messer von der polizei eingezogen!

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oki, das schreiben ist die antwort auf meine beschwerde:



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sehr geehrter herr immi,
auf ihr bezugsschreiben teile ich ihnen mit, dass die staatsanwaltschaft mönchengladbach zwischenzeitlich die beschlagnahme ihres messers wegen verstosses gegen das waffengesetz beantragt hat.
der antrag wird unter aktenzeichen xxxxxxx -amtsgericht viersen- staatsanwaltschaft mönchengladbach bearbeitet. die entscheidung über den beschlagnahmeantrag obliegt dem zuständigen ermittlungsrichter. sie erhalten von dort aus weiteren bescheid

mit freundlichen grüssen,
in vertretung
xxxxxxxxxxxx
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klasse, was?
anwalt kann ich mir nicht leissten & scheinbar meinen die jungs es echt ernst! was nun?
 
abwarten wird wohl das beste sein, wenn du dir keinen anwalt leisten kannst.

hoffentlich erledigt sich diese 'behördliche aufbewahrung' bald - ich find's nur besch...eiden das die sowas durchziehen können, obwohl ja offensichtlich keine rechtliche grundlage für diese erzwungene enteignung besteht.

viel glück, cheez
 
Last edited:
Original geschrieben von immi666

anwalt kann ich mir nicht leissten & scheinbar meinen die jungs es echt ernst! was nun?

Warten ist IMO - ausser vom Anwalt verschrieben - das dümmste, was man machen kann. Nichts mehr weiter posten kann allerdings sinnvoll sein ;)

Frag mal beim Gericht nach. PKH gibts nur im Zivilrecht, oder? Dann gibts noch den Pflichtverteidiger. AFAIK aber auch nur bei schwerwiegenden Stafsachen.

Das Problem hier ist - ich weiss ja, dass ein paar RA mitlesen - hier im Forum *darf* man Dir keine konkrete Rechtsberatung geben (Rechtsberatungsgestz). Ein Laie nicht (die quatschen idR eber eh nur Richterin Salesch nach), und ein RA schon gleich gar nicht.

Der einzig sinnvolle Tip ist, nen Anwalt fragen. Denk dran, auch Rechtsberatung am Telefon kostet Geld - Erstberatungsgebühr nach BRAGO. Also vergiss nicht, sofort nach den Kosten und dem Procedere zu fragen.

*Ich* wuerde zum Gericht schlappen und versuchen, mit einem Rechtspfleger zu reden. Oder mal nachfragen, obs nicht eine kostenlose Beatungsstelle am Gericht gibt.

Oder frag mal in de.soc.recht.strafrecht. Die dürfen zwar auch keine konkrete Beratung geben, diskutieren aber gerne über theoretische Fälle ;)

Ich les dort auch mit, man muss den Jungs ja sagen, was das für ein Messer ist ;)

Gruesse
Pitter
 
Hallo Stefan,

das ganze kommt mir vor wie die Geschichte auf dieser Homepage, nur nicht so lustig. Ich hoffe es klärt sich alles und Du bekommst das Messer zurück ... Dass Du allerdings Deine Auslagen erstattest bekommst, erscheint sehr unwahrscheinlich ...

:irre:

Gruß

Mark23
 
Last edited:
>Oder frag mal in de.soc.recht.strafrecht. Die dürfen zwar auch keine konkrete Beratung geben, diskutieren aber gerne über theoretische Fälle<

entschuldige, aber was meinst du damit?
ist das ein forum oder sowas in der art?



grüsse,
immi
 
Das ist eine Usenet Newsgroup. Wenn Dir das nichts, sagt, dann laß es lieber bleiben und wähle Plan A. Rechtspfleger und/oder Beratungsstelle.
 
Fällt mir jetzt erst ein, aber wer einem Anderen eine bewegliche Sache wegnimmt, macht sich doch strafbar.

Vielleicht ist eine Anzeige oder Verfassungsbeschwerde wegen Beeinträchtigung des Eigentumsrechts sinnvoll.
 
