Sind jetzt ALLE Einhandmesser verboten?

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Mannomann, es ist wirklich schlimm:

Sobald ein Satz von einer vermeintlich mehr oder weniger maßgeblichen Person mehr oder weniger überlegt bis unüberlegt als Antwort oder Aussage den Leuten hingeworfen wird, so stürzen sich (fast) alle darauf und versuchen sich in Interpretationen, die man beim ersten Lesen des Satzes gar nicht vermutet hätte. ;)

Genauso wie bei Ersteren die Antworten nach ihrer Neigung, das Gesetz zu interpretieren, ausfällt, so ist auch die Interpretation des Gesagten durch die Anfrager von ihrer Neigung, das Gesetz zu verstehen geprägt.
Das zeigt deutlich, dass diese Gesetzesänderung, wie viele andere auch, unterschiedliche Auffassungen ermöglicht.

Wie dann die Auslegung der wirklich maßgeblichen Personen lautet, wird sich erst noch zeigen und wohl auch nicht einstimmig ausfallen.

Auch ich komme nicht umhin, die uns wie zum Fraß hingeworfenen Brocken aufzuschnappen :irre: und neige eher zu einer dem Messerführen nicht so abträglichen Interpetation des Gesetzestextes und der Aussagen:

Wenn Schäuble Einhand-Rettungsmesser bei Nicht-Belästigung oder Nicht-Bedrohung erlaubt sieht, so sollte auch das Führen anderer Einhand-Messer legal sein, denn im Gesetz steht nirgends eine Unterscheidung zwischen Rettungs-, Kampf- oder Jagd-Einhandmessern.

Das Entscheidende ist anscheindend: nicht belästigen, nicht bedrohen (gegenteiliges Verhalten bei Jugendlichen soll ja offiziell der Anlass für das Gesetz gewesen sein).

Ich gebe zu, dass man auch Schäubles Aussage noch weiter zerpflücken könnte, um zu einer negativeren Auslegung zu gelangen.:glgl:

Gute Nacht!

Meine Signatur bezieht sich nicht auf den vorherigen Beitrag! ;-)
 
Das Entscheidende ist anscheindend: nicht belästigen, nicht bedrohen (gegenteiliges Verhalten bei Jugendlichen soll ja offiziell der Anlass für das Gesetz gewesen sein).

Das war für mich auch die Kernaussage des BMI. Dahingehend habe ich auch eine entsprechende Beispielfrage zur Eindeutigen Benutzung gestellt.

Vielleicht stellt sich heraus, dass diejenigen (hier im Forum) sich mehr einen Kopf darüber gemacht haben, als die, für die es gemacht wurde.
 
Muss mal einpaar Sachen klarstellen:

@dagg: Du hast recht im Gesetz steht nichts zum Unterschied zwischen Rettungsmessern und normalen Messern. Dafür ist ja auch das BKA zuständig. Schau mal hier

@Big-Bear: Über die Definition von verschlossen, abgeschlossen und geschlossen habe ich auch schon gebrütet. Hier bin ich fündig geworden. Zwar wird der Begriff nicht im Zusammenhang mit Messern definiert aber ich denke man kann das von Schusswaffen übernehmen. Hier die wichtige Passage:

"Regelung zum Transport von Waffen
... Bisher genügte hierfür der Transport in einem geschlossenen Behältnis; künftig muss es allerdings verschlossen sein. Dies setzt zwar nach der Gesetzesintention voraus, dass das Behältnis mit einem (z. B. durch einen Schlüssel oder eine Zahlenkombination zu öffnendes) Schloss versehen sein muss. Allerdings braucht weder das Behältnis noch das Schloss gesteigerte Anforderungen erfüllen. Es kann daher durchaus genügen, das bisherige Futteral weiter zu verwenden, wenn sich dessen Reißverschluss-Ösen o. ä. durch ein Vorhängeschloss verschließen lassen."

Sprich Reißverschluss oder Druckknopf reichen nicht aus. Ein Vorhängeschloss muss auch noch dran.
 
Tja, das sag ich auch, für Schäuble bedeutet verschlossen aber nur ein Druckknopf, oder halt besseres (wenn ich das bei abgeordnetenwatch richtig verstanden hatte). :irre:

Es is doch zum kotzen, wenn Leute Gesetze machen/fördern und nichtmals wissen WAS sie da eigentlich genau machen.
Da war son schöner Satz den Ich gestern nach einer Vorlesung über Datenschutz gesagt hab: "Ich kann gar net so viel essen wie ich kotzen will!!!!"
 
