Feststellungsbescheid Pohl Force Foxtrott Two Outdoor

Bist´de Dir da sicher? Das Opinel No.10 kann ich auch ohne große Übung entriegeln, öffnen und wieder verriegeln. Und das alles mit einer Hand.
.....

Gruß
Gerhard
Opinels mit nur einer Hand öffnen, geht aber nur wenn der Klingengang so "lose" ist, daß die Klinge fast von alleine heraus "fällt".
sprich Niet gelockert oder den Schlitz im Holz erweitert/bearbeitet.
Bei einem neu geht das nicht. Ich habe 7 Opinel und sowas geht nur bei meinem #9 Inox. Denn hier habe ich den Schlitz (Klingenspiel; -lies sich kaum öffnen) nach gearbeitet; - wohl etwas zu viel ......
 
Allen anderen Betroffenen (z. B. den Besitzern des Messers), die ebenfalls berechtigt wären, Widerspruch einzulegen.
Das ist nicht nur eine Angelegenheit zwischen dem BKA und der Firma Pohl Force, sondern es sind (wie im Verlauf dieses Threads doch wohl deutlich wurde) auch andere von dem Bescheid betroffen.

Da hst du völlig recht.
Widerspruchsberechtigt wären auch die Käufer/Besitzer eines Foxtrott Two, die das Messer nach bestem Wissen als nicht unter das Führungsverbot nach § 42a WaffG fallend gekauft haben und somit unmittelbar von der Auswirkungen des Feststellungsbescheides betroffen sind. Nach § 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO hätte dieser Widerspruch dann noch zusätzlich aufschiebende Wirkung.


Bisher konnte sich der Bürger darauf verlassen, dass die aktuellen Bescheide auf der BKA-Homepage veröffentlicht werden und man sich nicht durch den Bundesanzeiger wühlen muss. Wenn diese Praxis von heute auf morgen geändert wird und damit die Betroffenen erst von dem Feststellungsbescheid erfahren, wenn die Frist abgelaufen ist, dann finde ich das schon merkwürdig.

Das würde ich gerne relativieren.
Entscheidend ist die Veröffentlichung im Bundesanzeiger, die Veröffentlichung auf der Internetseite des BKA ist eine reine Serviceleistung ohne rechtlich terminliche Relevanz.
Ich bin schon seit geraumer Zeit dazu übergegangen, in unregelmässigen Abständen direkt im Bundesanzeiger nachzuschauen, was es so neues gibt.
Das hat allerdings recht einfache Gründe; die Suche auf der Seite des Bundesanzeigers ist sehr komfortabel, das Stichwort "Feststellungsbescheid" wirft in Windeseile alle relevanten FB aus, das ist auf der Seite des BKA wesentlich umständlicher.

cheers,
Marcus
 
Entscheidend ist die Veröffentlichung im Bundesanzeiger, die Veröffentlichung auf der Internetseite des BKA ist eine reine Serviceleistung ohne rechtlich terminliche Relevanz.
Das ist mir klar. Trotzdem war es doch bisher so, dass auch auf der BKA-Homepage die aktuellen Bescheide (vor Ablauf der Widerspruchsfrist) veröffentlicht wurden. Deshalb hielten es vermutlich viele (genau wie ich) nicht für nötig, zusätzlich im Bundesanzeiger nach nicht veröffentlichten Bescheiden zu suchen.

Wenn das BKA diese gewohnte Serviceleistung nun nicht mehr erbringen möchte, wäre ein kurzer Hinweis nett gewesen. So habe ich persönlich den Eindruck, dass man seitens des BKA das Risiko eines Widerspruchs durch den Bürger (wie beim Ka-Bar TDI) bewußt minimieren wollte. Das hat halt ein "Gschmäckle".
 
So habe ich persönlich den Eindruck, dass man seitens des BKA das Risiko eines Widerspruchs durch den Bürger (wie beim Ka-Bar TDI) bewußt minimieren wollte. Das hat halt ein "Gschmäckle".

