Einhandklappmesser "führbar" machen

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Diese Masche, die Gerichtsbarkeit und die Kläger als Serviceeinrichtung zu benutzen, reißt bei Executive und Legislative seit eingen Jahren allgemein immer mehr ein.

Die Exekutive hat Pitter mit seinem Zitat ganz bestimmt nicht gemeint.
Vielmehr die Legislative. Denn die Legislative trägt es eben nicht
nur auf dem Rücken der Judikative aus, sondern auch auf dem der
Exekutive. Vor allem auch in 1. Instanz, da der Weg zu den Gerichten
zumeist durch die Handlung der Exekutive ausgelöst wird.
 
Die Exekutive hat Pitter mit seinem Zitat ganz bestimmt nicht gemeint.
Vielmehr die Legislative. Denn die Legislative trägt es eben nicht
nur auf dem Rücken der Judikative aus, sondern auch auf dem der
Exekutive. Vor allem auch in 1. Instanz, da der Weg zu den Gerichten
zumeist durch die Handlung der Exekutive ausgelöst wird.

Aber ist nicht die Erstellung von Dienstvorschriften und Durchführungsverordnungen die Aufgabe der Polizei-Führung und nicht die der Politiker?

Wann wird hier endlich jemand tätig? Das Gesetz ist seit 1 1/2 Jahren in Kraft und noch immer wissen weder Bürger noch Polizisten, wie sie damit umgehen sollen...
 
Nein ist es eben nicht!!!

Die Polizei führt Gesetze aus und bestimmt nicht die Rahmenbedingungen.
So sollte es eben nicht sein. Dienstvorschriften orientieren sich meistens
an Verordnungen oder sonstigen Vorschriften. Die durch höhere Instanzen
erlassen werden. Verordnungen beispielsweise werden durch die
Regierung erlassen (als gesetzgebende Gewalt) bzw. kann die Regierung
das zuständige Ministerium durch Gesetz dazu ermächtigen.

Fang doch bitte mal woanders mit deinen Überlegungen an. Die Polizei
ist das Glied in dieser Kette!
 
Fang doch bitte mal woanders mit deinen Überlegungen an. Die Polizei ist das Glied in dieser Kette!


Es sind aber die Polizisten, die auch friedlichen Bürgern (oder Soldaten) ihr Taschenmesser abnehmen, obwohl es in der Begründung zur Gesetzesverschärfung immer nur um "gewaltbereite Jugendliche" und Verbannung von gefährlichen Messern aus Kriminalitätsbrennpunkten ging!

Wie passt das mit Kontrollen von erwachsenen Bürgern zusammen, die ein (Einhand-) Messer am Gürtel tragen und damit friedlich durch die Innenstadt spazieren? Schießen hier einige deiner Kollegen nicht etwas über das Ziel hinaus?
 
...Wird erstmal jedem sichtbaren Messer unterstellt, dass es gegen den §42a WaffG verstößt und deshalb der betroffene Bürger kontrolliert?
(Ich hab absichtlich den Namen aus dem Zitat genommen, weil ich es ohne Bezug verwenden möchte.)

Aha, jetzt sind wir also wieder mal bei diesem Punkt angelangt.
"Wann darf kontrolliert werden, doch nur, wenn ein konreter Verdacht vorliegt, also nicht ohne triftigen Grund, wo kämen wir denn hin, wenn jeder friedliche Bürger einfach so kontrolliert werden darf, Sauerei, das ist doch Schikane etceteraetceterapepeblabla..."

Unabhängig davon, was ich von Kontrollen ohne konkreten Grund halte - seht ihr jetzt, warum ich nur noch Zweihänder führe, und zwar nur jene, die schon ab Werk als solche konstruiert sind, also keine umgebauten Einhänder?
Weil ich das Messer nicht verstecken muß, jeder darf es sehen.
Weil ich mir keine Ausrede bezüglich eines allgemein anerkannten Zweckes ausdenken, und hoffen muß, dass der Wachtmeister das anerkennt.
Weil ich bei einer Kontrolle cool und gelassen bleiben, und mit dem Wachtmeister ein nettes Schwätzchen führen kann.
Kurz gesagt, ich habe nichts zu verbergen, muß nicht lange diskutieren und rumstreiten, und habe trotzdem ein Messer dabei.

