Sind jetzt ALLE Einhandmesser verboten?

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@Madouc:

Eine Definition von "Einhandmessern" existiert momentan noch nicht,
soll aber gg Ende April von den zuständigen Behörden beschlossen werden.
 
@ Madouc: Mit dieser Art Fragen erweist du uns einen Bärendienst. Wenn du an dieser Stelle nachbohrst und dabei auch noch nach und nach einzelne Öffnungsmöglichkeiten schilderst, kannst du dich gleich an New York City orientieren und praktisch alle Folder als verboten ansehen, die man irgendwie einhändig aufbekommt. Darum geht es aber bei uns noch lange nicht.

Es sollen analog zu den bereits 2003 verbotenen Butterflymessern die Einhandmesser als angebliche Nachfolger und "Statussymbole" weitgehend aus der Öffentlichkeit verbannt werden. Statussymbol ist z.B. nicht ein Buck 110, das man irgendwie aufgeschleudert bekommt, sondern lediglich die Einhandmesser, die ganz offensichtlich welche sind, also z.B. Daumenstift, Daumenloch oder Daumenplatte haben, die jeder Mensch, der keine Ahnung von der Materie hat, einigermaßen intuitiv als Öffnungshilfen erkennt.

Man kann meines Erachtens nach Öffnungsmethoden, die schon eine erhebliche Fingerfertigkeit erfordern und z.B. mit 2 fingern ausgeführt werden, nicht mit den "echten Einhandöffnungsmethoden" gleichsetzen. Man braucht sich nur die Stresssituation vorzustellen, dass beispielsweise jemand in einem Autogurt eingeklemmt ist und die Kiste zu brennen anfängt. Ob dann ein durchschnittlicher Benutzer in Form eines Normalbürgers, der sich mit Messern, wenn überhaupt, nur mäßig auskennt, in der Lage wäre, irgendwelche akrobatischen Öffnungsmethoden anzuwenden, wage ich stark zu bezweifeln.

Wenn z.B. einzelne speziell trainierte Kampfsportler dazu in der Lage sind, Essstäbchen durch Holzplatten zu werfen, werden daraus nicht sofort alle Essstäbchen zu verbotenen Waffen.

Ich hatte schon an zwei anderen Stellen im Forum darauf hingewiesen, dass man nicht sinnlos schlafende Hunde wecken sollte, aber es scheint ein beliebtes Hobby zu sein.

Gruß
JB
 
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alle Folder als verboten erachten, die man irgendwie einhändig aufbekommt. Darum geht es aber bei uns noch lange nicht.

Sich darauf zu verlassen, dass bestimmte Gegenstände zwar dem relativ eindeutigen Wortlaut des Gesetzestextes offensichtlich entsprechen, aber aufgrund der Gesetzesbegründung "sicher nicht gemeint sind", ist für mich keine Garantie, dass die Exekutive dies nicht in der Praxis an dem einem oder anderen Ort trotzdem so auslegt.

Ich hatte schon an zwei anderen Stellen im Forum darauf hingewiesen, dass man nicht sinnlos schlafende Hunde wecken sollte, aber es scheint ein beliebtes Hobby zu sein.

Ich bin inzwischen der Meinung, dass man möglichst viele insbesondere solcher schlafender Hunde wecken sollte, die möglichst viele andere unbescholtene Menschen betreffen, damit die auch auf die Barrikaden gehen und auf diese Weise die Diskussion eine breitere Öffentlichkeit bekommt, in der vagen Hoffnung, dass auch die Teile des Gesetzes mitgekippt werden, die mich persönlich betreffen.

Zu meiner Überraschung habe ich festgestellt, dass an meinem Wohnort (40000 EW) etwa 5% der Wohnbevölkerung in den fünf ansässigen Schützenvereinen organisiert ist. Trotzdem haben selbst in diesem zumindest theoretisch waffenrechtsaffinen Teil der Population die wenigsten eine Ahnung, was da gerade im Bezug auf Messer beschlossen wurde und kaum Interesse sich da zu engagieren, weil sie sich nicht betroffen fühlen.

Natürlich ist selbst eine hunderprozentige Betroffenheit kein Garant für Aufbegehren in signifikanter Menge, wie man an der Vorratsdatenspeicherung gesehen hat.
 
