hero schrieb:
Ich bezweifle dass Herr Pohl mit diesem Urteil gerechnet hatte.
Und seinen Behördlichen Kontakten in Ehren, wenn eine vielzahl von Polbeamten selbst nicht klar ist wie der 42a auszulegen ist, dann würde ich darauf mal nichts geben.
Da wäre ich mir nicht so sicher, ob er unbedingt mit einem positiven Bescheid rechnen konnte oder musste. Aber dann hätte ich um so mehr seinen Widerspruch gegen den aktuellen FB erwartet. Er wollte ein "rundumsorglos-Paket", was jetzt in die Hose gegangen ist. Natürlich ist sowas eine Klatsche, mit der man nicht unbedingt rechnen muss. Dennoch ist es so gekommen. Für ihn und auch andere Hersteller/Entwerfer hängt immerhin noch etwas mehr dran, als nur für die Käufer, die jetzt erst mal ausgebremst worden sind.
Die Tricks sind seit Jahren bekannt, also auch die Fallstricke und Stolpersteine an diversen Konstruktionen. Und trotzalledem wird selbst hier im Thema immer noch auf dicke Hose gemacht, und immer noch ein zusätzliches Messer mehr namentlich nach Muster genannt, mit dem man "spielen" und Fingerfertigkeit üben kann. Und dann wundern und beklagen sich dann manche auch noch verständnislos ? Nein, man muss nicht alles verstehen. Universum <-> Dummheit und so...
Wundert mich umso mehr, dass im anderen thread der Verkäufer wegen seiner Nachfrage zur Informationspflicht im Verkaufsgespräch um seine Bemühungen direkt müde belächelt worden ist. Innerhalb weniger Tage ist das Bild nun komplett verdreht, es wird plötzlich von Schadensersatz und Informationspflicht geredet, wovon vorher kaum jemand etwas zu wissen glaubte... Selbstverständlich bezieht sich das nur auf die jetzige Falschinformation auf der PF-HP, denn sie ist ja dank FB jetzt falsch.
Was soll er mir erklären? Mir ist bekannt, dass es für die Widerspruchsfrist auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ankommt...
Aale... Warum dann das Gemaule über das BKA ?
Das kann natürlich nur ein Zufall sein oder mit dem neuen Mitarbeiter zusammenhängen. Aber die zeitliche Verbindung zum Widerspruch gegen den Ka-Bar TDI-Bescheid liegt doch sehr nahe. Vielleicht war dem BKA bisher nicht bewußt, ,...
Mehr Aale... Vllt. waren Osterferien und alle waren im Urlaub. Wieder die unterschwellige Behauptung, dass es nicht mit rechten Dingen zugegangen sein könnte, damit die Frist nicht genutzt werden kann. Ich war nicht vor Ort dabei und maße mir nicht an, das zu bewerten oder einzuschätzen. Für dich ist dagegen klar, dass gemauschelt wurde. Wurde ganz sicher, aber woanders.
Eine entsprechende Nachricht auf der BKA-Homepage, dass diese Servicefunktion eingestellt wird und sich die interessierten Bürger ab jetzt nur noch im Bundesanzeiger über aktuelle FBs informieren können, erfolgte seitens des BKA nicht.
Aale, kauft Aale... - Du hast doch oben selbst geschrieben, wo die maßgebliche Veröffentlichung stattfindet. Davon abgesehen ist der FB auch im Bundesanzeiger erst weit nach Ablauf der Widerspruchsfrist veröffentlicht worden. Er ist sogar erst zwölf Tage nach Ablauf erstellt und weitere 15 Tage später veröffentlicht worden. Damit ist das BKA im Prinzip raus. Ansonsten müssten die FB ausdrücklich als "vorläufige FB" deklariert werden - sofern die Möglichkeit besteht.
Gruß Andreas