Wenn mich deswegen jemand als Spiesser, Gutmensch oder sheeple bezeichnet, und mir vorauseilenden Gehorsam vorwirft, bitte, Recht hat er, aber damit kann ich leben. Nicht jedoch damit, dass mir der Wachtmeister meine 200-Euro-Turbine abnimmt, und ich deswegen vor Gericht ziehen muß.
 
Unabhängig davon, was ich von Kontrollen ohne konkreten Grund halte - seht ihr jetzt, warum ich nur noch Zweihänder führe, und zwar nur jene, die schon ab Werk als solche konstruiert sind, also keine umgebauten Einhänder?
Weil ich das Messer nicht verstecken muß, jeder darf es sehen.
Weil ich mir keine Ausrede bezüglich eines allgemein anerkannten Zweckes ausdenken, und hoffen muß, dass der Wachtmeister das anerkennt.
Weil ich bei einer Kontrolle cool und gelassen bleiben, und mit dem Wachtmeister ein nettes Schwätzchen führen kann.
Kurz gesagt, ich habe nichts zu verbergen, muß nicht lange diskutieren und rumstreiten, und habe trotzdem ein Messer dabei.

Du hast Recht. Aber trotz dieser "Vorsichtsmaßnahmen" kann dir der Polizist dein Messer abnehmen!

Wie mir persönlich bekannte Polizisten bestätigt haben und wie auch seitenweise im - nicht sehr beliebten - Forum CopZone nachzulesen ist, kann dir die Polizei jedes Messer abnehmen: Entweder mit dem bloßen Verdacht, dass es sich bei dem Messer um eine "Hieb- und Stoßwaffe" handeln könnte oder im Rahmen der "Gefahrenabwehr" (2 Bier getrunken und Messer am Gürtel = das könnte gefährlich ausgehen, also einkassieren). Denn auch bei der Gefahrenabwehr zählt die subjektive Ansicht des Polizisten...

Die Maßnahme, sein kleines einhändig zu öffnendes Taschenmesser zu Hause zu lassen und stattdessen ein Fixed mit 10 cm Klingenlänge (womöglich noch im bösen tactical look) am Gürtel zu tragen, ist bringt deshalb auch keine Sicherheit. Und auch bei großen Zweihändern wie (z. B. dem Alpha One) könnte ein Polizist auf die Idee kommen, dass hier eine Waffeneigenschaft vorliegt oder eine Person mit einem derartigen Messer "eine Gefahr darstellen könnte", weil "friedliche Bürger" nur Vics und Opinels tragen...
 
Du hast Recht. Aber trotz dieser "Vorsichtsmaßnahmen" kann dir der Polizist dein Messer abnehmen!
Natürlich. Das weiss ich, und das war auch schon lange vor 0408 so. Das muß auch so sein, wo kämen wir denn hin, wenn ein Wachtmeister bei drohender Gefahr das Messer nicht sicherstellen dürfte.

Nur trinke ich keinen Alkohol und führe auch nur noch friedlich aussehende Messer, wie beispielsweise SAKs, oder solche altmodischen Messingbackenholzgriffbacklockmesser, oder Gentlemanfolder wie das Moki Pliant Thuja.

Eine 100%ige Sicherheit, dass ich auf keinen Beamten stosse, der auch in diesen Messern eine Waffe sieht, gibt es natürlich nicht. Aber das ist eine Grundsatzdiskussion.
Jedenfalls minimiere ich das Risiko einer Sicherstellung meiner Messer, wenn ich mich so verhalte, wie ich es momentan tue. So richtig glücklich, gelinde ausgedrückt, bin ich mit meiner "Lösung" auch nicht. Ganz und gar nicht, ehrlich gesagt. Für mich stellt die Neuerung im WaffG bezüglich Einhandmessern den absoluten GAU dar. Aber wie gesagt, das Risiko einer Sicherstellung ist auf das mögliche Minimum reduziert.
 
Es ist schade das es soweit kommen mußte. Schlußendlich ist es ein Gesetz, das es der Exekutive ermöglicht den Leuten wieder etwas wegzunehmen.

Wozu braucht der Bürger auch Messer? Im Ernst, wenn ich mich mit einem Polizisten aus einer geschlossenen Einheit, der bei mir trainiert rede, dann wird da nicht diskutiert oder drüber nachgedacht, da wird alles eingezogen und sicher gestellt, dann ist das egal ob Einhänder, Zweihänder, festes Messer oder Streitaxt... es ist erstmal weg. Da gibt es keinen Ermessenspielraum, kein Augenzudrücken und keine Nachsicht. Warum auch, der Bürger wird weiter entmündigt und das ist auch gut so.

