Das befürchte ich auch.Nun ist §42a ja nicht abschliessend gemeint.
1. Bin ich klassischer Slipjoint-Nutzer. - Aber andererseits, wir haben ja gesehen das es bereits Ordnungshüter gibt, die auch das für illegal hält.Da wärs schön, wenn sich jeder einen hinreichend plausiblen Grund ausdenkt. Gibt ja genug. Und die dann angegebenen "allgemein anerkannten Gründe" hätte ich dann gerne mal von einem Gericht gewürdigt gesehen. Denn darum gehts - wenn niemand wegen des Einziehens eines Messer klagt, bleibt alles, wie es ist. Nämlich faktisch ein Führverbot ohne Ausnahme, basierend auf Unsicherheit und vorauseilenden Gehorsam.
2. Ich wüsste nicht wo ich den hernehmen sollte. Natürlich habe ich einen plausiblen Grund praktisch immer ein Taschenmesser dabei zu haben. Nur große Teile meiner Mitmenschen erkennen den nicht mehr an. - Ja genau, das sind die, die dann fragen "Haste mal 'n Messer? (Schere, Flaschenöffner)" - Nämlich das es unheimlich nützlich ist immer ein Schneidwerkzeug zur Hand zu haben. Nur noch beim Mini-SAK ist man sicher vor den befremdeten Blicken. Vor dem SAK in Standardgröße haben sie zwar keine Angst, aber verstehen das man es nicht nur zu besonderen Gelegenheiten einpackt tun sich nicht.
Da die Bevölkerung bereits jetzt zu einem guten Teil so drauf ist befürchte ich das es nur noch eine Frage der Zeit ist bis auch die Richter so denken und entsprechend die Gesetze auslegen. Auch bei Otto Biedermann, dem man aus 3 Meilen ansieht das er nicht zu irgendwelchen Problemgruppen gehört.
Gruß, Bernhard