Sind jetzt ALLE Einhandmesser verboten?

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... Sind Sie am vollständigen Bericht interessiert, dann geben Sie uns bitte kurz Bescheid. ...

Sehr interessiert!
Kannst du das bitte machen, oder mir alternativ per Mail oder PN die Kontaktdaten zukommen lassen?
Ich wäre dir sehr verbunden.

Grüße,
Steffen
 
Vielleicht sollten wir uns alle endlich mal klar machen, dass alles Spekulieren uns nichts helfen wird, schon gar nicht ehe mal irgendwann Rechtssicherheit in dieser Sache geschaffen wird.
Denn ob irgendein Grund des Mitführens als "legal reason" betrachtet werden kann (ob von Politikern, MF-Usern oder Juristen), ist in der Praxis völlig schnurzegal. Allein der Beamte vor Ort entscheidet darüber, und der hat mit Sicherheit keine Ahnung, was Rechtsgelehrte oder wir als "berechtigtes Interessse" deklariert haben. Zudem wird es ihn höchstwahrscheinlich nicht interessieren. Man wird schon kaum davon ausgehen können, einen Ordnungshüter zu treffen, der überhaupt Kenntnis vom betreffenden Gesetz und dessen Inhalt hat.
Und selbst wenn: Auch egal. Wenn er an diesem Tag schlechte Laune hat oder noch ein paar Aufgriffe braucht, dann ist das Messer weg. Völlig unerheblich, ob das nun ein gesetzteskonformes Stück war oder ein pöhses Kampfmesser.
In ersterem Fall kriegt man es zwar zurück, aber in jedem Fall hat man Ärger, Kosten und Zeitaufwand deswegen.

Also machen wir uns doch nicht heiß, wie wir einem Ordungshüter im Falle einer Kontrolle seinen Job erklären können. Denn das wird garantiert für die Katz sein.
 
Sehr interessiert!
Kannst du das bitte machen, oder mir alternativ per Mail oder PN die Kontaktdaten zukommen lassen?Ich wäre dir sehr verbunden.Grüße,
Steffen

Am besten wäre es doch, du (und andere Mitleser) mischen sich in die von mir initiierte Diskussion auf der Victorinox Homepage ein, dort könntest du auch Herrn Elsener (immerhin Mitglied der GL und der Besitzerfamilie der Fa. Victorinox) direkt nach dem ausfürlichen Bericht fragen:

http://victorinoxcms.victorinox.ch/...schenmesser&for_page=1&for_msg=20080402204914
 
[...]Das Mitsichführen von Victorinox-Produkten, sei es aus beruflichen, sportlichen oder anderen legalen Gründen - wie in der Freizeit und beim Hobby - bleibt zulässig und ist nicht verboten.[...]

Ist doch schön, das Mitführen aus legalen Gründen ist weiterhin erlaubt.

So nett haben das bisher noch nichtmal Politiker der Grünen formulieren können :D

//

Was gebt ihr überhaupt irgendwas auf eine Aussage von Victorinox?

Gruss, Keno
 
Am besten wäre es doch, du (und andere Mitleser) mischen sich in die von mir initiierte Diskussion auf der Victorinox Homepage ein ...
Ich bin interessiert an dem vollständigen Text und von wem diese Kanzlei seine Auskünfte hat, nicht an einer Diskussion mit Victorinox.
Mir geht es um Quellen.

Grüße,
Steffen
 
ich wollte heute von unserer polizeidienststelle näheres zum führen unter legal reasons wissen. auch im hinblick auf ver- / geschlossene behältnisse.
die waren ziemlich genervt und haben mich von einem zum anderen verbunden. aber keiner konnte mir konkret auskunft geben.
ich solle mich ans innenministerium wenden war dann das fazit.
 
Ich bin interessiert an dem vollständigen Text und von wem diese Kanzlei seine Auskünfte hat, nicht an einer Diskussion mit Victorinox.
Mir geht es um Quellen.Grüße,
Steffen

Hallo Steffen

Ich habe jetzt um Zusendung des vollständigen Berichts gebeten und werde dir sobald ich ihn habe, gerne eine Kopie zusenden:cool:
 
Planungszweck? Spontanzweck? Sind das geheiligte Wörter, also nimmt die auch weranders in den Mund?
Tut mir leid, die beiden Begriffe hab ich mir spontan ausgedacht. Sie schienen mir für die beiden Situationen zu passen, da das Innenministerium von Baden-Württemberg offenbar zwischen ihnen unterscheidet.
Wahrscheinlich wollen sie einfach nur dass niemand eine faule Ausrede benutzt, indem er sagt, dass er was schneiden will, aber nicht genauer sagen kann was...
Ist logischerweise geraten und nicht gewusst.

Gruß
Carsten
 
Ich bin interessiert an dem vollständigen Text und von wem diese Kanzlei seine Auskünfte hat

Erdichtet? Die Antwort ist so pauschal, dass sie falsch ist. Denn wenn man nichts genaues weiss, weiss man auch nicht mehr, wenn man das freie fabulieren anfängt.

