@ Mungale: Sorry, aber du scheinst ziemlich falsche Vorstellungen davon zu haben, wie die Dinge funktionieren. Was haben die bisherigen Aktionen gebracht? Damit meine ich nicht die allerjüngsten Bemühungen inkl. meiner eigenen, die evtl. noch nicht einmal bei den Adressaten angekommen sind, sondern Geschichten wie bereits bekannte Schreiben an Politiker, IMSW und Petitionen. So leid es mir auch tut, sie haben augenscheinlich nicht den allergeringsten Einfluss auf die Gesetzesänderung gehabt.
Wir Messerfreunde sind ein verschwindend kleines Grüppchen und die Schneidwarenindustrie samt Messermacherhandwerk ist ganz offensichtlich viel zu finanzschwach, um in Berlin durch Lobbyismus einwirken zu können. Es sitzen bekanntermaßen ca. 100 Mitarbeiter der Ministerien auf den Gehaltslisten von Unternehmen aus anderen Branchen. Ich wette mit dir, dass kein einziger dieser Lobbyisten aus der Schneidwarenbranche kommt.
Unsere Chance sehe ich allein darin, nicht nur möglichst sozialverträglich zu sein, sondern auch so zu erscheinen. Da ich dabei davon ausgehe, dass sämtliche Mitglieder des Messerforums sich äußerst verantwortungsvoll verhalten, geht es vor allem um die von Pitter gerne genannten Befindlichkeiten in der Bevölkerung oder auch der Politik.
Die landläufige Bevölkerung hat oft nicht den geringsten Schimmer davon, was sich überhaupt genau im Waffengesetz befindet und schon gar nicht, was die neue Gesetzesänderung im Bezug auf Messer bedeutet. Selbst einige Politiker hielten beispielsweise kürzlich noch Butterflymesser für erlaubt. Die zumeist falschen Medienberichte tragen ihr Scherflein dazu bei.
Politiker und bestenfalls ein Teil der Bürger gehen nun zu Recht davon aus, das WaffG hinsichtlich des Umgangs mit Messern verschärft zu haben. Man sollte nun nicht an der dadurch erzeugten Befindlichkeit rütteln, indem man darauf hinweist, man könne noch ausführlicher formulieren, und damit den Eindruck erzeugt, das Gesetz sei doch noch nicht sicher genug, bzw. ließe noch zu viele Freiheiten. Den Zahn, dass diese Konkretisierung günstig für uns wäre, kannst du dir getrost ziehen lassen.
Erst neulich konnte ich irgendwo in der Presse lesen, die Gesetzesverschärfung ließe immer noch zuviel Freiraum. Der Schreiber des Artikels hatte wohl den Schuss nicht gehört, weil ihm offenbar gar nicht klar war, welche verrückten Folgen eine noch stärkere Verschärfung hätte.
Das WaffG war seit jeher eine ziemlich schwammige Materie. Schon immer konnten Messer ohne Zulassungsprozedur auf den Markt gebracht werden. Welche dieser Messer Waffen oder verbotene Gegenstände sind, kann bisher außergerichtlich nur das BKA feststellen. Man könnte sogar der Meinung sein, dass Verunsicherungen der Bürger darüber, mit welchen Messern sie in welcher Weise umgehen dürfen, bewusst in Kauf genommen werden.
Beispielsweise wird der Antrag an das BKA auf Feststellung darüber, ob ein konkreter Gegenstand ein verbotener ist, nur bei einem berechtigten Interesse zugelassen, ist mit 400,00 Euro Gebühr belegt und der Antragsteller hat etwa ein Jahr auf Antwort zu warten. Damit erreicht man, dass viele potentielle Antragsteller es sich reiflich überlegen und im Zweifel eher ihren Gegenstand nicht auf den Markt bringen bzw. gar nicht erst herstellen oder führen.
An diesem System, das Herstellern und Bürgern auch ganz anders entgegenkommen könnte, aber ganz bewusst darauf verzichtet, erkennt man die Zielrichtung. Den Bürgern soll signalisiert werden: Lasst es lieber sein, begebt euch besser nicht in die Gefahr, etwas Verbotenes zu tun. Wenn ihr es doch tut, ist das Risiko auf eurer Seite.
Vor diesem Hintergrund halte ich es für hochgradig illusorisch, zu meinen, man könne durch Anstoßen von genaueren Formulierungen im WaffG eine für uns günstigere Situation erreichen. Ich kann nur noch einmal eindringlich davor warnen, weiterhin mit Entscheidungsträgern oder auch in der Öffentlichkeit über die falschen Gesetzesstellen zu diskutieren.
Wo mein Ansatz bei der Sache liegt, habe ich bereits in anderen Beiträgen im Forum hinreichend klar gemacht. Es kann nur darum gehen, Folgen der Gesetzesnovelle aufzuzeigen, welche der Gesetzgeber nicht bedacht hatte und auch nicht in Kauf nehmen möchte oder kann. Ich halte es zwar für nicht unwahrscheinlich, dass irgendwann Gerichte zu erneuten Änderungen des WaffG zwingen, aber möglicherweise erkennt der Gesetzgeber auch schon vorher, dass er gut daran täte, die Novelle deutlich zu überarbeiten.
Gruß
JB