so...weg is mein mse ...[Messer eingezogen]

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Nun ist §42a ja nicht abschliessend gemeint.
Das befürchte ich auch.

Da wärs schön, wenn sich jeder einen hinreichend plausiblen Grund ausdenkt. Gibt ja genug. Und die dann angegebenen "allgemein anerkannten Gründe" hätte ich dann gerne mal von einem Gericht gewürdigt gesehen. Denn darum gehts - wenn niemand wegen des Einziehens eines Messer klagt, bleibt alles, wie es ist. Nämlich faktisch ein Führverbot ohne Ausnahme, basierend auf Unsicherheit und vorauseilenden Gehorsam.
1. Bin ich klassischer Slipjoint-Nutzer. - Aber andererseits, wir haben ja gesehen das es bereits Ordnungshüter gibt, die auch das für illegal hält.

2. Ich wüsste nicht wo ich den hernehmen sollte. Natürlich habe ich einen plausiblen Grund praktisch immer ein Taschenmesser dabei zu haben. Nur große Teile meiner Mitmenschen erkennen den nicht mehr an. - Ja genau, das sind die, die dann fragen "Haste mal 'n Messer? (Schere, Flaschenöffner)" - Nämlich das es unheimlich nützlich ist immer ein Schneidwerkzeug zur Hand zu haben. Nur noch beim Mini-SAK ist man sicher vor den befremdeten Blicken. Vor dem SAK in Standardgröße haben sie zwar keine Angst, aber verstehen das man es nicht nur zu besonderen Gelegenheiten einpackt tun sich nicht.

Da die Bevölkerung bereits jetzt zu einem guten Teil so drauf ist befürchte ich das es nur noch eine Frage der Zeit ist bis auch die Richter so denken und entsprechend die Gesetze auslegen. Auch bei Otto Biedermann, dem man aus 3 Meilen ansieht das er nicht zu irgendwelchen Problemgruppen gehört.

Gruß, Bernhard
 
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Nur große Teile meiner Mitmenschen erkennen den nicht mehr an. -
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Nur noch beim Mini-SAK ist man sicher vor den befremdeten Blicken. Vor dem SAK in Standardgröße haben sie zwar keine Angst, aber verstehen das man es nicht nur zu besonderen Gelegenheiten einpackt tun sich nicht.
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Da die Bevölkerung bereits jetzt zu einem guten Teil so drauf ist befürchte ich das es nur noch eine Frage der Zeit ist bis auch die Richter so denken und entsprechend die Gesetze auslegen.

Das kann ich so nicht bestätigen, ich benutze mein M16-13FD nach wie vor, ohne mich ständig nervös oder gehetzt umzudrehen, und die Reaktionen darauf waren bisher genau Null, obwohl ich es immer noch aufzuschleudern versuche, damit es auffällt - nein, eher bemitleidende oder amüsierte Blicke in Richtung "der arme Kerl soll sich lieber ein vernünftiges Auto kaufen, dann kann er sich die Improvisation mit dem Messer sparen" oder "hm..., der weis sich zu helfen" - Polizei kam natürlich nie zufällig vorbei, wie erwartet.
Will ich hier nicht weiter ausführen, weil OT, steht im IMSW Unterforum auch schon.

Dein Benutzername lässt mich darauf schließen, dass du gern und viel mit dem Rad unterwegs bist, da sollte sich ein Gebrauch allein von der Betätigung ergeben können, was dabei für mich entscheidend ist, ist die Tatsache, dass mir niemand vorzuschreiben hat, welches Messer *ich* für einen bestimmten Zweck zu verwenden habe, denn das kann aus der Erfahrung mit dem vorliegenden "Problem" nur ich selbst entscheiden.

Und da sollte sich jeder Messer-Interessierte nach dem Lesen hier im Forum genug Argumentationshilfe holen können, sei es legierungs-/verschleißtechnisch oder wegen der gewählten Klingenform mit oder ohne schwarze Beschichtung, mit oder ohne Einhandmechanik.
Mehr dazu gern im IMSW Unterforum, sonst wird es hier noch weiter OT.