Es mag auch einfach nur der Person des Bearbeiters beim BKA geschuldet sein, der Feststellungsbescheid zum Foxtrott Two war ja der erste messerrelevante FB, den dieser erstellt hatte.
So ist auch der zweite messerrelevante FB von ihm/ihr bereits im Bundesanzeiger veröffentlicht, war aber zumindest bis gestern noch nicht auf den Seiten des BKA zu finden:
Link zum Bundesanzeiger

cheers,
Marcus
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

ich habe gerade auf der Pohl Force Homepage gesehen, dass das Foxtrott Two noch immer als Zweihandfolder angeboten wird :irre: Feine Sache... Finde ich etwas seltsam, aber warten wir mal ab was da noch so alles kommt.

Meine Persönliche Meinung zum Thema §42a und Einhandbedinung mit Klingenarretierung: Ich nehme einen meiner vielen Folder in die Hand und versuche ihn einhändig zu öffnen und zu arretieren. Klappt es, darf ich ihn nicht ohne weiteres in der Öffentlichkeit führen. Klappt es nicht, darf ich ihn führen. Ein Polizeibeamter würde es wohl kaum anders machen. Für mich ist die Sache damit erledigt, völlig wurscht als was das Messer verkauft wurde. Der Ist-Zustand des Messers wird wohl bei einer Untersuchung als Anhaltspunkt herangezogen werden. Das Bravo wurde vom BKA als Zweihandmesser beurteilt (nicht als FB!). Wenn ich jetzt die Klingenachse lose mache und es einhändig öffnen kann, selbst Schuld. Daher finde ich, dass die Konstruktiven Merkmale nicht alleine entscheidend sind.

Und da mir das eh alles zu blöd ist, nehme ich immer mein Kilo One mit nach Draußen. Ist Feststehend, unter 12 cm, kein Verbotener Gegenstand, nicht als Waffe eingestuft, was will ich mehr?
 
Allen anderen Betroffenen (z. B. den Besitzern des Messers), die ebenfalls berechtigt wären, Widerspruch einzulegen.

Das ist nicht nur eine Angelegenheit zwischen dem BKA und der Firma Pohl Force,

In erster Linie ist es das sehr wohl. Aber es steht jedem Bürger frei, auch einen FB zu beantragen, der dann für alle gilt - so kann man es im Forum mehrfach lesen. Die Firma als Vertreiber will/wollte sich lobenswerterweise um Klarheit bekümmern, was generell von Seiten der Hersteller nicht sehr oft vorkommt. Wenn sich mehrere verschiedene Leute darum "kümmerten", wird das eine ähnliche "Katastrophe", wie die vielen Petitionen, die seinerzeit eingereicht worden sind. Ende ist bekannt.

Da hst du völlig recht.
Widerspruchsberechtigt wären auch die Käufer/Besitzer eines Foxtrott Two, die das Messer nach bestem Wissen als nicht unter das Führungsverbot nach § 42a WaffG fallend gekauft haben
Warum wären und nicht sind, wenn das so sicher ist ?

Wenn alle Besitzer beliebiger, in waffenrechtlicher Beurteilung befindlicher Messermodelle tatsächlich berechtigt sind, sollten die Betroffenen darüber nachdenken, über die aktuell demonstrierte Praxis anhand dieses Beispiels eine Klage einzureichen, damit so etwas nicht noch mal passiert. Wenn die Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft sein sollte, weil sie nicht rechtzeitig bekanntgemacht oder "den Berechtigten" vorsätzlich vorenthalten wurde, dann sollte man annehmen, dass eine Klage dagegen erfolgreich sein wird.

Dem Antragsteller ist sie ja offenbar rechtzeitig bekanntgemacht worden. Es lagen demnach sogar mehr als 4 Wochen Zeit zwischen Ausstellung und letzter Veröffentlichung beim BKA. Wenn selbst er oder seine Bevollmächtigten keinen Widerspruch einlegt, obwohl er bestens in der Materie steckt und es um sein Produkt geht, dann sollte man sich evtl. geschlagen geben. Es hat schließlich kein Hans Wurst oder Willi Wonz diesen Antrag gestellt, sondern ein renommierter und bekannter Fachdesigner und Buchautor, der auch im Dunstkreis von Sicherheitsbehörden kein komplett Unbekannter ist. Wenn er selbst keinen Gebrauch vom Widerspruchsrecht gemacht hat, dann wird er sicher auch gut genug wissen, warum nicht.

