Sind jetzt ALLE Einhandmesser verboten?

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Noch wird es das vermutlich nicht tun, frühestens am 1. April (und auch dann muss die Anfrage mangels Ahnung vermutlich weitergeleitet werden).

Aber anschreiben kann ja nie schaden ;)

Gruss, Keno
 
Die Idee, der konkreten Nachfrage bei den zuständigen Behörden, gefällt mir ausgesprochen gut. So habe ich dann auch mal eine Email-Anfrage ans IM NRW gestartet. Bin mal gespannt, wann man eine Antwort bekommt und wie die Behörde reagiert!:)
 
Bitte bleibt beim Thema, wenn jemand reden will es gibt den Chat!

(einiges an OT gelöscht)
 
Brief an den bayerischen IM ist raus.
Der Herr Innenminister hat schon vor geraumer Zeit einen Brief von mir in Sachen Messertrageverbot bekommen - auf die Antwort warte ich bis heute. Nicht mal ein popeliger Bearbeitungshinweis kam.
Bin gespannt, ob ich auf diesen Brief was höre; hab ihn sicherheitshalber als Einschreiben geschickt, damit ich wenigstens weiß, daß er angekommen ist :rolleyes:
 
Mal so ne ganz andere Frage:

Wie reicht man eigentlich Verfassungsbeschwerde ein? Ist ja nicht so, dass das Bundesverfassungsgericht in letzter Zeit nicht allen Müll wegräumt welchen die Politiker im Moment produzieren. Wäre das eigentlich nicht mal eine Überlegung wert?
Das das Gesetz unverhältnismäßig und der Erfolg fraglich ist steht ja außer Frage. Also müsste eine Klage doch recht gute Chancen haben.
 
Hmm 2c bedeutet doch nur, dass man den normalen Rechtsweg gehen muss. Sprich man muss sich die Gerichtshirachie nach oben arbeiten. Das wäre aber nur interessant wenn es z.B. im Einzelfall Streitigkeiten über das "wie die Klingenlänge zu messen ist" gibt usw. Und da wird sicher der ein oder andere von uns durchmüssen.
Mir geht es aber um das Gesetz an sich. Kann man da nicht ein Verstoß gegen ein Grundrecht sehen?
Z.B. Artikel 2 "Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, sofern er nicht die Rechte anderer verletzt usw.
Uns ist es ja ein Anliegen ein Messer zu tragen welches nicht mal eine Waffe ist – durch das Tragen entfalten wir unsere Persönlichkeit, und nur durchs Tragen wird auch kein anderer in seiner Entfaltung gestört.
Außer wenn man jetzt nach den Grünen geht und sagt, das der Anblick eines Messers einen schon so dermaßen verunsichert, das man schon dadurch so verängstigt ist um sich frei entfalten zu können.
Aber da kann man eigentlich nix machen. Es gibt Leute die haben Angst vor Motorsägen und was weis ich was für Werkzeuge. Wird deswegen jemand verboten im Wald holz zu machen – nein! Das ist dann halt PP (Persönliches Pech).
 
Dieser Weg der Verfassungsbeschwerde intressiert mich auch sehr.
Habe leider bis Dato auch nichts konkretes in Erfahrung bringen können.
Vielleicht kennt jemand einen Juristen, Anwalt, etc.
Die müssten den Weg ja kennen und sagen können wo man lang muss.

Allerdings sollte jetzt nicht sofort ein solcher Schritt durchgeführt werden. Das Gesetz gilt auf unbestimmte Zeit, wir haben also auch eine Meeeeeenge Zeit alles genau auszuarbeiten und zu planen.
Schnellschüsse birngen eigentlich nie etwas und wenn das Vorhaben wegen eines blöden Fehlers in der Ausführung scheitert, ist es um so ärgerlicher.


Gruß K.
 
Vorsicht: Die Variante, wo man den Rechtsweg nicht erschöpfen braucht, muss innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten eingereicht werden.
 
Bei meinen Haus-und Hoffmesserdealern (namhafte Geschäfte) in Mannheim zeigte man sich bestürzt auf meine Frage, wie sie denn jetzt verfahren würden. Umsatzeinbußen scheinen ja wohl zu erwarten.

"Was? Wann soll das denn kommen? 1. April? Uns wurde von Seiten der Hersteller noch nichts berichtet."

So und so ähnlich waren die Aussagen.
Die Industrie scheint es gelassen zu nehmen.

Lustig fand ich die Werbebeilage heute in meinem Briefkasten von A.di-Süd.
Dort wird ab 10. April eine lustige Auswahl - wohl für unser Verständnis eher minderwertiger - Einhandmesser angeboten.
"..für Camping, Angeln, Segeln..."usw.

Auf deren Homepage reicht das Angebot nur bis zum 3. April. Es sollte dort aber ab nächster Woche zu sehen sein.
 
Tach auch!! Ich laß mich da jetzt mal gar nicht verrückt machen. Ich trage seit meinem sechsten Lebensjahr immer und überall ein Messer bei mir,absolut ohne Ausnahme. Probleme gab es bis jetzt noch nie,auch keine Kontrollen. Ich bin 38 Jahre alt und trage seit vielen Jahren auch Einhandmesser. Ich habe mich so daran gewöhnt, daß mir etwas fehlen würde. Sorgen mach ich mir erstmal keine.Punkt!!!

