Einhandklappmesser "führbar" machen

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Moin

Das Problem besteht doch auch darin, den Guten vom Bösen zu unterscheiden. Ich möchte mir eine Fehlentscheidung nicht anlasten
müssen.

Lernt man das so auf der Polizeischule?
Böse ist, wer Böses tut.
Wenn Du Dir eine Fehleinschätzung nicht anlasten möchtest, dann würde ich empfehlen, dass Du Deinen Job an den Nagel hängst und Dich ab jetzt nur noch auf dem Sessel aufhältst. Wobei, - dass könnte auch eine Fehleinschätzung sein und das Bett wäre besser gewesen....

Das hat nichts mit
Ermessen, sondern mit Willkür zu tun. Was stellst du dir nur unter
Ermessen vor?

Das Ermessen liegt eben genau da: bin ich als Uniformträger in der Lage zu beurteilen ob hier eine Ordnungswidrigkeit vorliegt oder wird der zulässige Spielraum, den das Gesetz ja liefert, ausgenutzt.

Und der Witz bei der Sache: Deine "Bedenken" werden auf den Schultern des Bürgers, den Sachbearbeitern und den Gerichten ausgetragen.
Und das schadet dem Rechtsempfinden im Allgemeinen und dem Ansehen Deines Berufsstandes deutlich.

Und ein Land in dem die Politiker und die Polizei nicht mehr als Intressenvertreter und Helfer gesehen werden, sondern als Leute, die einem das Leben schwerer machen als eh schon nötig, - das steht mächtig auf der Kippe.

Gruß
chamenos
 
Wer immer noch glaubt, ihm würde sein Einhandmesser schon nicht abgenommen, wenn er dem Kontrolleur gegenüber vernünftig und friedlich auftritt, der möge es einstecken.
Erstens glaube ich das, zweitens tue ich das.

Ich tu es nicht mehr, auch nicht meine umgebauten Einhänder. Denn ich habe keinen Bock, wegen so einem Larifari vor Gericht ziehen zu müssen,
und auf diesem Wege führen wir selbst das Totalverbot ein. Denn es bleiben ja nur noch solche Spinner, wie ich, übrig, die ja quasi vorsätzlich die Dinger mitnehmen. Ein vernünftiger Mensch (zieht nicht vor Gericht) hat so ein Messer ja nicht.

Da helfen auch keine aufgebracht hervorgebrachten, hitzköpfigen Diskussionen und Argumente.
"Moooment mal, man muss mir erst beweisen...wo bleiben die Unschuldsvermutung, das Opportunitätsprinzip, und die Beweislastpflicht, und ausserdem..."
Richtig, cool bleiben. Dafür kannste ja erklären, dass Du das Messer nur mit zwei Händen aufkriegst, der Meier sagt aber es ist ein Einhänder. Biste auch gelackmeiert. Ziehste wieder vor Gericht. Wo ist der Unterschied?
Nein, Freunde, wenn Herr Wachtmeister der Meinung ist, das Messer sicherstellen zu müssen, könnt ihr die Luft anhalten und mit den Füßen strampeln.
Und anschliessend vor Gericht ziehen, oder die Strafe bezahlen und das Messer abschreiben.
Egal ob der Pin dran, oder abgeschraubt ist.
Das war schon immer so! Gegen ungerechtfertigte Beschlagnahmung muss man sich wehren.
 
...Wie oft denn noch, der Polizist muss doch die Gesetze ausführen und hat mit der Gesetzgebung nicht im geringsten zu tun. Und in Ermangelung
einer Durchführungsverordnung oder auch sonstiger Gesetzeskomentare
ist es dem beamten auch nicht gerade einfach gemacht worden.
Doch, gerade hier ist dem Polizisten einfach gemacht worden, denn er hat die Wahl im Rahmen des durch das neue WaffG geschaffenen Ermessensspielraumes zu handeln.
Genau das wurde den Skeptikern vor, während, und nach der Gesetzesnovellierung immer gepredigt. Dass die Beamten vor Ort sehr wohl entscheiden könnten, wer Böses im Schilde führt, und wer nicht. Ich erspar mir jetzt den Beweis, und suche nicht das Zitat von Hr. Dr. Schäuble heraus.

Und was ist passiert - bzw. passiert gerade. Wie chamenos schon schrieb, jedem, aber auch jedem wird das Messer abgenommen. Sogar wenn die Pins abgeschraubt sind, wenn er als Sanitäter Dienst tut, und wenn er als Soldat nach dem Dienst nach Hause fährt.

