Falsch. Nur
einhändig feststellbare Klappmesser unterliegen dem §42a Waffg., unabhängig von der Klingenlänge (wie schon erwähnt). Dabei ist jedoch weniger die Art der Konstruktion (Daumenloch, Daumenpin, Automatik etc.) entscheidend als die Frage "geht es irgendwie einhändig auf und arretiert es?". Das kann also u.U. auch Klappmesser mit Nagelkerbe betreffen, wenn sie sich z.B. aufschleudern lassen.
Wenn man sich für ein arretierendes Zweihand-Klappmesser entscheidet und halbwegs auf der sicheren Seite sein möchte, sollte die Klinge nicht zu leicht und wirklich nur zweihändig aufzuklappen sein.
In einigen unserer Nachbarländer oder z.B. Großbritannien gilt jedoch das, was du oben beschrieben hast: Alle arretierbaren Klappmesser sind in der Öffentlichkeit nicht erlaubt.
edit: Wenn ich mal noch einen Vorschlag einbringen dürfte, der von einer ganz anderen Seite herkommt: Das
Victorinox Forester Wood. Das Messer sieht mit den Nußbaumschalen sehr wertig aus, ist hinsichtlich $42a auf der absolut sicheren Seite, weil es wirklich nicht einhändig aufzuklappen ist, bietet neben der Klinge in denkbar praktischer Form und Größe noch ein paar weitere nützliche Werkzeuge und macht sowohl bei der Brotzeit als auch auf einer Wanderung immer eine gute Figur.
Ich habe noch nie irgendwen auf ein Schweizer Messer allergisch reagieren sehen, die sind einfach maximal sozialverträglich.