Neues deutsches Waffengesetz veröffentlicht

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Schade, schade. :(

Dass die Leute nicht verstehen, dass man mit solchen Gesetzen die Welt nicht sicherer macht... .
 
Original geschrieben von HankEr
Das neue deutsche Waffengesetz wurde gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum 1. April 2003 in Kraft (


Früher waren die Aprilscherze wenigstens noch witzig.
 
Na ja, aber was soll man tun ?

Ich selbst habe meine site heute "upgedatet", so daß die deutsche Kampfkunstszene und sonstige Interessierte sich schlau machen und auf "den Tag danach" einstellen können.

Ansonsten könnte man seine verbotenen Babies in eine abgeschlossene Stahlkassette packen und zumindest mal für sechs bis zwölf Monate zu Familienangehörigen in deren Wohnungen auslagern. Offiziell müssen die Aufbewahrer gar nicht wissen, was in dieser Kassette mit "Wertsachen" wirklich enthalten ist. Und auch nach dieser Zeit würde ich nur im stillen Kämmerlein damit herumspielen. Besonders blöde sind diejenigen Messersammler dran, die auch noch Waffenbesitzkarten bzw. Waffenscheine und die dazugehörige teure Ausrüstung besitzen. Wenn sie denn "abgefischt" werden sollten, dann ist gleich alles auf einmal weg. Beamtete Messersammler und Soldaten kommen noch zusätzlich in den Genuß von Disziplinarverfahren. Wie sollen sie nur ihrer Behördenleitung erklären, daß sie mit besonders gefährlichen Messerstecherspielzeugen herumgemacht haben ? :(

Grämt euch nicht, denn es hätte schlimmer kommen können ! Und wir grämten uns nicht, und es kam schlimmer. Im nächsten Schritt wird man alle zweischneidigen Messer verbieten und das Messertrageverbot an bestimmten Orten ausdehnen. Dann haben wir die Schweiz !
Zu guter Letzt arbeiten wir uns zum britischen "Offensive Tool Act" & Co. empor (oder besser hinab !). Dann haben Taschenmesser maximal 7,5 cm Klingenlänge, und es sind nur noch Klappmesser erlaubt. Falls die Klinge mattiert sein sollte, ist das Messer bereits ein verbotenes "Angriffswerkzeug" ! Und dann besitzen wir endlich das "moderne Waffenrecht", von dem einige Bürokraten in unseren Ministerien und Sicherheitsbehörden träumen.

Ihr glaubt mir nicht ? Ihr werdet es erleben ! :ack:
 
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und ich glaubte an das Gute bzw. den Sinn in den Gesetzen....
traurig.....

Wie sieht das Waffenrecht denn in der Schweiz aus?
Dort haben doch alle Reservisten ihre Flinten zu Hause stehen!

Thorsten
 
Original geschrieben von sgian
Ansonsten könnte man seine verbotenen Babies in eine abgeschlossene Stahlkassette packen und zumindest mal für sechs bis zwölf Monate zu Familienangehörigen in deren Wohnungen auslagern. Offiziell müssen die Aufbewahrer gar nicht wissen, was in dieser Kassette mit "Wertsachen" wirklich enthalten ist.

Das ist sehr geschickt, weil dann im worst case mindestens zwei Leute die Ermittlungsbehörden am Hacken haben. So schafft man sich Freunde ;).

IMO kann man da beliebige Szenarien des Ungehorsams entwerfen. Fakt ist, das der einzige Weg entweder darin besteht, die Klappe zu halten oder - und das halte ich fuer sinnvoller - man beantragt eine Sondergenehmigung, die man nicht bekommt :( und zieht ein Verfahren durch. Alles andere ist Kinderkram und nicht der Diskussion wert.
Letzes halte ich fuer sehr sinnvoll, nicht weil ich glaube, dass man dadurch eine Gesetzesänderung erwirken kann.

Aber professionell und mit der entsprechenden Medienbeteiligung begleitet, könnte das ein Nachdenken über das wirkliche Problem anstossen. Nämlich nicht den ganzen Messerkrimskrams, sondern die Lüge der Politik, unsere Welt wuerde durch ein paar sinnfreie Gesetze sicherer, und das Vorspielen ernsthafter Bemühungen, wo man sich doch nur schnell aus der Affaere ziehen will, weil man letzlich keine Lösungen hat. Die gibts auch nicht, was zur letzten Lüge führt. Nämlich irgendwer oder irgendwas könnte das Leben risikolos machen.

Solange weiterhin mit beschränktem Blick nur darauf rumgeritten wird, ob irgendwelcher Krimskrams jetzt verboten werden soll oder nicht, trifft man nie den Kern der Sache. Und auf die dämliche Argumentation lassen sich alle ein, die Waffenjungs genauso wie wir.

Eine Diskussion über Wert und Risiko von Freiheit bzw. Gängelei findet aber meines Wissens nicht statt, zumindest nicht auf breiter Ebene. Sehr geschickt ;). Von dem Standpunkt aus gesehen wäre das WaffG nur ein Punkt unter vielen, die mindestens genauso problematisch sind, ich erinnere an die Diskussion über das Abhören von Gesprächen von Anwälten/Pfarrern, die breite Nutzung von Echelon, das GPS System fuer die Autobahnmaut, die derzeitigen Löcher in der Überprüfung des Datenschutzes usw usw. Alles der gleiche Quatsch.

Solange ich noch das Argument höre, das sei ja alles wurscht, weil ich ja so ein braver Bürger bin, weiss ich, dass da noch nichts an ernsthafter Diskussion stattgefunden hat.

Gruesse
Pitter
 
Die Schweiz ist da etwas Schizo. Das mit den Reservisten stimmt zwar und soll auch so bleiben. (Auch wenn die im Moment dem legalen (Schuss)Waffenbesitz ganz schön den Hahn zudrehen. Darauf einzugehen, würde hier den Rahmen sprengen.)

Was das Tragen von Messern angeht, haben die richtig zugeschlagen. Schizo eben. Habe darüber im VISIER Militär Messer Spezial im Anhang nen kurzen Bericht gemacht. Ist lange her, aber soviel weiß ich noch: Feststehende führen nur noch, wenn man beweisen kann, daß man sie im Moment braucht (Jagd, Fischen, Traditionstreffen (?))
Serrated - egal ob Fix- oder Folder - definitiv verboten
Und irgendwas mit Klingenlängen und Orten (Führen) war auch noch.

Nagel mich aber keiner fest, das Heft erschien vor vier oder fünf Jahren. Wer's genau wissen will, kann ja bei Victorinox, oder besser, Klötzli nachfragen. Von dem hatte ich die damaligen Infos bekommen - glaube ich.

Gruß
 
Eben, solange niemand (ohne Beziehungen und besondere Umstände) einen Antrag (Altbesitz) gestellt hat und ein höchstes Gericht darüber befunden hat wissen wir erst mal gar nichts. Das mit dem Verbot mag man höchstens mit seeehr geschickter Argumentation über das BVG kippen können (Beschneidung ohne nachweisbaren Vorteil), die im Endeffekt entschädungslose Enteignung kann da schon eine Instanz vorher daran glauben.
 
Da der Öffnungsmechanismus von Balisongs und Springmessern (speziell OTF) zum Bedrohen und Einschüchtern von Menschen verwendet werden kann, kann deren Verbot oder Beschränkung schon begründet werden.
Warum dieses Verbot kontraproduktiv ist, gehört in den Bereich "krimineller Messerkampf" und damit nicht in dieses Forum.
Von einer Klage verspreche ich mir nicht viel !:(
 
Immerhin steht in der Anlage, daß das Gesetz für Bögen nicht gilt.
Und es enthält Vorschriften über die Aufbewahrung verbotener Gegenstände; vielleicht ist die Beschaffung einer Genehmigung doch nicht aussichtslos.

Ärgerlich ist jedoch die Idee, die Sprays zur Waffe zu erklären, da Jugendliche oft wegen mangelnder Abwehrfähigkeit von Tätern "ausgewählt" werden. Minderjährige ohne Kampfausbildung müssen sich zum Selbstschutz dann mit notdürftigen (d.h.nicht vom Gesetz als Waffen genannten) Handwaffen ausstatten, die stärkere Verletzungen hervorrufen und schwerer anzuwenden sind. Soviel zu Jugendschutz und Deeskalation.
Die Sache mit dem Kleinen Waffenschein ist auch nicht so sauber definiert.Außerdem: Da Erwerb und Besitz der dafür vorgesehenen Waffen erlaubnisfrei sind, wird wohl die "Zielgruppe" dieser Idee niemals erfahren, daß es diesen Schein überhaupt gibt. Ich finde auch den Nutzen zweifelhaft, da jeder nicht vorbestrafte den Wisch quasi nur abholen muß.
 
Original geschrieben von Thomas Wahl
Hi!

