Sind jetzt ALLE Einhandmesser verboten?

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Ich beginne jedenfalls langsam, den Spass am Messer zu verlieren.
Ich nicht. Aber ich beginne langsam, den Bezug zu unserem Land zu verlieren.
Man muss sich das mal über Zunge zergehen lassen: wir reden hier von Taschenmessern! Sicher, man darf sie noch kaufen und in die Vitrine stellen. Dann sollten Händler und Hersteller die Dinger auch wahrheitsgemäß "Vitrinenmesser" nennen.

Es ist so, als verkaufe man Autos ohne Räder und argumentiert: "Nu ja, in die Garage stellen kannste die olle Gurke ja noch."
 
Wie wäre es mit einer T-Shirt - Kampange alá Alice Schwartzer: "Ich habe abgetrieben!"

"Ich trage ein Einhandmesser!"

Allerdings, so einem Quatschkopf, der so ein T-Shirt trägt, würde ich dann erst recht eine OWI reindrücken!

Dann schon eher "Meins ist länger als 12cm!".:steirer:
Das entspräche der Präzision und dem Interpretationspielraum dieses Gesetzes, und würde der grünen "Machophobie" Rechnung tragen.:glgl::D:steirer::irre:
 
Hat nicht vielleicht der Jürgen noch ein paar von seinen "Keine Kompromisse" - Dolch - Shirts auf Lager?
Das kommt bei mir auch immer "gut an" in Bezug auf kritische Nachfragen..

"Ja nee, damit ist ja eigentlich nur die Verarbeitung gemeint und so..." :D
 
Ich muss leider sagen, dass ich Waldjäger in allen Punkten zustimme. Ob ich weiterhin ein Einhandmesser trage, sei dahingestellt, aber ich bin mir sicher, dass das nicht im Sinne des Gesetzgebers sein würde.

Vielleicht nochmal ein paar Argumentationshilfen; allgemein anerkannte Gründe und so:

-Ich trage mein Messer zur SV :D
-Ich habe die Meldung am 1. April in der Zeitung gelesen und das für einen schlechten Scherz gehalten :steirer:

Gruss, Keno
 
...
Wie wäre es mit einer T-Shirt - Kampange ...
"Ich trage ein Einhandmesser!"

Allerdings, so einem Quatschkopf, der so ein T-Shirt trägt, würde ich dann erst recht eine OWI reindrücken!
Warum ? Irreführung der Behörden ? Verursachung von Polizeieinsätzen ?
missbräuchliche Benutzung des Notrufs ?

man muss ja kein Messer dabei haben, nur weil das auffem t-Shirt steht - es gibt auch Fanshopware, und die ist im Normalfall straffrei, war sie zumindest bisher... :cool:
 
Ich habe noch nie gehört, dass Träger von diesen populären T-Shirts mit dem Abbild von Blättern bestimmter Pflanzen besonderes Ziel von OWIs gewesen wären.

Aber mehr zum Thema: Gibt es denn überhaupt Einhandklappmesser mit einer Klingenlänge von über 12cm?

Wenn man eine Verfassungsbeschwerde einreichen und somit betroffen sein will, sollte man sich ja so etwas jetzt erstmal zulegen.

Oder muss das jetzt in Kaufempfehlung?
 
-Ich trage mein Messer zur SV :D


Gruss, Keno

Auf Copezone wurde das ernsthaft und auch interessant (sowohl das Dafür, wie das Dagegen) diskutiert.

Rechtsgüterabwägung war da ein Begriff, der mir haften blieb.


Das mit dem T-Shirt und der OWI war ein Witz.

Der Gedanke, den Begriff des "anerkannten Zwecks" nicht dem Vorurteil gegen Messer anheim fallen zu lassen, war kein Witz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ähnlich wie AchimW habe ich mich (als Nichtjurist) auch schon jahrelang mit Gesetzen (Verbraucherrecht, Urheberrecht, Patent- und Markenrecht, Waffenrecht und auch allgemeines bürgerliches Recht) und der zugehörigen Rechtsprechung beschäftigt - und ich weiss, dass in der Deutschen Legislatur (selbst im Waffengesetz und den Kommentaren dazu) die Verwendung des Wortes "oder" zwischen verschiedenen angesprochenen "Gegenständen" durchgängig und konsistent kumulativ, also addierend zum Einsatz kommt, womit sich bei konsistenter, vergleichender Bewertung mit den analogen Formulierungen für mich die Bewertung ergibt, dass es bei analoger Anwendung logisch als ((Einhandklapper OR fixed) AND >12cm) gelesen werden muss - womit Einhandklapper <12cm weiterhin begründungsfrei zu tragen wären. Eine andere Auslegung (also Einhandklapper OR (Fixed >12cm)) genau an dieser Stelle des Gesetzes, wo es an mehreren anderen Stellen so wie von mir gelesen geschieht, ist hoffentlich nicht durch Messergegner durchsetzbar - ich hoffe auf eine der meinen entsprechende Lesart durch die Gerichte, welche dann letztendlich in die Kommentare und Ausführungsbestimmungen gelangt.

