Sind jetzt ALLE Einhandmesser verboten?

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Da ist sie ja doch wieder, die 12cm-Regelung. Semantisch eindeutig finde ich die Formulierung immer noch nicht. ;)

Heute war ich bei meiner Mutter, beim Umzug helfen. Habe sie nebenbei darauf hingewiesen, dass ich das böse Klappmesser bald nicht mehr tragen darf und deshalb auf das Feststehende ausweichen muss, der Inneren Sicherheit wegen. :glgl:

IMG_1785m.jpg


Wenn ich nicht wüsste, dass die das Tragen von Feststehenden in ~zwei Jahren auch noch verbieten (und sich dann wieder als Helden feiern!) werden, könnte ich echt drüber lachen. :rolleyes:
 
Hat Jemand eine Ahnung, was der Bundesrat heute noch verhandelt hat? Weil ich konnt leider nichts darüber finden :argw:
 
Hat Jemand eine Ahnung, was der Bundesrat heute noch verhandelt hat? Weil ich konnt leider nichts darüber finden :argw:

Äh, meinst du außer der Änderung des Waffengesetzes?? Dann musst du auf der Website des Bundesrates suchen.

Zum Waffengesetz guckst du in "Politk und Recht" und findest Neues Waffenrecht vom Bundesrat abgenickt

Besonders intensiv hast du nicht gesucht... wir machen hier kein Essen auf Rädern für Messerfreunde.

Grüße Rainer
 
Hallo!

Ich halte es wie chamenos: das kleine einhändige bleibt zu Hause und ein fixed mit ca. 10 cm Klinge begleitet mich, von meinem sak abgesehen.

Mir ist es auch irgendwie zu blöd, ständig zu überlegen wie ich ein einhändiges "nicht sofort zugriffsbereit" transportieren soll. Habe meine in einen Karton verfrachtet, und dort bleiben Sie bis es sich hoffentlich wieder zum Guten ändert. Gekauft wird etwas derartiges natürlich auch nicht mehr, denn nur zum anschauen sind sie zu schade.

Ist traurig aber was soll man machen.
 
Ich denke, mit vorauseilendem Gehorsam hilft man sich nicht.

Wenn alle Messerfreunde ihre Messer wie bisher mit sich führen, werden zwangsläufig nach und nach Präzedenzfälle entstehen, die den Nebel der Auslegungsunsicherheit etwas lüften dürften. Klar, keiner ist gern das Versuchskaninchen, aber gerade die schwammigen legal reasons bieten so viele Schlupflöcher, da würde ich es mal drauf ankommen lassen.

Wobei ich gerne wissen würde wie zwingend ein Polizist einschreiten muss, wenn er z.B. jemanden sieht, der sich im Park einen Apfel mit dem Einhandmesser schält. Kann er das als "legal reason" abhaken oder MUSS er hingehen und Personalien aufnehmen ect.?
 
Ob ich das je rausfinden würde? ich bin in den letzten 31 Jahren noch nie von einem Polizisten angehalten und durchsucht worden. Ob sich das jetzt schlagartig ändern sollte:confused:Ok, evtl. wenn ich nun in der Innenstadt wild mit meinem Military rumfuchteln sollte, könnte das Probleme geben, aber im normalen Leben?
 
Wobei ich gerne wissen würde wie zwingend ein Polizist einschreiten muss, wenn er z.B. jemanden sieht, der sich im Park einen Apfel mit dem Einhandmesser schält. Kann er das als "legal reason" abhaken oder MUSS er hingehen und Personalien aufnehmen ect.?
Nein, da es sich um eine OWi handelt, falls kein "Zweck" vorliegt, muss der Polizist nicht einschreiten.

Was ich bei der Sache viel bedenklicher finde ist, dass jetzt jeder sichtbare Clip an der Hosentasche ein Grund sein KANN, jemanden zu durchsuchen (zumindest die Tasche),oder sehe ich das fallsch?