Mündige Bürger, die ihr Essen mit Einhändern schneiden und den Staat hinterfragen sind potentielle Umstürzler, die dürfen nichts tragen, mit dem man ein Stück Wurstsemmel schneiden kann, die sind gemeingefährlich, stören den Burgfrieden und sowieso.

Es ist nicht erwünscht das mündige Bürger mündig bleiben, die dumme Masse hat man schon im Griff. Sind eh alles Schisser. Wenn wir nach totaler Überwachung, Filterung, Einstufung und all dem in einem totalitären Staat ankommen sind kräht eh kein Hahn mehr danach, dann ist es zu spät.

Frei nach einem amerikanischen Präsidenten; wer Freiheit für Sicherheit eintauscht hat beides nicht verdient.

Wir leben in einem Zeitalter der Angst, Angst wird benützt um jedes Ziel zu erreichen. Dafür kann die Polizei nichts, die sind nur Werkzeug und wirklich wehren kann man sich nicht. Denn in dem Moment, in dem man nicht bereit ist sich zum Opfer machen zu lassen, wird man als Querulant oder als Terrorist eingestuft.

Die Diskussion um tragbare Messer oder nicht ist absolut müßig, zu diskutieren wäre, was läuft hier falsch in unserem Staat, das man dem Bürger verbiete ein Messer zu tragen, das man einhändig öffnen kann.

Es ist nicht die Polizei, die zugegeben Massen hier und schon seit langer Zeit als Puffer zwischen Volk und Volksvertretern herhalten muss, die lächerlich zu machen ist und über die es Hähme ausschütten gilt, sondern die Leute die sich von ihrem Volk, dass sie vertreten sollten sich so weit entfernt haben, dass sie keinerlei Bezug zu Alltäglichkeiten, Sorgen und Nöten des Volkes mehr haben und entsprechend auch handeln und Gesetzte verfassen.

Das Trageverbot ist nur ein Symptom für eine Krankheit die sich in unsere Gesellschaft geschlichen hat. Hier einzeln dagegen vorzugehen ist wie Krebs mit Paracetamol zu bekämpfen. Wo bei kämpfen immer besser ist als nichts zu tun.

Grüße Maik
 
Jedenfalls minimiere ich das Risiko einer Sicherstellung meiner Messer, wenn ich mich so verhalte, wie ich es momentan tue. So richtig glücklich, gelinde ausgedrückt, bin ich mit meiner "Lösung" auch nicht. Ganz und gar nicht, ehrlich gesagt. Für mich stellt die Neuerung im WaffG bezüglich Einhandmessern den absoluten GAU dar. Aber wie gesagt, das Risiko einer Sicherstellung ist auf das mögliche Minimum reduziert.

Ich habe bei den diversen Diskussionen festgestellt, dass das Risiko einer Beschlagnahmung am geringsten ist, wenn die Polizei das Messer erst gar nicht sieht. Deshalb fühle ich mich mit einem Einhandmesser in der Hosentasche wohler als mit einem 8cm-Fixed am Gürtel...

Das widerspricht zwar völlig dem "Sinn" des Gesetzestextes, nach dem die gefährlichen Einhandmesser nicht geführt werden dürfen während feststehende Messer mit 11,9 cm-Klinge als ungefährlich gelten, aber da man vorher die subjektiven Ansichten der Polizisten im Bezug auf die Waffeneigenschaft oder die Anerkennung des Tragegrundes nicht kennen kann, ist es - in meinen Augen - die einzige Möglichkeit erst gar nicht in diese Diskussionen zu kommen.

Da ich äußerlich sicher nicht zur "Zielgruppe" der Ordnungsfanatiker gehöre, ist die Wahrscheinlichkeit einer Taschendurchsuchung äußerst gering. Andererseits macht man sich aber schon mit einer Messertasche am Gürtel verdächtig, gegen §42a WaffG zu verstoßen - auch wenn darin nur ein Zweihänder steckt.
 