Pitter
 
Au contraire, die Antwort von Victorinox ist mal 100%tig richtig. ;)

Im Prinzip sagen die doch nur, solange man nicht gegen das Gesetz verstößt (-> "legaler Grund"), ist das Führen ok. Da haben sie ja auch recht. :steirer:

Gruss, Keno
 
Erdichtet? Die Antwort ist so pauschal, dass sie falsch ist. Denn wenn man nichts genaues weiss, weiss man auch nicht mehr, wenn man das freie fabulieren anfängt.Pitter

Hmm, aber die Formulierung "Gemäss Abklärung einer auf wirtschafts- und steuerrechtlich ausgerichteten deutschen Kanzlei.." ist so unlogisch, dass es schon wieder glaubhaft wirkt. Wer fragt denn in Sachen Waffenrecht eine Steuerkanzlei :confused:
 
Hmm, aber die Formulierung "Gemäss Abklärung einer auf wirtschafts- und steuerrechtlich ausgerichteten deutschen Kanzlei.." ist so unlogisch, dass es schon wieder glaubhaft wirkt. Wer fragt denn in Sachen Waffenrecht eine Steuerkanzlei :confused:
Da es noch keine Urteile dazu gibt kann das ja eigentlich nur die persönliche Meinung der Steuerkanzlei sein.

Meiner Meinung nach spielt bei der Auslegung auch immer die politische Einstellung eine Rolle. Je nachdem, ob jetzt ein CSU oder ein grüner Richter über euren Fall entscheiden soll kommt da sicher ein ganz anderes Urteil bei raus.
 
Da es noch keine Urteile dazu gibt kann das ja eigentlich nur die persönliche Meinung der Steuerkanzlei sein.
Gute Güte, ich will's doch nur wissen. :p
Zudem lese ich den Satz so, als ob Victorinox eine Kanzlei beauftragt hat, das abzuklären:
Gemäß Abklärung einer ... Kanzlei.
nicht
Gemäß Abklärung mit einer ... Kanzlei.

Aber egal, wir werden es ja sehen.
 
Gerade sehe ich dieses Schreiben an Victorinox.

Mir egal, wer es war, aber die Einleitung (und nicht nur die) ist für mich überheblich und mutmaßlich falsch (s.o.).
Wenn ich Victorinox wäre, hätte ich spätestens jetzt keine Lust mehr, irgendwelche Dokumente rauszugeben.
Man muss sich nicht prophylaktisch mit jedem anlegen, der den Hauch eines Ansatzpunktes zeigt.

Wenn Victorinox uns nicht mehr an dem, was sie wissen/nicht wissen, teilhaben lassen, brauchen wir uns nicht zu beschweren.

Nur meine Meinung,
Steffen
 
Mal ein weiterer Diskussionspunkt:

Ist es verboten "mitführbeschränkte" Messer in der Öffentlichkeit zu benutzen?


Folgende3s Szenario: Ich gehe in den Park und nehme meinen Apfel aus dem Rucksack.
Um ihn zu schälen/halbieren etc. nehme ich nun auch die Stahlkasette öffne das daran angebrachte Vorhängeschloss und hole mein "mitführbeschränktes" Chive raus :steirer:

Ist das dann eine Ordnungswidrigkeit :confused:



Grüße aus Absurdistan.
 
Also erstmal:
Victorinox hat nicht behauptet, dass das führen zulässig ist.
Wie ich bereits sagte haben die da sehr elegant drum rum formuliert.
Der Text erweckt den Eindruck als sei das führen noch zulässig, steht da aber nirgendwo drin.

@Madouc:
Müsste eigentlich gehen, wenn dus danach sofort wieder wegpackst.
Apfel schälen ist ja (wahrscheinlich) gesellschaftlich anerkannt.
 
Wenn das Apfelschälen/halbieren als Zweck anerkannt wird, brauchst Du kein Schloss oder Stahlkassette oder sonst irgendwas, denn das Führen wäre nicht verboten.
Sollte das nicht der Fall sein, sei es, dass einem vorgehalten wird, man könne einen Apfel ja auch so ganz mit Schale essen oder dass Apfelschälen kein sozialadäquater Zweck eines Werkzeuges ist, dann ist es eine klare Ordnungswidrigkeit. Das Messer ist in diesem Moment ja zugriffsbereit und damit böse...ja BÖSE SAG ICH!!!:teuflisch Wuhahaha!!!

Sorry, konnte ich mir nicht verkneifen...

Es könnte aber auch total anders sein. Momentan sind das alles nur nette Gedankenspielereien ohne irgendeine Relevanz für die Realität.

Gruß
Carsten
 
Zuletzt bearbeitet:
@Madouc:
Müsste eigentlich gehen, wenn dus danach sofort wieder wegpackst.
Apfel schälen ist ja (wahrscheinlich) gesellschaftlich anerkannt.

Ja! Selbst da haben wir nichteinmal eine Sicherheit! Ist Apfel schälen gesellschaftlich anerkannt? Ist es eventuell sogar ein ausreichender Grund ein monströses Einhandmesser ohne Vorhängeschloss zu transportieren?

Ne aber mal im ernst: Das Gesetz behandelt nur das zugriffsbereite Mitführen. Alles andere ist ja erlaubt: Besitzt, An-/Verkauf, Verwendung in der eigenen Wohnung (der Punkt ist spätestens 2020 auch illegal :glgl:) . Im Gegensatz zu Schusswaffen kann man Messer ja eben auch ohne Strafbestand "verwenden".

Also darf man es vermutlich wirklich benutzen was die Absurdität dieses Gesetzes noch weiter steigert...
 
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