1. Fakt ist doch: der §42a beschreibt eine ev. Begehung einer Orndungswidrigkeit! d.h. ein Polizist sollte bei der Kontrolle sehrwohl unterscheiden können, ob das Messer zu einem in der Öff. nicht belästigendem, nachvollzieharem Zwecke genutzt wird...oder wie auch immer...
Sicherlich spricht die objektive Auslegung des 42a das blanke Führen an...jedoch der innere Tatbstand...auf den es ankommt: sagt was über die Intension der Führers aus...d.h. was will ich mit dem Messer?
Äpfel schälen...oder den nächstbsten der mir blöd kommt...etc. -ihr wisst was ich meine...
und da kommt die Unterscheidung zw. Ordnungswidrigkeit und Straftat z.b. nach dem WaffG -verbotener Gegenstand/Waffe etc.
Strattag-> Strafverfolgungspflicht...Anzeige/Beschlagnahme -muss.
Ordnungswidrigkeit: Entscheinden nach pflichtgemäßen Ermessen...
Ich sehe auch die Unsicherheit bei uns in der Fa: Polizei :) -jedoch würde ich es...ohne bisher auf eine Dienstanweisung in B.W. gestossen zu sein so handhaben: Habe ich den "Nomalo" vor mir: mit nem EDC in der Tasche und er sagt mir was: zu nem nachvollziehbaren Mitführen für den Gerbrauch: ->das er soeben gerade eine Apfel schälen wollte ist das ok. So würde mein pflichtgemäßes Emessen sagen: ok. passt. Wenn ich einen "Schlamper" vor mir hätte...der das Messer zum Zwecke der Selbstverteidigung bei hätte, würde ich dies zur Prüfung bei der Behörde vorlegen -> das zust. Ordnungsamt! Ich sehe...soweit bis nix weiteres geregelt wurde, den Spielraum im Sinne der Aufklärung einer ev. Ordnungswidrigkeit dies zu klären. Es sollte wenig Polizisten geben die dies nach Strich und Faden durchziehen... :hmpf:
Rein objektiv betrachtet: sind alle nach der Gesetzesnovelle: am...A...
Die Hersteller: die alle fixed über 12cm nich mehr an den Mann bringen. Alle Einhandmesser...
Aber ich hoffe auf eine entspr. Regelung... :ahaa:
 
jedoch würde ich es...ohne bisher auf eine Dienstanweisung in B.W. gestossen zu sein so handhaben: Habe ich den "Nomalo" vor mir: mit nem EDC in der Tasche und er sagt mir was: zu nem nachvollziehbaren Mitführen für den Gerbrauch: ->das er soeben gerade eine Apfel schälen wollte ist das ok. So würde mein pflichtgemäßes Emessen sagen: ok. passt. Wenn ich einen "Schlamper" vor mir hätte...der das Messer zum Zwecke der Selbstverteidigung bei hätte, würde ich dies zur Prüfung bei der Behörde vorlegen

und was hab ich, als netter kerl der keiner fliege was zu leide tut aber trotzdem eine hohe chance hat dem beamten optisch nicht in den kram zu passen, davon?
genau... nichts! :mad:


edit: ich seh grade wir wohnen beide im selben kaff, zufälle gibts
 
...richtig. bleibt immer ein restrisiko.
das gesetz ist ja gg. andere leutz gemacht worden; um denen herr zu werden
...und die... die keiner fliege was zuleide tun leben in der grauzone...
bleibt dann noch die möglichkeit, wenn es zuerst anderst gesehen wird, einspruch bei der behörde einzulegen...
jap! :super: die welt is klein...
 
Naja, Polizisten haben, denke ich, aufgrund ihres Alltagsgeschäftes entsprechende Grenzwerte erarbeitet.:cool:

Mehr Sorgen mache ich mir da eher um die inzwischen bei Ordnungsämtern stark verbreiteten Hold/Salesch gebrieften 1 Euro Sheriffs....:glgl: Da kommt's schon mal mehr auf die Quote an...:mad:
 
Die ganzen Diskussionen um das neue Waffenrecht muss ich wie spydy ebenfalls von zwei Seiten sehen:

1. aus der Sicht des Bürgers

2. aus der Sicht des Polizisten (auch ich muss mich dienstlich mit der Thematik auseinander setzen)

Grundsätzlich bestehen im Kollegenkreis kaum Kenntnisse über das neue Waffenrecht. Bei den ständigen Gesetzesnovellen mit den damit verbundenen Rechtsverordnungen, ist es aber auch nicht verwunderlich, wenn nicht jeder Polizeibeamte in jedem Rechtsgebiet bewandert ist.

Für mich als Messerliebhaber sieht es natürlich etwas anders aus. Natürlich habe ich mich im Rahmen meiner Möglichkeiten (Internet, Messerforum, Nachfragen beim Fachkommissariat) erkundigt.

Alle bisher hier im Forum zusammen getragenen Informationen gehen schon deutlich über das hinaus, was mir bislang dienstlich bekannt geworden ist. Das war nämlich bisher NIX!

