gr.nagus
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Hallo,
ich habe noch nicht den vollen Durchblick bei der Änderung des Waffengesetzes.
Im Gesetz steht:
"Es ist verboten Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit Klingenlänge über 12 cm zu führen"
Heißt das jetzt dass alle Einhandmesser verboten sind, oder nur diejenigen Einhandmesser die eine Klingenlänge von über 12 cm aufweisen?
Ich finde die Fomulierung nicht ganz eindeutig.
schnittige Grüße
gr.nagus
ich habe noch nicht den vollen Durchblick bei der Änderung des Waffengesetzes.
Im Gesetz steht:
"Es ist verboten Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit Klingenlänge über 12 cm zu führen"
Heißt das jetzt dass alle Einhandmesser verboten sind, oder nur diejenigen Einhandmesser die eine Klingenlänge von über 12 cm aufweisen?
Ich finde die Fomulierung nicht ganz eindeutig.

schnittige Grüße
gr.nagus