@ Mungale: Sorry, aber du scheinst ziemlich falsche Vorstellungen davon zu haben, wie die Dinge funktionieren. Was haben die bisherigen Aktionen gebracht? Damit meine ich nicht die allerjüngsten Bemühungen inkl. meiner eigenen, die evtl. noch nicht einmal bei den Adressaten angekommen sind, sondern Geschichten wie bereits bekannte Schreiben an Politiker, IMSW und Petitionen. So leid es mir auch tut, sie haben augenscheinlich nicht den allergeringsten Einfluss auf die Gesetzesänderung gehabt.

Wir Messerfreunde sind ein verschwindend kleines Grüppchen und die Schneidwarenindustrie samt Messermacherhandwerk ist ganz offensichtlich viel zu finanzschwach, um in Berlin durch Lobbyismus einwirken zu können. Es sitzen bekanntermaßen ca. 100 Mitarbeiter der Ministerien auf den Gehaltslisten von Unternehmen aus anderen Branchen. Ich wette mit dir, dass kein einziger dieser Lobbyisten aus der Schneidwarenbranche kommt.

Unsere Chance sehe ich allein darin, nicht nur möglichst sozialverträglich zu sein, sondern auch so zu erscheinen. Da ich dabei davon ausgehe, dass sämtliche Mitglieder des Messerforums sich äußerst verantwortungsvoll verhalten, geht es vor allem um die von Pitter gerne genannten Befindlichkeiten in der Bevölkerung oder auch der Politik.

Die landläufige Bevölkerung hat oft nicht den geringsten Schimmer davon, was sich überhaupt genau im Waffengesetz befindet und schon gar nicht, was die neue Gesetzesänderung im Bezug auf Messer bedeutet. Selbst einige Politiker hielten beispielsweise kürzlich noch Butterflymesser für erlaubt. Die zumeist falschen Medienberichte tragen ihr Scherflein dazu bei.

Politiker und bestenfalls ein Teil der Bürger gehen nun zu Recht davon aus, das WaffG hinsichtlich des Umgangs mit Messern verschärft zu haben. Man sollte nun nicht an der dadurch erzeugten Befindlichkeit rütteln, indem man darauf hinweist, man könne noch ausführlicher formulieren, und damit den Eindruck erzeugt, das Gesetz sei doch noch nicht sicher genug, bzw. ließe noch zu viele Freiheiten. Den Zahn, dass diese Konkretisierung günstig für uns wäre, kannst du dir getrost ziehen lassen.

Erst neulich konnte ich irgendwo in der Presse lesen, die Gesetzesverschärfung ließe immer noch zuviel Freiraum. Der Schreiber des Artikels hatte wohl den Schuss nicht gehört, weil ihm offenbar gar nicht klar war, welche verrückten Folgen eine noch stärkere Verschärfung hätte.

Das WaffG war seit jeher eine ziemlich schwammige Materie. Schon immer konnten Messer ohne Zulassungsprozedur auf den Markt gebracht werden. Welche dieser Messer Waffen oder verbotene Gegenstände sind, kann bisher außergerichtlich nur das BKA feststellen. Man könnte sogar der Meinung sein, dass Verunsicherungen der Bürger darüber, mit welchen Messern sie in welcher Weise umgehen dürfen, bewusst in Kauf genommen werden.

Beispielsweise wird der Antrag an das BKA auf Feststellung darüber, ob ein konkreter Gegenstand ein verbotener ist, nur bei einem berechtigten Interesse zugelassen, ist mit 400,00 Euro Gebühr belegt und der Antragsteller hat etwa ein Jahr auf Antwort zu warten. Damit erreicht man, dass viele potentielle Antragsteller es sich reiflich überlegen und im Zweifel eher ihren Gegenstand nicht auf den Markt bringen bzw. gar nicht erst herstellen oder führen.

An diesem System, das Herstellern und Bürgern auch ganz anders entgegenkommen könnte, aber ganz bewusst darauf verzichtet, erkennt man die Zielrichtung. Den Bürgern soll signalisiert werden: Lasst es lieber sein, begebt euch besser nicht in die Gefahr, etwas Verbotenes zu tun. Wenn ihr es doch tut, ist das Risiko auf eurer Seite.

Vor diesem Hintergrund halte ich es für hochgradig illusorisch, zu meinen, man könne durch Anstoßen von genaueren Formulierungen im WaffG eine für uns günstigere Situation erreichen. Ich kann nur noch einmal eindringlich davor warnen, weiterhin mit Entscheidungsträgern oder auch in der Öffentlichkeit über die falschen Gesetzesstellen zu diskutieren.

