...Wird erstmal jedem sichtbaren Messer unterstellt, dass es gegen den §42a WaffG verstößt und deshalb der betroffene Bürger kontrolliert?
(Ich hab absichtlich den Namen aus dem Zitat genommen, weil ich es ohne Bezug verwenden möchte.)
Aha, jetzt sind wir also wieder mal bei diesem Punkt angelangt.
"Wann darf kontrolliert werden, doch nur, wenn ein konreter Verdacht vorliegt, also nicht ohne triftigen Grund, wo kämen wir denn hin, wenn jeder friedliche Bürger einfach so kontrolliert werden darf, Sauerei, das ist doch Schikane etceteraetceterapepeblabla..."
Unabhängig davon, was ich von Kontrollen ohne konkreten Grund halte - seht ihr jetzt, warum ich nur noch Zweihänder führe, und zwar nur jene, die schon ab Werk als solche konstruiert sind, also keine umgebauten Einhänder?
Weil ich das Messer nicht verstecken muß, jeder darf es sehen.
Weil ich mir keine Ausrede bezüglich eines allgemein anerkannten Zweckes ausdenken, und hoffen muß, dass der Wachtmeister das anerkennt.
Weil ich bei einer Kontrolle cool und gelassen bleiben, und mit dem Wachtmeister ein nettes Schwätzchen führen kann.
Kurz gesagt, ich habe nichts zu verbergen, muß nicht lange diskutieren und rumstreiten, und habe trotzdem ein Messer dabei.
Wenn mich deswegen jemand als Spiesser, Gutmensch oder sheeple bezeichnet, und mir vorauseilenden Gehorsam vorwirft, bitte, Recht hat er, aber damit kann ich leben. Nicht jedoch damit, dass mir der Wachtmeister meine 200-Euro-Turbine abnimmt, und ich deswegen vor Gericht ziehen muß.