Ja, es findet immer wieder die gleiche Diskussion statt, das langweilt mich mittlerweile auch. Andererseits verstehe ich, dass so lange diskutiert werden wird, so lange die Zustände so himmelschreiend schwachsinnig sind wie momentan.

...Und ein Land in dem die Politiker und die Polizei nicht mehr als Intressenvertreter und Helfer gesehen werden, sondern als Leute, die einem das Leben schwerer machen als eh schon nötig, - das steht mächtig auf der Kippe.
Sorry, das ist nicht richtig. Es ist bereits gekippt und liegt schief im Universum.
 
So. eben erst gelesen.

Und den Amoklauf machst Du also vom Führen eines Einhandmessers abhängig.
Das ist einfach nur albern.

chamenos

Nein das mache ich bestimmt nicht. Aber es war einfach nur ein Beispiel
dafür, dass man eben nicht dem Äußeren Anschein nach der Person
beurteilen darf. Warum wird das hier so auf die Schippe genommen?

Nochmal ich urteile nach der Gesamtsituation und vor allem im Rahmen
des § 42a. Und wenn einer dem äüßeren Anschein nach ein friedliebender
Bürger ist, jedoch sein Einhandmesser in der Öffentlichkeit am Gürtel
trägt ohne einen "Grund" gemäß § 42a zu haben, ja dann Frage ich mich,
warum ich diesem das Messer nicht abnehmen sollte? Ein Ermessen
kann ich ausüben, wenn es um die Auslegung eines annerkannten
Zweckes geht, aber nicht wenn gar kein Zweck / Grund vorliegt.

Albern finde ich, dass hier einfach nur gegengeredet wird, ohne mal
darüber nachzudenken in welcher Situation ein Polizist beispielsweise
steckt. Nochmals, woran soll man sicher erkennen können, dass
ein Bürger friedliebend ist. Ein Ermessen daran zu orientieren ist
schwachsinnig, solange nicht andere Umstände dazu kommen. So geht
es auch aus dem Zitat des Herrn Wieland (zitiert von manowar)
beispielsweise hervor.

Das Ermessen liegt eben genau da: bin ich als Uniformträger in der Lage zu beurteilen ob hier eine Ordnungswidrigkeit vorliegt oder wird der zulässige Spielraum, den das Gesetz ja liefert, ausgenutzt.

Was willst du mir damit sagen???

Allgemeiner geht es wohl nicht? Worauf beziehst du den Spielraum?
Nur aufs Aussehen des Bürgers oder vielleicht auch sinnvoller Weise
auf die wirklich wichtigen Tatbestände des § 42a (Eigenschaft des
Gegenstandes, Situation, Grund des Führens)?

Letztendlich ist doch der Beamte genauso der Gearschte wie der
Bürger mit diesem Gesetz. Und bitte komm jetzt nicht mit dem
ausgelutschten Argument, dass ich mir ja auch einen anderen Beruf
hätte wählen können...
 
Zuletzt bearbeitet:
...und auf diesem Wege führen wir selbst das Totalverbot ein.
Ja, ich weiss...
Und ich wusste, dass mir das sofort vorgeworfen werden wird.

...
Richtig, cool bleiben. Dafür kannste ja erklären, dass Du das Messer nur mit zwei Händen aufkriegst, der Meier sagt aber es ist ein Einhänder. Biste auch gelackmeiert. Ziehste wieder vor Gericht. Wo ist der Unterschied?
Der liegt darin, dass die Wahrscheinlichkeit am höchsten ist, dass Wachtmeister Mustermann einen Fingernagelrillenbacklockfolder, den er nicht einmal mit Gummihandschuhen aufbekommt, und der ab Werk als Zweihänder konzipiert ist, auch als solchen anerkennt.
 
Doch, gerade hier ist dem Polizisten einfach gemacht worden, denn er hat die Wahl im Rahmen des durch das neue WaffG geschaffenen Ermessensspielraumes zu handeln.
Genau das wurde den Skeptikern vor, während, und nach der Gesetzesnovellierung immer gepredigt. Dass die Beamten vor Ort sehr wohl entscheiden könnten, wer Böses im Schilde führt, und wer nicht. Ich erspar mir jetzt den Beweis, und suche nicht das Zitat von Hr. Dr. Schäuble heraus.