Wo mein Ansatz bei der Sache liegt, habe ich bereits in anderen Beiträgen im Forum hinreichend klar gemacht. Es kann nur darum gehen, Folgen der Gesetzesnovelle aufzuzeigen, welche der Gesetzgeber nicht bedacht hatte und auch nicht in Kauf nehmen möchte oder kann. Ich halte es zwar für nicht unwahrscheinlich, dass irgendwann Gerichte zu erneuten Änderungen des WaffG zwingen, aber möglicherweise erkennt der Gesetzgeber auch schon vorher, dass er gut daran täte, die Novelle deutlich zu überarbeiten.

Gruß
JB
 
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@J.B.: Ich glaube, wir reden aneinander vorbei. Ich stimme fast allem zu, was du schreibst.

Wir Messerfreunde sind ein verschwindend kleines Grüppchen

Das sehe ich auch so. Gleichzeitig hat schätzungsweise jeder Dritte, dem ich begegne, ein Taschenmesser in der Tasche. Zugebenermassen sind das fast durchweg zweihändige Schweizer Messer oder nicht feststellbare Klappmesser mit Klingenlänge von <4cm. Ich selbst habe bis vor drei Wochen kein Einhandmesser besessen, noch gewusst, was das genau ist. Zur Anschauung habe ich mir dann eins gekauft und war überrascht, wie praktisch das ist. Solche Leute wären sehr traurig, wenn sie dem Trend folgend in einigen Jahren gar keine Messer mehr führen dürften.

Was ich meinte: Wenn man aufzeigt, dass ein schwammiges Gesetz auch potentiell diese ganz normalen Menschen mit erfasst, dann bekommt man sie ins Boot.

Allerdings, das Erwähnen von "abwegigen Fallkonstruktionen"(TM) wie auch das Aufschleudern von Zweihändern gegenüber Entscheidern führt sicher nur zu Trotzreaktionen wegen Schlipstreterei.

Dass der Gesetzgeber (damit meine ich nicht den einzelnen Abgeordneten) die jetzt vorhandenen Lücken bzw. Sonderfälle nicht bereits kennt, glaube ich eher nicht. Er sieht höchstens keinen Handlungsbedarf, weil er davon ausgeht, dass niemand ausser wenigen Fachleuten die Sonderfälle kennt oder sich dafür interessiert. Ich stimme dir insofern zu, dass öffentliche Diskussion durchaus den Handlungsdruck erhöhen kann, was dann nicht zu mehr Qualität, sondern nur zu noch mehr Aktionismus seitens der Legislative führt.

Es kann nur darum gehen, Folgen der Gesetzesnovelle aufzuzeigen, welche der Gesetzgeber nicht bedacht hatte und auch nicht in Kauf nehmen möchte oder kann.

Da sind wir uns einig. Dass der Gesetzgeber von sich aus die Probleme behebt, glaube ich allerdings nicht. Die werden bis zur nächsten Novelle weggeredet und daneben gehofft, dass niemand klagt.
 
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Was passiert eigentlich genau wenn man eine Ordnungswiedrigkeit gegen das Waffengesetz begangen hat. Irgendjemand hat behauptet, dass dan die Zuverlässigkeit flöten geht.
Als konsequenz fällt mir da ein, dass ein eventuell vorhandener Jagtschein dann flöten ist und sollte man einen machen wollen das dann nichtmehr möglich ist.

Kennt sich jemand mit dem Thema aus. Wofür braucht man die Zuverlässigkeit und ist es war, dass man sie schon nach einem verstoß gegen das Waffenrecht nicht mehr hat.
 
Bei Straftaten, auf jeden Fall. Ordnungswiedrigkeiten sind da in dr Regel weniger problematisch. Da zahlt man schnell in Bar und gut is. Wie das in unserem konkrteten fall aussieht, ist schwer zu sagen. 10.000€ hat man nicht eben so in der Tasche^.
 