Die Exekutive hat Pitter mit seinem Zitat ganz bestimmt nicht gemeint.
Vielmehr die Legislative. Denn die Legislative trägt es eben nicht
nur auf dem Rücken der Judikative aus, sondern auch auf dem der
Exekutive. Vor allem auch in 1. Instanz, da der Weg zu den Gerichten
zumeist durch die Handlung der Exekutive ausgelöst wird.
Die Gesetzentwürfe stammen aber rein faktisch überwiegend aus den Ministerien der Executive. Gesetzentwürfe werden von den zur Executive gehörenden Justizministerien geprüft und bewertet. Vertreter der Executive werden in parlamentarischen Beratungen obligatorisch gehört. Grade die problematische Form des § 42a geht auf eine Initiative von executiven Landesinneministern zurück, die die Legislitive im Bund sich teilweise zu eigen machte. Hier hat die Legislative aufgrund der Ausschußberatungen mit Hilfe des BKA schlimmeres verhindert. Wenn es nach Körting und einigen seiner Kollegen gegangen wäre, müßte sich die Vollzugsbediensteten jetzt noch mit der verzwickten Zuordnung und Abgrenzung von Klingen- und Grifformen herumschlagen.
 
So gibt es auch das Ermessen überhaupt
erst tätig zu werden, so wie du es angebracht hast. Dies kann jedoch
kein Dauerzustand sein, sondern ein Einzelfallentscheidung.

? Das schwammige "allgemein anerkannter Zweck..." blabla entscheidet, ob OWI Tatbestand oder nicht.
Für alle Ordnungswidrigkeiten gilt das Opportunitätsprinzip. Als Dauerzustand. Also auch dann, wenn ich ein Messer in der Form trage, dass es einen OWI Tatbestand darstellt.

Hier bei mir in der Ecke gibts aktuten Parkplatz-Notstand ;) Das seit Jahren zu beobachtende Prozedere ist, dass alle nen Wisch bekommen oder gleich abgeschleppt werden, die behindern oder gefährden - also zu nahe an der Kreuzung stehen, den Bürgersteig dicht parken, in zweiter Reihe parken .... bei allen anderen, wird ein Auge zugedrückt. Warum soll das denn bitte keinen Maßstab abgeben.

Ich kanns Dir sagen - weil OWIs im Bereich der StVO gesellschaftlich aktzeptiert sind. Und weil man gerne möchte, dass prophylaktisch mal die Messer eingezogen werden.

Und so sehr auch ich meine Vorurteile gegen Basecaptragende Aggrogelangweilte habe - ich laufe nicht blind durch die Gegend. Ich habs nicht damit, dass der Gesetzgeber prophylaktisch mal eben in Grundrechte eingreift. Oder, um das nicht tun zu müssen, die Rechte ändert. Das mag für die Polizei bequem sein. Ich halte es aber nicht für eine Denkweise im Sinne des Rechtsstaates. Die Diskussionen der Politiker im Rahmen der Novelle zeigen auch klar, dass sich darüber keiner Gedanken gemacht hat. Wer mit Machotum und ähnlichem Schwachsinn argumentiert, ist in einer Betroffenengesprächsgruppe sicher besser aufgehoben, als in einer parlamentarischen Diskussion, die über die Rechte von Bürgern entscheidet. Vom rein handwerklichen Unsinn, der da abgelassen wird, ganz zu schweigen.

Pitter
 
Aber ist nicht die Erstellung von Dienstvorschriften und Durchführungsverordnungen die Aufgabe der Polizei-Führung und nicht die der Politiker?

Ja. Ist aber kein "muss". BTW, wenn ich richtig informiert bin, gibts zumindest in Bayern eine behördeninterne Mitteilung zum WaffG, zumindest wollte man das mal machen. Da die aber intern ist ;) kenne ich sie nicht.

Wann wird hier endlich jemand tätig? Das Gesetz ist seit 1 1/2 Jahren in Kraft und noch immer wissen weder Bürger noch Polizisten, wie sie damit umgehen sollen...

Sei froh. Die - praktisch mögliche - Alternative willst Du nicht wirklich.

Pitter
 
Sei froh. Die - praktisch mögliche - Alternative willst Du nicht wirklich.

Das hängt natürlich davon ab, ob sich diese Schriftstücke am vor der Verabschiedung verkündeten "Willen des Gesetzgebers" ("der gesetzestreue und verantwortungsbewußte Bürger soll durch das Führungsverbot nicht eingeschränkt werden" bla bla..) orientieren oder praktisch ein Totalverbot von Einhandmessern bedeuten, wie es einige Polizisten derzeit in der Praxis umsetzen.

Beides wäre natürlich denkbar.
 
Das hängt natürlich davon ab, ob sich diese Schriftstücke am vor der Verabschiedung verkündeten "Willen des Gesetzgebers" ("der gesetzestreue und verantwortungsbewußte Bürger soll durch das Führungsverbot nicht eingeschränkt werden" bla bla..) orientieren oder praktisch ein Totalverbot von Einhandmessern bedeuten, wie es einige Polizisten derzeit in der Praxis umsetzen.