Kilian
 
Nein, da es sich um eine OWi handelt, falls kein "Zweck" vorliegt, muss der Polizist nicht einschreiten

Was ich bei der Sache viel bedenklicher finde ist, dass jetzt jeder sichtbare Clip an der Hosentasche ein Grund sein KANN, jemanden zu durchsuchen (zumindest die Tasche),oder sehe ich das fallsch?
Warum ?
Beitrag #27


Wenn ein Polizist schon nicht zwangsläufig einschreiten muss, wenn "nur" eine Owi vorliegt, warum sollte er jemanden durchsuchen, nur weil *irgendein* Clip sichtbar ist ?
Oder ist mir etwas entgangen, und das Tragen von angeclippten Gegenständen ist jetzt auch schon polizei-/behördenrelevant ? Kontrollieren, ob eine Owi vorliegt ?
 
Ist die deutsche Sprache nicht was tolles?

Dieser Satz ist nicht eindeutig:

"Es ist verboten Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit Klingenlänge über 12 cm zu führen"

Er kann durchaus, wie schon angedacht, auf zwei Arten interpretiert werden:

1. "Es ist verboten Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit Klingenlänge über 12 cm zu führen"

2. "Es ist verboten Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit Klingenlänge über 12 cm zu führen"

Es kommt nur darauf an, was man als zusammen gehörig betrachtet.
Im Englischen könnte man hier mit einem Komma Abhilfe schaffen:

1. It shall be forbidden to carry folding knives with a one-handed opening mechanism or fixed blade knives with a blade length of over 12cm.

2. It shall be forbidden to carry folding knives with a one-handed opening mechanism, or fixed blade knives with a blade length of over 12cm.

Im Deutschen nicht. :D


Ookami

PS: Ich bin mir im Klaren darüber, wie es gemeint ist, aber nichtsdestotrotz ...
 
Wenn ein Polizist schon nicht zwangsläufig einschreiten muss, wenn "nur" eine Owi vorliegt, warum sollte er jemanden durchsuchen, nur weil *irgendein* Clip sichtbar ist ?
Kontrollieren, ob eine Owi vorliegt ?
Ich dachte eigentlich mehr an "störende Subjekte" bei denen man dann noch einen Vorwand mehr hat, sie zu durchsuchen.
Ich dachte, ich hätte da einen typischen "Einhandkampfmesserclip" gesehen...

Kilian
 
Ich dachte, ich hätte da einen typischen "Einhandkampfmesserclip" gesehen...
Damit widersprichst Du aber Deinem (von mir zitierten) Beitrag vorher, in dem Du geschrieben hast, dass eben nicht zwangsläufig eingeschritten werden muss, weil nur eine Owi vorliegt - was auch dem verlinkten Beitrag von Eisbär aus dem anderen thread entspricht.

Denn so, wie Du es schreibst, müsste er Dich durchsuchen (was bereits ein Einschreiten = Eingriffsmaßnahme ist), ohne überhaupt einen Anhalt für *irgendwas* zu haben - Surefires haben auch typische Clips, Handys, Rollmaßbänder und Kulis *evtl.* sogar auch...

Denn nach pflichtgemäßem Ermessen darf der Beamte Dich nicht durchsuchen, wenn *nichts* vorliegt, und erst grundlos mit dem Ziel "Feststellung einer Owi" durchsuchen, um danach einen Grund zu haben, einschreiten zu können, funktioniert nach Gesetz in diesem Ablauf nicht... - irgendein Vorwurf oder Verdacht muss also anliegen, und den kann sich auch ein übereifriger Beamter nicht einfach aus dem Ärmel schütteln, zumindest nicht regelmäßig...

Und ich meine damit keine PKW-Kontrollstellen, oder kurzfristig angesetzte, aber weit im Voraus geplante und angeordnete Razzien, wie am Freitag abend in GE [für Insider :hmpf: ]...
 
Das grösste Problem wird wohl - wie beim Rauchverbot - durch Anzeigen von Privatpersonen entstehen. So nach dem Motto: "Herr Wachtmeisster, ich hab da was gesehen - das ist doch verboten worden!?".

Ausserdem wird sich kaum jemand der nicht vom Fach ist mit den genauen Unterschieden der vielen Messerarten auskennen, so das es wohl zu einer Vielzahl von Missverständnissen kommen wird.

Aus meinem Bekanntenkreis denken viele, dass es nun total Verboten ist, überhaupt ein Messer bei sich zu tragen...
 
Tja, schön und gut wenn mir der Wachtmeister nicht in die Taschen schauen darf.
Aber wie reagiere ich richtig, wenn er es DOCH möchte?
Kann ich da einfach verneinen und darauf bestehen, dass er doch einen Grund brauche?
Ist da jemand rechtlich bewandert und kann das mal erklären?