Das bestreitet auch keiner. Ich kann aber nicht mein Ermessen nur
am Aussehen Desjenigen festmachen. Und ein Ermessen habe ich
bei jeder OWI, das ist nichts neues! Und was der Politiker behauptet
und ich der Realität geschieht, sind manchmal ganz unterschiedliche
Sachen. Das einzige was durch den § 42a geschaffen wurde, ist
eine neue Vorschrift, bei der die Verantwortung auf Beamten umgewälzt
wird bzw. es erforderlich wurde, wieder nur im Rahmen eines gewissen
Ermessens handeln zu können. Anstatt klare Vorschriften zu schaffen.

Natürlich hat der Beamte im Rahmen des Ermessens einen gewissen
Spielraum, das heißt aber nicht, dass ich mal eben so nen Auge
zudrücken kann.
 
Und was ist passiert - bzw. passiert gerade. Wie chamenos schon schrieb, jedem, aber auch jedem wird das Messer abgenommen. Sogar wenn die Pins abgeschraubt sind, wenn er als Sanitäter Dienst tut, und wenn er als Soldat nach dem Dienst nach Hause fährt.

Und mit solchen Beamten möchte ich bitte nicht verglichen werden.
Denn hier hätte IMO ein Ermessen ganz klar ausgeübt werden
können. Aber das ist nur meine Meinung...bzw. meine Verfahrensweise vor Ort.
 
Und wenn einer dem äüßeren Anschein nach ein friedliebender
Bürger ist, jedoch sein Einhandmesser in der Öffentlichkeit am Gürtel
trägt ohne einen "Grund" gemäß § 42a zu haben, ja dann Frage ich mich,
warum ich diesem das Messer nicht abnehmen sollte?

Fein.

Dann bitte Futter bei die Fische:

Was sind also diese "Gründe". Und komm mir bitte nicht mit Sport.

Du schreibst selber, dass es keine Durchführungsverordnung oder irgend welche Gesetzeskommentare gibt.

Also musst Du oder jeder andere Beamte vor Ort einen schwammigen Gesetzestext "interpretieren". Das bedeutet das Deine Tätigkeit sehr weit über das "Ausführen von Gesetzen" hinaus.

Es ist ausdrücklich von einem "allgemein anerkannten Zweck" die Rede.
Da dieser nicht definiert ist, bin ich auf Deine Antwort sehr gespannt.

Oder gibt es da ein intuitives Polizeigeheimwissen.

MMn müsste ein Polizist, der seinen Job ernst nimmt sagen: "Wenn mir jemand frank und frei ins Gesicht sagt, dass er dass Messer dabei hat um jemanden zu schädigen, dann nehme ich es ihm ab. Ansonsten bin ich nicht in der Lage und auch nicht dazu ausgebildet , bei der Angabe von anderen Gründen und der derzeitigen Formulierung des Gesetzestextes einen Verstoß gegen WaffG § 42 a abzuleiten".

Gruß
chamenos
 
...Nochmal ich urteile nach der Gesamtsituation und vor allem im Rahmen
des § 42a. Und wenn einer dem äüßeren Anschein nach ein friedliebender
Bürger ist, jedoch sein Einhandmesser in der Öffentlichkeit am Gürtel
trägt ohne einen "Grund" gemäß § 42a zu haben, ja dann Frage ich mich,
warum ich diesem das Messer nicht abnehmen sollte? Ein Ermessen
kann ich ausüben, wenn es um die Auslegung eines annerkannten
Zweckes geht, aber nicht wenn gar kein Zweck / Grund vorliegt.
Gar kein Zweck liegt nie vor. Man führt ein Messer, damit man es zur Hand hat, wenn man ewas schneiden muß. Wäre das nicht so, würde ja der anerkannte Zweck sofort erlöschen, sobald ein Messer unbenutz ist, und in der Tasche steckt.


... Nochmals, woran soll man sicher erkennen können, dass ein Bürger friedliebend ist...
Das kann man nicht. Ist es deshalb richtig, ihm grundsätzlich das Schlimmste zu unterstellen, und einen adäquaten Grund erst dann zu akzeptieren, wenn er am Flussufer an einem Fisch rumsäbelt?

Wobei ich die ganze Zeit schon denke, wie blödsinnig diese Diskussion doch ist, weil sich im Grunde genommen alles nur um den Öffnungsmechanismus dreht. Kann man den Puffer nur mit zwei Händen öffnen, ist alles ok. Kann man ihn mit einer Hand öffnen, gibt es riiieeesen Probleme, weil der Besitzer ja ein Bösewicht sein könnte, den man nicht sofort als solchen erkennen kann.
 