Gruß Andreas
 
Warum wären und nicht sind, wenn das so sicher ist ?

"Wären" deshalb, weil die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist.
Aber dies ist ja schon mal durchgekaut worden. Der Anstoß zum Widerspruchsverfahren zum Ka-Bar TDI kam ja auch nicht vom Hersteller, sondern von einem ganz normalen Besitzer. Dazu gibt es einen recht langen Thread in einem anderen Forum.

Wenn alle Besitzer beliebiger, in waffenrechtlicher Beurteilung befindlicher Messermodelle tatsächlich berechtigt sind, sollten die Betroffenen darüber nachdenken, über die aktuell demonstrierte Praxis anhand dieses Beispiels eine Klage einzureichen, damit so etwas nicht noch mal passiert. Wenn die Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft sein sollte, weil sie nicht rechtzeitig bekanntgemacht oder "den Berechtigten" vorsätzlich vorenthalten wurde, dann sollte man annehmen, dass eine Klage dagegen erfolgreich sein wird.

Dem normalen Besitzer erschliesst sich in der Regel nicht, welche Messermodelle sich zurzeit in waffenrechtlicher Beurteilung befinden, das weiss normalerweise nur der Antragsteller.
Nach Abschluß der Beurteilungsverfahrens wird der Feststellungsbescheid im Bundesanzeiger veröffentlicht und ab diesem Zeitpunkt beginnt die Widerspruchsfrist zu laufen.
Warum sollte also die Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft sein? Bei der Veröffentlichung im Bundesanzeiger wird abschließend dezidiert auf die Widerspruchsmöglichkeit und die entsprechende Frist hingewiesen.

Der Antragsteller bekommt vorab schriftlich den Feststellungsbescheid schriftlich zugestellt. Meines Wissens nach wird vor der Veröffentlichung im Bundesanzeiger auch stets die Widerspruchsfrist des Antragstellers abgewartet, wenn das Ergebnis des FB nicht dem Antrag entspricht.

cheers,
Marcus
 
Zuletzt bearbeitet:
Noch ein letztes zum Thema "ab heute gibt es keine Zweihandmesser mehr":

Zur Einführung des §42a erfolgte meiner Erinnerung nach die Begründung, dass Einhandmesser besonders heimtückisch wären, weil sie zum Zweck eines Angriffs besonders schnell geöffnet werden können und gefährliche, verdeckte Angriffe zulassen. Das Ganze wurde dann auch mit dem Video eines Messerangriffs gegen einen Türsteher illustriert.
(siehe auch: http://www.abgeordnetenwatch.de/sebastian_edathy-650-5810--f155043.html#questions)

Dieser "Logik" (über die wir hier nicht mehr diskutieren müssen) folgt der Feststellungsbescheid durchaus. Ein Messer, was zwar keinen Pin o.ä. hat, dessen Klinge sich aber problemlos aus dem Griff schleudern lässt, ist eben auch "blitzschnell" geöffnet und stellt nach der Argumentation aus dem oberen Link ein besonders gefährliches Messer dar. Im Gegensatz zum Opinel, dessen Klinge ich zwar vielleicht irgendwie einhändig raus bekomme, aber eben nicht "blitzschnell zu Angriffszwecken" oder ohne Manipulation am Auslieferungszustand.

Klar, das Ganze bleibt , auch wenn es einer gewissen "Logik" folgt, recht schwachsinnig und ohne eindeutige Klarheit für uns. Aber so willkürlich oder weitreichend wie von einigen befürchtet sehe ich das nicht, ich teile eher die Auffassung, das sich Pohlforce hier keinen Gefallen getan hat.
 
Was konkret "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)" (Wortlaut WaffG §42a) sind, ist weiterhin unklar.
Ebenso, was konkret der Ausnahmetatbestand des "berechtigtes Interesses" umfasst.
Klar ist jetzt, dass ein Messer ein Einhandmesser sein kann, auch wenn typische Bedienelemente eines Einhandmessers (Stift, Scheibe, Daumendurchbruch) fehlen.