Vielleicht ist eine Anzeige oder Verfassungsbeschwerde wegen Beeinträchtigung des Eigentumsrechts sinnvoll.
Ähm, hüstel, über eine Anzeige kann man schon nachdenken, daß Leben macht man sich damit aber nicht unbedingt leichter. Die Verfassung (GG) wird hier erstmal gar nicht tangiert.
 
ich habe bei einem messerhändler grossen stils angefragt.
er setzt ein schreiben auf, aus dem hervorgeht, dass es sich
nicht um eine waffe handelt. des weiteren empfielt er im falle das wirklich alles schief läuft, was schieflaufen kann; eine anklage gegen die staatsanwaltschaft anzustrengen wegen sogenannter rechtsbeugung. das dürfte das derbste druckmittel sein, was möglich ist. er ist der meinung, dass ich durchkommen werde. aber es wird viel zeit kosten & sehr lange dauern. seiner meinung nach kann es bis zu 2 jahren (!!!) dauern, bis ich das messer wieder habe....
so eine scheisse!
bin echt wütend mittlerweile.
:(
 
Last edited:
hart bleiben... mit einer gerichtlichen entscheidung gegen das messer, also eine einstufung als waffe oder waffenähnlichen gegenstand, könnte sich schon wieder an der legalität solcher messer etwas ändern. jeders andere gericht wird sich danach richten und allen normalomesserträgern das leben zur hölle machen, wenn nicht auch solche waffenähnlichen gegenstände verbieten.
diese angelegenheit muss ein für alle mal richtig entschieden werden.
jedenfalls viel erfolg
 
Ich will jetzt nicht nachtreten, weil es für Dich ärgerlich genug ist, aber einen kleinen Tritt vors Schienbein hast Du schon verdient:
Am 26.08.03 hast Du den thread gestartet, und regelmässig hat man Dir empfohlen, Dich bei kompetenten Leuten zu erkundigen.

Jetzt, nach mehr als 4 Wochen, bist Du in eigener Sache immer noch nicht schlauer, und jetzt kommt in kleinen Stückchen raus, dass du Dir keinen RA leisten kannst (Entschuldigung, falls ich so eine Anmerkung Deinerseits bei den vielen Antworten übersehen haben sollte).
edit:
Als die Sache noch unkompliziert erschien haben zwar Einige (ich wohl auch) gesagt, mach Dir keinen Kopf, die werden den Irrtum schon schnell bemerken, und die Angelegenheit abhaken.
Die Zwischenzeit sollte man aber trotzdem nicht ungenutzt verstreichen lassen, dass hier Niemand verbindliche Auskünfte geben kann und darf, ist Dir auch zeitig mitgeteilt worden.
Mach es wenigstens jetzt besser, und nutze die Zeit zwischen den Schriftsätzen ;)

Dass so eine Sache langwierig werden kann, wurde Dir ebenfalls angesagt. Diese meine Meinung wird einigen Leuten garantiert nicht gefallen, aber wenn man sowas relativ gelassen auf sich zukommen lässt, darf man sich nicht unbedingt wundern, wenn es im Nachhinein noch komplizierter wird.
Die Einbeziehung eines oder mehrerer Händler ist bestimmt keine schlechte Idee, m.E. aber nur eine Krücke, und wohl eher für den/die Händler von Nutzen.

Trotzdem wünsche ich Dir gutes Gelingen, und versuche auf jeden Fall kompetente (rechtskundige) Hilfe zu mobilisieren.

Gruß Andreas
 
Last edited:
Original geschrieben von Hayate
Fällt mir jetzt erst ein, aber wer einem Anderen eine bewegliche Sache wegnimmt, macht sich doch strafbar.

Nein. Weils nur eine Beschlagnahme ist. Kein Diebstahl, keine Einteignung, nix. Der Sicherheitsbeamte wills ja nicht behalten und auch der Staatsanwalt wirds nicht zu seinen persoenlichen Sachen legen. So wie Du das schreibst, dürfte die Polizei auch keinen Führerschein einziehen ;)

Über die Rechtmässigkeit wird danach entschieden. Über eventuellen Schadensersatz auch. Ich hätte mir gleich ein anderes Messer gekauft, und wuede versuchen den kaufpreis einzuglagen. Schlieslich kann man ja nicht erwarten, dass ich mit den Fingern esse :)

Gruesse
Pitter
 
Original geschrieben von immi666
ich habe bei einem messerhändler grossen stils angefragt.
er setzt ein schreiben auf, aus dem hervorgeht, dass es sich
nicht um eine waffe handelt. des weiteren empfielt er im falle das wirklich alles schief läuft, was schieflaufen kann; eine anklage gegen die staatsanwaltschaft anzustrengen wegen sogenannter rechtsbeugung.
:(

Auweh. Ich wuerde auch gleich eine Klage beim Europäischen Gerichtshof einreichen und den Vorfall Amnesty International melden.

Schau, ich sag Dir jetzt zum letzten mal, geh entweder ins Gericht und frage dort, oder geh zu einem Anwalt. Kläre ab, inwieweit es eine Möglichkeit gibt, dass der Staat die anwaltliche Unterstützung finanziert.

Frage in wichtigen juristischen Dingen einen Anwalt, aber keinen Händler, Metzger oder Bäcker.

Du kannst mir schon glauben, dass ich weiss wovon ich rede.

