smallmagnum
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Hallo Siggi
Nehmen wir an, Du würdest jemanden kontrollieren, der ein ehemaliges Einhandmesser, bei welchem die Öffnungshilfe entfernt wurde, führt.
Nehmen wir weiter an, das Messer ist so konstruiert oder die Achse so festgezogen, dass man keine Chance hat, es einhändig zu öffnen, ohne sich die Finger zu brechen oder abzuschneiden.
Würdest Du dies als Zweihandmesser durchgehen lassen?
Dann mal eine konkrete Frage. Keine verbindliche Rechtsauskunft, nur Deine persönliche Einschätzung....denke
ich ebenfalls, dass es nicht reicht den Pin zu entfernen...
Nehmen wir an, Du würdest jemanden kontrollieren, der ein ehemaliges Einhandmesser, bei welchem die Öffnungshilfe entfernt wurde, führt.
Nehmen wir weiter an, das Messer ist so konstruiert oder die Achse so festgezogen, dass man keine Chance hat, es einhändig zu öffnen, ohne sich die Finger zu brechen oder abzuschneiden.
Würdest Du dies als Zweihandmesser durchgehen lassen?