Das ist der Stand, alles andere ist Geplauder. Was soll da bei rumkommen?


Pitter

die Komentare zum WaffG (Gade u. Stoppe) hatten sich da schon eher festgelegt.

.. Kein Einhandmesser liegt demnach vor, wenn von einem ursprünglich als Einhandmesser konstruiertem Messer der Daumenpin oder der Flipper entfernt wurde, da es in diesem Fall nicht mehr mit einer Hand geöffnet werden kann.
und
Ebenfalls ist die Einhandmessereigenschaft abzulehnen, wenn ein herkömmliches (also von den techn. Grundmerkmalen zweihändig aufzuklappendes) Messer durch eine geschickte Schleuderbewegung mit einer Hand aufgeklappt werden kann. Hier ist es die besondere Geschicklichkeit des Anwenders und nicht allein die techn. Konstruktion, welche das einhändige Aufklappen ermöglicht.

aber Gesetze werden durch Rechtssprechung mit Leben gefüllt. So ist es halt mal.

Auf der Hompage von Pohl Force wird das Messer übrigens nicht mehr als 42a konform geführt.
Es gibt zwar keinen Hinweis auf den Feststellungsbescheid aber das muss man als Geschäftsmann ja auch nicht machen. ;)
 
Dem normalen Besitzer erschliesst sich in der Regel nicht, welche Messermodelle sich zurzeit in waffenrechtlicher Beurteilung befinden, das weiss normalerweise nur der Antragsteller.
Nach Abschluß der Beurteilungsverfahrens wird der Feststellungsbescheid im Bundesanzeiger veröffentlicht und ab diesem Zeitpunkt beginnt die Widerspruchsfrist zu laufen.
Warum sollte also die Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft sein? Bei der Veröffentlichung im Bundesanzeiger wird abschließend dezidiert auf die Widerspruchsmöglichkeit und die entsprechende Frist hingewiesen.

Der Antragsteller bekommt vorab schriftlich den Feststellungsbescheid schriftlich zugestellt. Meines Wissens nach wird vor der Veröffentlichung im Bundesanzeiger auch stets die Widerspruchsfrist des Antragstellers abgewartet, wenn das Ergebnis des FB nicht dem Antrag entspricht.
Ausnahmsweise mal als fast komplettes Zitat ^, damit es die Verschwörungsfreunde nochmal im Zusammenhang lesen können.
So sehe ich das auch und ich hätte auch keine andere Erklärung oder Ansicht erwartet. Ich habe das übrigens gar nicht als Fehler ausgemacht, im Gegenteil :)
So in etwa habe ich das auch mal gelernt, aber seit dem ist viel Wasser die Ems runtergeflossen. Erklär das nochmal dem verehrten "manowar", der aus dem regulären Verfahren heraus - wie nicht anders von ihm gewohnt - ansatzweise eine Verschwörungstheorie stricken möchte :rolleyes:

Ich vertraue in so einem Fall eher der Kompetenz von Dietmar Pohl, als der vermeintlichen "Schwarmintelligenz" in Internetforen, wenn es um die Lagebeurteilung in eigener Sache geht. Er ist lang genug im Geschäft, um zu wissen, wie es läuft. Zudem darf man wohl annehmen, dass er nicht komplett unvorbereitet in dieses, für ihn neues (weil anderes Messer) Verfahren eingestiegen ist und vorher bei seinen behördlichen Kontakten unverbindlich vorgefühlt haben wird, wie die es einschätzen.

Gruß Andreas
 
Das mit der geworbenen Zweihandbedienung stimmt, hatte ich überlesen!

Zu der Aussage von Luftauge:
Ich bezweifle dass Herr Pohl mit diesem Urteil gerechnet hatte.
Und seinen Behördlichen Kontakten in Ehren, wenn eine vielzahl von Polbeamten selbst nicht klar ist wie der 42a auszulegen ist, dann würde ich darauf mal nichts geben.
Vielmehr ist ein Feststellungsbescheid ein ideale Werbung für ein legales Messer.
Einerseits ist es löblich dass Messerhersteller diesen Weg beschreiten (der ja auch Geld kostet)
Andererseits kann das auch nach hinten losgehen.
Nur dann muss man auch reagieren und dies den Kunden vermitteln.
Alles andere ist nicht korrekt! (milde ausgedrückt)
Herr Pohl ist Geschäftsmann und muss auch Geld verdienen.

