Messer und die Schweiz

Original geschrieben von Rebell
Ehrlich gesagt blicke ich bei diesen Definitionen nicht wirklich durch. Was mich aber noch mehr wundert ist, daß die Schweizer bei Schußaffen viel lockerer sind als bei uns und als bei Messern. Normalerweise werden doch immer Schußwaffen als viel gefährlicher eingestuft.:confused:

Frei verkäuflich sind beispielsweise auf Halbautomat kastrierte Sturmgewehre 57 (SIG 510), diese dürfen sogar per Sonderregelung mitgeführt werden, beispielsweise wenn man zu einem Schiessen mit dem Zug anreist, allerdings nur ungeladen.

Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und automatische Waffen sind melde- bzw. bewilligungspflichtig.

Ebenfalls frei verkäuflich sind Bajonette zum obengenanten Gewehr, mit 27cm Dolchklinge sowie Offiziersdolche, allerdings ist beidseitiges anschleiffen in Friedenszeiten ein Verstoss gegen das Militärgesetz, zumindest für Schweizer Bürger.

Verboten bzw bewilligungspflichtig ist beispielsweise ein Folder mit 4 Zoll Klinge und Einhandöffnung. Solche Klingen werden de jure gleich behandelt wie Faustfeuerwaffen, wies de facto aussieht steht auf einem anderen Blatt.
 
Hallo,

Die Einschränkungen lt. Wortlaut der Paragraphen 6 und 7 der WV beziehen sich ja lediglich auf Einhandfolder, Balisongs und feststehende Messer mit Dolchklingen.

OniKudaki hat oben schon geschlussfolgert, dass dann feststehende Messer ohne Dolchklinge egal welcher Grösse nicht betroffen sind.

Stimmt das so? Kann man z.B. ein nullachtfünfzehn Bayrisches Brotzeitmesser mit 10cm Klinge ohne Probleme zu bekommen in der ansonsten nur vorbildlichen Schweiz führen?
 
Original geschrieben von Camig
Tja OniKudai,

im Wiederholungsfall sind das schon Peitschenhiebe, dann bleibt als nächstes nur noch der See mit einem Gewicht an den Füßen.

Neiin! :glgl: Nicht schon wieder in den See.

lol-kuda
 
Hi zusammen

Hab heute mit meiner Familie und meiner Freundin über Messer diskutiert...verdammt frustrierend kann ich euch sagen :mad: . Vorurteile und Unwissen über Messer sind so tief verankert, ich hatte keine Chance ihnen meinen Unmut über das Verbot des Tragens von Einhandmesser klar zu machen oder zu begründen. Jetzt meine Frage:

Klar gibt es die, 90% aller Straftaten mit stichwaffen und totesfolgen werden mit Küchenmesser begangen.

Kennt ihr irgenwelche Seiten(kein forum), die das offiziell belegen? Ich suche Statistiken, die beweisen, wie willkürlich das Schweizer Waffengesetz in Bezug auf das Tragen von Messern ist.

Gruss Slade
 
Hi Slade
ich würde zuerst mal hier suchen:
www.fwr.de


edit: sorry, ist mehr Waffenbezogen,

UND !
""in der Schweiz"" finde ich jede Einschränkung betreffs Messertragen
sowas von "DANEBEN" ...
Einhandmesser nein .... Sturmgewehr ja, ..... Dolch ok wenn groß genug... :glgl:
 
Last edited:
Hallo
Ich wollte auf dem Rückweg aus Frankreich noch einige Tage in der Schweiz zum angeln bleiben ,was mache ich dann mit meinem Fischermesser Klingenlänge 12 cm? Zuhause lassen und Fische totbeißen? :confused:
Mfg yukon07
 
Die komische Regelung mit der minimallänge für Dolche (30cm) kommt bei uns wohl daher, damit die Armee-Liquidationsshops die vielen Bajonette verscherbeln dürfen....

Das Waffengesetz ist absolut irre (in Bezug auf Messer), es gibt nur wenige Beamte, die das Gesetz richtig kenn, kaufen kann man aber eigentlich noch alles...und tragen bezieht sich auf öffentliche Veranstaltungen.

Grizzly
 
Charon said:
Art. 61 Messer und Dolche

(Art. 4 Abs. 1 Bst. c WG)

1 Messer gelten als Waffen, wenn sie:

a.
einen einhändig bedienbaren Schwenk-, Klapp-, Fall-, Spring- oder anderen Auslösemechanismus aufweisen; und
b.
geöffnet insgesamt mehr als 12 cm lang sind; und
c.
eine Klinge haben, die mehr als 5 cm lang ist.