Machs oder lass es, aber wein hier nicht rum.

Und nochmal, sei weise, mach leise. Was hier steht, kann jeder lesen, auch jeder Staatsanwalt.

Gruesse
Pitter
 
Pitter hat zwar vollkommen recht damit, daß man rechtliche Probleme - speziell die eigenen - tunlichst nicht in der Öffentlichkeit breittreten sollte, allerdings gibt es in diesem Thread bisher nichts zu finden, das immi666's Probleme vergrößern würde. Ich würde sogar behaupten, daß es vermutlich sogar gut für ihn und sein Messer wäre, wenn sein SA hier mitlesen würde. :)

-Connor
 
Dem würde ich mich nicht anschließen. Schon wegen dem Risiko, dass es gegen ihn ausgelegt wird.

Ich meine auch, es geht nicht darum, ob das Millie eine Waffe ist, sondern eine unerlaubte / verbotene Waffe.

Waffentragen ist hierzulande erlaubt (!)und nur in einzelnen Fällen verboten oder beschränkt.
 
Original geschrieben von connor
allerdings gibt es in diesem Thread bisher nichts zu finden, das immi666's Probleme vergrößern würde. Ich würde sogar behaupten, daß es vermutlich sogar gut für ihn und sein Messer wäre, wenn sein SA hier mitlesen würde. :)

Gefuehlsmässig gebe ich Dir - in diesem Fall - recht. Aber erstens interessiert sich die Staatsanwaltschaft nicht für unser Gefuehl und zweitens bin auch ich kein Anwalt/Richter/Staatsanwalt um das sachgerecht beurteilen zu können. Wir koennen hier eh nur mutmassen.

Die Sache ist ernst genug fuer die goldene Regel: Wenn man nix genaues weiss, Klappe halten.

Was nichts daran ändert, dass der Vorgang an sich natuerlich fuer uns hier interessant ist. Aber was und vor allem wann gepostet wird (Anklageschrift, Urteil, Urteilsbegruendung, Einstellung des Verfahrens/Begruendung), wuerde ich auch einen RA entscheiden lassen.

Leuts, der nächste bitte im Gerichtsbezirk Nuernberg. Dann kommt Geld in die Familienkasse :) Ich komm auch persoenlich zur Verhandlung und berichte :)

@immi666: Nedd das das falsch rueberkommt, ich will Dir hier ne konkrete Hilfe geben und Dich nicht ueber Gebühr verängstigen. Aber weggucken und warten hilft Dir keinen Millimeter weiter.

Gruesse
Pitter
 
Also über strafbare Handlungen oder sonstwie rechtlich Verwertbares steht in dem Thread, soweit ich das überschaue, ja nix.
Allerdings liest auch kein Staatsanwalt gerne irgendwas über seine Inkompetenz, was in Ausnahmefällen durchaus zu einem "jetzt erst recht!" führen kann...

(das "jetzt erst recht!" wider besseres Wissen wäre dann nat. strafbar)
 
Last edited:
so ein blödsinn viele normalos (anwalt richter mitmensch) denken eh das es nur eine sorte messerfreak gibt und zwar die gefährliche
 
Von wem war der Brief?
Sicher das er "in Vertretung" und nicht "im Auftrag" unterschrieben ist? (Glaube ich nicht wirklich, aber man kann sich ja täuschen.)
Gruss
El
 
Vermutlich möchte Pitter Euch zu verstehen geben, dass es sich hier um ein schwebendes Verfahren handelt (es ist ja bereits im Gang).
Darüber wird normalerweise generell nichts öffentlich gesagt, und egal ob ein, zwei oder 25 RA's, STA's oder Richter hier mitlesen oder nicht:

Alles, was bereits öffentlich "ausdiskutiert" wurde, kann vor Gericht nicht mehr neutral betrachtet und gewürdigt werden, also kann es dem Verfahren eigentlich nur schaden, so oder so, und völlig egal, wieviele sachlich korrekte Fakten hier genannt wurden/werden.

Vorschlag/Bitte:
Den thread solang sperren, bis das Verfahren gelaufen ist. Mehr Schaden, als bisher schon für immi entstanden ist, teils durch die "Zeitverschwendung" hier, und immi's Passivität durch Verunsicherung dort, kann zur Zeit wohl nicht entstehen.
Und immi wird nicht länger sinn- und nutzlos davon abgehalten, auf die blinde Frau mit Waage und Schwert in den Händen zuzugehen.

edit:
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V
Mathias, sehe ich ähnlich, und bevor noch mehr Zeit mit dem "aus der Nase ziehen lassen von Fakten" vergeudet wird, nochmal die Bitte: Schliessen - Besser is das !

Gruß Andreas
 
Last edited:
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