Gruß Andreas
 
Hallo alle Zusammen. Danke an pitter deine Beiträge sprechen mir aus der Seele – nur um meinen Standpunkt klarzumachen.
Ergänzend die Frage: Warum nutzen die Polizisten – auch die hier anwesenden – nicht das Opportunitätsprinzip. Ich meine demnach müsste man niemand ein Messer abnehmen. Wenn das ganze dann auch nicht im Protokoll auftaucht wird auch niemand den Polizisten einen Strick draus drehen können. Ein weiterer Vorteil: Die Polizisten haben keine Arbeit – keine Diskussionen, kein Papierkram – eine tolle Welt. Im Zweifelsfall sagt man der Kontrollierten Person er solle sagen er braucht es zum Apfelschneiden im sinne von: „Ah ein Messer – wohl zum Apfelschneiden“. Problem erledigt – Gesetz erledigt.

Aber es gibt ja die viel beschworenen Problemfällen … wäre mal nett wenn da mal von allen Usern eine Einschätzung kommen wurde. Was seht ihr als Problemfall: Möglichst Beispiele. Warum von allen Usern? Nun Polizisten sind auch Menschen und denken nicht viel anderes als die Normalen. Sie lesen die gleichen (Bild)Zeitungen usw.

Ich fang mal an: Für mich ist niemand ein Problemfall. Begründung: Schuldig ist man erst wenn die Tat begangen und die Schuld bewiesen wurde. Ergo kann man noch so viele Vorstrafen haben – daraus lässt sich aber nicht ableiten welche Straftat in Zukunft begangen wird oder wann. Ergo jeder jugendliche darf bei mir im Bus oder Zug ein Messer haben. Das Tangiert mich nicht und wenn sie es rausholen um mich damit zu bedrohen ruf ich die Polizei, denn bedrohen verboten.
 
Ergänzend die Frage: Warum nutzen die Polizisten – auch die hier anwesenden – nicht das Opportunitätsprinzip. Ich meine demnach müsste man niemand ein Messer abnehmen.

Weil das Opportunitätsprinzip mir zwar einen kleinen Spielraum einräumt, aber nicht dazu gedacht ist, alles unter den Tisch fallen zu lassen. Mein Beruf und meine Aufgabe ist es nicht, immer wegzusehen, nein. Auch im Rahmen des Opp.prinzips gibt es genug Fälle, in denen nicht weggesehen werden kann und ein Handeln erforderlich ist. Das ist meine Aufgabe, deshalb trage ich diese Uniform.
Augenmaß ja, und das nutze ich auch, aber nicht so generell.


Wenn das ganze dann auch nicht im Protokoll auftaucht wird auch niemand den Polizisten einen Strick draus drehen können.

Ich halte einen Autofahrer an mit 0,4 Promille. Noch nix passiert. Hier könnte ich ja dann auch meine Augen zudrücken, ihn fahren lassen, anstatt Schlüssel sicherstellen und Schreibkram auf mich zu nehmen. In keinem Protokoll würde es stehen.
Im nächsten Dorf überfährt er ein Kind.

Verstehst du, was ich sagen will?
Nur weil ich glaube, dass mir nix passiert, wenn ich nichts mache, ist das noch lange kein Grund, nichts zu machen.


Ein weiterer Vorteil: Die Polizisten haben keine Arbeit – keine Diskussionen, kein Papierkram – eine tolle Welt.

Nicht dein Ernst? Ich soll meine Arbeit nicht machen, damit ich keinen Schreibkram habe? Wow, das kommentier ich jetzt nicht weiter :rolleyes:


Ich fang mal an: Für mich ist niemand ein Problemfall. ...Ergo kann man noch so viele Vorstrafen haben – daraus lässt sich aber nicht ableiten welche Straftat in Zukunft begangen wird oder wann. ...Das Tangiert mich nicht und wenn sie es rausholen um mich damit zu bedrohen ruf ich die Polizei, denn bedrohen verboten.

Freut mich, aber sprechen wir von der gleichen Welt? Problemfälle gibts genug und es gibt auch viele, die beharrlich immer wieder ihr Strafregister mit dem gleichem Mist füllen. Diese Beharrlichkeit läßt sich schon abschätzen.