So ist es, und deshalb sind die Ausnahmen (sozialadäquater, allgemein anerkannter blablabla) nicht dazu geschaffen worden, nun doch wieder jedem sein Messer zu lassen, der damit nicht gerade wild in der Fussgängerzone rumfuchtelt. Vielmehr wurde es geschaffen, um dem Kontrolleur die Möglichkeit zu geben, nach seinem Ermessen zu handeln.
Wer immer noch glaubt, ihm würde sein Einhandmesser schon nicht abgenommen, wenn er dem Kontrolleur gegenüber vernünftig und friedlich auftritt, der möge es einstecken.
Ich tu es nicht mehr, auch nicht meine umgebauten Einhänder. Denn ich habe keinen Bock, wegen so einem Larifari vor Gericht ziehen zu müssen, nur weil eine Amtsperson mit Sonderrechten glaubt, mir mein Werkzeug abnehmen zu müssen, weil ein kleiner Stift seitlich aus der Klinge ragt, bzw ein Loch in ihr ist.
Da helfen auch keine aufgebracht hervorgebrachten, hitzköpfigen Diskussionen und Argumente.
"Moooment mal, man muss mir erst beweisen...wo bleiben die Unschuldsvermutung, das Opportunitätsprinzip, und die Beweislastpflicht, und ausserdem..."
Nein, Freunde, wenn Herr Wachtmeister der Meinung ist, das Messer sicherstellen zu müssen, könnt ihr die Luft anhalten und mit den Füßen strampeln.
Und anschliessend vor Gericht ziehen, oder die Strafe bezahlen und das Messer abschreiben.
Egal ob der Pin dran, oder abgeschraubt ist.
Ich habe das hier im Forum noch nie so schön, kurz und natürlich vollkommen richtig(!) zusammengefasst gesehen! Und deshalb quote ich es mit Absicht auch in voller Länge!

Applaus und d'accord! Genau daruaf weise ich ja auch immer hin. Kümmert nur niemanden.

-Walter
 
Die Diskussion ist überhaupt nicht schwachsinnig, sie dreht sich um die Punkte in diesem Gesetz, die einfach nicht sauber sind.

Was ist Angesichts der Person der Unterschied, ob es ein Einhänder oder Zweihänder ist?

Mit welchem Recht darf der eine, ohne vorliegen eines konkreten Anlasses sein Messer behalten, der andere nicht? Weil der eine unbescholten ist der andere aber nicht bzw. nicht so aussieht?

etc. pp.

Es gibt keinen Ausweg, als darauf hin zu wirken, dass dieses Gesetz abgeschafft wird.

Ich kann übrigens den Polizisten verstehen, der lieber einmal mehr was weg nimmt, als einmal weniger. Das nicht, weil er glaubt, etwas Gutes zu tun, sondern weil er mit Sicherheit medial gesteinigt wird, wenn danach doch was passiert. Toleranz würde ihm medial nicht gedankt.




P.S. Die Zweihänder leiern irgendwann auch mal aus, dann gehen sie auch mit einer Hand auf..:D
 
Gut, erzähl das dem Kontrolleur.
Vielleicht kommst Du ja damit durch.
Oder aber Du lernst den Unterschied kennen, zwischen dem, was sein sollte, und dem, was ist.
Das werde ich auch weiterhin tun, wenn mich denn mal jemand kontrollieren sollte. Kommt bei mir leider nur selten vor und dabei kommt es ja nicht einmal mit Sicherheit zu einem Verfahren. Bisher habe die mich kontrollierenden Beamten bei beabsichtigten Personalkontrollen und einer Durchsuchung immer gekniffen, wenn ich nicht kooperativ war. Einmal reichte die schlichte Frage, welche Verdachtsmomente es denn gäbe, oder ob das etwas eine Verdachtsunabhängige Kontrolle sei. Weiß nicht, ob die keinen Bock auf Papierkram hatten an meinem meist eher wenig dezenten Kleidungsstil kann es ja wohl nicht gelegen haben.
Nach meinen Erfahrungen auch aus anderen Lebensbereichen gehen schikaneorientierte Hoheitsträger taktisch ähnlich vor wie Kriminelle: Sie suchen i.d.R. Opfer und keine Gegner.
 
