitzer keine Amnestie gibt?
Nein, das ist Transport.Führen ist auch verschlossen im Rucksack.
Bitte nicht nachmachen.YouTube: Kubesch - Springmesser neue Gesetzeslage
Nicht wirklich:Nein, das ist Transport.
stimmt.Nicht wirklich:
kann nicht weil es bei erlaubnisfreien Waffen kein Bedürfnis gibt.Ich weiß nicht, inwiefern man das ohne weiteres auf den Transport von erlaubnisfreien Waffen übertragen kann.