Und eine Frage:
Wenn einer im Zug sein Messer herausholt und dir vor die Nase hält und dich bedroht und du erfährst, dass genau dieser Bursche zuvor kontrolliert worden ist, er vielleicht einschlägig vorbestraft ist und der Beamte aber sein Messer nicht sichergestellt hat, weil er keinen Schreibkram wollte.... was sagst du dann?
 
Wenn einer im Zug sein Messer herausholt und dir vor die Nase hält und dich bedroht und du erfährst, dass genau dieser Bursche zuvor kontrolliert worden ist, er vielleicht einschlägig vorbestraft ist und der Beamte aber sein Messer nicht sichergestellt hat, weil er keinen Schreibkram wollte.... was sagst du dann?

Grundsätzlich nichts. Weil ich davon ausgehe, dass der Beamte nicht hellsehen kann. Ich hätte das ja an Deiner Stelle nicht geschrieben, sondern nur gedacht. Denn wie weit möchtest Du denn die persönliche Freiheit eines einzelnen eingeschränkt haben, damit man alle möglichen Eventualitäten im voraus (!) möglichst weit ausschliesst?

Pitter
 
Denn wie weit möchtest Du denn die persönliche Freiheit eines einzelnen eingeschränkt haben, damit man alle möglichen Eventualitäten im voraus (!) möglichst weit ausschliesst?

Pitter

Ich kann diese Eventualitäten im Voraus nicht ausschliessen. Unmöglich.
Aber es gibt manche Fälle, die sich einem Beamten förmlich aufdrängen und wo er gemäß Gesetz handeln kann, ..dann tu ich das auch.

Unser Fall hier zählt sicherlich nicht dazu, es werden auch nur wenige einzelne bleiben. Der allergrößte Teil interessiert mich da wenig. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Mitglied hier oder ein Mitleser bei mir persönlich auch nur annähernd in die Gefahr kommt, dass ich sein Messer sicherstellen muss.

Die persönliche Freiheit muss ich nicht weiter eingeschränkt haben, wir reden immer noch von den Maßnahmen, die im Moment gesetzlich legitim sind. Ich handle nur nach Gesetz, gemacht habe ich es nicht.
 
@Grinsefalle, @siggii42: Wie würde bei bei euch die Ausrede daherkommen: "Ich bin Feuerwehrler, und als solcher fühl ich mich ohne mein Delica nicht allzeit hilfsbereit. Ich weiß, ist vllt. Wahn, aber so gehts engagierten Ehrenamtlichen halt so" oder in der Richtung (ich kann das Ehrenamt auch nachweisen)
 
Interessant wie sich dieses Thema entwickelt! Was mich wundert, ist das meine Nachfragen zum Thema Dienstanweisung immer so niedergeschmettert wurden. Wenn es wirklich wie von siggii erwähnt eine Dienstanweisung gäbe, in der stünde, dass ein nicht direkt zugriffsbereit (z.B. im Etui und im Rucksack) mitgeführtes Einhand Messer nicht zu beanstanden ist, dann würde mich das durchaus etwas beruhigen. Ob ich da jetzt mit dem Polizisten anfange zu diskutieren oder nicht ist zweitrangig, denn ich gehe davon aus, dass auch ein Polizist seine Arbeit ordentlich macht! Auch gehe ich erst mal davon aus, das der Polizist mir gegenüber seine Dienstanweisungen kennt und nach bestem Wissen und Gewissen befolgt. Wenn ihr so wollt, dann würde ich die Existenz einer solchen DA einfach als Risiko Minimierung betrachten. Das mit dem auf die DA berufen, habt ihr mir falsch in den Mund gelegt! Ich dachte nicht daran dem Polizist auf Basis seiner DA juristisch an den Karren zu fahren, aber in einem Gespräch wäre das evtl. eine kleine Argumentationshilfe. Mehr wollte ich gar nicht sagen.

