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Original geschrieben von immi666
nur mal schnell zur info:
gestern erreichte mich ein brief des gerichtes.
in diesem schreiben wird behauptet,
das ich unerlaubterweise ein FALLMESSER mitgeführt hätte !?!?!
sie hätten den beweisgegenstand an die zuständige staatsanwaltschaft weitergeleitet!
mann, mann, mann....
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Das stimmt vermutlich so nicht.Wahrscheinl. haben sie's "aufgeschleudert", das ist nämlich verboten, aber nur wenn das Messer dazu "bestimmt" ist aufgeschleudert zu werden !!!
Dein Military ist aber nur dazu "geeignet" es aufzuschleudern, bestimmt ist es um's schön mit dem Daumenloch zu öffnen.
Meines Wissens nach wird das vor Gericht unterschieden.
2.
Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b sind
2.1
Messer,
[..]
2.1.2
deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden (Fallmesser),
Zu Artikel 1 (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.2 WaffG)
In Artikel 1 Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.2 sind nach dem Wort "selbsttätig" die Wörter "oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung" einzufügen.
Begründung
Viele Fallmesser besitzen eine Mechanik, bei denen die im Heft befindliche Klinge durch Drücken eines Knopfes zunächst entriegelt und ausgeschleudert werden kann. Das Feststellen der Klinge erfolgt nicht selbsttätig, weil hier der gedrückte Knopf willentlich losgelassen werden muss. Nachdem es zweifelhaft ist, ob diese Messer von der bisherigen Definition erfasst sind, bedarf es einer Klarstellung.
Das oben ist meines Wissens nach alles was es momentan zum Thema Fallmesser zu wissen gibt.Der einzige Unterschied der Fallmesser zu den Springmessern besteht darin, dass die Klinge nicht durch einen Federmechanismus, sondern durch die Schwerkraft (beim Herausrutschenlassen durch senkrechtes Halten nach unten) oder Masseträgheit (beim Herausschleudern in einer Arm- oder Handbewegung) hervorschnellt.
Solange keine Anklage erhoben wird, auf der Herausgabe beharren. (Würde ich zumindest im theoretischen Fall machen)Was soll immi denen sagen? Soll er einen Anwalt nehmen, weil es jetzt ins Strafrecht geht?
Original geschrieben von KTW1960
"Übel" ausgelegt und wir könnten unsere folder vergessen, denn "aufschnicken" lassen sich doch selbst "Schweizer"
Original geschrieben von KTW1960
Sperrvorrichtung kann doch im "worst case" auch die "Verriegelung" sein.
Streetbumper? Keine Ahnung. Ich habe von einem Speedbumper geschrieben. So einem extra hochgezogenem Minihügelchen auf der Straße, das Verkehrsteilnehmer zum langsamfahren animieren soll.Was ist ein Streetbumper?
Öhm, er hat doch erst gestern geschrieben, daß er vorgestern das Schreiben erhalten hat. So schnell läuft unsere Bürokratie nicht.@immi666: wie ist denn der Sachstand in dem konkreten Fall des Military ? Gibt es Fortschritte - ist Licht am Ende des Tunnels zu sehen ?