...in B.W. zahlst du nichmal ne 5öre Owi bar.
das kommt alles von der behörde! (als deutscher mit festem wohnsitz in D). und falls mal eine Owi gg. das WaffG begangen/registreirt wurde, wird das beim zust. amt gespeichert. d.h. du wohnst z.b. in stuttgart. wirst in stuttg erwischt und angezeigt...und du hast/willst in stuttgart nen jadschein haben...is ne "missetat" gg. das WaffG sicher nicht förderlich im sinne der zuverlässigkeit! :staun:
 
Danke spydy

Wisst ihr ich bin ja ein glühender Verfechter von dieser Regelung. Jemand welcher Straftaten begeht und deswegen verurteilt wird sollte in seinen Rechten beschränkt werden. Haut jemand auf der Straße Leute zusammen will ich nicht, dass so ein Tüp Waffen hat. Ich kann auch nachvollziehen warum die Zuverlässigkeit verloren geht wenn man stark betrunken Auto fährt. Man gefährdet ja Menschen – ok ok der ein oder andere kann mit Alkohol besser aber irgendwo muss man hat (gesetzlich) eine Grenze ziehen.
Ich kann’s sogar noch verstehen wenn jemand im großen maße Geld unterschlägt oder Steuern hinterzieht. Ist der Mensch deswegen gewalttätig – nein natürlich nicht aber er zeigt ein hohes Maß an krimineller Energie.

Aber was ist mit dem Messerverbot?!? Bin ich Kriminell oder gewalttätig weil ich ein Messer trage?!? Was kommt als nächstes? Bin ich Verschuldet wird mir meine Zuverlässigkeit entzogen – Begründung ich könnte eine Bank überfallen um mich zu sanieren. Oder ich sage was, was der Exekutive nicht gefällt. Äußere frei meine Meinung. Wird mir dann in Zukunft auch meine Zuverlässigkeit entzogen? Begründung er könnte einen Putsch versuchen?!?
Wo kommen wir da hin – irgendwo gab’s doch mal die Unschuldsvermutung oder hat man die abgeschafft. In welcher Welt sollen eigentlich unsere Kinder leben?

Hier wird eindeutig übers Ziel hinausgeschossen. Eine Ordnungswidrigkeit ist das eine. Ein Messer zu verlieren ist traurig und ein Finanzieller Verlust. Aber diese Sachen kann man ersetzen und bezahlen. Aber ist die Zuverlässigkeit weg ist man gebrandmarkt – möglicherweise für eine sehr lange Zeit. Ab diesem punkt haftet etwas an dir und du bekommst es nicht los es ist fast so wie wenn du vorbestraft wärst. Das ist in meinen Augen totaler Irrsinn. Das Problem das ich dabei habe ist, dass mir einfach keine Steigerung von Unverhältnismäßigkeit mehr einfällt (zumindest fällt mir nichts mehr ein was nicht gleich eine Beleidigung wäre).

Ich will meine Zuverlässigkeit nicht verlieren. Deswegen trage ich nur noch feststehende unter 12cm. Aber ich freue mich schon auf die nächste Wahl. Mal sehen wer da noch lacht.

Ein anderer Punkt. Die Grünen hatten in ihrem Gesetzesentwurf die Frechheit (ja ich meine Frechheit) zu verlangen man solle die Bevölkerung entwaffnen. Wo sind wir eigentlich. So vernarrt wie manche Amerikaner in ihr Recht sind Waffen zu besitzen so vernarrt scheinen manche Deutsche in ihrem Wunsch das Folk zu entwaffnen.
Ich meine, dass das eine nicht gesund sein kann ist klar aber das andere?!? Wir sprechen hier nicht von vollautomatischen Waffen wir sprechen hier nicht von Sprengstoffen oder Atombomben wir reden hier von Messern wir reden von Werkzeugen. Da fällt mir nur noch das Wort Paranoid ein und einen Mensch welcher unter Paranoia leidet schickt man zu einem Psychiater. Schade, dass man das nicht auch mit einem Folk oder Politiker machen kann.
 
Auch in den Begriff "Zuverlässigkeit" wird zuviel hineininterpretiert.
Das, worum es "der Behörde" geht, und was auch intern der richtige Ausdruck ist, ist die Charakterliche Eignung - was auch immer da wieder hineininterpretierbar ist.
Man kann grundsätzlich zuverlässig sein, aber dennoch kleine charakterliche Mängel haben, was eigentlich ganz normal und menschlich ist.
Da wird im Zweifel nur nach Aktenlage ge- und beurteilt, und wer einmal aufgefallen ist, wird "vorgemerkt" - wobei es wesentlich wichtigere Dinge gäbe, bei denen Behörden wirklich mal aktiv werden sollten, als wegen beschissener kleiner Einhandmesser, die leblos in der Tasche mitgeschleppt werden...

