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gast120109
Gast
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Ich nicht. Aber ich beginne langsam, den Bezug zu unserem Land zu verlieren.Ich beginne jedenfalls langsam, den Spass am Messer zu verlieren.
Wie wäre es mit einer T-Shirt - Kampange alá Alice Schwartzer: "Ich habe abgetrieben!"
"Ich trage ein Einhandmesser!"
Allerdings, so einem Quatschkopf, der so ein T-Shirt trägt, würde ich dann erst recht eine OWI reindrücken!
Ich lass mir ein Foto von meinem Civilian aufdrucken:Dann schon eher "Meins ist länger als 12cm!".![]()
Warum ? Irreführung der Behörden ? Verursachung von Polizeieinsätzen ?...
Wie wäre es mit einer T-Shirt - Kampange ...
"Ich trage ein Einhandmesser!"
Allerdings, so einem Quatschkopf, der so ein T-Shirt trägt, würde ich dann erst recht eine OWI reindrücken!
-Ich trage mein Messer zur SV
Gruss, Keno
Aber mehr zum Thema: Gibt es denn überhaupt Einhandklappmesser mit einer Klingenlänge von über 12cm?
Und diese Auslegung ist anhand des vorliegenden Gesetzestextes auf jeden Fall logisch. Nur: Wir wissen beide, dass das nicht der Wille ist, der dahinter steht.![]()
Das gewählte Klingenmaß von 12cm trägt neben einer Anlehnung an Regelungen im Ausland (z.B. Dänemark) vor allem auch dem Umstand Rechnung, dass viele herkömmliche Gebrauchsmesser (z.B. aus dem Werkzeugbereich, Teppichmesser, Essbestecke, kleine Fahrtenmesser) dieses Klingemaß nicht erreichen. Viele Rettungsmesser sind mit einer kurzen, stabilen Klinge ausgestattet, die eine Länge von unter 12cm aufweist. Diese Messer sind nicht vom öffentlichen Führungsverbot betroffen.
oder:Messer, die zweihändig zu öffnen sind und die eine Klingelänge von weniger als 12cm aufweisen, fallen ausweislich des Wortlauts nicht unter das Gesetz. Grund dafür ist, dass die besondere Gefährlichkeit der Einhandmesser darin liegt, dass sie sehr lange verborgen gehalten, aber plötzlich zum tödlichen Werkzeug werden können. Ein solcher Messerangriff ist für das Opfer daher besonders schwer vorhersehbar.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
Sogenannte "Schweizer Messer" sind üblicherweise nicht einhändig zu öffnen, dies gilt auch für diverse Versionen des von Ihnen erwähnten "Victorinox Rescue Tool". Soweit es sich um Einhandmesser handelt, dürfen diese öffentlich nur noch in verschlossenen Behältnissen geführt werden.
(Unterstreichung von mir)vielen Dank für Ihre Fragen vom 3. März 2008 zum Thema Waffenrecht.
Das Verbot des Führens von sog. Einhandmessern und feststehenden Messern mit einer Klingenlänge von über 12cm...
Von meiner Seite aus war das mit dem T-Shirt kein Witz, im Gegenteil...
Das mit dem T-Shirt und der OWI war ein Witz.
Ja, wenn man dann oft genug mit provozierendem T-Shirt aber ohne ein Owi-Messer angetroffen wurde, wird sich das hoffentlich irgendwann in der Kontrollszene rumschweigen, alternativ könnte man Kevins Zartbitter Tactical-Prügel einstecken... das wäre der Brüller...Nicht: T-Shirt oder OWI!
Es ist eine gute Idee, weil es offensiv ist. [/SIZE]
Der Witz war, dass ein gewitzter Kontrolleur daraus folgert: Sie tragen das Messer also um zu provozieren? Das ist natürlich nicht gestattet.![]()
....alternativ könnte man Kevins Zartbitter Tactical-Prügel einstecken... das wäre der Brüller...