Und in der Zwischenzeit, bis wirklich anhand von Gesetzes-Anlagen, Kommentaren und zugehörigen Urteilen festgestellt ist, wie die offizielle Lesart lautet, ist auf jeden Fall Vorsicht und Zurückhaltung im Umgang mit Einhandklappern angesagt. Wir sollten aber nichtsdestotrotz damit fortfahren (bzw. beginnen), die konsistente Lesart zu propagieren und nicht schwarzmalerisch und in vorauseilendem Gehorsam die von Messergegnern verwendete Lesart auch noch (wie es hier von einigen Forenmitgliedern leider geschieht) als bereits feststehende Tatsache hinstellen.

Was die Intention der Gesetzesnovelle angeht: Offiziell durch die Gesetzesmacher geäußert und so auch propagiert gilt es, die Jugendkriminalität damit zu bekämpfen, und NICHT die gesetzestreuen Bürger zu entwaffnen. Eine interne "Schleierintention" in Richtung Total-Entwaffnung mag zwar durchaus vorhanden sein, darauf einzugehen sollte aber unterhalb unseres Niveaus liegen, da dies zumindest von der Legislative auch nirgends offen in Bezug auf das Waffengesetz genannt wird - Ordnungs- und Versammlungsrecht sind andere nutzungseinschränkende Gesetze; hier sehe ich die situations- und ortsbezogenen Einschränkungen durchaus auch als überwiegend gerechtfertigt und dem Zweck angemessen an, womit in dieser Hinsicht keine Veranlassung mehr besteht, Totalverbote im Waffenrecht zu verankern, zumal diese im Gegensatz zum Waffenrecht gezielt an den echten Problempunkten einsetzbar sind. Und genau diese offiziell genannte Intention sollten wir in unseren Aktivitäten auch unterstützen.

Und wir sollten im Fall der auch offiziellen Auslegung des Gesetzestextes zu unseren Ungunsten eine sinnvolle weitere Novellierung in unserem Sinne starten und dann auch zu beeinflussen suchen - diesmal aber etwas aktiver und öffentlichkeitswirksamer.

-ZiLi-
 
Zuletzt bearbeitet:
Und diese Auslegung ist anhand des vorliegenden Gesetzestextes auf jeden Fall logisch. Nur: Wir wissen beide, dass das nicht der Wille ist, der dahinter steht. ;)

Ich wäre mir da nicht so sicher. In diesem Artikel schreibt Sebastian Edathy, Vorsitzender des Innenausschusses folgendes:
Das gewählte Klingenmaß von 12cm trägt neben einer Anlehnung an Regelungen im Ausland (z.B. Dänemark) vor allem auch dem Umstand Rechnung, dass viele herkömmliche Gebrauchsmesser (z.B. aus dem Werkzeugbereich, Teppichmesser, Essbestecke, kleine Fahrtenmesser) dieses Klingemaß nicht erreichen. Viele Rettungsmesser sind mit einer kurzen, stabilen Klinge ausgestattet, die eine Länge von unter 12cm aufweist. Diese Messer sind nicht vom öffentlichen Führungsverbot betroffen.

Da er gerade vorher von feststehenden Messern geredet hat, ist nun nicht klar, ob er ausschliesslich über diese sprechen will. Andererseits erwähnt er nicht nur Teppichmesser, sondern auch ausdrücklich Rettungsmesser, die - ausweislich images.google.com - fast alle einhändig feststellbare Klappmesser sind.

Auf der anderen Seite scheint ihm aber hier nicht klar, dass dieses Viktorinox Messer eindeutig ein einhändig feststellbares Klappmesser ist.
 
