@DirkWitten
Mit der
von Dir im Feststellungsbescheid gelesenen Aussage "dass Messer, die Werkzeuge sind, grundsätzlich nicht unter das Waffengesetz fallen" beschreibst Du den BKA-Bescheid nur unvollständig und interpretierst ihn deshalb offensichtlich falsch:
Deiner Aussage zufolge fällt jedes Werkzeug mit einer Messerklinge
grundsätzlich nicht unter das Waffengesetz. Das stimmt so leider nicht!
Vielmehr attestiert das BKA in dem vor 20 Jahren erstmalig für ein Messer festgestellten Bescheid, das
beim Vorliegen bestimmter Eigenschaften ein
"Rettungsmesser" als
Werkzeug
eingestuft wird. Und dies nur, wenn die Klinge mehrere genau beschriebene Eigenschaften aufweist, u.a. "wenn die Klinge ... anstelle der Spitze abgerundet und stumpf ist".
Pitters Aussagen in post # 22 teile ich vollständig. Aussagen ohne nachprüfbare Belege sind wertlos.
Grüße
cut