Begeht man eine "harmlose Owi", wird sich erstmal und bei einmaligem Vorkommen vermutlich noch niemand daran stören, z.B. ein einziges Mal mit +11km/h in der Stadt geblitzt, oder ein einziges Mal ein Stopschild missachtet.

Sollten sich aber derartige Owi anhäufen - Parkzettel, Vorfahrtvergehen, Geschwindigkeitsübertretungen - geht man ab einem gewissen "Schwierigkeits- und Anhäufungsgrad" von charakterlichen Mängeln = Ungeeignetheit aus, was irgendwann zum Entzug einer Berechtigung führt, bzw. zur Anordnung einer Prüfung, ob der Kandidat noch als charakterlich geeignet = zuverlässig anzusehen ist.

Wer einmal oder öfter mit dem falschen Messer in der Tasche angetroffen wird, ist dann aus Behördensicht unzuverlässig, so einfach ist das für die Behörde.
Und da hier beide Kategorien im WaffG "direkt nebeneinander" geführt werden, wirkt sich ein Verstoß selbst in der "kleineren Kategorie" Messer noch schneller aus - weil irgendwie wird man schließlich doch aktenfällig...

edit mit OT:
Ich habe gerade eben einen interessanten Artikel im AOPA Letter 2/08 und im Fliegermagazin 4/08 zu vergleichbaren Situationen gelesen:
Im AOPA Letter (Editorial) 2/08 geht es um die ZÜP nach LuftSiG, und wie Sachbarbeiter Piloten deren "Zuverlässigkeit" nach §7 LuftSig und der damit verbundenen Durchleuchtung durch verschiedene "Sicherheitsbehörden" nicht bescheinigen wollten, obwohl die Dienste erwartungsgemäß nichts finden konnten -> Stichwort AOPA, ZÜP, "Drohbrief" - ich weis nicht, ob dieser Brief online ist, sollte aber laut diesem Artikel.

Im FM wurde die Frage "Zuverlässig trotz dreimal bei Rot über die Ampel gefahren ?" von zwei Anwälten diskutiert.

Ist zwar nicht über Messer, aber Analogien sind nicht zu übersehen. Von zwei Sachbearbeitern wurde berichtet, dass sie wegen ihrer Verfehlungen von ihren Posten entfernt worden sind, nachdem sich betroffene, verunglimpfte Piloten rechtlich zur Wehr gesetzt hatten.

Tenor auch dort:
Auslegung wird immer wieder vorkommen, weil das Gesetz schwammig formuliert ist, und "Bewertungen" nach individuellem "Nasenfaktor" sind quasi an der Tagesordnung....

Der Streß der WBK-Besitzer wegen der Messer ist also nicht unbegründet...

Gruß Andreas
 
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Jungs,

ihr habt noch die Etuis mit Fasttex Verschluss vergessen.

Mann oh Mann es weis immer noch niemand was die unter einem verschlossenen Behältnis verstehn.

Pack es halt in den Rucksack!
 
Nochmal: verschlossen, das heisst, mit einem Schloss gesichert. Also z. B. ein Aktenkoffer mit Zahlenschloss. Oder ein Lederfutteral, dessen Reissverschluss mit einem Vorhängeschloss gesichert werden kann, wie es sie z. B. für Pistolen und Gewehre gibt.
Ein einfacher "Zuhaltemechanismus" zählt nicht, also weder Klett- noch Druckknopf- noch Gürtelschnallenverschlüsse oder Ähnliches.
 
Aus gegebenem Anlaß, möchte ich diesen Thread noch mal nach oben holen. Korrigiert mich wenn ich falsch liege:

In der Öffentlichkeit verboten zu führen (es gibt Ausnahmen, ich weiß) sind einhändig festellbare Messer.

Im Umkehrschluß bedeutet das:
  1. zwei- oder mehrhändig feststellbare Messer sind erlaubt zu führen
  2. einhändig NICHTfeststellbare Messer sind erlaubt zu führen

Helft bitte einem Unwissenden:glgl:

Und bitte keine Diskussion mehr über Sinn und Unsinn, Legal Reason oder sonstiges.
 
YEP,

so ist das wohl gemeint...

Im Umkehrschluß bedeutet das:
  1. zwei- oder mehrhändig feststellbare Messer sind erlaubt zu führen
  2. einhändig NICHTfeststellbare Messer sind erlaubt zu führen
OT: wobei mich interessieren würde, wie ein Messer mehrhändig, also von mehr als einer Person zu öffnen sein soll...

Gruß,
Dom
 
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