Zu der Verschwörungstheorie der ich immer eher abgeneigt bin.
Wir werden sehen ob sich die Symptomatik des BKA mit der Veröffentlichung von Feststellungsbescheide auf ihrer Hompage zukünftig ändert.
Bislang wurden die auch vor Rechtskraft veröffentlicht.
Wenn nicht das ist es aber immer noch völlig legitim wie festgestellt.
 
Erklär das nochmal dem verehrten "manowar", der aus dem regulären Verfahren heraus - wie nicht anders von ihm gewohnt - ansatzweise eine Verschwörungstheorie stricken möchte :rolleyes:

Was soll er mir erklären? Mir ist bekannt, dass es für die Widerspruchsfrist auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ankommt und dass der Bescheid demnach jetzt rechtskräftig ist.

Was ich hinterfragt habe, ist die Tatsache, dass das BKA die Veröffentlichungspraxis geändert hat. Das kann natürlich nur ein Zufall sein oder mit dem neuen Mitarbeiter zusammenhängen. Aber die zeitliche Verbindung zum Widerspruch gegen den Ka-Bar TDI-Bescheid liegt doch sehr nahe. Vielleicht war dem BKA bisher nicht bewußt, dass auch Bürger den Aufwand und die Kosten in Kauf nehmen, um einen Bescheid anzufechten und nicht mehr jede noch so fragwürdige BKA-Entscheidung einfach nur hinzunehmen.

Jahrelang wurden Feststellungsbescheide zeitnah und vor Ablauf der Widerspruchsfrist auch auf der BKA-Homepage veröffentlicht. Seit kurzem (genauer: seit den letzten beiden FBs zu Messern) erfolgt dies ganz offensichtlich nicht mehr. Eine entsprechende Nachricht auf der BKA-Homepage, dass diese Servicefunktion eingestellt wird und sich die interessierten Bürger ab jetzt nur noch im Bundesanzeiger über aktuelle FBs informieren können, erfolgte seitens des BKA nicht.

Folge: Ein fragwürdiger Bescheid, der sich massiv auf die Auslegung des Begriffs "Einhandmesser" auswirkt (und damit eben nicht nur Pohl Force betrifft) wurde rechtskräftig.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
die Komentare zum WaffG (Gade u. Stoppe) hatten sich da schon eher festgelegt.

Hast grad einen da? Könntest bitte mal nachschauen, ob die sich auf Urteile (!) beziehen. Falls nicht, wie sie ihre Interpretation begründen.

Denn wenn zum Beispiel auf solche Veröffentlichungen:

Bayerisches Landeskriminalamt
- Sachgebiet 207 -

Messer - Dolche - Schwerter
Hinweise zur waffenrechtlichen Beurteilung als Hieb- und Stoßwaffen
Stand 14. Oktober 2009

Ich zitiere mal etwas länger voin Seite 6:

"Unter der Bezeichnung Einhandmesser werden seit Jahren im Handel spezielle
Klappmesser angeboten, die für den einhändigen Gebrauch ausgelegt sind.
Die Formulierung des § 42a Abs. 1 Nr. 2 WaffG – Messer mit einhändig feststellbarer
Klinge – wird aus technischer Sicht so interpretiert, dass ein solches Messer konstruktive
Merkmale besitzen muss, die das Bedienen des Messers (Öffnen und Feststellen
der Klinge) mit einer Hand erlauben. Zu solchen konstruktiven Merkmalen zählen:

  • seitlich an der Klinge angebrachter Stift – Bild unten links
  • in der Klinge befindliche Öffnung (Daumenloch) – Bild unten Mitte
  • aus dem Griff herausragender Sporn – Bild unten rechts
  • federunterstützter Öffnungsmechanismus.