Beides wäre natürlich denkbar.
Jetzt rate mal, was wahrscheinlicher ist ;)
Imo ist nämlich das hier
...der gesetzestreue und verantwortungsbewußte Bürger soll durch das Führungsverbot nicht eingeschränkt werden...
lediglich leeres Geschwätz. Vielmehr scheint der Gesetzgeber mit dem momentanen Zustand der Verwirrung und des praktizierten Totalverbotes der Einhandmesser recht zufrieden zu sein.

Wer jemals glaubte, die Ausnahmeregelung mit diesem undefiniertem "allgemein anerkanntem Zweck" würde zu unserem Gunsten ausgelegt werden, und uns zum Vorteil gereichen, lebt hinter dem Mond.
 
Genau, Helden braucht das Land !

Bei Dir spüre ich den Drang und Willen Dich mit Deinem 300 Euro Einhänder vor der nächste Polizeiwache zu exponieren - ohne Wagnis kein Wissen.;)

Leider hab' ich praktisch nie soviele Euronen zuviel/übrig um mich der heroischen Aktion anzuschliessen, aber ich bin Dein Fan.:super:

100:D

...........
 
Wer jemals glaubte, die Ausnahmeregelung mit diesem undefiniertem "allgemein anerkanntem Zweck" würde zu unserem Gunsten ausgelegt werden, und uns zum Vorteil gereichen, lebt hinter dem Mond.

Das stimmt leider. Allerdings bin ich immernoch der Meinung, dass diese strenge Auslegung eher den Polizisten als den Politikern zuzuordnen ist.

Auch wenn ich von unseren Politikern nicht viel halte, so glaube ich doch, dass es ihnen in erster Linie um die besagten Jugendlichen in Großstädten ging und nicht um den erwachsenen Bürger, der beim Gassi-Gehen ein einhändig zu öffnendes Taschenmesser dabei hat!

Natürlich ist die unklare Lage für die Polizisten auch nicht toll. Aber aus den diversen Aussagen ist immer wieder raus zu lesen, dass die Polizisten - aus Unsicherheit oder um Quoten zu erfüllen, das kann ich nicht beurteilen - praktisch jedes bei einer Kontrolle gefundene Messer beschlagnahmen.

Wenn das aber der "Wille des Gesetzgebers" ist, warum hat man dann die schwammigen Ausnahmetatbestände überhaupt erst aufgenommen, anstatt - wie 2003 - für bestimmte Messer-Arten ein ausnahmsloses (Führungs-) Verbot zu beschließen? Und wenn das Einhandmesser nur im Zusammenhang mit der Berufsausübung (wie z. B. beim Faustmesser) erlaubt sein sollte, dann hätte man auch den "sonstigen allgemein anerkannten Zweck" nicht aufführen brauchen, der ja gerade dafür sorgen sollte, dass die Polizei dem friedlichen Bürger das Messer nicht abzunehmen braucht!

Genausowenig kann ich mir vorstellen, dass die Politiker wollten, dass Polizisten jetzt jedes Messer mit schwarzer Klinge als "Waffe" einstufen und beschlagnahmen. Da wird seitens der Polizei einfach alles, was irgendwie unter die Definition "dazu bestimmt, Verletzungen beizubringen" fallen könnte, beschlagnahmt. Frei nach dem Motto: erstmal einkassieren, prüfen tun das andere.
 
Wer jemals glaubte, die Ausnahmeregelung mit diesem undefiniertem "allgemein anerkanntem Zweck" würde zu unserem Gunsten ausgelegt werden, und uns zum Vorteil gereichen, lebt hinter dem Mond.
Sehe ich auch so. Da muss man nur nach England, dem Mutterland aller "Sicherheitsgesetze" schauen.

Zum einen gibt es dort das Verbot feststellbarer Messer, aber das ist ja hier nicht das Thema.

Zum anderen gib es ein "offensive weapons act" Gesetz, das das Mitführen gefährlicher Gegenstände regelt. Dort wird genau wie jetzt bei uns von "legal reasons" gesprochen, unter denen das Mitführen gefährlicher Gegenstände erlaubt ist. Bei uns heisst das dann "gesellschaftlich anerkannter Zweck" usw.

