ZiLi
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... Dieser Satz ist nicht eindeutig ...
ENDLICH hats einer gemerkt. Er IST eindeutig - denn zur Interpretation dass alle Einhänder verboten wären, fehlt eine Voranstellung eines "alle" vor "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge..." und der der Austausch des Wortes "oder" durch ein "und". Und deshalb gibt GENAU dieser, so beschlossene und abgesegnete Gesetzestext (völlig interpretationsfrei) ein unkonditionelles Führ-Verbot aller Einhänder einfach nicht her, sondern ordnet mit exakt dieser Wortwahl einhandverriegelbare Klapper den Feststehenden zu - und damit der 12cm-Regel als primäres Führverbots-Kriterium. Und ein eindeutiges "alle" und das "und" stehen in dem Satz nun mal nicht drin, sondern nur das "oder", welches (wie man sieht) fehlinterpretationsanfällig ist...
Und da können alle Medien und auch scheinbaren Experten der (möglicherweise gewollten) Fehlinterpretation unterliegen und das auch munter glauben und (imho falsch) verbreiten. Der Text ist zumindest FÜR MICH und jeden der Deutschen Sprache WIRKLICH Mächtigen bei präziser Lesung eindeutig - und so weigere ich mich auch bis zur Veröffentlichung von offiziellen Gesetzeskommentaren und Ausführungsbestimmungen, mich über mehr als diesen Satz zu unterhalten, und denke vorher auch nicht gross über die Ausnahmen zum genehmigten Führen nach (welche sich somit wohl nur auf die Messer beider Bauarten >12cm beziehen dürften)...
Und sollte dann irgendwann in den Ausführungsbestimmungen die Komplett-Führverbots-Interpretation für Einhandklapper stehen, so vermute ich, dass es über kurz oder lang entweder in den Ausführungsbestimmungen "rauschen" wird - oder das Gesetz zur weiteren Novellierung ansteht...
-ZiLi-
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