Technisches Merkmal für ein übliches Klappmesser stellt die an der Klinge befindliche
Fingernagelrille dar. Solche beidhändig zu bedienenden Klappmesser werden nicht
dadurch zu Einhandmessern, wenn sich eine leichtgängige Klinge durch eine Schleuderbewegung
mit einer Hand öffnen lässt, weil dies nicht der konstruktiv vorgegebenen
Handhabung solcher Taschenmesser entspricht.

Wird bei Einhandmessern die technische Vorrichtung zum einhändigen Öffnen beseitigt
(z.B. durch Entfernen des an der Klingenwurzel befindlichen Stiftes oder Rädchens),
so besteht unter den Vertretern der bundesweiten Arbeitsgruppe Waffentechnik/
Waffenrecht Einvernehmen darüber, dass dadurch die Funktion als Einhandmesser
beseitigt werden kann. Der Verlust der „Einhandmesser-Eigenschaft“ geht demnach
aus technischer Sicht einher mit dem Entfernen oder Verändern der entsprechenden
konstruktiven Merkmale.


Dann ist das in dieser Eindeutigkeit IMO hinfällig.
Hoffentlich gibts die Kommentare als Loseblattsammlung ;)

Pitter
 
Tja das ist halt das Problem von Komentaren ;)
Der Gesetzgeber erlässt ein Gesetz in dem er den politisch formulierten Willen artikuliert und erst durch die Gerichte wird das Gesetz mit Leben gefüllt.
Da es bislang nur wenig Rechtssprechung insbesondere der höheren Instanzen gibt kann es da offensichtlich zu unterschiedliche Auslegungen des ganzen kommen.
Von daher hast du mit Recht mit der Eindeutigkeit. ;)
Hätten die vom BKA doch lieber auch etwas in die Komentare geschaut ;)
Dies belegen ja auch die Aussagen der Abgeordneten nach der Gesetzgebung die inzwischen weitgehend überholt sind.
Wenn man die ganze Thematik zu grunde legt dann ist das aber auch nachvollziebar.
Bei dem gerne Zitierten Urteil des OLG Stuttgart kommt ja auch klar rüber dass wenn man mit einem sozialadäquaten Grund ein Messer führen will brauch man einen konkreten Grund.
Alles andere wäre ja völlig konträr zum Gesetzgeberwillen. Weil wenn ich nur sagen muss "ich hab ein Messer dabei um jemanden aus dem Auto zu retten falls das irgendwann notwendig wird" wäre ja ein Aussage die die Regelung ad absurdum führen würde.

(Unabhängig davon dass die Gesetzgeberische Intention bzw. die Begründung warum das notwendig ist, immer noch falsch und nicht belegbar ist)
 
hero schrieb:
Ich bezweifle dass Herr Pohl mit diesem Urteil gerechnet hatte.
Und seinen Behördlichen Kontakten in Ehren, wenn eine vielzahl von Polbeamten selbst nicht klar ist wie der 42a auszulegen ist, dann würde ich darauf mal nichts geben.
Da wäre ich mir nicht so sicher, ob er unbedingt mit einem positiven Bescheid rechnen konnte oder musste. Aber dann hätte ich um so mehr seinen Widerspruch gegen den aktuellen FB erwartet. Er wollte ein "rundumsorglos-Paket", was jetzt in die Hose gegangen ist. Natürlich ist sowas eine Klatsche, mit der man nicht unbedingt rechnen muss. Dennoch ist es so gekommen. Für ihn und auch andere Hersteller/Entwerfer hängt immerhin noch etwas mehr dran, als nur für die Käufer, die jetzt erst mal ausgebremst worden sind.

Die Tricks sind seit Jahren bekannt, also auch die Fallstricke und Stolpersteine an diversen Konstruktionen. Und trotzalledem wird selbst hier im Thema immer noch auf dicke Hose gemacht, und immer noch ein zusätzliches Messer mehr namentlich nach Muster genannt, mit dem man "spielen" und Fingerfertigkeit üben kann. Und dann wundern und beklagen sich dann manche auch noch verständnislos ? Nein, man muss nicht alles verstehen. Universum <-> Dummheit und so...

