Mannomann, es ist wirklich schlimm:
Sobald ein Satz von einer vermeintlich mehr oder weniger maßgeblichen Person mehr oder weniger überlegt bis unüberlegt als Antwort oder Aussage den Leuten hingeworfen wird, so stürzen sich (fast) alle darauf und versuchen sich in Interpretationen, die man beim ersten Lesen des Satzes gar nicht vermutet hätte.
Genauso wie bei Ersteren die Antworten nach ihrer Neigung, das Gesetz zu interpretieren, ausfällt, so ist auch die Interpretation des Gesagten durch die Anfrager von ihrer Neigung, das Gesetz zu verstehen geprägt.
Das zeigt deutlich, dass diese Gesetzesänderung, wie viele andere auch, unterschiedliche Auffassungen ermöglicht.
Wie dann die Auslegung der wirklich maßgeblichen Personen lautet, wird sich erst noch zeigen und wohl auch nicht einstimmig ausfallen.
Auch ich komme nicht umhin, die uns wie zum Fraß hingeworfenen Brocken aufzuschnappen
und neige eher zu einer dem Messerführen nicht so abträglichen Interpetation des Gesetzestextes und der Aussagen:
Wenn Schäuble Einhand-Rettungsmesser bei Nicht-Belästigung oder Nicht-Bedrohung erlaubt sieht, so sollte auch das Führen anderer Einhand-Messer legal sein, denn im Gesetz steht nirgends eine Unterscheidung zwischen Rettungs-, Kampf- oder Jagd-Einhandmessern.
Das Entscheidende ist anscheindend: nicht belästigen, nicht bedrohen (gegenteiliges Verhalten bei Jugendlichen soll ja offiziell der Anlass für das Gesetz gewesen sein).
Ich gebe zu, dass man auch Schäubles Aussage noch weiter zerpflücken könnte, um zu einer negativeren Auslegung zu gelangen.
Gute Nacht!
Meine Signatur bezieht sich nicht auf den vorherigen Beitrag! ;-)
Sobald ein Satz von einer vermeintlich mehr oder weniger maßgeblichen Person mehr oder weniger überlegt bis unüberlegt als Antwort oder Aussage den Leuten hingeworfen wird, so stürzen sich (fast) alle darauf und versuchen sich in Interpretationen, die man beim ersten Lesen des Satzes gar nicht vermutet hätte.
Genauso wie bei Ersteren die Antworten nach ihrer Neigung, das Gesetz zu interpretieren, ausfällt, so ist auch die Interpretation des Gesagten durch die Anfrager von ihrer Neigung, das Gesetz zu verstehen geprägt.
Das zeigt deutlich, dass diese Gesetzesänderung, wie viele andere auch, unterschiedliche Auffassungen ermöglicht.
Wie dann die Auslegung der wirklich maßgeblichen Personen lautet, wird sich erst noch zeigen und wohl auch nicht einstimmig ausfallen.
Auch ich komme nicht umhin, die uns wie zum Fraß hingeworfenen Brocken aufzuschnappen

Wenn Schäuble Einhand-Rettungsmesser bei Nicht-Belästigung oder Nicht-Bedrohung erlaubt sieht, so sollte auch das Führen anderer Einhand-Messer legal sein, denn im Gesetz steht nirgends eine Unterscheidung zwischen Rettungs-, Kampf- oder Jagd-Einhandmessern.
Das Entscheidende ist anscheindend: nicht belästigen, nicht bedrohen (gegenteiliges Verhalten bei Jugendlichen soll ja offiziell der Anlass für das Gesetz gewesen sein).
Ich gebe zu, dass man auch Schäubles Aussage noch weiter zerpflücken könnte, um zu einer negativeren Auslegung zu gelangen.

Gute Nacht!
Meine Signatur bezieht sich nicht auf den vorherigen Beitrag! ;-)