@blackhawk: Deine Vorschläge finde ich auch etwas überzogen. Es sind zunächst mal keine Polizisten, an den Eingangskontrollen, sondern "zivile" Gerichtsangestellte, ohne waffenrechtliche Ausbildungen. Einen Richter zu finden, der sich der Sache sofort annimmt, dürfte auch schwierig/unmöglich sein. Schwieriger stelle ich es mir vor, einen Richter zu finden, der sich in der Sache auskennt (ein Zivil- oder Familienrichter wird das Waffenrecht genauso schlecht kennen, wie Lieschen Müller von nebenan). Eine Dienstaufsichtsbeschwerde landet sowieso in Ablage "P"(apierkorb) und wäre hier imho unangebracht. Einem Laien gestehe ich schon zu, bei einem Spydi Military ins Grübeln zu kommen und sich mal zu irren.
Ich schließe mich der Empfehlung an, telefonisch bei der StA den Sachbearbeiter ausfindig zu machen und zu versuchen, die Angelegenheit im Gespräch voran zu bringen. Erfahrungsgemäß sind leider gerade die StA´s ziemlich überlastet und schon im normalen Behördengang (ohne Ferien) ist eine Woche die kleinste Zeiteinheit. Auch ein Anwalt wird hier imho kaum/keine Zeitersparnis bringen. Anwaltsschreiben sind dort täglich Brot und beeindrucken keinen mehr sonderlich. Im höflichen telefonischen Kontakt kommt man meist weiter - dort arbeiten auch nur Menschen (Ausnahmen bestätigen die Regel).
Ich hatte in einem früheren thread schon mal gepostet, dass man bei Gerichten mit Messern zurückhaltend sein sollte. Man ist dort sehr vorsichtig und kassiert im Zweifel lieber mal ein. Mir wollten sie mal mein Gerbertool abnehmen, das ich immer in der Aktenmappe habe. Ich hatte meinen Anwaltsausweis vergessen und musste durch die Schleuse. Hätte sich nicht ein Kollege für mich "verbürgt", hätte man es kassiert. Mein Vergleich mit einem großen Schweizer Messer führte zu dem Hinweis, dass man auch ein großes Schweizer nicht durchgelassen hätte.
@immy666: Kopf hoch und durch ! Ich habe keinen Zweifel, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis ihr wieder vereint seid.
Dieter