Nochmal ich urteile nach der Gesamtsituation und vor allem im Rahmen des § 42a. Und wenn einer dem äüßeren Anschein nach ein friedliebender Bürger ist, jedoch sein Einhandmesser in der Öffentlichkeit am Gürtel trägt ohne einen "Grund" gemäß § 42a zu haben, ja dann Frage ich mich, warum ich diesem das Messer nicht abnehmen sollte?

Also wenn ein "dem äußeren Anschein nach friedliebender Bürger" ein Einhandmesser am Gürtel trägt - also damit nicht "grundlos hantiert" oder alte Omas bedroht - warum willst du es ihm dann abnehmen? Welches Kriterium habe ich überlesen, dass dich die "Gesamtsituation" derart bewerten lässt? Warum ist "dabei-haben-um-es-im-Bedarfsfall- friedlich-zu-nutzen" kein allgemein anerkannter Grund zum Führen eines Taschenmessers? Was ist dann in Deinen Augen ein akzeptierter Grund für das Führen eines modernen Taschenmessers??? Der einzige Tragegrund, der von den Politikern als inakzeptabel genannt wurde, ist doch die Selbstverteidigung!


Natürlich hat der Beamte im Rahmen des Ermessens einen gewissen Spielraum, das heißt aber nicht, dass ich mal eben so nen Auge zudrücken kann.

Musst du also jeden Bürger, der ein Messer sichtbar trägt kontrollieren und - bei einhändig zu öffnenden Messern und feststehenden Messern über 12 cm Klingenlänge - seinen Tragegrund kritisch hinterfragen, weil alles andere bedeutet, dass Du "mal eben so nen Auge zudrückst"?

Sollten sich Polizisten nicht eher fragen, warum sie einem friedlich aussehenden Bürger sein Messer abnehmen sollten, anstatt - wie Du - sich zu fragen, warum sie es ihm nicht abnehmen sollten???


Aber das Beispiel mit dem BW-Taschenmesser zeigt mir deutlich, dass es hier nicht um Gefahrenabwehr (Stichwort "gewaltbereite Jugendliche") geht, sondern dass dort kontrolliert wird, wo man seine Quoten am Besten erfüllen kann (genauso, wie Geschwindigkeitskonrollen weniger vor Schulen und Kindergärten, sondern eher auf freien Strecken durchgeführt werden, wo die Autofahrer schonmal eher Gas geben...)!
 
MMn müsste ein Polizist, der seinen Job ernst nimmt sagen: "Wenn mir jemand frank und frei ins Gesicht sagt, dass er dass Messer dabei hat um jemanden zu schädigen, dann nehme ich es ihm ab. Ansonsten bin ich nicht in der Lage und auch nicht dazu ausgebildet , bei der Angabe von anderen Gründen und der derzeitigen Formulierung des Gesetzestextes einen Verstoß gegen WaffG § 42 a abzuleiten".

Genau das finde ich auch. Sobald gesagt wird: "Ich habe mein Messer dabei um alle möglichen anfallenden Schneidaufgaben im Rahmen des friedlichen und zivilen Zusammenlebens durchzuführen."
sollte anerkannt werden dass jenes Messer nicht rechtswidirg geführt wird.
Klar könnte es anders sein, aber ich finde nicht das die Polizei das Recht haben sollte in solchen Situationen zu entscheiden, wer sein Messer behalten darf und wer nicht.
Den Spielraum, den genannten Grund einfach zu ignorieren, zu übergehen oder einfach grundsätzlich einzuziehen, gewähre ich dem Beamten jedenfalls nicht.

Oft genug passiert es sicherlich das der sozailadäquate Grund einfach nicht beachtet wird, gar nicht erst vom Ermessensspielraum gebrauch gemacht wird. Ich möchte zu gern mal wissen wieviele Messer die unter 42a fallen unter nichtbeachtung der Einzelfallregelungen eingezogen wurden.

Siggi42: Du sagst, der Beamte ist genauso gelackmeiert wie der Bürger. Das sehe ich anders, denn der Beamte verliert nicht sein Messer das er sich erarbeitet hat. Er zieht es halt einfach ein und geht somit sicher das kein Verbrechen mit dem messer begangen werden kann.
Wölltest Du genauso behandelt werden?
Glaubst Du eigentlich an den Müll den die Politik da verzapft hat?
Es gibt schon genug willige Gehilfen die allzu staatsgläubig sind und auf die Sinnhaftigkeit dieser tollen Gängelu.. äh Regelung vertrauen.