Und wie ist die Realität in England? Unter Berufung auf dieses Gesetz ist mittlerweile unter Umständen das Mitführen eines Schraubenziehers strafbar. Messer sowieso. ALLE Messer. Und das ist dort keine OWI wie bei uns, sondern eine echte Straftat.

Die Engländer hatten das einige Jahre früher als wir, mit dem gleichen schwammigen Text. Die Auslegung des Gesetzes durch die Exekutive wurde dort mit der Zeit immer restriktiver und restriktiver. Jetzt ist es so, dass bei einer Personenkontrolle alles eingezogen wird, was nicht aus Schaumstoff ist und eine automatische Anzeige erfolgt.

Und ganz ehrlich: ich rechne bei uns mit derselben Entwicklung. Und das wird nicht lange dauern.

Und weil ich schon wieder den Schrei nach Lobbyarbeit etc höre: In einem Land, in dem eine Onlinepetition mit 150.000 Unterzeichnern keine Sau juckt (sorry für die Ausdrucksweise), ist ein Häuflein von 15.000 "Messerstechern" (so werden wir vom Großteil der 80Mio Deutschen wahrgenommen) aber SO was von uninteressant...

Wenn ich mich so umschaue in unserem Land, bin ich sehr pessimistisch!

-Walter
 
Zuletzt bearbeitet:
Was mich daran hindert, das Gesetz genauso auszulegen?

Ich kann es nicht so auslegen, weil es der § 42a so nicht hergibt.
Ermessen bedeutet nicht, dass ich den § 42a nur dann anwende, wenn ich vermute, dass es sich um Jemandem handelt, der das Messer zur SV verwenden will, oder damit öffentlich herumspielt.


Warum eigentlich nicht?
Das entspricht doch dem (angeblichen) Willen des Gesetzgebers sowie den (nicht maßgeblichen) Aussagen diverser Politiker:
1. keine Selbstverteidigung
2. kein Herumspielen, weil sich andere bedroht fühlen könnten.

Weil es weder eine Durchführungsverordnung zum Waffengesetz gibt noch Dienstanweisungen für die Polizeit, ist eine derartige Auslegung des
§ 42 a WaffG zwar rechtlich nicht abgesichert, aber zumindest zu begründen.
 
Ich wiederhole mich nur ungern, aber wem oder was soll diese "Diskussion" hier bringen? Genau dieser Streit zwischen den Enden einer langen Kette von Zuständigen und Betroffenen führt doch eher zu weiteren Nachteilen für uns Betroffene.

Ausgerechnet den Polizisten, der zum einen durchaus Verständnis für unser Hobby haben dürfte und zum anderen sich auch noch der sachlichen Diskussion stellt derart anzugreifen, ist doch etwas paradox.
Und glaubt hier einer ernsthaft, ein Polizist (andere Berufe bitte selber einsetzen) hört gerne von "Laien", wie er zu denken und seinen Beruf auszuführen hat?
Zudem ja, bitte berichtige mich siggii, die Polizei aufgrund des Führungsverbotes zu Kontrollen und weiteren Maßnahmen gezwungen ist, wenn ein (Einhand)Messer sichtbar getragen wird, Opportunitätsprinzip hin oder her.
Der "Tipp" von Siggii, derartige Messer nicht offen zu tragen, ist doch aus dem Mund eines Polizisten fast schon "revolutionär".
Wer es darauf anlegt und sein Einhandmesser offen und sichtbar, z.B. in der belebten Stadt, zu tragen und zu benutzen, legt es doch fast schon provokativ darauf an, kontrolliert zu werden.
Dann mit dem Exekutivorgan über Sinn und Unsinn eines Gesetzes zu diskutieren, mag ja das Hobby von so manch einem hier sein, unsinnig bleibt es dennoch, und hat mit den eigentlichen Verursachern rein gar nichts zu tun.
 
...
Allerdings bin ich immernoch der Meinung, dass diese strenge Auslegung eher den Polizisten als den Politikern zuzuordnen ist.
Das ist nur rein optisch.
Und nur deshalb rein optisch, weil der Polizist derjenige ist, der Dir gegenübersteht, und die Maßnahme durchführt, und nicht der Politiker, der sie ausgedacht hat.

Da kann man noch so lang und ausgiebig aufstampfen, es ändert nichts an der Tatsache, dass die Polizei nicht der Grund für das Problem ist, die Polizei ist ein geringerer Teil des Problems.
Am Verhalten der Polizei werden lediglich die Symptome sichtbar.

Gruß Andreas
 
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