messer von der polizei eingezogen!

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Jetzt fangen wir bitte nicht wieder damit an. Notwehrfähig ist in D das Leben, die Gesundheit, Besitz und sogar die Ehre bei einem rechtswidrigem und gegenwärtigem Angriffe.

... das diskutieren wir jetzt aber hier nicht weiter!
 
Original geschrieben von Blackhawk
@rebdie: wenn das kein Polizist ist, hatt er überhaupt kein Recht
dazu, das Messer einzuziehen.
Gesetzlich gesehen ist das Diebstahl.
Und laut NotwehrGesetz hätte ich das Recht, mein Messer
notfalls auch mit Gewalt zurück zu hohlen.

Was ich im äußersten Fall auch getahen hätte.:haemisch:

Richard

Finde ich irgendwie ziemlich albern.

Notwehr, weil etwas beschlagnahmt wird? Es wird Dir doch nicht gestohlen. Wenn Du es haben durftest, bekommst Du es ja zurück.

Sicher ist es ärgerlich, diese Rennerei wegen der Unwissenheit eines Beamten zu haben, aber dafür braucht man wirklich niemanden zu verprügeln.
Wenn verbale Aufklärung hier nicht hilft, geht man halt den Rechtsweg, so nervig das auch sein mag.
 
wenn es wirklich gesetzlich gesehen diebstahl ist, weil kein rechtmaessiger grund fuer eine beschlagnahme gegeben war, warum dann nicht einfach eine anzeige wegen diebstahls aufgeben ?

den spass kann man sich ja gönnen...
 
@ cheez:
Weil immi das Messer selbst an den Beamten ausgehändigt hat, kann es gar kein Diebstahl sein !
Bestenfalls könnte man sich über die "zweifelhafte" Begründung für die amtliche Aufbewahrung, bzw. die falsch begründete Verweigerung der Rückgabe unterhalten.

Wenn es eine "Wegnahme" durch den Beamten gewesen wäre, sähe es wohl deutlicher aus, aber nach Beschlagnahme, weil gegen den Willen des Betroffenen durchgeführt, hier wäre es wohl eher eine Sicherstellung, die sich hoffentlich im Nachhinein als "behördliche Aufbewahrung" (ich nenne es einfach mal so) herausstellt.
Intuitiv begründet, IANAL !

Da sich diese Sache wohl recht "locker" angelassen hat, denke ich mal, dass immi sein Messer wohl schnell wiederbekommt - obwohl ich seit einiger Zeit selbst immer ärgerlicher die Bestätigung dafür bekomme, dass unsere Gesetzesmühlen nicht unbedingt gründlich, sondern einfach nur langsam arbeiten, öfter mal nachhaken ohne aufdringlich zu werden kann nicht schaden, und vor Allem immer freundlich sein.

Gruß Andreas
 
@blackhawk: Diebstahl setzt eine Bereicherungsabsicht voraus. Diese hatte der Beamte wohl wirklich nicht. Der Versuch etwas Strafrechtliches zu konstruieren, geht imho zu weit.

Mal ehrlich: die Leute an der Schranke haben die Aufgabe alle (Richter, (Staats-)Anwälte und Besucher) zu schützen. Es ist nicht die Aufgabe, einen Messerträger in seinen Bürgerrechten zu streicheln. Wenn jemand mit einem "Ding" kommt, welches einem Anderen gefährlich werden könnte, stehen die Damen/Herren vor einer Entscheidung. Unabhängig, ob das "Ding" aus der Sicht des Trägers gefährlich ist, oder gefährlich werden könnte und auch unabhängig von der Frage, ob es legal ist oder nicht.

Um es kontrovers zu machen: unabhängig, ob das Messer legal ist, oder nicht, gefahrlich kann ein Spidy Military schon sein. Die Einbehaltung für die Dauer des Aufenthaltes rechtfertigt das imho schon. Die Tatsache, dass es beim Weggehen nicht mehr ausgehändigt wurde, war der Fehler.

Dieter
 
Hallo zusammen,
dass ein Messer bei betreten eines Gerichts abgegeben wird und anschliessend wieder ausgehändigt wird, find ich schon O.K. Was mich wirklich nachdenklich stimmt, ist die Argumentation dass der Anschliff das Problem ist.

