messer von der polizei eingezogen!

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Vielleicht haben sie es fallen lassen? :confused:
Das Ganze scheint (wie so häufig) auf offizieller Seite irgendwie von keinerlei Sachkenntnis getrübt abzulaufen. :mad:

Viel Glück!
Frank
 
Original geschrieben von immi666
nur mal schnell zur info:
gestern erreichte mich ein brief des gerichtes.
in diesem schreiben wird behauptet,
das ich unerlaubterweise ein FALLMESSER mitgeführt hätte !?!?!
sie hätten den beweisgegenstand an die zuständige staatsanwaltschaft weitergeleitet!
mann, mann, mann....
:(

Da ist dieser Passus schuld in dem es heißt das Messer die durch die Schwerkraft, oder durch eine Schleuderbewegung geöffnet werden, "verbotene Gegenstände" sind.

Wahrscheinl. haben sie's "aufgeschleudert", das ist nämlich verboten, aber nur wenn das Messer dazu "bestimmt" ist aufgeschleudert zu werden !!!
Dein Military ist aber nur dazu "geeignet" es aufzuschleudern, bestimmt ist es um's schön mit dem Daumenloch zu öffnen.
Meines Wissens nach wird das vor Gericht unterschieden.

Also, nicht bangemachen lassen !!!

Gruß Hocker:super:
 
Zuletzt bearbeitet:
Wahrscheinl. haben sie's "aufgeschleudert", das ist nämlich verboten, aber nur wenn das Messer dazu "bestimmt" ist aufgeschleudert zu werden !!!
Dein Military ist aber nur dazu "geeignet" es aufzuschleudern, bestimmt ist es um's schön mit dem Daumenloch zu öffnen.
Meines Wissens nach wird das vor Gericht unterschieden.
Das stimmt vermutlich so nicht.

Aus dem Gesetz:
2.
Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b sind
2.1
Messer,
[..]
2.1.2
deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden (Fallmesser),

Dieser Wortlaut kam letztendlich zustande nachdem der folgende Wunsch des Bundesrates (nachzulesen in Bundesdrucksache 14/7758) einzug fand.
Zu Artikel 1 (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.2 WaffG)

In Artikel 1 Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.2 sind nach dem Wort "selbsttätig" die Wörter "oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung" einzufügen.

Begründung

Viele Fallmesser besitzen eine Mechanik, bei denen die im Heft befindliche Klinge durch Drücken eines Knopfes zunächst entriegelt und ausgeschleudert werden kann. Das Feststellen der Klinge erfolgt nicht selbsttätig, weil hier der gedrückte Knopf willentlich losgelassen werden muss. Nachdem es zweifelhaft ist, ob diese Messer von der bisherigen Definition erfasst sind, bedarf es einer Klarstellung.

In der Begründung zum Verbot kann man folgendes nachlesen:
Der einzige Unterschied der Fallmesser zu den Springmessern besteht darin, dass die Klinge nicht durch einen Federmechanismus, sondern durch die Schwerkraft (beim Herausrutschenlassen durch senkrechtes Halten nach unten) oder Masseträgheit (beim Herausschleudern in einer Arm- oder Handbewegung) hervorschnellt.
Das oben ist meines Wissens nach alles was es momentan zum Thema Fallmesser zu wissen gibt.

Die Moral von der Geschichte? Wenn der Gesetzgeber gewollt hätte, daß ein Military unter die Fallmesser fällt, dann hätte er in der Deutschstunde bei der Kommasetzung besser aufpassen sollen.
 
...mir wird da immer schwindelig...

Das ein Military kein Fallmesser ist ist klar (...mir jedenfalls).
Was ich meinte ist, das die Leutchens ein Fallmesser draus machen wollen, nur weil man's auch aufschnicken kann...
 
Das wird doch jetzt bitter.

Mir sind sie zwar im einzelnen nicht bekannt, doch habe ich gehört, dass z. B. die Axis Lock Messer mal in Frage standen, ob sie nicht auch Fallmesser seien.

Diese Diskussion soll hier nicht neu beginnen, Gott bewahre, aber wer weiß, wie hier argumentiert werden muss, damit ein Folder mit einem butterweichen Gang, der damit auch aufgeschleudert werden kann, eben ein Folder bleibt und nicht das, was irgendwelche Fantasten darein interpretieren.

Was soll immi denen sagen? Soll er einen Anwalt nehmen, weil es jetzt ins Strafrecht geht?
 
ich hatte es schon vorher erwähnt, und mir wurde gesagt das axislock messer keine fallmesser sind, aber ich verstehe es immer noch nicht.

ich löse eine sperrvorrichtung - die klinge fällt raus - ggf mit schleudern - ich lasse die sperrvorrichtung los - klinge arretiert. ich weiss, es sind keine fallmesser, aber kann mir das nochmal jemand erklären ? im prinzip folgen sie exakt der im gesetz beschriebenen vorgehensweise.
 
Wo löse ich denn beim Military eine Sperrvorrichtung zum öffnen? Und bei einem Axislock gibt es genausowenig eine Sperrvorrichtung wie ein Speedbumper keine Straßensperre ist.
 