2 Dolche gelten als Waffen, wenn sie eine feststehende, spitz zulaufende und weniger als 30 cm lange Klinge aufweisen, die:

a.
symmetrisch ist; oder
b.
asymmetrisch ist und einen Rücken mit Säge, Haken oder Zacken aufweist.

=======================================

Obiges stammt aus der Verordnung vom 21. September 1998 über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffenverordnung, WV), Schweiz.

Art. 4 I a bezieht sich also auf alle Einhandmesser, verstehe ich das richtig? Oder gibt es Einhandmesser, die nicht unter der Kategorie fallen?


Ich muss das mal aufwärmen....

Hatte gerade den Fall das ich überaschend auf 'ner Motorradtour in der Schweiz gelandet bin (eigentlich war nur Österreich vorgesehen...).
Bei der Grenzkontrolle wurde mir plötzlich bewusst was ich so alles dabei hatte.... :staun:
Nach dem durchwinken gleich ein stilles Plätzchen gesucht und alles unten im Bootskofferraum deponiert, damit's nicht als "geführt" gilt.

Um dem in Zukunft vorzubeugen muss was schweizkompatibles her.

Jetzt les' ich oben im Gesetzestext unter 1a.b.c immer "und" und nicht "oder". :confused:

Heisst das jetzt ein Messer ist nur dann eine Waffe wenn es insges. länger als 12 cm und davon mehr als 5cm auf die Klinge entfallen, und es einen Einhandmechanismus besitzt :confused:
Oder gilt doch bereits einer der Punkte als Ausschlusskriterium ?

Was wäre dann z.B. mit einem Gerber Gator ohne Einhandbedienung (..zwar möglich aber nicht vorgesehen..., unterscheidet man das in der Schweiz auch ?) ?
Daten: Klingenlänge 9,5cm,Länge geschlossen 12,7cm.

????????
 
Naja find ich auch doof solche Regelungen...ich mein wenn ich mir angugge, was Victorinox so produziert :argw:
Die haben so weit ich mich erinnern kann auch nen einhändig bedienbares Messer... ob des wohl durchgeht? :confused:

Oder am besten nur die kleinen Schweitzer mitnehmen (bis 91mm)...die werden eigendlich so gut wie überall als OK angesehen...hat bisher noch kein Polizist oder Grenzbeamter irgendwas gesagt als ich ihm die gezeigt habe... :cool:
 
Einfacher kann man auch sagen:

Einhandmesser sind in der Schweiz verboten, wenn entweder die Gesamtlänge 12cm oder die Klingenlänge 5cm übersteigt.

So würde ich es prophylaktisch (!) auslegen, um unnötige Schwierigkeiten zu vermeiden.

Mein Gerber Bolt Action habe ich auch hinsichtlich seiner Legalität für die Schweiz ausgewählt.
 
beagleboy said:
Einfacher kann man auch sagen:

Einhandmesser sind in der Schweiz verboten, wenn entweder die Gesamtlänge 12cm oder die Klingenlänge 5cm übersteigt.

So würde ich es prophylaktisch (!) auslegen, um unnötige Schwierigkeiten zu vermeiden.

Mein Gerber Bolt Action habe ich auch hinsichtlich seiner Legalität für die Schweiz ausgewählt.

Dann wäre mein Gator weil es kein Einhandmesser ist trotz seiner Grösse in der Schweiz legal ?
 
Hocker said:
Dann wäre mein Gator weil es kein Einhandmesser ist trotz seiner Grösse in der Schweiz legal ?

Etwas gegenteiliges ist dem Gesetzestext nicht zu entnehmen.

Ein gutes altes Puma Game Warden (und 1000 andere Folder) dürfte es genauso tun. Das soll mir mal einer einhändig ausklappen. :steirer:
 
beagleboy said:
Etwas gegenteiliges ist dem Gesetzestext nicht zu entnehmen.

Ein gutes altes Puma Game Warden (und 1000 andere Folder) dürfte es genauso tun. Das soll mir mal einer einhändig ausklappen. :steirer:

Das ist auch so ein Punkt...

Das Gator hat keinen Thumbstud, kein Loch , nix, ist also vom Hersteller her nicht als Einhandfolder gedacht.
Man kann es aber mit einer Hand öffnen. In der BRD gibt's ja den Unterschied zwischen "gedacht zu" und "geeignet zu"...
Gibt's den in der Schweiz auch ?
 
Last edited:
da ich dieses jahr auch in die schweiz fahre, ..........soll das also heißen, das wenn ich ein slip joint mitnehme, das man nur mit 2 händen öffnen kann , wo die klinge aber ca 8 cm lang ist und das messer eine gesamtlänge von 18 cm oder so aufweist dort erlaubt sind ??

man man man , ist das alles blöd geschrieben :glgl:

edit : hocker, hat ein perso gereicht, oder brauchtest du nen reisepass ?
 