Wundert mich umso mehr, dass im anderen thread der Verkäufer wegen seiner Nachfrage zur Informationspflicht im Verkaufsgespräch um seine Bemühungen direkt müde belächelt worden ist. Innerhalb weniger Tage ist das Bild nun komplett verdreht, es wird plötzlich von Schadensersatz und Informationspflicht geredet, wovon vorher kaum jemand etwas zu wissen glaubte... Selbstverständlich bezieht sich das nur auf die jetzige Falschinformation auf der PF-HP, denn sie ist ja dank FB jetzt falsch.

Was soll er mir erklären? Mir ist bekannt, dass es für die Widerspruchsfrist auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ankommt...
Aale... Warum dann das Gemaule über das BKA ?
Das kann natürlich nur ein Zufall sein oder mit dem neuen Mitarbeiter zusammenhängen. Aber die zeitliche Verbindung zum Widerspruch gegen den Ka-Bar TDI-Bescheid liegt doch sehr nahe. Vielleicht war dem BKA bisher nicht bewußt, ,...
Mehr Aale... Vllt. waren Osterferien und alle waren im Urlaub. Wieder die unterschwellige Behauptung, dass es nicht mit rechten Dingen zugegangen sein könnte, damit die Frist nicht genutzt werden kann. Ich war nicht vor Ort dabei und maße mir nicht an, das zu bewerten oder einzuschätzen. Für dich ist dagegen klar, dass gemauschelt wurde. Wurde ganz sicher, aber woanders.

Eine entsprechende Nachricht auf der BKA-Homepage, dass diese Servicefunktion eingestellt wird und sich die interessierten Bürger ab jetzt nur noch im Bundesanzeiger über aktuelle FBs informieren können, erfolgte seitens des BKA nicht.
Aale, kauft Aale... - Du hast doch oben selbst geschrieben, wo die maßgebliche Veröffentlichung stattfindet. Davon abgesehen ist der FB auch im Bundesanzeiger erst weit nach Ablauf der Widerspruchsfrist veröffentlicht worden. Er ist sogar erst zwölf Tage nach Ablauf erstellt und weitere 15 Tage später veröffentlicht worden. Damit ist das BKA im Prinzip raus. Ansonsten müssten die FB ausdrücklich als "vorläufige FB" deklariert werden - sofern die Möglichkeit besteht.

Gruß Andreas
 
Das bayrische LKA interpretiert in meinen Augen sinnig...

Da eine Klingenachse in der Leichtgängigkeit durch den Nutzer ja verstellt
werden kann, könnte man, würde man dem FB des BKA folgen, fast jeden
Klapper mit normaler Klingenachse unter den § 42a subsumieren.

Es ist natürlich erstaunlich, wie unterschiedlich Normen ausgelegt werden.
Auf der anderen Seite, wird ein Zweihänder so nunmal zum Einhänder, eben
nicht bauartbedingt. Dies würde wiederum an die Grenzen der Intention des
§ 42a stoßen....

Allerdings finde ich es auch nicht konsequent, ein baugleiches Messer dem
BKA vorzulegen, den Pin zu entfernen (oder Daumenloch?, keine Ahnung), dafür
aber einen riesigen Nagelhau reinzukloppen.
 
Mehr Aale... Vllt. waren Osterferien und alle waren im Urlaub.
Netter Erklärungsversuch...

Dann erklär mir doch auch noch, warum der FB zum „STI BG911“ und „STI P001“ zwar im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, aber immernoch nicht auf der BKA-Homepage zu finden ist? Da der FB zum Foxtrott Two ja erst vor kurzem (laut MarcusH am 20.06.13) veröffentlicht wurde, hätte der Verantwortliche (der offensichtlich nicht mehr im Urlaub ist) ja auch gleich den anderen FB (vom 29.05.13, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 13.06.2013) mit veröffentlichen können, oder?
 
Moin

Die Überschrift hier ist:

Feststellungsbescheid Pohl Force Foxtrott Two Outdoor


Für alles andere trefft euch bei dem schönen Wetter doch auf ein Bier im Park (ist übrigens fast überall noch erlaubt;))
oder klärt das per Mail/PN/ was auch immer.

Weiterer OT wird kommentarlos gelöscht.

Ich habe keinen Bock hier dicht zu machen, nur weil ein paar Leute mal wieder die Hose nicht zu bekommen.


Gruß
chamenos
 
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