Ich bin noch nicht kontrolliert worden, ich hoffe auch nicht dass das passiert. Aber wenns doch vorkommt hoffe ich das der Beamte der mein Messer einziehen will auch weis was er macht und auch Manns genug dazu ist.
Vergesst nicht das die Polizei nur die Kompetenzen hat die Wir als Bürger ihr zugestehen. Auch wenn das die Herren in Grün zum Großteil anders sehen (möchten).
 
...
Oder gibt es da ein intuitives Polizeigeheimwissen.
Ja, gibt es.
Wie in jedem anderen Beruf auch, man nennt das auch Berufserfahrung.
Fällt unter "mad skills" :glgl: - würde aber niemand glauben, wenn er davon hört.

Man kann natürlich spekulieren, ob die Polizei ganz allgemein unter Druck gesetzt wurde, das geänderte Gesetz eher restriktiv anzuwenden, anstatt "opportun" nach Ermessen - wenn ja, würde man das wohl kaum erfahren...

Gruß Andreas
 
Wie in jedem anderen Beruf auch, man nennt das auch Berufserfahrung.

Die stelle ich natürlich nicht zur Disposition.

Mir ging es ehr um das geheime Polizistengen, dass es dem Streifenpolizisten ermöglicht Gesetzestexte zu interpretieren auf die sich die eigentlich dafür Ausgebildeten keinen wirklichen Reim machen können.

Gruß
chamenos
 
...
Vergesst nicht das die Polizei nur die Kompetenzen hat die Wir als Bürger ihr zugestehen. Auch wenn das die Herren in Grün zum Großteil anders sehen (möchten).
Blödsinn - ich kann mir denken, worauf Du hinauswillst, aber so läuft es nunmal in der Wirklichkeit nicht.
Die Polizei hat die Kompetenzen, die ihr der Gesetzgeber zugesteht, und die hat sie solang, bis der Bürger diese mittels erfolgreicher Klage über die Rechtsprechung eingrenzen lässt -> Rechtsmittel und Rechtsweg.

Du als Bürger gegenüber der Polizei hast da erstmal gar nichts zu wollen, weder als Opfer, Zeuge oder ordnungswidriger "Täter".
Bislang sieht es nämlich so aus, dass die Polizei es so sehen muss, wie der Gesetzgeber es will, und nicht so, wie sie das selbst evtl. möchte.

@chamenos:
da wird nicht interpretiert, es wird nach der Devise verfahren:
"erstmal aus dem Verkehr ziehen, geprüft wird, wenn nötig, später"

Gruß Andreas
 
Also, wennich mir wiederum überlege, dass genau die Pauschalantworten mit diesem Gesetz "umgangen" werden sollten, dass es eben keine Allheilantwort geben sollte, die gilt, selbst wenn der Polizist ahnt, dass es gelogen ist, drehen wir uns im Kreis.

Ich kann auch mit richterlicher Nachprüfung leben, wenn ich davon ausgehen kann, dass eine Nachprüfung mehr Zeit und Raum für den Einzelfall lässt, als es den für den einzelnen Polizisten geben könnte.

Da sind wir wieder an dem Punkt: Wer weiß, was der Richter denkt?

Alles Unsicherheiten, aber ohne Wagnis, kein Wissen.
 
Also, wennich mir wiederum überlege, dass genau die Pauschalantworten mit diesem Gesetz "umgangen" werden sollten, dass es eben keine Allheilantwort geben sollte, die gilt, selbst wenn der Polizist ahnt, dass es gelogen ist, drehen wir uns im Kreis.
Genauso ist es, wir drehen uns im Kreis.

Die einen sind der Meinung, es darf nicht sein, dass mein Messer deshalb eingezogen wird, weil mir grundsätzlich unterstellt wird, ich hege Böses, selbst wenn ich mich gesittet betrage, spiessig gekleidet bin, und einen höflichen Umgangston an den Tag lege.

Die anderen denken, dass es keine Garantie dafür gibt, dass jemand nichts Böses hegt, selbst wenn er sich gesittet beträgt, spiessig gekleidet ist, und einen höflichen Umgangston an den Tag legt - und ziehen das Messer ein.

Die Erkenntnis, dass auch ein Biedermann ein Brandstifter sein kann, ist nichts neues, dass grundsätzlich davon auszugehen ist, schon.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück