Neues zur gepl. Novelle des WaffG

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Der Innenausschuß hat sich heute wieder intensiv :irre: mit der Neuregelung beschäftigt.

=> Anträge gab es keine und man hat sich vertagt.

Fragt mich bitte nicht was da vor sich geht, ich kann nur spekulieren. Entweder das Thema versandet, oder es bleibt nicht mehr allzuviel Zeit. Wenn nicht noch relevante Änderungen in bälde einfließen, dann steigt mit dem Naherücken der Bundestagswahl im September auch die Chance, daß der Bundesrat das Gesetz blockiert und für einen Vermittlungsausschuß nicht mehr genug Zeit bleibt. Für die Messerfreunde wäre das sicher die beste Lösung, von Plänen die vorgesehenen Verbote bei den Messern zu streichen habe ich nämlich noch nichts mitbekommen.
 
Mach ich mal weiter im Alleinunterhalter Thread :eek:

Am 24.4. dürfte das Thema Waffenrecht den Innenausschuß verlassen und wie es scheint werden nahezu alle Forderungen der Schützen und Jägerschaft und zum Teil auch der Sammler umgesetzt. Die Messer bleiben wohl auch dort wo sie seit den frühen Tagen des Entwurfs sind. OTFs, Butterflies, Faustmesser und konventionelle Springmesser mit zu niedriger Klinge werden zu verbotenen Waffen und werden damit in Zukunft genauso behandelt wie heute z.B. Würgehölzer. Sprich: Besitz VERBOTEN.

Dann geht der Enwurf in die erste und zweite Lesung zurück in den Bundestag und wird bei Zustimmung desselben (wovon auszugehen ist) an den Bundesrat übergeben. Wenn sich das nicht jemand als Wahlveranstalltung heraussucht und inszeniert dann dürfte es auch dort keine Probleme geben und das Gesetz wird wohl zum 1.1.2002 in Kraft treten. Vermutlich wird es dann noch eine kurze Übergangsphase geben in der man Gelegenheit hat die nun verbotenen Messer zu zerstören, ins Ausland zu verkaufen oder beim BKA bzgl. einer Ausnahmegenehmigung vorzusprechen.
 
Sei nicht traurig, HankEr, weil ich hier nichts sage - ich lese es interessiert, aber wenn ich es gelesen habe, fällt mir nichts mehr ein...
 
Hallo Sven, willkommen bei messerforum.net!

Das könnte durchaus die letzte Sitzung sein in der sich der Innenausschuß mit diesem Thema beschäftigt.

Gestern haben sich ja die Mehrheitsverhältnisse zu ungunsten der Bundesregierungskoalition verschoben, evtl. macht ja im Bundesrat wieder einmal jemand auf Wahlkampf :haemisch:
 
Die nächsten Termine dürften sein:
  • 24. April: Änderungsanträge im Innenausschuß
  • 26. April: 2.+3. Lesung im Bundestag
  • 31. Mai: Bundesrat

Wenn das so klappt, sind die bereits mehrfach angesprochenen Messer wohl zum Anfang nächsten Jahres STRENG VERBOTEN.

Da der größte Schießsportverband --- der DSB --- bereits angedeutet hat, daß er mit dem Stand, wie die Novelle vermutlich die Ausschüsse verläßt, zufrieden ist ... :mad:
 
Ach ja, noch etwas wichtiges für danach:



Es soll eine Amnestie für alle eingeführt werden, die innerhalb von vier Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes eine unberechtigt besessene Waffe unbrauchbar machen, sie einem Berechtigten oder der zuständigen Behörde bzw. der Polizei übergeben.
 
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Schei***, dann ist wohl 5 nach 12.

Für alle die keine illegalen Gegenstände besitzen wollen wirds auf jeden Fall eine heftige Geldvernichtung werden :boes:, mal ganz abgesehen vom ideellen Wert.

Wäre sauer wenn mein 01/2002 gebautes UDT nicht mal ein halbes Jahr alt werden dürfte :(. Von ihm geht ja eine ach so riesige Gefahr aus und die Strassen werden ja gleich sicherer wenn es ins Nirvana verschwunden ist.

Wenn es ohne meine kleinen Schätzchen nur ein Verbrechen weniger geben würde, dann würde ich sie alle hergeben. Aber das funktioniert so wohl nicht.

Irgendwie werden wir um eine eigene Interessengemeinschaft wohl nicht herumkommen. Bin ja gespannt was sonst als nächstes verboten wird.
 
