Thomas Wahl
Mitglied
- Beiträge
- 594
Hallo Messerfreunde!
Neulich hatte ich auf einem Seminar eine Diskussion mit ein paar Leuten über die maximale Klingenlänge von zweiseitig geschliffenen Messern, die man noch mit sich führen darf.
Ich war bisher der Ansicht, daß das irgendwo bei 8,5cm liegt.
Weiß da jemand was genaueres?
Neulich hatte ich auf einem Seminar eine Diskussion mit ein paar Leuten über die maximale Klingenlänge von zweiseitig geschliffenen Messern, die man noch mit sich führen darf.
Ich war bisher der Ansicht, daß das irgendwo bei 8,5cm liegt.
Weiß da jemand was genaueres?
Außer bei öffentlichen Veranstaltungen (siehe dazu die früheren Diskussionen zur Definition von Hieb- und Stichwaffen sowie "öffentlichen Veranstaltungen") gibt es in D für Volljährige hier keinerlei Beschränkungen (solange der Dolch kein Spring- oder Fallmesser ist, keinen anderen Gegenstand vortäuscht und auch keinen Griff mit Schlagring hat).

Oder wie wärs mit so einem Henkerbeil?
Mit Lara-Croft samt Guardian ins Wasserbett?
Na wenn das mal nicht ins Auge geht.....