Aber die Ausführungen von Grinsefalle zeigen mir ganz deutlich, dass es eine solche Anweisung (zumindest in München) nicht gibt und dass sich vor allem die Exekutive nicht an Statements orientiert, die aus dem StMi oder sonstigen Politikerkreisen kommen, sondern nach "Gefühl"
entscheidet. D.h. die Chance auch als "Normalo" Ärger zu bekommen ist extrem hoch. Als Randgruppen Mitglied denke ich wird es mit der adequaten Beweisführung ganz eng.
Meine subjektive Erfahrung ist nämlich, dass ein nicht kleiner Teil der Ordnungshüter ganz gerne mal maßregelt und pflichtbewußt fast alles zur Anzeige bringt was man zur Anzeige bringen kann! Da steckt sicher auch eine große Portion Jagtinstinkt dahinter! Jeder der das nicht glaubt, soll sich mal eine Folge von "Ordnung muss sein" im Fernseher anschauen... Ich kann, wenn ich ganz ehrlich bin, nicht mal mit Bestimmtheit sagen ob ich da viel anders handeln würde, wenn ich einen solchen Beruf hätte!
Aber genau dieser "Pflichtversessene" Typ, bei dem die Chance auf das berühmte "Auge zudrücken" am geringsten ist, würde eine entsprechende DA kennen und sich daran halten. Das ist zumindest meine Vermutung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie willst Du denn mit einem Beamten diskutieren, der meint, bei einem Messer im Rucksack einschreiten zu müssen.
Dieser Mensch hat eine völlig andere Denkweise als Du (wir). Der hat seinen gesunden Menschenverstand, sofern vorhanden, weit hinten angestellt.
Es ist halt so dass vorhandene Instrumente auch genutzt werden.
Bei dem vorliegenden Gesetz drängt sich mir der Verdacht auf, dass es der Legislative nicht tatsächlich um Sicherheit sondern um Aktionismus geht.
Öffentlichkeitsarbeit (Arbeit nach draußen zu verkaufen) ist (fast) alles.
Damit wird von anderen wirklich wichtigen Dingen, die nicht zustande gebracht werden, abgelenkt.
Schließlich sind ganze Heerscharen hochbezahlter Leute im Bereich Öffentlichkeitsarbeit beschäftigt, die nichts anderes zu tun haben, als Katzengold für echt zu verkaufen.
Das geht schon bei kleinen Behörden los.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine ganze Weile ringe ich mit mir selbst, meine persönliche Erfahrung zu diesem Thema mitzuteilen, ohne den hier schon Vielgescholtenen nahetreten zu wollen.
Im privaten Umfeld habe ich einen Beamten der Bundespolizei, im Prinzip ein netter Kerl. Sein dienstliches Einsatzgebiet ein großer, ein sehr großer Bahnhof, in Mitteldeutschland. Messertechnisch liegen seine Kenntnisse bei Null, er ist kaum in der Lage ein Laguiole von einem Microtech zu unterscheiden, geschweige den Unterschied verschiedener Klingensicherungen zu erkennen. Nun, evtl. muß er dass ja auch nicht können. Bedenklich ist jedoch die unglaubliche Unkenntnis der gesetzlichen Lage im Bezug auf unser Thema. Bedenklich, daraufhin angesprochen, ist auch die Meinung: „Erst einmal einkassieren, soll der zusehen wie er seinen Käsedolch wieder bekommt.“
Meine Bitte, mir mal seine schriftlichen Vorgaben zum WaffG mitzubringen, sah er als völlig problemfrei an. Was er mir dann mitbrachte war dann für mich ein Problem. Es war nichts Anderes als die amtliche Mitteilung zur Änderung des WaffG vom 1. April 2003. O-Ton: „Was Anderes haben wir nicht.“ Das war von knapp zwei Wochen.
batsuzan:teuflisch
 
Wenn es wirklich wie von siggii erwähnt eine Dienstanweisung gäbe, in der stünde, dass ein nicht direkt zugriffsbereit (z.B. im Etui und im Rucksack) mitgeführtes Einhand Messer nicht zu beanstanden ist, dann würde ...
... der gewünschte Ermessensspielraum der ausführenden Beamten auf Null reduziert.
Und dann würden die „bösen Buben“ eine Menge Etuis kaufen.
Wie willst Du denn mit einem Beamten diskutieren, der meint, bei einem Messer im Rucksack einschreiten zu müssen.
Dieser Mensch hat eine völlig andere Denkweise als Du (wir). Der hat seinen gesunden Menschenverstand, sofern vorhanden, weit hinten angestellt.
Es ist kontraproduktiv, diese Diskussion anzuzünden.
Als Polizist hätte ich spätestens jetzt keine Lust mehr, mich zu äußern.
Mäßige bitte deinen Ton, damit es hier weitergehen kann.