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Mal im Ernst,
glauben die wirklich wenn sie dieses scheiss Gesetz durchbringen, dass
jeder brave Bürger zur nächsten Dienststelle marschiert und seine geliebten Sammelobjekte einfach so abgibt? Ohne Entschädigung?
Na gut, dass die da oben alle eins an der Waffel haben, darüber müssen wir nicht diskutieren, aber so naiv? Alle vier Jahre kommen sie
angekrochen(wählt uns, bitte, wir sind die Besten) und dann wieder
der gleiche Dreck, egal wen man wählt.
 
Entschädigung, möglichst Zeitwert des Messers (und der sollte eigentlich nicht sinken wenn das Teil in der Vitrine liegt, also Neupreis) wäre ein geniales Mittel.

Dann würde unser Hans Eichel dem Treibel bestimmt schnell ein Ende machen :D. Bei einer gerechten Entschädigung würde das wohl ein nettes Loch im Bundeshaushalt bedeuten. Und falls diese nicht vom Bund sondern von den Ländern mit zu tragen ist können wir ja auf die Vernunft unserer Ministerpräsidenten hoffen (da sieht es seit gestern ja etwas besser aus), wenn die merken was auf sie zukommen kann... .

Haben unsere Balis und Autos schliesslich legal erworben, konnten ja beim Erwerb nicht wissen dass ein Verbot kommt. Und wenn es kommt wie es kommen soll, würde man uns ja um unseren rechtmässig erworbenen Besitz enteignen.
 
...nach meinem letzten Umzug ist das Teil irgendwie unauffindbar, und ich kann mich wirklich noch so anstrengen - es ist und bleibt unauffindbar...

Gruß Andreas/L
 
Zum Thema Enteignung/Entschädigung: die wohl leider kommende Änderung des Waffenrechts ist ja nicht die erste Verschärfung - Wie wurde denn in der Vergangenheit mit plötzlich illegal gewordenem Altbesitz umgegangen ? Könnten wir Deutschland in den Ruin treiben, wenn wir jetzt schnell noch Tachyons und UDTs bei der lieben Tante Modi kaufen und uns zu Böker-Preisen entschädigen lassen ?

Auch wenn's schwer fällt:
Munter bleiben,
Tobse !
 
Im immer noch aktuellen Entwurf sind Entschädigungen nicht vorgesehen. Und es wird irgendein Gerichtsurteil angeführt, daß es trotzdem keine Enteignung sein soll, da man ja die Möglichkeit der wirtschaftlichen Verwertung hat.
 
Von irgendeinem Urteil hab ich auch irgendwo gelesen, aber wie soll "wirtschaftliche Verwertung" aussehen ?
An den nächsten Schrotthändler zum Tagespreis Stahl/Titan/... verkaufen ?

- oder zum Verkäufer des Teils, weil Verkäufer recycelbare Sachen zurücknehmen müssen ?
- am Besten noch gegen Empfangs/Übergabe-Beleg, damit die Behörden nachträglich noch erfahren, wer alles ein ehemals legales Teil besaß, nur um irgendwoanders einen Vermerk "... war Besitzer ..." eintragen zu können...

- oder in irgendein Land verkaufen, natürlich auch mit Beleg, denn dann könnte man im Nachhinein evtl. als potentieller Waffenhändler belangt werden, aber nicht von der Justiz, sondern vom Finanzamt, um nachträglich den Erlös zu versteuern...
Auch wenn der Besitzer nie in Erscheinung trat, bei diesen konfusen Andeutungen durch die Politik muss man wohl mit Allem rechnen.

Gruß Andreas/L
 
Waffenschein von Waffenbesitzkarte nicht unterscheiden können, aber federführend an der Neuregelung das Waffenrechts arbeiten









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Wie es aussieht hat der Innenausschuß heute die Änderungsanträge der Regierungsparteien und einige der Opposition durchgewunken. Details stehen noch aus. Weiter geht es am Freitag im Bundestag. (s.a. 2002-04-26 Änderung)
 
Jetzt lassen wir uns einmal überraschen, was im Endeffekt herauskommt, klagen dagegen kann man ja erst wenn das Gesetz in Kraft tritt. :angry:
 

Die Ute Vogt ist ja eine echte Leuchte! Für eine Rechtsanwältin ziemlich schwache Leistung :argw:. Wenn ich mal einen Waffenschein will werde ich mich einfach mal vertrauensvoll an sie wenden ;), sollte ja kein Problem sein auch "wenn der Zugang jetzt erschwert ist". Verzeiht mir bitte, dass ihr bei der letzten Landtagswahl in BW meine Stimme gegeben habe. Kommt garantiert nicht mehr vor :boes:.

Wie es aussieht können wir einmal über Germanys vielgeschmähte Bürokratie, über die sie sich in dem Interview auslässt, froh sein.

Toll, dass man es auch bei der Zeitung nicht besser gewusst hat. Aber wenn ich highendig recherchierte Berichte in TV (Frontal21, Monitor und Co) und Zeitungen über meinen Arbeitsbereich (gesetzliche Pflegeversicherung) lese und sehe, dann wundert mich irgendwo nix mehr. Die Redakteure befassen sich oft wirklich "intensiv" mit den Themen, die dann ein grosses Publikum erreichen (und beeinflussen). Wenn ich so arbeiten würde hätte ich ziemlich schnell ein Problem.
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe gerade folgenden Leserbrief an die SZ abgesandt:
Bevor Frau Vogt sich zum Thema Waffenrecht äussert sollte sie doch bitte
zuerst einmal den Unterschied zwischen "Waffenschein" und
"Waffenbesitzkarte" kennen. Der Waffenschein berechtigt zum Mitführen
von schussbereiten Waffen in der Öffentlichkeit und wird bereits heute
nur an besonders gefährdete Personen wie z.B. Richter, Staatsanwälte,
Personenschützer u.ä. ausgegeben. Ein Normalbürger hat bereits heute
nicht die Möglichkeit jemals an einen Waffenschein zu gelangen. Was Frau
Vogt meint ist die Waffenbesitzkarte, und diese berechtigt eben zum
Besitz von Schusswaffen und zu deren Gebrauch auf einem eingefriedeten
Grundstück, wie z.B. dem Schiessstand eines Schützenvereins.

Wenn Frau Vogt hier die Meinung vertritt, dass durch das neue
Waffenrecht die innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland
gesteigert wird, so ist dies schlichtweg Unsinn. Fakt ist, dass sich
Kriminelle nicht an Gesetze halten.
Selbst die Gewerkschaft der Polizei bezeichnet den neuen Entwurf zum
Waffenrecht als unsinnig. Nun sollen gemäss dem neuen Waffenrecht
sogenannte "gefährliche Messer" zu verbotenen Gegenständen erklärt
werden. Hierunter fallen z. B. Automatikmesser, bei denen die Klinge
länger als 8,5 cm ist, oder bei denen die Klingenbreite nicht mindestens
20% der Klingenlänge beträgt. Bisher sind Automatikmesser lediglich
verboten wenn die Klingenbreite nicht mindestens 14% der Klingenlänge
beträgt. Glaubt nun irgendjemand in diesem Land, dass man die innere
Sicherheit in der BRD steigern könnte, indem man die
Mindestklingenbreite für Automatikmesser von 14 % auf 20% erhöht???
Gemäss Kriminalstatistik werden beim Grossteil aller begangenen
Gewalttaten, bei denen als Tatwaffe ein Messer gebraucht wurde
schlichtweg Küchenmesser verwendet! Und im Falle der
Flugzeugentführungen vom 11.September 2001 waren die Täter mit simplen
Teppichmessern bewaffnet wie sie jeder Maler zum tapezieren verwendet.
Dieses Verbot von "gefährlichen Messern" ist also genauso wirkungsvoll
als wenn der Gesetzgeber rote Autos verbieten würde um damit die
Sicherheit auf deutschen Strassen zu erhöhen. Abgesehen davon muss man
die Frage stellen was eigentlich ein "gefährliches Messer" ist. Jedes
Messer ist nur so gefährlich, wie die Person die es in der Hand hält.
Der einzige Erfolg diese Gesetztes wird sein, dass zehntausende, bisher
unbescholtene Bürger, die irgendwo noch ein derartiges Messer, sei es in
irgeneiner Schublade oder schon längst vergessen in irgeneiner
Gerümpelkiste auf dem Dachboden in ihrem Besitz haben per
Gesetzesänderung zu Kriminellen erklärt werden.
Wer jedenfalls öffentlich behauptet, dass durch diese Gesetz die innere
Sicherheit in der Bundesrepublik gesteigert wird, der betreibt
schlichtweg Betrug am Wähler
 
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