Etwas anderes ist mir allerdings aufgefallen. Es wird in diesem Fall viel darüber gesprochen was jeder machen würde. Ich selber war noch nicht in so einer Situation und weiss nicht wie ich reagiere (ich hoffe jedoch besonnen).

Deshalb hier die Frage wem ist etwas ähnliches passiert wie immi666?

Güße
Christoph
 
mich hat neulich ein Sicherheitsbeamter am Frankfurter Flughafen,
der meinen Koffer durchleuchtet hat (wohl gemerkt:nicht das Handgepäck) ausführlich über mein Spyderco Bob Lum befragt.
War bei der Durchleuchtung wirklich gut zu erkennen.
Ich dachte zuerst, was geht den das an:
1. fliege ich in's Ausland
2. gebe ich den Koffer auf
3. war der Herr weder Polizist noch vom BGS
Ich bin trotzdem höflich geblieben, habe seine Fragen beantwortet und gut war's.

Ist mir am Frankfurter Flughafen übrigens nicht zum ersten Mal passiert. Beim ersten Mal musste der "Durchleuchter" seinen Vorgesetzten fragen. Der sagte:" der Koffer wird aufgegeben, also kein Problem." Eigendlich vollkommen logisch, aber scheinbar nicht für alle dort eingesetzten "Koffer-Prüfer"...

kird
 
Man hat mir mal auf dem Rückweg von Kolumbien am Flughafen aus Sicherheitsgründen meine Nagelschere aus dem Handgepäck genommen.
Das fand ich dann wirklich etwas albern, aber alles protestieren hat nichts genützt.

gruss Tinolito
 
1. Polizeikontrolle abends. Puma Messer 9cm Klinge im Etui am Gürtel. Beamter guckt, fühlt Schärfe, guckt größer, mißt Klinge, guckt noch größer und gibt es mir zurück.

2. Gleiches Messer Flughafenkontrolle. Hattte keine Ahnung, also dem hingehalten und gefragt, was ich tun soll. Der sagt, das kommt in eine Tüte für Gefahrgut, ich soll zurück zum Eincheck Schalter. Gut, denen das erklärt, bekomme die Tüte, tue es rein und geh mit der Tüte zur Kontrolle;) Na? Der Kontrolleur kriegt die Krise. Sinnvoll fand ich die Aktion auch nicht. Das Messer kommt in den Laderaum und am Ankunftsort kriege ich es wieder mit dem Restgepäck.

3. Bei Gericht gebe ich es vorne ab und hole es mir später wieder. Auf blöde Bemerkungen reagiere ich mit freundlichem Nicken.

Weil mir das bei Gericht aber zu langweilig wird, lasse ich es dann im Auto.
 
hallo, ihr lieben leutchen!
dies ist der vierte tag ohne mein MILITARY.
ich möchte eben mal mitteilen, dass mein POLICE wirklich kein ersatz dafür ist......
*schnüff*
warum passiert mir immer sowas übles?
ein gutes hat die sache allerdings:
JETZT weiss ich endlich, wieviel mir mein messer wert ist!
 
@luftauge - war auch nur so halb ernst genmeint. was rebdie sagte von wegen keine bereicherungsabsicht macht sinn; was mir allerdings nicht einleuchtet ist warum es kein diebstahl sein kann, wenn immi das messer SELBST abgegeben hat - selbst und freiwillig sind immer noch 2 verschiedene sachen, und ich denke mal, er hat das messer bestimmt nicht freiwillig rausgerueckt, sondern nur, weil er situationsbedingt gezwungen war. bei einem überfall händigen viele leute auch ihre wertsachen selbst aus, von freiwillig kann kaum die rede sein.

aber setzt diebstahl wirklich eine bereicherungsabsicht voraus ? und wenn ja, für wen ? wenn ich für jemanden anderes etwas stehle, bereichere ich mich ja auch nicht selbst. also so ganz von der hand yu weisen ist das für mich nicht. sieht für mich aber genauso aus wie bei messern, die am flughafen eingezogen werden.

gruss, cheez
 
...aber guten gewissens packte ich vorher schlüsselbund, handy, brieftasche & halt mein messer, um es direkt vor der schranke auszuhändigen...

Nur ganz kurz und imho:
Beim Diebstahl kommt es u.A. auch auf die Aktivität des Handelnden = "Wegnehmenden" und die Begleitumstände an, d.h. er/sie muss etwas nehmen ("sich rechtswidrig aneignen") wollen, was einer anderen Person gehört.