MfG Werner
 
Zuletzt bearbeitet:
Werde auf festsehende wenn möglich umsteigen. Zumindest vorerst. Zudem trage ich einen Auszug des WG in meinem Geldbeutel. Ordnungswidrigkeiten kann ich mir nicht leisten.
Es muss nur mal einer die Polizei rufen. Und außerdem was bringt es ein Messer dabei zu haben welches man nicht als Werkzeug nutzen kann. Will ich im Büro mein Apfel schälen hab ich's mit einem Einhandmesser verzockt. Jeder Kollege und Rivale weis dann über mich etwas womit er mich in die Pfanne hauen kann - so eine Blöße möchte ich mir nicht geben.
Da lass ich die Polizei lieber anrücken und präsentiere denen stolz mein erlaubtes Messer. Bin gespannt ob das danach noch jemand versucht.

Das sind aber nur kurzfristige Lösungen des Problems. Wenn wir sagen OK wir kümmern uns nicht um das Gesetz oder umgehen es kann ich die Politiker verstehen welche in wenigen Jahren eine Verschärfung vordern. Schauen wir nach England werden Polizisten mit Metalldetektoren ausgerüstet. Da heißt es dann auspacken bis es nicht mehr piept. Und mal echt ich will nicht vor versammelter Mannschaft meine Taschen lehr machen.
Unvorstellbar in Deutschland?!? Ja hier gibt es auch keine Vorratsdatenspeicherung und unbescholtene Bundesbürger müssen auch keine Fingerabdrücke abgeben um einen Reisepass zu bekommen. :irre:
Wenn wir nichts gegen das Gesetz unternehmen ist das das falsche Signal an den Gesetzgeber. Die denken dann, dass sie bedenkenlos den nächsten Schritt machen können.

Verrücktmachen sollte man sich nicht wegen dem aktuellen Gesetz. Zumal der Ermessenspielraum bei den Polizisten liegt und die wollen einen in der Regel auch nicht in die Pfanne hauen. Verrücktmachen sollte man sich wegen dem nächsten Gesetz welches zweifelsfrei kommen wird. Wer glaubt, dass es weniger Messerattacken geben wird nur weil das Tragen verboten ist … also wenn da eine Korrelation zweifelfrei nachgewiesen wird dann können sie ruhig auch das fahren von Autos verbieten um die Zahl der Verkehrstoten zu reduzieren.
 
... Und außerdem was bringt es ein Messer dabei zu haben welches man nicht als Werkzeug nutzen kann. Will ich im Büro mein Apfel schälen hab ich's mit einem Einhandmesser verzockt. Jeder Kollege und Rivale weis dann über mich etwas womit er mich in die Pfanne hauen kann ...

Verrückt machen ist das Stichwort:
Verboten wird doch nur das zugriffsbereite Führen der Einhand(kampfapfelschäl)messer! :rolleyes:

Nirgendwo steht, dass du es zum Apfelschälen (oder sonstwas) nicht benutzen darfst. Bringt das bitte nicht immer Durcheinander! ;)

Gruss (vom Wahlschweizer, der schon länger mit dieser Situation lebt.)
Usagi Y.
 
In meinem Beispiel geht es ja auch nicht um das Benutzen und das das Strafbar ist bzw. sein soll. Hab ich nie behauptet. Die Sache ist aber die, dass durch das Benutzen die Umwelt auf ein Messer aufmerksam gemacht wird.
Vielleicht war aber der Satz: "Und außerdem was bringt es ein Messer dabei zu haben welches man nicht als Werkzeug nutzen kann." etwas unglücklich Formuliert. Für mich hat ein Messer halt keinen Nutzen wenn ich erst zur Tasche gehen muss und die was weis ich was für Vorhängeschlösser entfern muss um das Messer zu benutzen. Dann geh ich gleich in die Küche und hol mir da ein Messer und bei der Arbeit werde ich ja eh nach stunden und nicht nach Leistung bezahlt.
 
Erst das hier lesen:

Es ist verboten
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge,Einhandmesser oder feststehende Messer, mit einer Klingenlänge über 12cm zu führen.

Dann das hier:

Es ist verboten
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm zu führen.
 
Gehören zu den einhandmessern denn auch die bisher legalen Springmesser (also höchstens 85 mm lang und in der Mitte mindestens 20 % der Klingenlänge breit und nicht zweiseitig geschliffen und
mit einem durchgehenden Rücken, der sich zur Schneide hin verjüngt)
oder ist das wieder eine Extra-Kategorie?
 
Gehören zu den einhandmessern denn auch die bisher legalen Springmesser (also höchstens 85 mm lang und in der Mitte mindestens 20 % der Klingenlänge breit und nicht zweiseitig geschliffen und
mit einem durchgehenden Rücken, der sich zur Schneide hin verjüngt)
oder ist das wieder eine Extra-Kategorie?

Hat ein Springer eine einhändig feststellbare Klinge? :ahaa:
 
Eine telefonische Anfrage meinerseits bei der Kripo Darmstadt ergab:
Einhand-Klapper zu führen ist ab dem 1. unabhängig von der Klingenlänge verboten. (Abgesehen von den Sonderausnahmen.) Also kurz und schmerzvoll.
 
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