Gruß,
Steffen
 
Ok, ich schalte mich aus, denke aber nicht, dass ich im Ton sehr daneben gegriffen habe.
 
@Schimmi

Denke ich auch nicht.

Trotzdem können wir alle mal zurückschalten, bitte.

Es ist auch sinnfrei, hier grinsefalle und oder siggi zu fragen, ob irgendwelche "Ausreden" (Zitat) akzeptiert würden.

1. eine Ausrede ist genau das, eine Ausrede. Kein Grund.
2. Diskutiert ihr vermutlich vor Ort nicht mit den beiden, sondern einem anderen Menschen mit einer anderen Sichtweise - welcher auch immer. Was irgendwer im Forum gemeint hat, ist da noch weniger wert als Dienstanweisungen, die es nicht gibt...

Keno
 
Bei dem vorliegenden Gesetz drängt sich mir der Verdacht auf, dass es der Legislative nicht tatsächlich um Sicherheit sondern um Aktionismus geht.
Autsch! Genau das war von Anfang an klar und wurde hier schon diskutiert als Körting & Co. noch daran arbeiteten das durch die Abnickgremien zu prügeln.
 
Siehst du, jetzt weißt du warum es mich so gefreut hatte, dass es sowas angeblich geben soll!!
Kann es sein, dass Du von Dienstanweisung sprichst, aber eine Durchführungsvorschrift/Durchführungsverordnung meinst ?

Wenn das so ist, dann ist das hin und her deswegen auch kein Wunder...

Dienstanweisungen sind allgemeine Anweisungen = Verhaltensmaßregeln für den Dienst und sie betreffen die gesamte Dienstausübung, also alles, was der Beamte im alltäglichen Dienst beachten soll.
Beispielsweise Bekleidung, Eigensicherung, "Buchführung", Ansprache von Betroffenen, Kontrollmaßnahmen etc. - darin ist alles allgemein zusammengefasst, für die Insider:
"BABNVARP + RS" - allgemeine Postenanweisung :steirer:

Durchführungsverordnungen (und Verwaltungsvorschriften) beziehen sich auf Gesetze, und wie diese durchgeführt = umgesetzt werden sollen, die sind spezieller, weil sie eben auf spezielle Gestze bezogen sind.
124. DVO zum WaffG in der Fassung vom 01.04.2008 - so würde es etwa benannt, was Du wissen wolltest. Und das gibt es allem Anschein nach tatsächlich noch nicht - daran hat sich dem Vernehmen nach noch niemand herangetraut, wie man im parallelen thread zum Zeitungsartikel aus SH nachlesen kann.

Gruß Andreas
 
Interessant wie sich dieses Thema entwickelt! Was mich wundert, ist das meine Nachfragen zum Thema Dienstanweisung immer so niedergeschmettert wurden. Wenn es wirklich wie von siggii erwähnt eine Dienstanweisung gäbe, in der stünde, dass ein nicht direkt zugriffsbereit (z.B. im Etui und im Rucksack) mitgeführtes Einhand Messer nicht zu beanstanden ist, dann würde mich das durchaus etwas beruhigen. Ob ich da jetzt mit dem Polizisten anfange zu diskutieren oder nicht ist zweitrangig, denn ich gehe davon aus, dass auch ein Polizist seine Arbeit ordentlich macht!

Diese Dienstanweisung ist, wie bereits erwähnt, ohne Aussenwirkung.
Du kannst dich darauf nicht berufen, denn eine Dienstanweisung ist
auch irgendwo ein Leitfaden...von diesem kann notfalls, wenn berechhtigt,
auch abegewichen werden. :)

Dies ist mir, wie gesagt, auch nur für Berlin bekannt. :) Aber wir haben
das hier ja auch schon ausführlich besprochen. Wenn du eine Messer in
der Öffentlichkeit führst, ohne annerkannten Grund, dann ist es weg!
Wenn du also ein Messer nicht führst, ist es legal. Der Knackpunkt
ist ja in diesem Fall die Griffbereitschaft. :confused:

Wenn sich das Messer aussen am Rucksack in der Netztasche befindet,
ist es griffbereit. Wenn es in einem offenen Rucksack liegt, ist es
griffbereit. Wenn es in einem geschlossenen Rucksack unter eineigen
anderen Sachen liegt, dann nicht! :)
 
@Schimmi

Denke ich auch nicht.