Im Rahmen eines Dienstunterrichtes habe ich den Kollegen, mit denen ich täglich zusammen arbeite, die wesentlichen Änderungen nahe gebracht.

Gestern kam erstmalig eine ganz kurze Information zum neuen Waffenrecht, die sinngemäß auf den sozialadäquaten Gebrauch abspielte, ohne dass hier neue Erkenntnisse gewonnen werden konnten.

Meiner Meinung nach (und auch nach meiner Meinung meiner Kollegen) gab es für die Polizei schon vor der Änderung des Waffenrechtes ausreichende Möglichkeiten Gewalttaten präventiv zu bekämpfen. Gegenüber unserer typischen Problemkundschaft (Trunkenbolde, jugendliche Intensivtäter und andere „Bösewichte“) gibt das Polizeirecht schon ausreichende Möglichkeiten, um im konkreten Fall (z.B. betrunkene Jugendliche die in der Innenstadt Randale machen) mitgeführte Messer zur Gefahrenabwehr sicherzustellen. Nach Wegfall des Grundes der Sicherstellung, sind die Messer dann wieder auszuhändigen. Kommt es zu einer Straftat (z.B. Bedrohung mit Messer, Raub, etc.) ist das Messer sowieso als Beweismittel und Einziehungsgegenstand weg!

Wenn man das neue Gesetz nach dem Sinn und Zweck auslegt, dann richtet es sich ganz klar gegen potenzielle Gewalttäter und andere Störer! Der Normalbürger steht meiner Meinung nach nicht im Fokus des Gesetzes.

Die Formulierungsmängel des § 42a WaffG sind wahrscheinlich bewusst eingebaut, um den zuständigen Behörden den entsprechenden Ermessensspielraum zu belassen (die Äußerungen des Bundesinnenministers wurden im Forum ja schon ausgiebig behandelt). Es wäre wohl kaum umsetzbar in das Gesetz zu schreiben: „Jugendliche mit Migrationshintergrund, Straftäter und Saufköppe dürfen keine bösen Messer führen“. Das war jetzt etwas polemisch ausgedrückt.

Grundsätzlich traue ich den meisten Kollegen zu, den genannten Ermessensspielraum im Rahmen der Zielsetzung des Gesetzes pflichtgemäß zu nutzen. Ausnahmen werden aber wahrscheinlich die Regel bestätigen.

Ich weiß jedenfalls, dass ich aufgrund meines Verhaltens im privaten Leben keine Sorgen haben muss, dass mir ein mitgeführtes Messer beschlagnahmt wird. In der City laufe ich nicht mit großen Messern rum und ein Folder wird verdeckt getragen. Im Wald interessiert es sowieso keinen und nur da brauche ich schweres Gerät oder meine es zu brauchen!

Als Polizist weiß ich auch wer meine „Pappenheimer“ sind und wer besser nicht mit den im Gesetz genannten Messern in der Öffentlichkeit rumlaufen sollte!

Alles ist eben eine Frage des „sozial adäquaten Gebrauchs“ und damit schließt sich der Kreis und alle Fragen bleiben offen!
 
denke du meinst jetzt die leute vom odnungsamt?! gemein bezeichnet: stadtsheriffs? :) die rein fachliche/faktische bezeichnung: polizeivollzugsdienst, und ortspolizeibehörde (in B.W.) -wie du aus der bezeichnung ablesen kannst. sind die dann -ORGINÄR für Durchsuchungen (nach dem Polizeigesetz B.W.) zuständig...und wenn es im verdachtsrahmen/örtlich möglich erscheint...können die anhalten, durchsuchen, sicherstellen, beschlagnahmen. anzeigen. punkt :staun:

-das mit den erfahrungswerten: stimmt. kann aber auch so oder so ausgehen...
und: die quote...das leider auch...in zeiten der statistik...kann alles angezeigt werden...
aber die meissten (bei uns) distanzieren sich da zum glcük soweit es geht vor...
 
Ich werde nächste Woche mal einen Juristen kontaktieren und ihm unser Anliegen vortragen. Vorranggig wird es um die Definition des állgemein anerkannten Zwecks gehen. Meine Idee habe ich im Thread "anerkannter Zweck - von hinten aufgezäumt" bereits ausgeführt. Er deckt sich mit dem von braces. ( 1.Post).
 
Die Formulierungsmängel des § 42a WaffG sind wahrscheinlich bewusst eingebaut, um den zuständigen Behörden den entsprechenden Ermessensspielraum zu belassen (die Äußerungen des Bundesinnenministers wurden im Forum ja schon ausgiebig behandelt). Es wäre wohl kaum umsetzbar in das Gesetz zu schreiben: „Jugendliche mit Migrationshintergrund, Straftäter und Saufköppe dürfen keine bösen Messer führen“. Das war jetzt etwas polemisch ausgedrückt.