Last edited:
pick-up said:
da ich dieses jahr auch in die schweiz fahre, ..........soll das also heißen, das wenn ich ein slip joint mitnehme, das man nur mit 2 händen öffnen kann , wo die klinge aber ca 8 cm lang ist und das messer eine gesamtlänge von 18 cm oder so aufweist dort erlaubt sind ??

man man man , ist das alles blöd geschrieben :glgl:

edit : hocker, hat ein perso gereicht, oder brauchtest du nen reisepass ?


Genau darum geht's mir.
Ich will in meinem Fundus ein Klappmesser und/oder ein Fixed klar als schweiztauglich klassifizieren.

Wie wär's denn mal mit ein paar Statements von den schweizer Forumianern..., die müssen ja auch irgendwas (SAK nicht gerechnet) mit sich rumschleppen...
 
pick-up said:
edit : hocker, hat ein perso gereicht, oder brauchtest du nen reisepass ?


Nix von alledem..., der Beiwagen zählte als Behinderung, da hat man mich durchgewunken.... :glgl: :irre:
 
@ pick-up: Personalausweis reicht.

Ob Slip-Joint oder nicht spielt keine Rolle, aber mit dem zweihändigen Öffnen solltest Du keinen Interpretationsspielraum bieten.
 
ich habe gerade mal meinen bekannten in der schweiz gefragt, und bekam diese antwort :

In der Schweiz solltest du keine Probleme haben, auch mit Einhand Foldern mit langer Klinge. Sie gelten laut Gesetz zwar als Waffen, dürfen aber
mitgeführt werden im Rucksack etc.. Lediglich das Tragen am Körper ist verboten.
Slipjoints sind sogenannte "Sackmesser" und die haben viele "guten Eidgenossen" in der Hosentasche.
Hier ist ein nützlicher Link mit hilfreichen Bildern (ist auch so noch genug kompliziert!). Siehe Seite 9 für Einhandfolder:
http://internet.bap.admin.ch/d/themen/waffen/dokumente/Entscheid_Messer.pdf



ich persönlich wollte diesen folder http://www.messerforum.net/showpost.php?p=181483&postcount=1 der rote unten auf dem bild mitnehmen. die teile gehen nur mit 2 händen auf
 
Hi, wenn ich mich recht erinnere, war in einem der Böker Spezial Flyer ein "Swiss" Gemini drin. An diesem Messer war der Daumen Pin durch die altbewährte Nagelrille ersetzt worden und sollte damit für die Schweitzer Kunden gedacht sein. Da ich allerdings im Moment nicht nachsehen kann, alle Angaben ohne Gewähr.
Ich denke jedoch, dass ein Lock Folder a la Buck 110 usw. kein Problem darstellen sollte.
Ansonsten gilt wie überall, dass sowohl die Optk des Messer und der erste Eindruck, den der Polizist von seinem Träger hat über den weiteren Verlauf entscheidet.
Also düften die 16 jährigen, halbwissenden Rambo Survival Typen unter uns :hehe: selbst beim hantieren mit einem Zahnstocher Probleme kriegen. :hmpf:

Gruss Markus
 
pick-up said:
ich habe gerade mal meinen bekannten in der schweiz gefragt, und bekam diese antwort :

In der Schweiz solltest du keine Probleme haben, auch mit Einhand Foldern mit langer Klinge. Sie gelten laut Gesetz zwar als Waffen, dürfen aber
mitgeführt werden im Rucksack etc.. Lediglich das Tragen am Körper ist verboten.
Slipjoints sind sogenannte "Sackmesser" und die haben viele "guten Eidgenossen" in der Hosentasche.
Hier ist ein nützlicher Link mit hilfreichen Bildern (ist auch so noch genug kompliziert!). Siehe Seite 9 für Einhandfolder:
http://internet.bap.admin.ch/d/themen/waffen/dokumente/Entscheid_Messer.pdf



ich persönlich wollte diesen folder http://www.messerforum.net/showpost.php?p=181483&postcount=1 der rote unten auf dem bild mitnehmen. die teile gehen nur mit 2 händen auf

Naja, Einhandmesser dürfen im Rucksack mitgeführt werden, aber da ist die Rede vom Weg zu Veranstaltungen und Übungen.
Ich glaube allerdings kaum das eine mehrtägige Rucksacktour als "Übung" interpretiert wird. :(

...ausserdem geht's mir ums am Mann haben ;)

Auf "normale feststellbare Klappmesser" geht das .pdf leider nicht ein.

Die konkrete Frage ist, kann ich ein Gerber Gator (ohne Einhandbed.) oder ein Fällkniven F1, S1 ( um mal ein normales Fixed zu nennen) ohne Bauchweh in der Schweiz führen ? :confused:
 
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