Bei einer Hausdurchsuchung ohne Schreibs vom Richter kann ich an der Grundstücksgrenze ja laut "nein" sagen, aber hier?
Wo doch teilweise recht abstruses Halbwissen herrscht...

Grüße
Micha
 
Tja, schön und gut wenn mir der Wachtmeister nicht in die Taschen schauen darf.
Aber wie reagiere ich richtig, wenn er es DOCH möchte?
Ohne dass ich jetzt Ahnung von der Juristerei hätte: Aus Erfahrung kann ich sagen, dass er dir dann auch in die Taschen schauen wird.
Da hast Du sowas von keine Chance...:(
 
Tja, schön und gut wenn mir der Wachtmeister nicht in die Taschen schauen darf.
Aber wie reagiere ich richtig, wenn er es DOCH möchte?
Kann ich da einfach verneinen und darauf bestehen, dass er doch einen Grund brauche?
Ist da jemand rechtlich bewandert und kann das mal erklären?

Micha

Wieso? Wenn Du von jemandem angezeigt worden bist, dann besteht grundsätzlich schonmal der Anfangsverdacht.

Was der kontrollierende Beamte sich dann daraus widerum zusammenstrickt, hängt vom subjektiven Empfinden des Beamten ab. Aber die haben - wie meine Erfahrung aus anderen Bereichen ist - oft genauso wenig Ahnung von der genauen Rechtslage, wie die meissten Zivilisten.
 
Wieso? Wenn Du von jemandem angezeigt worden bist, dann besteht grundsätzlich schonmal der Anfangsverdacht.

Was der kontrollierende Beamte sich dann daraus widerum zusammenstrickt, hängt vom subjektiven Empfinden des Beamten ab. Aber die haben - wie meine Erfahrung aus anderen Bereichen ist - oft genauso wenig Ahnung von der genauen Rechtslage, wie die meissten Zivilisten.

Und genau darum gehts mir ja. Was sich der Beamte zusammenstrickt.
Normal braucht er einen Grund.. Wenn mich niemand anzeigt, davon gehe ich jetzt mal aus, aber der Beamte im Vorrübergehen nen Clip in meiner Hose sieht und sich denkt "Hoi, das sieht ja nach nem Messerchen aus, des kontrollieren wir gleich mal" , dann hat er (ausser seinem Verdacht) keinen Grund.
Alles andere ist dann Willkür.

Deshalb meine Frage: Kann ich da einfach Nö sagen?

Grüße
Micha
 
Wenn mich niemand anzeigt, davon gehe ich jetzt mal aus....dann hat er (ausser seinem Verdacht) keinen Grund.
Alles andere ist dann Willkür.

Deshalb meine Frage: Kann ich da einfach Nö sagen?

Grüße
Micha




3 Mögliche Situationen

Situation 1 (Du bist von jemandem angezeigt worden oder jemand hat einen Hinweis gegeben, das Du ein verbotenes Messer bei dir trägst...etc): Dann wird der Beamte dich durchsuchen (zu Recht) und dem Hinweis nachgehen.

Situation 2 (Zufallsfund): Du wirst wegen einer anderen Sache gefilzt und der Beamte entdeckt das Messer.

Situation 3 (Du hantierst öffentlich mit dem Messer): Du tust dies entweder zu einem geforderten "allgemein anerkannten Zweck" oder eben nicht...


Alle 3 Situationen setzen letztendlich eine Ermessensentscheidung in Gange. (mal ganz abgesehen davon, dass das ohnehin schon nach heutiger Rechtslage möglich ist...)
 
Da stellt sich die Frage in wie weit ein normal denkender Polizist überhaupt "eingreift" wenn er jemandem(wohlgemerkt "normal und zivilisiert Aussehenden") im Park beim Apfelschälen antrifft???
Es gibt ja relativ viele solcher Gesetze, die von Polizisten nicht haarklein auf Biegen und Brechen durchgesetzt werden.:confused:
 
Soweit ich mich nicht täusche, ist nur das zugriffsbereite führen verboten worden, nicht aber das benutzen dieser Messer. :ahaa:

Gruss
Usagi Y.
 
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