Sonst wäre ein nicht zurückgegebener Fund ja auch Diebstahl, der heist im Gesetz aber Fundunterschlagung.
Und ich denke mal, dass man dem Beamten hier auf keinen Fall eine Rechtswidrigkeit im Rahmen seiner Aufgaben unterstellen kann, höchstens einen vermeidbaren Irrtum.

Gruß Andreas
 
um es auszuhändigen, im glauben, dass er es auch zurückbekommen würde. aber ja gut, du hast ja recht...

gruss, cheez
 
@cheez: nur kurz (obwohl es jetzt juristisch wird und ich mit Strafrecht seit dem Studium nichts mehr zu schaffen hatte).
Bei einem Überfall handelt es sich um einen Raub - juristisch eine Wegnahme durch Gewalt oder Drohung. Bei einer Kontrollschranke hat ja jeder die Möglichkeit, wieder umzukehren und sein Messer zu behalten. Hier wird keine Gewalt/Zwang ausgeübt. Bei einem Überfall hat man nicht die Wahl, umzudrehen und einen anderen Weg zu wählen (es sei denn, man ist ein guter Sprinter). Bei einem Sicherheitsbeamten liegt auch keine Absicht vor, einem Anderen (z.B. der Staatsanwaltschaft) das Messer zu verschaffen. Es dürfte ihm wohl ziemlich egal sein, ob das Messer in einer Aservatenkammer landet, ober wieder zu seinem Eigentümer zurück kommt. Hier ist strafrechtlich nichts zu holen. Imho: warum auch ?

Lasst uns mit immy666 eine Kerze vor die Vitrine unserer Messer stellen, auf dass sein Military schnell den Weg nach Hause findet und diese Diskussion beenden.

Dieter
 
Original geschrieben von rebdie
Lasst uns mit immy666 eine Kerze vor die Vitrine unserer Messer stellen, auf dass sein Military schnell den Weg nach Hause findet und diese Diskussion beenden.

Dieter


Yellow ribbons..., laßt uns yellow ribbons in die Fangriemenlöcher unserer Schätze binden...
..., und Hans Zimmer soll eine Hymne komponieren !!! :))
 
Mein POLICE ist auf dem Weg nach NEPAL und zurück 6x im Koffer geblieben (natürlich immer gescannt) - somit null Problemo.

Auf öffentliche Veranstaltungen nehme ich es auch nicht mit,
und zum Gericht würde ich es im Leben nicht mitnehmen.

Man muß es einfach nicht darauf ankommen lassen, wir sind doch alle im Thema, will sagen "sachkundig".

Dazu ein altes Sprichwort: "Wenn es dem Esel zu wohl wird, geht er auf's Eis tanzen!!"

und

"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge ;-)"



Munter bleiben

Klaus
 
Last edited:
@ Christoph: am Frankfurter Flughafen - vor dem 11.09.
Ich hatte in der Vordertasche meiner Aktenmappe ein Gerbertool und einen zugehörigen Bitsatz in der Gummileiste. Die Tasche wurde durch das Röntgengerät gefahren und auf einmal kamen von zwei Seiten Sicherheitsbeamte auf mich zu. Die Dame am Röntgengerät fragte höflich, ob ich Werkzeug dabei habe und ich antwortete wahrheitsgemäß. Ich willigte auch in eine Durchsuchung der Tasche ein. Das Problem war gelöst. Auf Nachfrage zeigte man mir ein Standbild vom Röntgengerät. Die Bits lagen quer unter dem Tool. Auf dem Röntgenfoto sah das wirklich aus, wie der Lauf einer Waffe und ein paar Patronen quer im Lauf am Ende der Waffe (im Griff der imaginären Pistole). Da wäre ich als Sicherheitsbeamter auch nervös geworden. Ich bin heute wirklich froh, dass mir das vor dem bewussten Datum geschehen ist.

Dieter
 
nur mal schnell zur info:
gestern erreichte mich ein brief des gerichtes.
in diesem schreiben wird behauptet,
das ich unerlaubterweise ein FALLMESSER mitgeführt hätte !?!?!
sie hätten den beweisgegenstand an die zuständige staatsanwaltschaft weitergeleitet!
mann, mann, mann....
:(
 
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