Nur, was nützt es mir wenn der Polizeibeamte mich klar "nicht im Beuteschema" sieht, wenn mich Sheeple oder 1 Euro Sheriff wegen verbotenem Führen anzeigt ?

Eben, nix.... Denn dann muß auch der "aufgeklärte" Polizist tätig werden.
 
Wenn man das neue Gesetz nach dem Sinn und Zweck auslegt, dann richtet es sich ganz klar gegen potenzielle Gewalttäter und andere Störer! Der Normalbürger steht meiner Meinung nach nicht im Fokus des Gesetzes.

Die Formulierungsmängel des § 42a WaffG sind wahrscheinlich bewusst eingebaut, um den zuständigen Behörden den entsprechenden Ermessensspielraum zu belassen (die Äußerungen des Bundesinnenministers wurden im Forum ja schon ausgiebig behandelt). Es wäre wohl kaum umsetzbar in das Gesetz zu schreiben: „Jugendliche mit Migrationshintergrund, Straftäter und Saufköppe dürfen keine bösen Messer führen“. Das war jetzt etwas polemisch ausgedrückt.

Grundsätzlich traue ich den meisten Kollegen zu, den genannten Ermessensspielraum im Rahmen der Zielsetzung des Gesetzes pflichtgemäß zu nutzen. Ausnahmen werden aber wahrscheinlich die Regel bestätigen.

Ich weiß jedenfalls, dass ich aufgrund meines Verhaltens im privaten Leben keine Sorgen haben muss, dass mir ein mitgeführtes Messer beschlagnahmt wird.

Gut, dann klopfen sich jetzt mal alle angepassten, unauffälligen, nicht in Problembezirken wohnenden deutsch aussehenden Leute auf die Schulter und freuen sich, das sie das Gesetz wahrscheinlich nicht betrifft.
Es geht einem doch gleich viel besser, wenn man weiß, dass nur Minderheiten von schwachsinnigen Gesetzen betroffen sind...

Die Toleranzschwellen scheinen da aber auch unterschiedlich ausgeprägt zu sein. So scheint man sich in Bayern schon durch bunte Haare und ein altes Auto verdächtig zu machen. Zumindest habe ich dutzende Berichte von Freunden, die (unabhängig voneinander) in Bayern von der Autobahn gewunken wurden und durchsucht wurden. Komischerweise immer nur, wenn eine Gruppe Punks unterwegs waren.
Bei solchen Argumentationen bin ich dann doch wieder froh, wenn die Herren frühlingsfarbenen mich schräg ansehen, die wissen schon wie ich von ihnen denke.
 
Gut, dann klopfen sich jetzt mal alle angepassten, unauffälligen, nicht in Problembezirken wohnenden deutsch aussehenden Leute auf die Schulter und freuen sich, das sie das Gesetz wahrscheinlich nicht betrifft.
Es geht einem doch gleich viel besser, wenn man weiß, dass nur Minderheiten von schwachsinnigen Gesetzen betroffen sind...

Die Toleranzschwellen scheinen da aber auch unterschiedlich ausgeprägt zu sein. So scheint man sich in Bayern schon durch bunte Haare und ein altes Auto verdächtig zu machen. Zumindest habe ich dutzende Berichte von Freunden, die (unabhängig voneinander) in Bayern von der Autobahn gewunken wurden und durchsucht wurden. Komischerweise immer nur, wenn eine Gruppe Punks unterwegs waren.
Bei solchen Argumentationen bin ich dann doch wieder froh, wenn die Herren frühlingsfarbenen mich schräg ansehen, die wissen schon wie ich von ihnen denke.

Eben!
Das kann ich nur bestätigen, hier bei mir (süd-ostbayerischer Raum) kann man durchaus den Eindruck gewinnen das sobald die Haare zu bunt, zu lang, zu kurz... sind, man tendenziell öfter das Vergnügen mit den Herren in Grün hat. Ein Blick und die Optik spricht vermeintlich Bände.
Solang es nur um den Perso geht, meinet wegen ist zwar nervig muss man sich aber gefallen lassen. Aber wenn dann mein 350 Euro ZT Folder plötzlich quasi-enteignet wird und ich dann dafür auch noch ne Gebühr in Form einer OWI erappen muss, nur weil man mir das Schälen eines Apfels nicht abkaufen will (sowie der aussieht frist der höchstens kleine Kinder und die muss man nicht schälen), dann geht das zu weit!
 
fakt ist: das gesetz betrifft rein objektiv alle...ob punk, arbeiter, manager...etc. so ist es nunmal bei bei trockenem gesetzestext...alles andere muss die zeit...die rechtsprechung zeigen...
optimal ist das sicher nicht...aber eine 100% lösung findet sich warsch. nicht...
 
Um bestimmte Leute glücklich zu machen habe ich mein Posting gelöscht...

MfG
 
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