Verstehe ich das richtig??? Ich brauche dann für meine Klappmesser, Bowie-Hauer, Schwerter einen Waffenschrank?
äh :argw:
Wo gibt's denn so große???:staun: :ack:

Hab' mir zwar schon Kopfweh gelesen, aber zum Thema Bowie kann ich nix finden....
Kann mir da mal jemand weiterhelfen ?:confused:
 
Da der Gesetzgeber hier nicht der Auffassung einiger Forumsmitglieder vom Bowie-"Kampfmesser" gefolgt ist, gibt es dafür keine speziellen Vorschriften. ;)

Mal was anderes :
Hat jemand zufällig eine IT-Version des Gesetzes in HTML oder einem anderen als diesem bescheuerten pdf-Format ? Ich kaufe mir nicht die Vollversion von Adobe Acrobat, nur um die Datei des Bundesinnenministeriums abspeichern und editieren zu können. Ich benötige so etwas für die Erläuterung der Vorschriften im Anhang auf meiner site.
 
Dieses bescheuerte pdf-Format kannst Du mit jedem Adobe® Acrobat Reader lesen, und mit Coppy & Paste kannst Du es auch sehr einfach in jedes andere Programm übertragen. Manschmal gehen dabei ein paar Formatierungen flöten, dass ist aber auch schon alles.
 
Da der Gesetzgeber hier nicht der Auffassung einiger Forumsmitglieder vom Bowie-"Kampfmesser" gefolgt ist, gibt es dafür keine speziellen Vorschriften

LOL, da können wir ja von Glück sagen daß unsre Politker genauso viel ( oder soll ich sagen wenig) vom Messern verstehen wie eine gewisse Person hier im Forum, gell sgian :D :D



Sorry, Mods, aber ich konnte ner widerstehen ;)
 
@El Dirko
Diese PDF-Datei ist leider gegen "Textentnahme" geschützt.

@sgian
Es gibt ein offiziell erwerbbares Tool, nennt sich Advanced PDF Password Recovery, damit kann man den Schutz aus PDF-Dateien entfernen, falls man mal sein eigenes Kennwort vergessen hat :D
Hab grad nicht die Website zur Hand. Such einfach mal über Google nach "apdfpr". Ist, glaube ich, Shareware.

So, zurück zum Thema:
Ja, ich finde das Gesetz dämlich (auch wenn ich selbst nicht davon betroffen bin). Erst eine Klage eines Betroffenen könnte da - ansatzweise - Licht ins Dunkel bringen. Ob das ganze aber Medienwirksam durchgezogen werden kann, wage ich zu bezweifeln. Schließlich haben ja gerade die Medien dazu beigetragen, dass die Nichmessersammelbevölkerung von den Politikern eingelullt werden konnte. :angry:
 
El Dirko :
Mein Reader markiert den Text erst gar nicht. Also kann ich auch nicht kopieren und einfügen. Könntest du mir eine Kopie per Mail im Word 97 oder txt-Format schicken ? Die deutsche Kampfkunstszene wird dir ewig dankbar sein, und ich schließe dich obendrein in mein Nachtgebet ein !
;)
 
Original geschrieben von DerAbgesandte
@El Dirko
Diese PDF-Datei ist leider gegen "Textentnahme" geschützt.

@sgian
Ne geht doch nicht, siehe oben. Das habe ich nicht beachtet.
El
 
Ich finde diese unüberlegten Formulierungen mal wieder hervorragend:
Wer eine bei Inkrafttreten des Gesetzes unerlaubt besessene Waffe bis zum Ende des fünften auf das Inkrafttreten folgenden Monats unbrauchbar macht einem Berechtigtem überlässt ...
"eine bei Inkrafttreten des Gesetzes unerlaubt besessene Waffe" bedeutet im Deutschen immer noch, daß die Waffe bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits unerlaubt besessen wurde, nicht aber, daß sie mit Inkrafttreten des Gesetzes unerlaubt wurde. Wenn ich mich darauf berufe, kann ich alle "Waffen" behalten.
Was bedeutet überhaupt "unbrauchbar"? Ein Messer, auch Spring- und sonstwas Messer, ist unbrauchbar, wenn es stumpf ist, da es seiner Bestimmung nach zum Schneiden gedacht ist.
Und das mit den Berechtigten ist wohl ein Witz, da es nach dem Willen unserer lieben Volksvertreter garkeine mehr geben soll.
 
"Unbrauchbar" heisst hier mit Sicherheit dauerhaft unbrauchbar. Also nichts, was mal auf die Schnelle behoben werden kann. Im Klartext: Klingen zerbrechen. Kann man sich etwas Sinnvolleres für ein mehr als 200 Euro teures Benchmade-Balisong vorstellen ? :teuflisch :angry: :ack:
 
Last edited:
Ich habe zum Beispiel ein Balisong (kein BM 42) zu Trainingszwecken stumpfgeschliffen, daß die Funken sprühten. Das ist jetzt "dauerhaft unbrauchbar", da es mit üblichen Werkzeugen nicht wieder instandgestellt werden kann.
 
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