@ cheez:
Weil immi das Messer selbst an den Beamten ausgehändigt hat, kann es gar kein Diebstahl sein !
Bestenfalls könnte man sich über die "zweifelhafte" Begründung für die amtliche Aufbewahrung, bzw. die falsch begründete Verweigerung der Rückgabe unterhalten.
Wenn es eine "Wegnahme" durch den Beamten gewesen wäre, sähe es wohl deutlicher aus, aber nach Beschlagnahme, weil gegen den Willen des Betroffenen durchgeführt, hier wäre es wohl eher eine Sicherstellung, die sich hoffentlich im Nachhinein als "behördliche Aufbewahrung" (ich nenne es einfach mal so) herausstellt.
Intuitiv begründet, IANAL !
Da sich diese Sache wohl recht "locker" angelassen hat, denke ich mal, dass immi sein Messer wohl schnell wiederbekommt - obwohl ich seit einiger Zeit selbst immer ärgerlicher die Bestätigung dafür bekomme, dass unsere Gesetzesmühlen nicht unbedingt gründlich, sondern einfach nur langsam arbeiten, öfter mal nachhaken ohne aufdringlich zu werden kann nicht schaden, und vor Allem immer freundlich sein.
Gruß Andreas