OH MANNOMANN,

bin nun aber mehr als gespannt wie die Sache ausgeht.

"Übel" ausgelegt und wir könnten unsere folder vergessen, denn "aufschnicken" lassen sich doch selbst "Schweizer"
 
Original geschrieben von KTW1960
"Übel" ausgelegt und wir könnten unsere folder vergessen, denn "aufschnicken" lassen sich doch selbst "Schweizer"

Ich weiß ja nicht, was für Folder Du hast, aber meine (zumindest die, die ich aufflippen kann), haben keine Sperrvorrichtung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sperrvorrichtung kann doch im "worst case" auch die "Verriegelung" sein.

Unsere Legislative lebt doch in einer anderen Realität ;-)
 
Also so ein bisschen Verständnisfragen klären wär schon gut. Für mich ist ein Riegel eben keine Süßigkeit, sondern was zum Versperren.

Aber vielleicht ist Sperrvorrichtung ja irgendwie definiert, so dass man das auseinanderhalten kann.

Ich hab noch nie ein echtes Fallmesser gesehen. Sämtliche Beamte auch nicht, wie soll man mangels eigener Anschauung das entscheiden.

Einen Luftbalon kann ich von einem Präservativ unterscheiden, auch wenn die Beschreibung / Unterscheidung derselben in ihrer Eigenart etwas schwierig ist.

Was ist ein Streetbumper?
 
@ktw1960

ja mag schon sein, dass die verriegelung (der kleine knubbel, der die linerlocks mehr oder weniger geschlossen hält) als so eine sperrvorrichtung gesehen wird, AAABER: es steht geschrieben im heiligen buche, dass man diese sperrvorrichtung lösen muß.

das geschieht ja nicht, mit dem aufflicken oder wie auch immer man das nennen will übe ich ja eine überbelastung aus, der die fähigkeit der sperrvorrichtung, die klinge im geschlossenen zustand zu arretieren, übersteigt.

auf lange sicht ist das ja auch nicht gut, d.h. wenn mein messer unerwartet einklappt, weil sich die arretierung löst wäre das ja praktisch dasselbe. kümmert also einen, da die sperrvorrichtung sozusagen versagt und nicht gelöst wird.

Ookami
 
Original geschrieben von KTW1960
Sperrvorrichtung kann doch im "worst case" auch die "Verriegelung" sein.

Wollte damit eine Befürchtung zum Ausdruck bringen, will sagen:
Nicht das unsere Exekutive das in den falschen Hals kriegt und wir
von der EDC-Fraktion uns demnächst als kriminalisiert zu verstehen haben. :irre: :irre: :irre:


Ist schon pervers was wir hier zum Teil erleben müssen, demnächst muß man wohl als Radfahrer noch ne WBK für seine Kette beantragen.
 
@immi666: wie ist denn der Sachstand in dem konkreten Fall des Military ? Gibt es Fortschritte - ist Licht am Ende des Tunnels zu sehen ?

Dieter (daumendrückend)
 
Was ist ein Streetbumper?
Streetbumper? Keine Ahnung. Ich habe von einem Speedbumper geschrieben. So einem extra hochgezogenem Minihügelchen auf der Straße, das Verkehrsteilnehmer zum langsamfahren animieren soll.
@immi666: wie ist denn der Sachstand in dem konkreten Fall des Military ? Gibt es Fortschritte - ist Licht am Ende des Tunnels zu sehen ?
Öhm, er hat doch erst gestern geschrieben, daß er vorgestern das Schreiben erhalten hat. So schnell läuft unsere Bürokratie nicht.

Die neueren Opinel haben ja eine Verriegelung für den geschlossenen Zustand, und wenn man diese auf die Seite dreht (=löst) dann kann man es auch irgendwie aufschleudern. Soweit würde die Definition eines Fallmessers passen, allerdings von selbst, oder beim loslassen von irgendwas stellt sich gar nichts fest, sondern man muß erst den Ring wieder manuell verdrehen. Insofern paßt der zweite Teil der Definition nicht. Beim Military ist es genau anders herum. Keine Entriegelung zum Öffnen, aber automatisches Feststellen.
 
Zitat HankEr:
___________________
Öhm, er hat doch erst gestern geschrieben, daß er vorgestern das Schreiben erhalten hat. So schnell läuft unsere Bürokratie nicht.
___________________

uuups. Ja, ja - das Hüpfen auf die letzte Seite; ich hatte zwar eine Seite zurück gescrollt, aber das hatte ich übersehen. War vielleicht ein Schluck Wein zu viel. Sorry.

Dieter
 
He Leutz!
Irgendwie meint man es zur Zeit nicht gut mit imi666!

Denn:

1. wenn das Military ein Fallmesser wäre, wäre es in D verboten und dürfte nicht mehr verkauft werden. Es wird aber noch munter verkauft und zwar legal.
2. wenn es sich um eine Waffe handeln würde, weil die Sägezahnung dazu gedacht ist einen Menschen zu verletzen, wäre die Abgabe des Messers nur unter Altersnachweis erlaubt.
Auch dies ist nicht der Fall.


Deshalb: gebt dem Mann sein Eigentum zurück!!

Wird schon werden!

Gruß The Lem
 
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