Trotzdem können wir alle mal zurückschalten, bitte.

Es ist auch sinnfrei, hier grinsefalle und oder siggi zu fragen, ob irgendwelche "Ausreden" (Zitat) akzeptiert würden.

1. eine Ausrede ist genau das, eine Ausrede. Kein Grund.
2. Diskutiert ihr vermutlich vor Ort nicht mit den beiden, sondern einem anderen Menschen mit einer anderen Sichtweise - welcher auch immer. Was irgendwer im Forum gemeint hat, ist da noch weniger wert als Dienstanweisungen, die es nicht gibt...

Keno

:super: :super:

Es wird kein Polizist eine Sicherheit geben können. Wir hatten es schon sooft. Die Gesetzeslage ist zu schwammig, jeder Polizist kann in einem kleinen Rahmen unterschiedlich
handeln. So schlimm das auch ist. :D

Erebos
Siehst du, jetzt weißt du warum es mich so gefreut hatte, dass es sowas angeblich geben soll!!

Was denkst du eigentlich, wie groß ein Ermessensspielraum ist. Meinst
du etwa, dass ein Beamter nach persönlichem Ermessen, hier schalten
und walten lassen kann?! Nicht zuletzt kann dieses Ermessen
auch gerichtlich überprüft werden. Als Bürger könnte man eine solche Information als Hinweis betrachten. Es kann trozdem in jeglicher
Stufe es eventuellen Verfahrens als unwichtig angesehen werden.

Die allerdings von Andreas angesprochene Durchführungsverodrnung
ist ein Gesetz. Hierbei zu unterscheiden von der Dienstanweisung.

Das Waffengesetz ist ein formelles Gesetz (durch den Bundestag beschlossen).
Bei einer DVO handelt es sich um ein Gesetz im materiellen Sinne, da
es im Rahmen einer Verdounungsermächtigung nicht von der
Legislative (Bundestag) sondern auch von der Exekutive (Ministerium)
erlassen werden kann. Beide entfalten jedoch gleichwohl Ihre
Aussenwirkung und sind demnach, sowohl für dich als Bürger,
als auch für mich als Beamter verpflichtend und maßgebend! :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Jeder der das nicht glaubt, soll sich mal eine Folge von "Ordnung muss sein" im Fernseher anschauen... Ich kann, wenn ich ganz ehrlich bin, nicht mal mit Bestimmtheit sagen ob ich da viel anders handeln würde, wenn ich einen solchen Beruf hätte!

Auf die Schnelle:
"Ordnung muss sein" ist keine Doku, sondern eine Comedy-Serie, eine Persiflage. Das sind keine echten Polizisten, keine echten Fälle, sondern nur Comedy.
So gehts bei uns nicht zu :glgl:
 
Was also bleibt ist die Unsicherheit sowohl bei den Messerträgern, als auch bei den ausführenden Behörden.
Für mich verständlich ist dann die Reaktion eines Polizeibeamten, wenn er aus Unsicherheit "im Zweifel gegen den Angeklagten" entscheidet und ein Messer einzieht.
Was mich jetzt interessiert ist folgendes:

Angenommen folgender Fall:

Ich gehe mit meinem 10cm fixed spazieren und werde von einem Dorfpolizisten kontrolliert. Der Beamte behauptet, mein Messer dürfte in der Öffentlichkeit nicht getragen werden und zieht es ein.
natürlich lasse ich mir eine Quittung geben.
Und jetzt?
Schreibe ich eine Beschwerde und fordere die Rückgabe des Messers? Bei wem?
Soll ich gleich einen Anwalt einschalten (habe ja eine Rechtschutzversicherung)?

Oder wie verhält man sich in einer solchen Situation richtig?

Gruss
Radon
 
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