Wenn die Meinung dieses Herrn Abgeordneten schon mal zitiert wird, ist hier noch ein Zitat aus der gleichen Antwort, aus dem - relativ - klar hervorgeht, wie e r das Gesetz interpretiert (nicht unbedingt wie´s die Gerichte tun werden):

Messer, die zweihändig zu öffnen sind und die eine Klingelänge von weniger als 12cm aufweisen, fallen ausweislich des Wortlauts nicht unter das Gesetz. Grund dafür ist, dass die besondere Gefährlichkeit der Einhandmesser darin liegt, dass sie sehr lange verborgen gehalten, aber plötzlich zum tödlichen Werkzeug werden können. Ein solcher Messerangriff ist für das Opfer daher besonders schwer vorhersehbar.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
oder:
Sogenannte "Schweizer Messer" sind üblicherweise nicht einhändig zu öffnen, dies gilt auch für diverse Versionen des von Ihnen erwähnten "Victorinox Rescue Tool". Soweit es sich um Einhandmesser handelt, dürfen diese öffentlich nur noch in verschlossenen Behältnissen geführt werden.

Würde er davon ausgehen, dass im Gesetz auch Einhandmesser unter 12cm KL gemeint sind, hätte er ja im ersten Zitat sagen müssen "Messer, die zweihändig oder einhändig zu öffnen sind..."
Beim zweiten Zitat ist vielsagend keine Rede von einer Mindestlänge.
Aber bei Politikern kann man ja nie wissen. :staun:

Und er sagt in diversen Antworten zum Thema mal "und" mal "oder".
vielen Dank für Ihre Fragen vom 3. März 2008 zum Thema Waffenrecht.
Das Verbot des Führens von sog. Einhandmessern und feststehenden Messern mit einer Klingenlänge von über 12cm...
(Unterstreichung von mir)

Ist wohl ein Zeichen, dass es so jemandem an der Gesetzgebung beteiligten auf solche Feinheiten nicht ankommt. :mad:

Gute Nacht jetzt aber! :eek:
 
Da, siehste? Wieder das mit dem und und dem oder im deutschen!

Habe ich ODER gesagt?

Ich habe UND gesagt!

T-Shirt und OWI!

Nicht: T-Shirt oder OWI!

:D

Es ist eine gute Idee, weil es offensiv ist.
:super:

Der Witz war, dass ein gewitzter Kontrolleur daraus folgert: Sie tragen das Messer also um zu provozieren? Das ist natürlich nicht gestattet.;)
 
Nicht: T-Shirt oder OWI!

:D

Es ist eine gute Idee, weil es offensiv ist. [/SIZE]:super:

Der Witz war, dass ein gewitzter Kontrolleur daraus folgert: Sie tragen das Messer also um zu provozieren? Das ist natürlich nicht gestattet.;)
Ja, wenn man dann oft genug mit provozierendem T-Shirt aber ohne ein Owi-Messer angetroffen wurde, wird sich das hoffentlich irgendwann in der Kontrollszene rumschweigen, alternativ könnte man Kevins Zartbitter Tactical-Prügel einstecken... das wäre der Brüller...
 
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Grund dafür ist, dass die besondere Gefährlichkeit der Einhandmesser darin liegt, dass sie sehr lange verborgen gehalten, aber plötzlich zum tödlichen Werkzeug werden können. Ein solcher Messerangriff ist für das Opfer daher besonders schwer vorhersehbar.
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So ist das leider gemeint. Einhaender werden als gefaehrlich eingestuft. Genau wie Springer oder Butterfly. Wenn sich das mit den 12cm auch auf Einhandmesser beziehen wuerde, haette man einfach das fuehren _aller_ Messer mit einer Klingenlaenge ueber 12cm verbieten koennen.
Rote Victorinox mit Korkenzieher sind eben "liebe" Messer. Einhand = gut zu verstecken (im Gegensatz zum fixed), schnell offen, schnell gestochen. Eben aehnliches image wie die oben erwaehnten "Messerstecher" Messer.

Gruss
Pros
 
Erstens stimmt das nicht, weil man kurze Fixed genausogut verdeckt tragen kann, denk mal an die Neckknives oder an Messerscheiden, die man innerhalb der Hose trägt.

Zweitens haben wir das jetzt schon so oft durchgekaut, dass sogar ich meine Schnauze halte, damit nicht noch ein Thread geschlossen wird.
 
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